Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Europapolitik auf Landesebene ist eher ein zwiespältiges, man kann auch sagen, widerstreitendes Vergnügen. Wir sind alle für Europa, aber kaum jemand blickt hinter die Kulissen. Jährlich werden rund 150 EU-Vorhaben im Bundesrat behandelt. Zurzeit hat der Bundesrat darüber hinaus insgesamt 308 Ländervertreter benannt, die in 80 Gremien des Rates und 127 Gremien der Kommission mitwirken. Dies zeigt, dass ein wirkungsvolles europäisches Engagement maßgeblich von der Verfügbarkeit EU-bezogenen Fachwissens in der Verwaltung und von engen Kontakten zu europäischen Institutionen und Partnern abhängt. Dies stellt hohe Anforderungen an die Koordinierung der Europapolitik in der Landespolitik. Daher begrüßen wir, dass zu Beginn dieser Legislaturperiode die europapolitischen Koordinationseinheiten von der Landesregierung neu aufgestellt wurden.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wer sich also mit der Entwicklung der europäischen Institutionen kritisch beschäftigt und dabei wie wir das Verhältnis Bremens zu eben diesen Institutionen auf den Prüfstand stellt, kann mit der Antwort des Senats auf die Anfrage der Koalitionsfraktionen in weiten Teilen zufrieden sein. Es gibt also Grund, dafür zu danken. Wir erkennen, dass in wesentlichen Bereichen die notwendige Verbindung der bremischen Institutionen zu den Gestaltungskräften im Europäischen Parlament, im Ausschuss der Regionen, AdR, und in der Europäischen Kommission hergestellt ist und wirkungsvoll genutzt wird.
Auch begrüßen wir, dass der Senat zielgerichtet, wie bereits gesagt, vor allem seit Beginn der laufenden Legislaturperiode die Koordination von Aufgaben, Erwartungen und Umsetzung durch die bremische Vertretung in Brüssel und in Berlin in Angriff genommen hat und die Aufgaben kürzlich durch die Staatsrätekonferenz noch einmal konkretisiert hat. Damit ist der Grundstein für eine weitere effektive Nutzung der Einflussmöglichkeiten im Geflecht überregionaler europäischer Gestaltungsmacht gelegt, die, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ja erst bei rechtzeitiger und umfassender Information der betroffenen Ressorts nachhaltig organisiert werden kann.
Wir verbinden damit die Erwartung, dass das Land Bremen in europäischen Fragen auch künftig mit einer fachlich abgestimmten einheitlichen Position auftreten kann. Wir haben mit Gefallen zur Kenntnis genommen, dass die EU-Referenten der Ressorts mit der Erarbeitung einer ressortbezogenen Bestandsaufnahme im Hinblick auf die Ausrichtung der EU-Politik, mögliche Defizite, vorhandene Kapazitäten beziehungsweise Ressourcen und Verbesserungsvorschläge als Beurteilungs- und Entscheidungsgrundlage für eine Staatsrätebefassung bereits begonnen haben.
So weit, so gut! Wir wissen aber auch, der Teufel steckt bekanntlich im Detail. Deshalb ist neben formalen Ordnungsprinzipien auch und gerade ein Goodwill der beteiligten Mitarbeiter vonnöten. Deren Motivation ist nach unserer Auffassung zu stärken, wobei nicht Unwilligkeit das Problem ist, sondern, und das sehen wir sehr wohl, häufig die zunehmende Mehrbelastung in der Arbeit, die nicht mehr wie früher durch zusätzliche Einstellungen ausgeglichen werden kann. Insoweit ist hier auch der Haushaltsgesetzgeber, mithin die Bremische Bürgerschaft, mit in der Pflicht, Perspektiven und Konzepte zu entwickeln, um daraus die notwendigen Konsequenzen für die Personalentwicklung zu ziehen.
Meine Damen und Herren, ich sage das in Kenntnis der Haushaltslage und der Einsparnotwendigkeiten, vertrete aber dennoch die Meinung, dass wir bei den immer stärkeren Auswirkungen von europäischen Gemeinschaftsentscheidungen auf die nationalen und regionalen Entwicklungen darauf Acht
geben müssen, für Bremen und Bremerhaven rechtzeitig mit am Drücker zu sein. Versäumnisse, versäumte Chancen werden ganz bittere Auswirkungen auf die Zukunft unseres Landes, auf unseren Zwei-Städte-Staat haben. Deswegen bitte ich, auch als Vorsitzender des Europaausschusses, die Kolleginnen und Kollegen dieses Parlaments, hier die übergreifenden Maßnahmen des Senats im Hinblick auf die Europafähigkeit der Abteilung der Bevollmächtigten zu unterstützen und somit möglichst von Einsparungen auszunehmen.
