Protokoll der Sitzung vom 23.10.2002

Ja, das ist in der Tat ein Problem, dass die Kostendämpfungsmaßnahmen, die ja normalerweise bei den krankenversicherten Patienten gelten, bei denen die Vereinbarungen mit den Krankenkassen gelten, wie zum Beispiel das Budget bei den Ärzten, hier nicht gelten.

(Abg. T i t t m a n n [DVU]: Ach was!)

Deswegen halten wir es ja für sinnvoll, dass auch Sozialhilfeempfängerinnen und Sozialhilfeempfänger in die Krankenversicherung einbezogen werden, um auch diese Kostensenkungsmaßnahmen auch für diese Fälle zum Tragen kommen zu lassen, damit Ärzte nicht in Versuchung kommen, solche Geschichten vielleicht auszunutzen.

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Ich meine, ich würde das auch für sinnvoll halten, und das wird ja auch schon seit längerer Zeit diskutiert. Können Sie sagen, woran es liegt, dass das bisher nicht gelungen ist?

Bitte, Frau Senatorin!

Das sind Verhandlungen, die auf Bundesebene gelaufen sind, leider auch über vier Jahre nicht zum Erfolg geführt haben. Ich bedauere das sehr.

(Abg. T e i s e r [CDU]: Die Betonung liegt auf auch!)

Das hat aber eben daran gelegen, dass man sich in erster Linie nicht über die Kosten einigen konnte, das ist ja immer das zentrale Verhandlungsgeschehen, und daher ist es nicht zum Tragen gekommen. In der Koalitionsvereinbarung, die jetzt auf Bundesebene unterzeichnet worden ist, findet sich dieser Passus, allerdings, ich weiß nicht, ob wieder, aber auf jeden Fall steht es darin, dass eine solche Lösung verbindlich angestrebt werden soll.

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Was halten Sie denn von Vorschlägen, wie sie jetzt auch von den Krankenkassen gemacht werden, solange diese allgemeine Regelung nicht vorgenommen worden ist, möglicherweise, sage ich einmal, eine Abwicklung oder ein Management der Krankenhilfe für die Sozialbehörde vorzunehmen und durch mehr Fachkompetenz Kosteneinsparungen erreichen zu können?

Bitte, Frau Senatorin!

Ich habe diesen Vorschlag heute auch der Presse entnommen. Er ist uns von den Kassen bis jetzt noch nicht offensiv vorgelegt worden, aber wir greifen das gern auf. Wir haben am 1./2. November ein Gespräch mit den Kassen, wo wir uns turnusmäßig über anstehende Probleme unterhalten. Ein Problemkomplex wird die Frage der Kostensteigerung im gesamten medizinischen Bereich sein, und nach dem, was ich hier als Vorschlag der Krankenkasse gelesen habe, lohnt es sich auf jeden Fall, mit der Kasse zu diskutieren, ihre Vorstellungen genauer zu hören, und ich bin auch gern bereit, mit der Kasse über eine solche Vereinbarung zu verhandeln.

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Ja, ein abschließende, denke ich! Werden Sie sich jetzt aber unabhängig von diesen Möglichkeiten auf der Bremer Ebene mit Ihren Einflussmöglichkeiten gegebenenfalls auch im Bundesrat dafür einsetzen, dass die Einbeziehung der Sozialhilfeempfängerinnen und -empfänger in die gesetzliche Krankenversicherung in dieser Legislaturperiode dann zustande kommt?

Bitte, Frau Senatorin!

Ich werde mich dafür einsetzen, zum Beispiel auch über die Gesundheitsministerkonferenz, die sich sicherlich mit diesem Thema auch beschäftigen wird, weil ich es, wie gesagt, für notwendig und wichtig halte, dass wir da keine Ungleichbehandlung herstellen und alle Maßnahmen

ausnutzen, die der Kostendämpfung im Gesundheitswesen dienen.

(Abg. Frau Z i e g e r t [SPD]: Danke!)

Eine weitere Zusatzfrage von der Abgeordneten Frau Wangenheim!

Frau Senatorin, sind Sie mit mir einig, dass das in diesem Fall nicht die Sozialhilfeempfänger ausnutzen, sondern dass die Ärzte das ausnutzen?

Bitte, Frau Senatorin!

Darin bin ich mit Ihnen einig. Das ist natürlich im Interesse der Pharmaindustrie und der Ärzte. Es bietet sich ja an, Möglichkeiten, die außerhalb dieser Budgetbeschränkungen liegen, auch zu nutzen. Von daher gehe ich davon aus, dass das in erster Linie die Ursache ist.

