Protokoll der Sitzung vom 21.08.2002

Kleine Anfrage der Fraktion der CDU vom 20. August 2002

III. Eingaben gemäß § 70 der Geschäftsordnung

1. Schreiben der Hilfsorganisation für die Opfer politischer Gewalt in Europa HELP e. V. zur mangelnden Bereitschaft Bremens, die HELPBildungsoffensive finanziell zu fördern.

2. Schreiben des Deutschen Kinderschutzbundes, LV Bremen e. V., über die Forderung des Bremer Aktionsbündnisses für Kinderrechte: „Kinderrechte gehören in die Landesverfassung“.

3. Schreiben von Frau Gertraud Tarmonea und Herrn Bülent Kilic zur Kontrolle von Vorgängen in der Psychiatrie.

4. Schreiben von Herrn Dr. Martin Korol mit einem Vorschlag, Hilfe für Hochwasser-Geschädigte zu organisieren.

Die Eingaben können bei der Verwaltung der Bürgerschaft eingesehen werden.

IV. Sonstiger Eingang

Rechnungslegung der Fraktionen der Bremischen Bürgerschaft vom 30. Juli 2002 (Drucksache 15/1197)

Meine Damen und Herren, zur Abwicklung der Tagesordnung wurden interfraktionelle Absprachen getroffen, und zwar zur Aussetzung des Tagesordnungspunktes vier, Förderung des Ehrenamtes im Sport, des Tagesordnungspunktes 17, Perspektiven der Erzieherinnen- und Erzieherausbildung, des Tagesordnungspunktes 28, Reform der Lehrerinnenund Lehrerausbildung, und des Punktes außerhalb der Tagesordnung, Tätigkeitsbericht des Petitionsausschusses gemäß Paragraph 11 des Gesetzes über die Behandlung von Petitionen durch die Bremische Bürgerschaft, Drucksache 15/1205. Zur Verbindung sind Absprachen getroffen worden zu Tagesordnungspunkt drei, Das Vertrauen in die Justiz stärken – Für eine leistungsfähige und bürgerorientierte Justiz, Tagesordnungspunkt 14, Reform des Sanktionenrechts, und außerhalb der Tagesordnung, Funktionsfähigkeit des Strafvollzuges sichern, und der Tagesordnungspunkte 29 und 30, hier geht es um das Bremische Abgeordnetengesetz und das Gesetz über die Entschädigung der Mitglieder von Deputationen. Des Weiteren wurden bei zwei Tagesordnungspunkten Vereinbarungen zur Redezeit getroffen.

Meine Damen und Herren, hinsichtlich der Abwicklung der Tagesordnung der Bürgerschaft (Land- tag) wurde vereinbart, dass zu Beginn der Sitzung heute Nachmittag die miteinander verbundenen Tagesordnungspunkte drei, 14 und außerhalb der Tagesordnungspunkt, Drucksache 15/1206, aufgerufen werden. Zu Beginn der Landtagssitzung morgen Vormittag werden die Tagesordnungspunkte sieben, Musik in den Schulen im Lande Bremen, neun, Entwicklung eines Modells für ein integratives und international einsetzbares Bonussystem „Quality Shipping“, und zehn, Regionalisierte Gewerbeflächenübersicht, behandelt. Während der Sitzung morgen Nachmittag werden die Tagesordnungspunkte 16, nämlich Kriminalitätsbekämpfung auf den Autobahnen und im Transitverkehr im Land Bremen, Tagesordnungspunkt 18, Brandschutz für die Bürger intensivieren, Tagesordnungspunkt 19, Zuwanderungsgesetz im Land Bremen umsetzen, und Tagesordnungspunkt 21, Umsetzung des Gewaltschutzgesetzes – praktische Unterstützung für Opfer von Gewalt in der Familie, behandelt. Meine Damen und Herren, wird das Wort zu den interfraktionellen Absprachen gewünscht? – Ich sehe, das ist nicht der Fall. Wer mit den interfraktionellen Absprachen einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen! Ich bitte um die Gegenprobe! Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) ist mit den interfraktionellen Absprachen einverstanden.

(Einstimmig)

Bevor wir in die Tagesordnung eintreten, gebe ich bekannt, dass die Fraktionen darüber Einvernehmen hergestellt haben, dass von dem heutigen Sitzungsgeld ein Sitzungsgeld gespendet wird für die Betroffenen der Flutkatastrophe, die wir täglich im Fernsehen miterleben müssen. Ich glaube, das ist ein Signal, um den Menschen, die dort in Not geraten sind, zu helfen. Alle technischen Dinge wird die Verwaltung der Bürgerschaft übernehmen. – Herzlichen Dank für diese Spende! Wir treten in die Tagesordnung ein.

Fragestunde

Für die Fragestunde der Bürgerschaft (Landtag) liegen 13 frist- und formgerecht eingebrachte Anfragen vor. Die erste Anfrage trägt die Überschrift „Ausschilderung der Landesgrenze Bremens“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Henkel, Eckhoff und Fraktion der CDU.