Gleichwohl will ich nicht verschweigen, was mich an der Senatsantwort stört. Viel zu häufig, nicht zuletzt bei den von uns abgefragten Überlegungen des Senats zur Personalsituation und zur Freistellung bremischer Bediensteter an europäische Institutionen, wird geantwortet, dass hier die Details zwar gesehen werden, aber die Lösungen in die Zukunft verlagert werden. Wer uns mitteilt, dass etwas geschehen soll, dann aber nicht aufzeigt, dass bereits etwas Konkretes geschieht, macht deutlich, dass sich die Maßnahmen immer noch im Stadium von Absichten und Planungen befinden und noch nicht bei einer realistischen Umsetzung angekommen sind. Das sollte schleunigst geändert werden!
So bleibt zu hoffen, dass die Staatsrätekonferenz, die vom 8. bis 10. Oktober dieses Jahres in Brüssel durchgeführt wurde, zu einer Beschleunigung der Umsetzungen führt. Gewiss, das wissen wir auch aus unserer eigenen Arbeit im Parlament, brauchen Koordination und Absprachen Zeit. Es kann nichts Vernünftiges beim bloßen Durchpeitschen erwartet werden, denn es muss etwas geschehen!
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, die Frage der Zusammenarbeit mit den europäischen Institutionen steht nicht erst seit heute auf der Tagesordnung. Ich sage das so ausdrücklich, weil ich zugleich anerkenne, dass mit der jetzigen Senatsantwort jedenfalls der Weg für eine sachgerechte Arbeit mit Außen- und Binnenwirkung geebnet ist. Wenn dann noch die Bremische Bürgerschaft vom Senat in vermehrtem Umfang in den Informationsfluss einbezogen wird und wir uns mit den auf Bremen und Bremerhaven einwirkenden Maßnahmen nicht nur im rechtlichen Raum und haushaltswirksamen Bereich, sondern auch in der gestalterischen Kraft rechtzeitig beschäftigen können, ist die Voraussetzung für eine gute Zusammenarbeit zwischen Parlament und Landesregierung gegeben. Daran sind wir interessiert. – Herzlichen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Vor einem Jahr haben Sie Frau Dr. Kießler und mich als Vertreterinnen Bremens im Ausschuss der Regionen gewählt. Ich möchte heute die Debatte nutzen, um etwas aus dem Alltag und damit über meine Erfahrungen aus der Arbeit im AdR, in dem Ausschuss der Regionen, zu berichten, denn diese Arbeit war letztlich Grundlage für die Fragen, die wir an den Senat gestellt haben. Der AdR steht hier als ein Beispiel für die Organisation europäischer Institutionen.
Was ist der AdR? Es ist eine Versammlung von 222 Delegierten aus allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die sich zusammenfinden, um die Interessen ihrer Regionen und Kommunen zu vertreten. Deutschland hat 24 Mitglieder. Wer sind diese Delegierten? Es sind Minister deutscher Länder, es sind Sprecher von Europaausschüssen, es sind beispielsweise portugiesische Provinzbürgermeister, es sind aber auch Bürgermeister großer Städte wie Helsinki, es sind Präsidenten regionaler Verwaltungen wie bei den Italienern, es sind einige Parlamentarier.
Einige dieser Mitglieder kennen Sie alle, sie haben bereits in nationalen Regierungen mitgearbeitet, wie beispielsweise Chirac, der jetzt als Präsident des Verfassungskonvents agiert. Auch der neue französische Ministerpräsident Raffarin war Mitglied des Ausschusses der Regionen. Er kommt aus der Provinz und hat gerade jetzt in Frankreich ein Dezentralisierungsprogramm vorgelegt, das seine Parteifreunde zu großen Teilen nicht sonderlich schätzen. Der Vizepräsident des Ausschusses der Regionen wurde in diesem Sommer in die spanische Regierung berufen. Das heißt, es sind Menschen dort versammelt, die ein großes Interesse an der Entwicklung der Europäischen Union haben.