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die vierte Anfrage betrifft die Stahlwerke Bremen. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Stahmann, Frau Dr. Trüpel, Frau Linnert und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Bitte, Frau Kollegin Stahmann!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Wird es aus dem beim Senator für Wirtschaft und Häfen angesiedelten Rettungs- und Umstrukturierungsfonds Hilfen für die geplanten Umstrukturierungen der Stahlwerke Bremen geben, und welche weiteren Hilfen sind darüber hinaus aus dem Haushalt des Wirtschaftsressorts denkbar?

Zweitens: Gibt es darüber hinaus weitere Angebote des Landes an die Stahlwerke Bremen, und wenn ja, welche?

Drittens: Welchen Einfluss kann das Land bei weiteren Unternehmensentscheidungen als Anteilseigner nehmen?

Die Anfrage wird beantwortet von Frau Staatsrätin Winther.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu eins: Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen zugunsten von Stahlunternehmen sind mit dem Gemeinsamen EU-Binnenmarkt unvereinbar und dementsprechend verboten. Eine Unterstützung der Stahlwerke Bremen gemäß den von den Wirtschaftsförderungsausschüssen beschlossenen Richtlinien für

Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen ist ebenfalls nicht möglich, da mit Hilfe dieser Richtlinie insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen geholfen werden soll.

Gleichwohl wären zum Beispiel Forschungs- und Entwicklungshilfen sowie Umweltschutzhilfen für die Stahlwerke Bremen unter beihilferechtlichem Aspekt denkbar.

Zu zwei: Nein; diese werden von dem Unternehmen gegenwärtig auch nicht erwartet.

Zu drei: Das Land Bremen wird auch im Rahmen seiner Stellung als Gesellschafter über die Bremer Investitionsgesellschaft unternehmerische Entscheidungen unterstützen, die die Wettbewerbsfähigkeit der Stahlwerke Bremen steigern und damit der langfristigen Sicherung des Stahlstandortes Bremen dienen. – Soweit die Antwort des Senats!

Haben Sie eine Zusatzfrage, Frau Kollegin? – Bitte sehr!

Frau Staatsrätin, in der Öffentlichkeit hat der Senat signalisiert, dass er bereit ist, für den Fall – ich denke, darin sind wir auch einig –, dass der Großkonzern Arcelor aufgefordert ist, den Stahlstandort Bremen zu sichern und auch weitestgehend die Arbeitsplätze zu erhalten und einen, wenn es denn dazu kommen sollte, möglichst sozialverträglichen Abbau der Arbeitsplätze zu organisieren, Hilfen zur Verfügung zu stellen. Meine Frage bezieht sich genau darauf, welche konkreten Hilfen es denn wären!

Bitte, Frau Staatsrätin!

Die Hilfen, die EU-konform und möglich sind, habe ich Ihnen gerade geschildert. Das sind Hilfen im Bereich des Umweltschutzes, und hier geht es um Fragen von Luft- und Umweltauflagen, wo wir möglicherweise für Erleichterung sorgen können, und es geht natürlich auch um die Fragen, wie können wir die Stahlwerke im Bereich der Forschung und Entwicklung unterstützen.

Ich möchte aber dazu sagen, dass es bei der Sicherung des Standortes Arcelor und den Stahlwerken nicht in erster Linie um Beihilfen geht, sondern es gibt nur einen einzigen Weg, um den Standort Bremen zu sichern, nämlich das Fit-Programm umzusetzen und damit ein Sparpotential von 100 bis 120 Millionen jährlich zu realisieren nach den Verlusten, die in der Vergangenheit entstanden sind.

(Abg. Frau L e m k e - S c h u l t e [SPD]: Das ist kein Senatsprogramm!)

Nur wenn mit diesem Fit-Programm die Produktivität erhöht wird und damit die Wettbewerbsfähigkeit des Standortes Bremen, nur dann wird dieser

Standort auch gesichert sein. Insofern ist es existentiell, dass dieses Fit-Programm umgesetzt wird. Soweit wir das positiv begleiten können, auch als Gesellschafter, tun wir das über die BIG, aber, wie gesagt, eine entsprechende Nachfrage nach Beihilfen ist nicht gestellt worden.

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Frau Staatsrätin, Sie haben darauf hingewiesen, dass die Stahlwerke nur zukunftsfähig sind, wenn die Stahlproduktion erhöht wird, also wenn eine höhere Stahlmenge umgeschlagen wird. Die produktive Menge liegt ja jetzt weit darunter. Hieße das dann, dass die Weser vertieft werden müsste, um eben diese Menge zu realisieren?

Bitte, Frau Staatsrätin!

Ich sehe im Moment keine Verbindung zwischen diesen beiden Punkten.

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Mit wie viel finanziellen Mitteln ist dieser Umstrukturierungsfonds, den wir in unserer Frage erwähnt haben, denn noch ausgestattet?