Protokoll der Sitzung vom 23.10.2002

Nun lassen Sie mich eines auch sagen: Wir haben noch nie so viel Transparenz über Verwaltungshandeln gehabt, wie wir es zurzeit, auch dank der elektronischen Medien, anbieten können, auch dank vieler anderer Berichtswesen, die wir neu aufgebaut haben. Ich glaube nicht, dass die Dramatik, mit der teilweise auch verbal diese Debatte geführt worden ist, nun zeigt, dass die einen für Informationsfreiheit, die anderen kategorisch dagegen sind.

Was wir abwägen müssen, und das ist doch ganz transparent, ist der Konflikt, dass wir individuelle Daten, aber auch schützenswürdige Sachverhalte abgrenzen müssen. Die Problematik bei vielen Akten besteht darin, so wie wir das auch beim Verfassungsschutz und anderen Akten haben: Jede Akte, die wir zur Betrachtung an Bürger geben, die kein unmittelbares Interesse geltend machen können, setzt voraus, dass wir in den Akten, die wir vorlegen, erhebliche Schwärzungen machen müssen, wenn darin zum Teil Dinge stehen, die im Grunde genommen nicht zur Kenntnis gebracht werden dürfen.

Nun ist es so, ich glaube, dass die Entwicklung dahin geht, ob sie gut ist oder nicht so gut ist, hängt von der Qualität der Gesetze ab, die diese Gratwanderung zu definieren haben. Sie bedeutet am Ende natürlich, dass wir in vielen Bereichen eine sehr intensive Aktenbehandlung machen müssen. Ich glaube, dass trotzdem durchaus eine ganze Reihe von Argumenten für ein Informationsfreiheitsgesetz spricht, und deshalb ist es doch nur klug zu sagen, obgleich wir in vier von 16 Ländern jetzt ein solches Gesetz haben, gibt es nach wie vor zwölf Länder, in denen wir es nicht haben. Es gibt eine rotgrün geführte Bundesregierung, die auch seit vier Jahren rotgrün geführt ist, die bisher dies nicht auf den Weg gebracht hat, obgleich das Innenministerium dafür die Federführung hat und obgleich die zuständige Staatssekretärin jetzt Bundesjustizministerin geworden ist.

Nun muss man eben sagen, deshalb trägt die Debatte keinerlei Schaum vor dem Mund, wir müssen

das sachlich prüfen, wir müssen uns das ruhig überlegen, ob es in unsere Entwicklungskonzepte passt, wann es passt, unter welchen Voraussetzungen, mit welchen Formulierungen es passt. Im Moment können wir nur zur Kenntnis nehmen, dass es eine Einigung über diese Fragen hier bei uns genauso wenig gegeben hat wie in der Bundesregierung. Das sind Sachverhalte, mit denen man gelegentlich leben und auskommen muss.

Ich bin ein bisschen gerührt, meine Damen und Herren von den Grünen und von der SPD, dass Sie sich so viele Gedanken um den Landesfinanzminister, den Senator, machen, denn ich muss mir natürlich auch dauernd den Kopf über meine sozialdemokratischen Kollegen, in der Fraktion und über die Grünen und so weiter, zerbrechen. Das ist schon in Ordnung, und deshalb kann ich mit Ihrem Mitgefühl gut leben.

Gehen Sie aber davon aus, dass Sie in Ruhe schlafen können! Ich werde mich auch in Zukunft bemühen, Motor des Modernisierungsprozesses im Bereich der neuen Medien zu sein und natürlich auch Motor im Bereich des Verwaltungsmodernisierungsprozesses. Insofern denke ich, wir werden sicherlich die Debatte irgendwann wieder führen, dann vielleicht auf der Basis breiterer Erkenntnisse. Der Senat nimmt zunächst einmal den Beratungsstand der Bremischen Bürgerschaft zur Kenntnis.

(Beifall bei der CDU)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Die Beratung ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Wer das Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen, Bremer Informationsfreiheitsgesetz, Drucksache 15/768, in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür Bündnis 90/Die Grünen)

Ich bitte um die Gegenprobe!