Was macht dieser Ausschuss der Regionen? Er ist kein entscheidendes Organ, er gibt Stellungnahmen ab zu Themen und Projekten der Kommission. Wie Sie wissen, hat die Kommission ein Initiativrecht und gibt zu Beginn eines Jahres ihr Arbeitsprogramm bekannt, und danach entscheidet der Ausschuss der Regionen, zu welchen Themen und Projekten er Stellungnahmen abgeben will. Im vergangenen Oktober wurde erstmals eine vom Europäischen Parlament angeforderte Stellungnahme des Ausschusses der Regionen zum Thema Verfassungskonvent debattiert. Dazu kam David Martin, der erste Vizepräsident des Europäischen Parlaments, der neuerdings zuständig ist für die Beziehungen zu den Regionen – das ist ein Novum, dass es solch eine Zuständigkeit im Europäischen Parlament gibt –, und debattierte mit den Mitgliedern des Ausschusses der Regionen.
Das Europäische Parlament möchte wie der Ausschuss der Regionen die Regionen stärken, denn auch das Europäische Parlament spricht den regionalen und lokalen Gebietskörperschaften eine zen
trale Rolle zu bei der praktischen Umsetzung des Gemeinschaftsrechts zu. Natürlich sieht das Europäische Parlament auch, dass diese Institutionen den Erfolg von Gemeinschaftsprogrammen gewährleisten und dass sie ein Multiplikator sind, der Europathemen direkt zu den Bürgern transportiert, der Bedürfnisse der Bürger in den Regionen auch in die europäische Debatte einbringen kann.
Allerdings ist die Perspektive eines Europaparlamentariers in der Regel die, von oben nach unten zu arbeiten, also eine typische Top-down-Argumentation, wie sie immer wieder in diesen Institutionen zu beobachten ist. Der Ausschuss der Regionen sieht seinen Beitrag zur Verbesserung der Transparenz und Effizienz der Beschlussfassung der europäischen Gremien darin, dass Zuständigkeiten klar abgegrenzt werden, dass die EU nur dort Entscheidungen trifft, wo sie tatsächlich zuständig ist.
In allen anderen Bereichen sollen die Mitgliedstaaten, das heißt auch die regionalen und lokalen Körperschaften, zuständig sein. Das Interesse, und dafür streitet der Ausschuss der Regionen in seinem Beobachterstatus auch im Verfassungskonvent, ist es, diesen so genannten Bottom-up-Informationsfluss, der aus den Regionen über die nationalen Parlamente in die EU-Gremien geht, zu stärken und besser zu organisieren und somit die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften stärker in den Beschlussfassungsprozess einzubeziehen.
Wie arbeitet dieser Ausschuss der Regionen? Er tagt in etwa sechswöchigem Rhythmus in einer zweitägigen Plenarsitzung. Die 222 Delegierten sitzen dort nicht nach Parteien oder Familien geordnet, sondern alphabetisch, so dass man eigentlich immer wechselnde Nachbarn hat.
Dort werden im Plenum die in Ausschusssitzungen bearbeiteten Stellungnahmen von Berichterstattern vorgestellt. Dazu gibt es nicht selten mehr als 50 Veränderungsvorschläge, die dann im Plenum einzeln begründet und verabredet und abgestimmt werden müssen. Das heißt, für Mehrheiten muss man sich dort über die Grenzen der Parteifamilien hinweg bemühen.
Was heißt das für das einzelne Mitglied? Jeder braucht dringend ein gutes Team in seiner Landesvertretung, das die Vorlagen aufbereitet, die Interessen der heimischen Ressorts abstimmt, formuliert und daraus Abstimmungsvorschläge entwickelt, wobei die Mitglieder des Ausschusses der Regionen in ihrem Abstimmungsverhalten frei sind. Da, muss ich wirklich sagen, sind die Mitarbeiter der Bremer Vertretung spitzenmäßig. Sie erklären auch noch das letzte Detail, wenn man es denn unbedingt wissen will.
Um die Zusammenlegung der Europaabteilung in Bremen mit der Vertretung in Brüssel beneiden uns die Mitarbeiter anderer Landesvertretungen, denn sie sehen sehr wohl, dass es in solch einer Konstruktion weniger Reibungsverluste gibt zwischen politischer Willensbildung in Bremen und deren Repräsentanz in Brüssel. Diese Konstruktion ermöglicht Kontinuität in der Betreuung, in der Begleitung, denn wer relativ schnell verstehen möchte, worüber im Ausschuss der Regionen debattiert, verhandelt und auch abgestimmt wird, muss an jeder Vorbesprechung der eigenen Parteifamilie, an der nationalen Delegation teilnehmen und natürlich an den Ausschuss- und Plenarsitzungen.
