Protokoll der Sitzung vom 23.10.2002

(Senatorin R ö p k e : Ja!)

Gut! Was gedenken Sie, allgemein gegen Gewalt von links zu unternehmen?

(Lachen bei der SPD)

Ich erwarte auch ein Konzept gegen Gewalt von linksfaschistischen Organisationen!

Bitte, Frau Senatorin!

Sehr geehrter Herr Tittmann, ich bitte, noch einmal darauf zu schauen, welche Frage in der Fragestunde wir hier jetzt beantworten! Es geht schlicht und einfach um die Tatsache, dass die Ausländerbeauftragte zum Thema Rechtsextremismus in ihren Internetseiten Links anbietet. Es geht hier nicht um Konzepte gegen Linksextremismus, die Sie jetzt an dieser Stelle hier einfordern. Von daher kann ich zu der Frage, und ich will es auch überhaupt nicht, nicht Stellung nehmen!

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen – Zurufe des Abg. T i t t - m a n n [DVU])

Herr Abgeordneter, einen Moment! Stopp! Wir haben hier bestimmte Verfahrensregeln, Herr Abgeordneter Tittmann, daran müssen Sie sich bitte auch halten!

(Abg. T i t t m a n n [DVU]: Ich halte mich immer daran!)

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die zweite Anfrage befasst sich mit dem Thema „Durch Sprit sparende Fahrweise und ‚intelligente Mobilität’ zum Klimaschutz beitragen“. Die Anfrage ist unterzeichnet von den Abgeordneten Frau Dr. Mathes, Frau Linnert und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Bitte, Frau Kollegin Dr. Mathes!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Welche Initiativen hat der Senat seit der Kleinen Anfrage vom Bündnis 90/Die Grünen im Dezember 2000 ergriffen, um die durch die Mobilität im Bereich des öffentlichen Dienstes einschließlich der Eigenbetriebe entstehenden CO2-Freisetzungen zu senken?

Zweitens: Mit welchem Ergebnis sind die senatorischen Überlegungen zur Gründung eines Fuhrparkmanagements weiter beraten und gegebenenfalls realisiert worden?

Die Anfrage wird beantwortet von Frau Senatorin Wischer.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu eins: Wie bereits in der Antwort des Senats vom 6. März 2001 ausgeführt, handelt es sich unverändert um ein bei den jeweiligen Ressorts dezentral verantwortetes Fuhrparkmanagement. Maßnahmen zur Senkung der durch Kfz-Einsätze im Bereich des öffentlichen Dienstes einschließlich der Eigenbetriebe entstehenden CO2-Freisetzungen werden dementsprechend auch weiterhin auf Ressortebene getroffen:

Beim Senator für Bau und Umwelt werden altersbedingt abgängige Fahrzeuge durch moderne Leasing-Neuwagen ersetzt. Leasing-Fahrzeuge werden jährlich ausgetauscht, dadurch ist der neueste Marktstand hinsichtlich Verbrauch und Abgaswert gewährleistet. Konkret wurde die Zahl der Fahrzeuge in 2002/2001 von 29 auf 22 reduziert. Dementsprechend ist die Fahrleistung von 273 000 Kilometern pro Jahr auf 246 000 Kilometer pro Jahr und der absolute Kraftstoffverbrauch von 25 000 Litern pro anno auf 22 000 Liter pro anno zurückgegangen.

Im Rahmen der in Vorbereitung befindlichen ÖkoAuditierung wird derzeit unter anderem auch die Nutzung der alternativen Betriebsform Carsharing überprüft ebenso wie Maßnahmen zur Sprit sparenden Fahrweise.

Der Senator für Bau und Umwelt und der ADAC haben die Vereinbarung getroffen, gemeinsam 200 Öko-Fahrtrainingseinheiten finanziell zu fördern. Der auf diese Weise subventionierte Sonderpreis je Training beträgt 25 Euro; das Angebot gilt für die Allgemeinheit einschließlich der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes. Nach Abruf der Einheiten erfolgt eine Auswertung der Erfahrungen und gegebenenfalls eine Fortsetzung der Maßnahme.

Im Rahmen des von der EU geförderten Mobilitätsprojektes TARGET 2 wird voraussichtlich ab Spätherbst 2002 ein spezifisches Förderprogramm für Erdgasfahrzeuge bei bremischen Verwaltungsstellen aufgelegt. Danach werden zirka 40 Prozent der anschaffungsbedingten Mehrkosten gefördert. Neben einer Schadstoffreduktion sind dadurch auch deutliche Einsparungen bei den Treibstoffkosten zu erzielen.

Beim Senator für Bildung und Wissenschaft sind die in der Antwort zur Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom Dezember 2000 aufgeführten Maßnahmen inzwischen umgesetzt worden.

Zu zwei: Überlegungen zur Gründung eines Fuhrparkmanagements sind sinnvollerweise im Kontext der Ressort- beziehungsweise Sanierungsstrategien anzustellen. – Soweit die Antwort des Senats!

Haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Sie haben ja im Wesentlichen referiert, was beim Senator für Bau und Umwelt passiert – das ist ja auch sehr erfreulich, ich glaube, da bewegt sich eine Menge – und beim Senator für Bildung und Wissenschaft. Können Sie denn auch etwas dazu sagen, wie es in den anderen Ressorts aussieht?

Bitte, Frau Senatorin!

Nein, dazu habe ich im Augenblick keine Ausführungen zu machen. Ich kann Ihnen nur das darstellen, was ich Ihnen eben dargestellt hatte.