(Dagegen SPD, CDU und Abg. T i t t - m a n n [DVU])

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) lehnt das Gesetz in erster Lesung ab.

Damit unterbleibt gemäß Paragraph 35 Satz 2 der Geschäftsordnung jede weitere Lesung.

Im Übrigen nimmt die Bürgerschaft (Landtag) von dem Bericht des Ausschusses für Informations- und Kommunikationstechnologie und Medienangelegenheiten, Drucksache 15/1251, Kenntnis.

Regulierung des Zugangs zu Kabelnetzen im Zeitalter der Digitalisierung

Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 14. Mai 2002 (Drucksache 15/1146)

Wir verbinden hiermit:

Regulierung des Zugangs zu Kabelnetzen im Zeitalter der Digitalisierung

Bericht und Antrag des Ausschusses für Informations- und Kommunikationstechnologie und Medienangelegenheiten vom 25. September 2002 (Drucksache 15/1252)

Dazu als Vertreter des Senats Bürgermeister Dr. Scherf.

Meine Damen und Herren, der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Regulierung des Zugangs zu Kabelnetzen im Zeitalter der Digitalisierung, vom 14. Mai 2002, Drucksache 15/1146, ist von der Bürgerschaft (Landtag) in ihrer 58. Sitzung am 15. Mai 2002 an den Ausschuss für Informations- und Kommunikationstechnologie und Medienangelegenheiten überwiesen worden. Dieser Ausschuss legt nunmehr mit der Drucksachen-Nummer 15/1252 seinen Bericht dazu vor.

Die gemeinsame Beratung ist eröffnet.

Das Wort erhält der Abgeordnete Schildt als Berichterstatter.

Herr Präsident, meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Es liegt uns der Antrag der Grünen vor, der im I-und-K-Ausschuss behandelt worden ist, und ich trage Ihnen dazu unseren Bericht vor.

Auf Beschluss der Bundesregierung vom 24. August 1998 soll die herkömmliche analoge terrestrische Fernsehübertragung in Deutschland bis zum Jahr 2010 durch das digitale terrestrische Fernsehen, abgekürzt DVB-T, abgelöst werden. Die Umstellung der terrestrischen Übertragung auf Digitaltechnik dient dem Zuschauerinteresse, da neben Kabel und Satellit eine weitere Empfangsmöglichkeit für Fernsehprogramme erhalten bleibt und ausgebaut wird. Statt der bisher acht terrestrisch analog verbreiteten Programme stehen künftig durch das digitale terrestrische Fernsehen mehr als 20 Programme zur Verfügung, die nach der Umgestaltung auf leistungsstarke Sender ohne Hausantenne oder Gemeinschaftsantenne über eine kleine Stabantenne in alle Haushalte gelangen.

Zusätzliche laufende Kosten fallen für den Zuschauer hier nicht an, allerdings ist für den Empfang von Fernsehprogrammen in digitaler Technik eine so genannte Set-Top-Box erforderlich. Die einmaligen Anschaffungskosten dieser Box, die voraussicht

lich niedriger als die vergleichbaren Kosten für einen Kabelanschluss für ein Jahr sein werden, müssen von den privaten Haushalten getragen werden.

Im Großraum Bremen, der nach heutiger Planung die Region Bremen, Bremerhaven, Oldenburg und eventuell auch Wilhelmshaven umfasst, kann nach dem Aufbau des Sendenetzes und der Inbetriebnahme der digitalen Frequenzen der Regelbetrieb nunmehr aufgenommen werden. Die entsprechenden gesetzlichen Voraussetzungen sind mit dem am 1. Juli 2002 in Kraft getretenen Sechsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag sowie dem ebenfalls zum 1. Juli 2002 geänderten Bremischen Landesmediengesetz geschaffen worden.

Vor dem Hintergrund dieser inhaltlichen Punkte hat sich der Ausschuss mit der Drucksache 15/1146 in seiner Sitzung am 9. August 2002 beraten. Dabei sind die zu dem Antrag eingeholten schriftlichen Stellungnahmen der Bremischen Landesmedienanstalt und von Radio Bremen einbezogen worden.