Meine Erfahrungen mit den Menschen, die für die europäische Sache arbeiten, ist, dass sie durchweg hoch qualifizierte Spezialisten sind, an welcher Stelle auch immer, ob in den Institutionen oder den Landesvertretungen. Diese Spezialisten brauchen allerdings Parlamentarier, seien es die Europäer oder die Parlamentarier des AdR, als Multiplikatoren, als Vermittler zwischen Verwaltung, Bürokratie und den Bürgern in den Mitgliedstaaten. Das heißt, diese Pendler zwischen europäischen und heimischen Institutionen sind ein wichtiges Bindeglied zwischen Bürokratie und Region. Warum berichte ich das alles so ausführlich?
Wenn die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften zukünftig verstärkt in den Beschlussfassungsprozess einbezogen werden, braucht Bremen in der Verwaltung qualifizierte Mitarbeiter, die von diesem Thema Europa etwas mehr wissen und kennen als die Papierlage.
Ob wir es wollen oder nicht, die EU-Institutionen besetzen immer weitere Politikfelder. Deshalb sollten in der Verwaltung möglichst alle Ressorts Mitarbeiter haben, die gewisse EU-Kompetenzen erworben haben, damit dort bereits beispielsweise eine Folgeabschätzung geplanter EU-Projekte erfolgen kann und diese Einschätzungen frühzeitig über die Landesvertretung in Berlin in die nationale Reaktion auf solche Planungen einfließen können. Erst damit wäre gewährleistet, dass die Interessen der Regionen im Vorlauf zu EU-Gesetzgebungen berücksichtigt werden könnten.
Immerhin, der Senat sieht die Notwendigkeit, seine Europapolitik stärker gestalten zu müssen, um weiterhin von der Fülle der Chancen und Fördermöglichkeiten zu profitieren, auch wenn die Zahl der Mitglieder der Europäischen Union ansteigt. Diese stärkere Gestaltung muss auch die Personalpolitik ein
beziehen. Das heißt, Personalentwicklung und Qualifizierung hinsichtlich Europakompetenz müssen in allen Ressorts stattfinden, da Europapolitik schließlich eine Querschnittsaufgabe ist.
Die anderen Bundesländer haben beispielsweise nationale Experten in die Kommission entsandt. Bremen und Hamburg halten sich da hanseatisch zurück und haben keine Vertreter dort. Dabei könnten diese nationalen Experten bei strategischer Platzierung die bremischen Interessen direkt in die Kommissionsebene einbringen, zum Beispiel in den Bereichen, in denen Bremen stark ist, wie Verkehr, Logistik, Forschung und Umwelt. Sie würden dabei wichtige Netzwerke kennen lernen, mit der europäischen Verwaltung vertraut werden und könnten ihre Kompetenzen nach der Rückkehr in die bremische Verwaltung als einen Zugewinn einsetzen.
Wichtig ist auch, dass die im Moment laufenden Abordnungen erhalten bleiben und bei Auslaufen der Verträge nicht gekürzt werden.
Mir scheint, dass die Staatsräte bei ihrem Besuch in Brüssel Anfang Oktober einen Eindruck mitgenommen haben von den vielfältigen Möglichkeiten, die die EU auch in Zukunft für Bremen bietet. Sie haben aber sicherlich auch erfahren, dass der eigene Einsatz für den zukünftigen Erfolg erhöht werden muss. Wenn dieser Eindruck richtig ist, sollten die vielen Absichtserklärungen, die die Antwort des Senats enthält, trotz der beschränkten Ressourcen Bremens zügig umgesetzt und dem Parlament spätestens bis zum Beginn der nächsten Legislaturperiode als ein Qualifizierungskonzept vorgestellt werden. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Nach Lektüre der Anfrage, der Antwort und nach dem Verlauf der Debatte habe ich doch eher den Eindruck, dass ein Teil der Verwaltung einem anderen Teil der Verwaltung einmal ein paar Fragen aufgeschrieben und dabei den Weg über das Parlament genommen hat. Das ist ja auch ganz in Ordnung, wenn es denn der Wahrheitsfindung dient. Ansonsten kann ich es mir nicht richtig erklären, dass das so wenig politischen Biss hat. Die Kollegin Frau Jamnig-Stellmach hat ja eher am Rande noch das Thema gestreift.