Bitte, Herr Kollege Henkel!

Wir fragen den Senat: Wann ist damit zu rechnen, dass an den Bundesautobahnen in Bremen und Bremerhaven nach dem Vorbild anderer Bundesländer, wie zum Beispiel Hamburg, Hinweisschilder aufgestellt werden, die auf die Landesgrenze zwischen Niedersachsen und dem Land Bremen hinweisen?

Die Anfrage wird beantwortet durch Frau Senatorin Wischer.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Der Senator für Bau und Umwelt hat die Möglichkeiten einer Beschilderung an der Landesgrenze aufgrund eines Beschlusses der Stadtbürgerschaft geprüft. Die Hinweisschilder direkt an der Landesgrenze zwischen Niedersachsen und Bremen aufzustellen wird nicht empfohlen. Dies hätte zur Folge, dass wegen des Grenzverlaufes sowohl auf der A 27 als auch auf der A 1 jeweils vier Schilder innerhalb relativ kurzer Streckenabschnitte aufgestellt werden müssten.

(Heiterkeit und Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/Die Grünen)

Die Umsetzung des Beschlusses wird deshalb in folgender Form verfolgt: Aus Richtung Hannover beziehungsweise Hamburg könnte vor dem Bremer Kreuz jeweils ein Begrüßungsschild aufgestellt werden. Zusätzliche mögliche Standorte sind auf der A 1 aus Richtung Westen vor der Anschlussstelle Brinkum und auf der A 27 nördlich der Anschlussstelle Ihlpohl. In Gegenrichtung würde jeweils an allen Standorten ein Schild zur Verabschiedung aufgestellt. Für Bremerhaven müssen Standorte noch festgelegt werden. Sämtliche Standorte befinden sich auf niedersächsischem Gebiet. Die endgültige Abstimmung mit Niedersachsen ist noch nicht erfolgt. Der Senator für Bau und Umwelt wird in Kürze die weitere Abstimmung vornehmen und die Bremen Marketing GmbH in die Umsetzung einbeziehen. Ein genauer Zeitpunkt der Aufstellung kann zurzeit nicht mitgeteilt werden. Als Alternative bietet sich an, jeweils auf der A 1 beziehungsweise A 27 nicht an der Landesgrenze, sondern auf Bremer Gebiet und in Bremerhaven ein Schild je Fahrtrichtung mit einem entsprechenden Hinweis aufzustellen. Diese Alternative soll realisiert werden, falls die Verhandlungen mit Niedersachsen nicht erfolgreich abgeschlossen werden können. – Soweit die Antwort des Senats!

Haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Vielen Dank, Frau Senatorin! Aber trotz der Heiterkeit einiger Kolleginnen und Kollegen hier, kann ich auch nicht ganz nachvollziehen, aber wie dem auch sei – –.

(Unruhe bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Würden Sie mir einräumen, dass eine solche Beschilderung wie in Hamburg – deswegen habe ich ja bewusst den Stadtstaat Hamburg als Beispiel genommen – auch ein Beitrag sein kann zur Werbung für Bremen, insbesondere wenn man dies dann verbindet mit einer Information an der A 1 für Touristen, die eventuell einmal ihre Fahrt unterbrechen wollen, so wie die Hamburger das zum Beispiel in Stillhorn haben?

(Zurufe von der SPD)

Tut mir Leid, so gut höre ich nicht, dass ich diese Zwischenrufe verstehe. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie die dann, Frau Hammerström, als Zusatzfragen stellen würden! Dann wüsste ich wenigstens, was Sie erzählen.

Bitte, Frau Senatorin!

Herr Abgeordneter, ich bin mit Ihnen der Auffassung, dass wir auch im Land Bremen solche Schilder ähnlich wie in anderen Bundesländern aufstellen sollten. Unsere Topographie ist aber etwas anders als die in Hamburg. Deswegen macht es Sinn, den Überlegungen, die mein Haus angestellt hat, zu folgen, weil es wenig Sinn macht, wenn man es auf die Landesgrenze bezieht, dieses Schild in kurzen Abständen immer zu wiederholen. Auf der anderen Seite würde ich es auch als problematisch ansehen, wenn wir uns nur innerhalb der Grenzen bewegen, dass bei den Passanten oder bei den möglichen Besuchern der Eindruck entsteht, Bremen sei nur ganz kurz.

(Heiterkeit bei der SPD und beim Bünd- nis 90/Die Grünen)

Insofern, denke ich, sollten wir angemessen unserer Bedeutung, die, wie wir finden, unser Stadtstaat hat, es so hinbekommen, dass auch für Besucherinnen und Besucher der Eindruck entsteht, dass sie hier in einer norddeutschen Metropole sind.

(Beifall bei der SPD)

Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Frau Senatorin, ich habe mir den Grenzverlauf auf der Karte vorher angesehen, bevor ich eine solche Frage hier stelle!