Das Ergebnis: Der Ausschuss begrüßt, dass die Einführung von DVB-T zügig erfolgt und erwartet, dass die Öffentlichkeit umfassend über die neue Technologie informiert wird. Die Simulcast-Phase, Parallelbetrieb, in der die terrestrische Versorgung mit den gebührenfinanzierten öffentlich-rechtlichen Programmen der Grundversorgung sowohl in analoger als auch in digitaler Technik erfolgt, soll nach Auffassung des Ausschusses aus Kostengründen für die Sendeanstalten möglichst kurz sein. Des Weiteren besteht im Ausschuss Einigkeit darüber, dass ein offener technischer Decoderstandard in Deutschland und Europa eingeführt wird.

Die von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen geforderte kostenlose Abgabe von durch die öffentlichrechtlichen und privaten Rundfunkanstalten zu finanzierenden Set-Top-Boxen an alle Gebührenzahlerinnen und Gebührenzahler lehnt der Ausschuss mehrheitlich ab, da die den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zufließenden Gebührenmittel nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts der Finanzierung der Gesamtveranstaltung Rundfunk dienen und deren Verwendung für eine kostenlose Abgabe von Set-Top-Boxen insofern als Zweckentfremdung rechtlich nicht zulässig ist. Hinzu kommt, dass eine solche Regelung für die Rundfunkanstalten eine übermäßige finanzielle Belastung bringen würde und dass darüber hinaus auch beihilfe- und wettbewerbsrechtliche Gründe einer solchen Lösung entgegenstehen.

Auch die Forderung vom Bündnis 90/Die Grünen, die öffentlich-rechtlichen Programme so lange parallel analog und digital zu verbreiten, bis der digitale Empfang dieser Programme allen Kabelhaushalten möglich und zumutbar ist, und dies von der Landesmedienanstalt zu überwachen, wird mehrheitlich vom Ausschuss abgelehnt, da ausschließlich der privatrechtlich organisierte Kabelnetzbetreiber darüber

bestimmen kann, ob er Fernsehprogramme analog oder digital verbreitet.

Des Weiteren hält der Ausschuss mehrheitlich eine effektive Aufklärung über die rechtlichen Gegebenheiten eines Kabelnetzanschlusses und von DVB-T durch die Verbraucherzentrale für nicht erforderlich, da eine wesentlich umfassendere Information der Öffentlichkeit über die neue Technologie durch andere Institutionen wie beispielsweise den Rundfunkanstalten sowie durch Handel und Handwerk erfolgen wird. Er spricht sich deshalb auch gegen eine entsprechende finanzielle und personelle Ausstattung der Verbraucherzentralen im Lande Bremen für diese Aufgabe aus.

Zusammenfassend kann ich dann für den Ausschuss feststellen: Der Ausschuss empfiehlt gegen die Stimmen der Vertreter vom Bündnis 90/Die Grünen, den Antrag Drucksache 15/1146 abzulehnen. Soweit der Vortrag für die Berichterstattung im Ausschuss!

(Beifall bei der SPD)

Als Nächste hat das Wort die Abgeordnete Frau Stahmann.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Um es kurz zu machen, Sie haben gehört, die Sendetechnik wird umgestellt, bundesweit bis zum Jahr 2010 in allen Bundesländern, so ist es politisch beschlossen worden. In Berlin und Brandenburg wird das geschehen bis zur Internationalen Funkausstellung im Herbst 2003, und Bremen, Niedersachsen und Oldenburg wollen nachziehen. Das heißt, und deswegen haben wir auch diesen Antrag gestellt, dass es darauf ankommt, die Bevölkerung möglichst gut über diese Umstellung zu informieren, denn neben dem Fernsehgerät werden künftig alle Bürgerinnen und Bürger, die einen Fernseher haben, ein Zusatzgerät, die so genannte Set-Top-Box, brauchen.