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Aus der Kleinen Anfrage damals ging ja hervor, dass durchaus Handlungsbedarf hinsichtlich der Steigerung der Kosten und der Energieeffizienz im Bereich des Fuhrparks gesehen wurde. Da wäre schon noch einmal die Frage, inwieweit die Lenkungsgruppe, die dort im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung oder Veränderung der Aufgabenwahrnehmung eingesetzt wurde, hier die doch angedeuteten Möglichkeiten auch evaluiert hat.

Bitte, Frau Senatorin!

Ich kann ja nur auf die eben vorgetragene Antwort verweisen, darauf, dass es sich nach wie vor um dezentrales Management handelt und insofern die einzelnen Ressorts für das Management in ihrem Bereich zuständig sind. Was wir getan haben, habe ich Ihnen eben vorgetragen.

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage?

(Abg. Frau D r. M a t h e s [Bündnis 90/ Die Grünen]: Nein, danke!)

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die dritte Anfrage trägt den Titel „Medizinische Leistungen für Sozialhilfeempfänger und Sozialhilfeempfängerinnen“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Ziegert, Frau Hammerström, Böhrnsen und Fraktion der SPD.

Bitte, Frau Ziegert!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Unterscheidet sich der Anspruch von Sozialhilfeempfängerinnen und Sozialhilfeempfängern auf medizinische Leistungen von den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung, gegebenenfalls wie?

Zweitens: Wie werden die für Sozialhilfeempfängerinnen und Sozialhilfeempfänger erbrachten medizinischen Leistungen vergütet, und welche Kosten entstehen dabei?

Drittens: Welche Schritte sollten gegebenenfalls aus Sicht des Senats unternommen werden, um die Kosten der medizinischen Leistungen für Sozialhilfeempfängerinnen und Sozialhilfeempfänger denen der gesetzlich Krankenversicherten anzugleichen und der immer wieder geäußerten Vermutung entgegenzutreten, Sozialhilfeempfängerinnen und Sozialhilfeempfänger erhielten bessere medizinische Leistungen als gesetzlich Krankenversicherte?

Die Anfrage wird beantwortet von Frau Senatorin Röpke.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Erstens: Der Anspruch von krankenhilfeberechtigten Sozialhilfeempfängerinnen und Sozialhilfeempfängern auf medizinische Leistungen wird entsprechend den Leistungen zur Krankenbehandlung der gesetzlichen Krankenversicherung gewährt. Diese Gleichbehandlung von krankenversicherten und nicht krankenversicherten Sozialhilfeempfängerinnen und Sozialhilfeempfängern ist in den Paragraphen 37 und 38 BSHG geregelt.

Zweitens: Die medizinischen Leistungen für Sozialhilfeempfängerinnen und Sozialhilfeempfänger werden grundsätzlich entsprechend der Vergütung, welche die Ortskrankenkasse für ihre Mitglieder zahlt, entgolten. Für die ambulante ärztliche Behandlung zahlt der Sozialhilfeträger der Kassenärztlichen Vereinigung Bremen eine Vierteljahrespauschale für jeden durch Behandlungsschein nachgewiesenen Behandlungsfall. Die Höhe der Pauschale richtet sich nach den Vergütungssätzen der Ortskrankenkasse. Die Ausgaben für die Krankenhilfe beliefen sich im Jahr 2001 auf 28,61 Millionen Euro, davon betrugen die ambulanten Kosten 12,72 Millionen Euro und die stationären Kosten 15,89 Millionen Euro.

Drittens: Aus Sicht des Senators für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales sollten die krankenhilfeberechtigten Sozialhilfeempfängerinnen und Sozialhilfeempfänger in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert werden. Dann könnten alle allgemeinen Instrumente zur Gesamtausgabenbegrenzung der gesetzlichen Krankenversicherung auch für die Sozialhilfeempfängerinnen und Sozialhilfeempfänger, die derzeit nicht krankenversichert sind, direkt wirksam werden. Damit würde auch die nicht zutreffende Vermutung entfallen, Sozialhilfeempfängerinnen und Sozialhilfeempfänger erhielten bessere medizinische Leistungen als gesetzlich Krankenversicherte. – Soweit die Antwort des Senats!

Haben Sie eine Zusatzfrage, Frau Kollegin? – Bitte sehr!

Es geht ja eigentlich weniger darum, dass Sozialhilfeempfänger bessere Leistungen bekommen, wie es in der Öffentlichkeit ja leider oft gesagt wird, die Frage ist ja, wie diese Leistungen vergütet werden. Das ist ja noch ein Unterschied. Ärzte können ja für dieselbe Leistung sehr unterschiedliche Vergütungen nehmen.

Sie haben jetzt gesagt, in der Regel werden die Leistungen nicht anders vergütet als für Kassenpatienten. Können Sie das sicherstellen? Es gibt ja immer wieder Äußerungen – auch heute wieder – in der Öffentlichkeit von den Krankenkassen, dass die Ärzte bei den Sozialhilfeempfängern höhere Vergütungen nehmen, sich sozusagen außerhalb der Budgets Leistungen vergüten lassen und damit versuchen, den ihnen gesetzten Rahmen zu überschreiten, und das dann eben auf Kosten der Sozialhilfe.

Bitte, Frau Senatorin!

Ja, das ist in der Tat ein Problem, dass die Kostendämpfungsmaßnahmen, die ja normalerweise bei den krankenversicherten Patienten gelten, bei denen die Vereinbarungen mit den Krankenkassen gelten, wie zum Beispiel das Budget bei den Ärzten, hier nicht gelten.