(Unruhe bei der SPD und beim Bündnis 90/Die Grünen – Glocke)

Ich würde das gern einmal eben zu Ende ausführen. Diese Einschnitte, die wir dann in den Teilen der Autobahnen haben: Ich denke, damit können die Niedersachsen auch leben, dass wir dann nicht nach 20 Metern Niedersachsen wieder extra beschildern müssen. Ich hoffe, Sie haben nicht angenommen, dass ich das auch meinte.

Bitte, Frau Senatorin!

Ich habe versucht, Ihnen darzustellen, dass wir uns mit dem Anliegen der Bürgerschaft ordnungsgemäß auseinander setzen und bemüht sind, dem Anspruch, den Sie haben, auch Rechnung zu tragen. Ich hoffe, dass die Verhandlungen mit Niedersachsen erfolgreich abgeschlossen werden.

(Abg. H e n k e l [CDU]: Danke schön!)

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor. Die zweite Anfrage bezieht sich auf Wahlwerbung für die Bürgerschaftswahlen bei Radio Bremen. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Stahmann, Dr. Kuhn, Dr. Güldner, Frau Linnert und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Bitte, Frau Kollegin Stahmann!

Wir fragen den Senat: Erstens: Was bedeutet in der Begründung des Senats zu seinem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung rundfunkrechtlicher Vorschriften, Drucksache 15/1169, der Satz zu Artikel 1 Punkt 10, Pflicht zur Ausstrahlung von Wahlwerbung: „Vor Einführung einer entsprechenden Regelung für die Wahlen zur Bremischen Bürgerschaft (Landtag) soll mit Radio Bremen (Intendant) erörtert werden, auch im Hinblick auf die Regionalberichterstattung von ,Buten un binnen’, wie Art, Umfang und Verfahren der Darstellung der Parteien einschließlich ihrer Selbstdarstellung in der Vorbereitung der Wahlen zur Bremischen Bürgerschaft gestaltet werden kann und soll.“? Zweitens: Wer soll nach Planung des Senats (Ko- alitionsausschusses) wann mit wem Gespräche mit welchem Inhalt und Ziel führen?

Die Anfrage wird beantwortet durch Herrn Staatsrat Professor Dr. Hoffmann.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Erstens: Mit dem Gesetz haben die Parteien das Recht erhalten, bei den Wahlen zum Bundestag und dem Europäischen Parlament Sendezeiten bei Radio Bremen zur Eigendarstellung für Wahlwerbung zu nutzen. Über die Frage einer eventuellen Einführung von Wahlwerbung für Wahlen zur Bremi

schen Bürgerschaft sollen zunächst Gespräche mit Radio Bremen geführt werden, um die Position der Anstalt zu diesem Thema, auch im Gesamtzusammenhang der Aktivitäten von Radio Bremen, zu erkunden. Zweitens: Gespräche mit dem nach dem RadioBremen-Gesetz verantwortlichen Intendanten werden vom Senat geführt.

Haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Herr Staatsrat, Sie haben eben die Formulierung gewählt, dass man von Parteienseite oder auch von Seiten der großen Koalition erkunden wolle, welche Planungen Radio Bremen hinsichtlich der Berichterstattung, Wahlwerbung oder auch über die Parteien hat. Meinen Sie nicht, dass das ein Eingriff in die Pressefreiheit ist?

Bitte, Herr Staatsrat!

Frau Abgeordnete, erstens habe ich nicht davon gesprochen, dass Gespräche von den Parteien geführt werden. Ich habe das nirgendwo gefunden, und auch wenn ich mich an meine eigene Darstellung erinnere, war davon nicht die Rede, sondern ich habe ganz im Gegenteil gesagt, hier soll, jedenfalls unter anderem, vom Senat das Gespräch geführt werden. Der Senat ist ein Verfassungsorgan, das an allen Gesetzgebungsverfahren beteiligt ist und deswegen auch in diesem Gesetzgebungsverfahren Gespräche zur Aufklärung des Sachverhalts führen kann und wird. Zweitens: Irgendeine Anfrage und ein Gespräch mit wem auch immer, hier mit der Anstalt, mit dem Intendanten, kann ich in keiner Weise in Verbindung bringen mit irgendeiner Einflussnahme irgendeiner gesprächsführenden Instanz, sei es des Senats, der Bürgerschaft oder sonstwie, auf die Anstalt und deren nach unserer Rechtsordnung verbürgte Selbstständigkeit.

Haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Ich entnehme Ihrer Antwort, dass der Senat sich bisher nicht gut genug dargestellt fühlt oder das Bedürfnis hat, mit der Sendeanstalt auszuloten, in welcher Art und Weise jetzt über die Arbeit des Senats oder auch der großen Koalition berichtet wird. Teilen Sie diese Auffassung?

Bitte, Herr Staatsrat!