Sie haben unseren Antrag abgelehnt, aber ich möchte jetzt noch einmal zwei Punkte sagen! In Berlin und Brandenburg wird im Augenblick umgestellt, und die Zeitungen sind in den letzten Tage voll davon über die Probleme, die sich jetzt in der Praxis zeigen. Ein Problem ist, dass die Industrie mit der Lieferung dieser Set-Top-Boxen nicht nachkommt, dass also teilweise schon während dieser SimulcastPhase – das hört sich ja so ein bisschen chinesisch an –, dass während dieser Phase schon teilweise die Leute zwar gern diese Box hätten, aber sie bekommen sie nicht, weder bei ProMarkt, Media Markt, Karstadt noch

(Abg. Frau H ö v e l m a n n [SPD]: Aldi!) ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.

bei Aldi! Es gibt sie einfach nicht, die Industrie kommt nicht hinterher. Das ist das eine Problem.

Das andere Problem ist, sie sind für viele Menschen derzeit unerschwinglich, sind also doch etwas teurer, als man gedacht hat, zumindest als ich gedacht habe. Ich hatte gelesen, dass sie ungefähr 150 DM kosten sollen, so war es im letzten Jahr angegeben, jetzt kosten sie zwischen 200 bis 400 Euro, haben unterschiedliche Fähigkeiten. Mit den einen kann man noch spielen, und die anderen, die günstigeren, sind einfach lediglich zum Empfang da.

Jetzt hat man in Berlin festgestellt, dass man den Punkt nicht mitgedacht hat. Sie haben sich, SPD und CDU, dagegen ausgesprochen, wir hatten den Vorschlag aus Norwegen mitgebracht und haben gesagt, in Norwegen gibt man die Boxen kostenlos ab für jeden, weil eben politisch verordnet worden ist, wir ändern die Sendetechnik. Die Menschen zahlen Rundfunkgebühren, so könnte man noch mehr Menschen dazu bringen, sich anzumelden, und würde dann eben diese Geräte ausgeben. Das haben Sie abgelehnt, aber wir vom Bündnis 90/Die Grünen meinen, wir brauchen weiterhin, und das mit Blick auf Berlin, eine Regelung für Menschen, die sozial benachteiligt sind.

In Berlin zeigt sich, dass man den Bereich der Justizvollzugsanstalten nicht mitgedacht hat. Das ist ein ganz wesentliches Problem, denn keineswegs sieht es die Berliner und Brandenburger Medienanstalt so, dass alle Menschen diese Box bekommen. Es ist zum Teil schon umgestellt worden, und gerade in den Gefängnissen gab es keinen Fernsehempfang. Da kann man sich vorstellen, dass das ein Problem sein kann, wenn man dort den ganzen Tag eingeschlossen ist. Dieses Problem müssen wir in Bremen bedenken und ausschalten.

Ein weiteres Problem sind, ich habe es eben gesagt, sozial benachteiligte Menschen. Frau Linnert hat gestern gesagt, es gibt viel verschämte Armut in Bremen. Wir werden uns Gedanken machen müssen, dass die Sozialämter auch Kosten übernehmen für diese Set-Top-Boxen, weil nicht jeder Sozialhilfeempfänger sich das aus seinem normalen Regelsatz leisten kann, und auch dieses Problem, sagt Bündnis 90/Die Grünen, muss für Bremen mitgedacht werden.

Kurz und gut, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte meine Kollegen aus dem Medienausschuss noch einmal auffordern, dass wir uns die Zeitungsartikel aus Berlin vornehmen, dass wir sehen, dass die Medienanstalt in Berlin deutlich überfordert ist mit der Information der Verbraucherinnen und Verbraucher. Die Hotline ist da nicht erreichbar, das schreiben alle Zeitungen. Die Menschen fühlen sich nicht informiert. Deswegen finden wir unseren Antrag immer noch richtig, so dass wir trotzdem sagen, wir schauen uns jetzt Berlin an, und dann reden wir noch einmal darüber, wie können wir die Verbrau