Ich kann mich mit unserer Auffassung relativ kurz fassen: Wir haben zu Beginn der Legislaturperiode die Entscheidung begrüßt, die Europaabteilung hier und in Brüssel zusammenzufassen, um sie aus der schlechten Gefangenschaft des Wirtschaftsressorts
zu befreien. Das war richtig. Wir haben auch im Grundsatz an der Arbeit dieser Abteilung, sowohl hier als auch in Brüssel, nichts auszusetzen. Soweit hier Verbesserungen vorgeschlagen werden, wie ich das verstanden habe, jetzt einmal jenseits beziehungsweise diesseits von Haushaltsberatungen, erscheint mir das ganz vernünftig. Das gilt natürlich für die Zusammenarbeit zwischen Brüssel und Berlin. Das gilt für eine Bestandsaufnahme, es kann ja nie schaden. Es gilt für das Weiterbildungsangebot.
Wichtig, und da ist es alles zu positiv formuliert, das müsste man krasser sagen, ist die Frage der europäischen Qualifikation. Das ist, glaube ich, das entscheidende Kettenglied in der ganzen Geschichte, dass – sei es durch Studium, sei es durch Auslandsaufenthalte – bei höherwertigen Verwaltungstätigkeiten Europaerfahrung einfach Voraussetzung wird, oder wenn nicht schon gleich Voraussetzung, dann doch jedenfalls ein unbedingter Pluspunkt, wenn man sich bewirbt. All das, was in diese Richtung geht, unterstützen wir sehr.
In der Tat, wir haben eine gute Europaabteilung, aber dass das schon in allen Ressorts in der Verwaltung angekommen wäre, kann man natürlich noch nicht sagen. Da besteht aber dringender Handlungsbedarf. Insoweit unterstützen wir das, was die eine Abteilung des Senats der anderen jetzt vorschlägt, das ist in Ordnung. Soweit zur europäischen Dimension in der Verwaltung!
Da aber auch die beiden anderen Redner mehr oder weniger über andere Dinge geredet haben, möchte ich das jetzt auch tun.
Ganz so ist es, was ich schon immer einmal sagen wollte! Es sind in der Tat zwei Dinge, die damit ganz eng zusammenhängen. Es geht mir um die Frage der europäischen Dimension in der Politik des Senats und um die europäische Dimension in der Gesellschaft, das hängt mit der Verwaltung eng zusammen. Das positive Urteil über die Verwaltung, über ihre europäische Dimension, das gilt nicht, das haben wir wiederholt diskutiert, für die europäische Dimension in der Politik Bremens. Das gilt zum einen nicht für die politische Linie, die der Präsident des Senats vertreten hat, die allzu häufig eher das Niveau von dumpfpopulärem Brüsselschmäh gehabt hat. Das haben wir verschiedentlich hier kritisiert. Es war auch in der Regel nicht integrationsfördernd, sondern eher auf der Bremse stehend, ob es die Landesbanken waren, ob es Strukturfonds gewesen sind oder noch sind, ob es Kompetenzfragen sind. Dass wir, das Parlament, im Zweifel dabei stören, haben wir in der vergangenen Sitzung erfahren.
Ich rede über den Konstruktionsfehler, den diese Politik hat, von der Stellung der Bevollmächtigten der Freien Hansestadt Bremen beim Bund und für
Europa. Der Senat hat ja dafür die unselige Konstruktion der Staatsrätin de luxe erfunden, weder Senatorin noch Staatsrätin, weder Fisch noch Fleisch! Entsprechend ist auch die Europaabteilung irgendwie Teil des Rathauses, aber auch nicht, keiner weiß so recht genau, wo sie hingehört. Dazu passt eben, dass die eine die fachliche Arbeit macht, wo es auch auf Argumente ankommt, und der andere sich dann in Sonntagsreden oder auch Stammtischreden zum Allgemeinen äußern kann. Diese Arbeitsteilung halten wir nicht für glücklich. Die meisten anderen Länder machen das anders, die haben einen Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten. Das, finden wir, ist eine angemessene Lösung. Das sollte auch, finde ich, in der nächsten Legislaturperiode so sein.