Erstens: Trifft es zu, dass der Senat beabsichtigt, neben der gemeinsam mit Niedersachsen organisierten Beschaffung von Dienstkleidung für die Polizei nun durch ein Logistikzentrum gemeinsam mit den norddeutschen Ländern auch technische Ausrüstungsgegenstände, einschließlich der Kraftfahrzeuge, beschaffen zu lassen?
Zweitens: Glaubt der Senat, dass dadurch die Berücksichtigung bremischer Fahrzeughersteller vor dem Hintergrund der jüngsten Beschaffung von Polizeifahrzeugen im stärkeren Umfang gelingen kann?
Sehr geehrter Herr Präsident, Frau Abgeordnete Marken, sehr geehrte Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Zu eins: Aufgrund des Auftrages der Nord-Innenministerkonferenz in Bremen vom 6. März 2002, möglichst umfangreich Beschaffungen gemeinsam vorzunehmen, fand unter der Leitung Bremens am 7. Mai 2002 in Bremen eine erste Sitzung der zuständigen Staatssekretäre und Staatsräte statt. Dort wurden mögliche Felder und Bereiche gemeinsamer Beschaffungsmaßnahmen erörtert und die weiteren Arbeitsschritte festgelegt. Nach Berichterstattung in der Nord-Innenministerkonferenz in Hamburg am 28. 10. 2002 wird ein zweites Treffen noch in diesem Jahr angestrebt.
In der jüngsten Tagung der Ministerpräsidenten der norddeutschen Küstenländer in Bremen haben diese ihrerseits eine verstärkte Zusammenarbeit der Länder vereinbart. Neben dem Bekleidungswesen werden unter anderem Waffen und Munition, Schutzwesten, Funktechnik und Funkgeräte, Dienstfahrzeuge und Boote für die Wasserschutzpolizei in die Prüfung einbezogen. Außerdem werden Kooperationsmöglichkeiten in den Dienstleistungsbereichen, wie zum Beispiel Waffenwerkstatt oder bei der Ausund Fortbildung der Polizei und der Feuerwehr, untersucht.
Anders als bei der Beschaffung der Dienstbekleidung – hier streben alle norddeutschen Bundesländer an, zukünftig über das Logistikzentrum Niedersachsen gemeinsam zu beschaffen – ist bei den übrigen Produkten beabsichtigt, an den jeweiligen Bedarfen orientiert Kooperationen einzugehen. Die Arbeitsgruppe hat in einem ersten Schritt die Bedarfe der beteiligten Länder erhoben und eine Übersicht über die verschiedenen Beschaffungszyklen erstellt. In einem zweiten Schritt müssen jetzt die Standards, zum Beispiel für Funkstreifenwagen, abgestimmt werden. Sofern dies gelingt und auch die Beschaffungszyklen harmonisiert werden können, könnten möglicherweise 2005 gemeinsame Ausschreibungen für Dienstfahrzeuge und anderes erfolgen. Jedes Land hat die freie Wahl, unter besonderer Berücksichtigung der eigenen Interessen sich an den gemeinsamen Beschaffungsvorhaben zu beteiligen.
Es ist gegenwärtig nicht geplant, ein gemeinsames Logistikzentrum der norddeutschen Bundesländer einzurichten. Es besteht jedoch große Übereinstimmung in der Arbeitsgruppe, dass durch gezielte Kooperationen, durch Bündelung des Know-how und größere standardisierte Bestellmengen Qualitätsund Ressourcengewinne in beträchtlichem Umfang erzielt werden können. Daneben wird durch Standardisierung auch die Effektivität der Zusammenarbeit, zum Beispiel in gemeinsamen Einsätzen, erhöht und die konkrete Kooperation erleichtert.
Zu zwei: Die Ausschreibung von 77 Polizeifahrzeugen ist erfolgt; Senat, Deputation und Haushaltsund Finanzausschuss haben der Auftragsvergabe beziehungsweise Mittelfreigabe entsprechend dem Ausschreibungsergebnis zugestimmt. Die Beschaffung wurde nach den Vorschriften der Verdingungsordnung für Leistungen, VOL/A, durchgeführt. Ab einem Beschaffungsvolumen von 200 000 Euro ist europaweit auszuschreiben. Insofern kann in Anwendung des geltenden Wettbewerbsrechts eine Berücksichtigung bremischer Fahrzeughersteller dann erfolgen, wenn sie das wirtschaftlich günstigste Angebot abgeben. Bremische Fahrzeughersteller haben die gleichen Chancen wie Mitbieter aus anderen Bundesländern oder sonstige Anbieter.
Die elfte Anfrage, die sich auf die Kürzung des Arbeitslosengeldes für Eltern bezieht, wurde von der Fraktion der CDU zurückgezogen.
Die zwölfte und damit letzte Anfrage in der Fragestunde befasst sich mit dem Thema „Arbeitssituation in der Telefonzentrale des Ärztlichen Notfalldienstes“. Die Anfrage trägt die Unterschriften der Abgeordneten Frau Hoch, Frau Linnert und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Erstens: Seit wann sind dem Senat Beschwerden über die Arbeitssituation in der Telefonzentrale des Ärztlichen Notdienstes bekannt?
Zweitens: Wie beurteilt der Senat die Arbeitssituation unter den Gesichtspunkten des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, unter anderem hinsichtlich der Raumgröße und Belüftung, für die dort tätigen Personen?
Zu Frage eins: Die Beschwerde ist am 14. Januar 2002 beim Senator für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales eingegangen.
Zu Frage zwei: Der Beschwerdeführer hat mit Schreiben vom 4. März 2002 eine Antwort erhalten. Ihm wurde dargelegt, wie die Rechtssituation ist und welche Möglichkeiten das Gewerbeaufsichtsamt Bremen nutzen will.
Zu Frage drei: Die Kassenärztliche Vereinigung Bremen als Betreiberin der Telefonzentrale des Ärztlichen Notfalldienstes hat die nach dem Arbeitsschutzgesetz erforderliche Beurteilung der Arbeitsbedingungen vorgenommen und ist dabei, die im Rahmen dieser Beurteilung für erforderlich gehaltenen Maßnahmen umzusetzen. – Soweit die Antwort des Senats!
War Ihnen bekannt, dass sich die dort tätigen Personen schon im Jahre 2001 an das Gewerbeaufsichtsamt gewandt haben, um eine Verbesserung Ihrer Arbeitssituation zu bekommen?
Das ist mir bekannt. Das Gewerbeaufsichtsamt hat auch daraufhin am 8. 8. 2001 eine Betriebsbesichtigung durchgeführt und sich vor Ort ein Bild gemacht und auch eine Beratung dort vorgenommen.
Wird diese Situation in Zukunft denn verändert werden, so dass die Beschwerden der dort Tätigen auch ernst genommen werden? Ich meine, immerhin sind es schon anderthalb Jahre, dass sie darum kämpfen, diese Arbeitssituation zu verbessern, und gerade die Kassenärztliche Vereinigung, die für Gesundheitsschutz und Arbeitsschutz stehen müsste, sollte dort doch eine Vorreiterrolle übernehmen!
Nach meinen Informationen ist das auf jeden Fall in Arbeit. Es ist eine Betriebsärztin eingeschaltet worden, eine Architektin, die jeweils die Beurteilungen vorgenommen haben. Es war nur nicht ganz einfach, die Situation vor Ort zu lösen, weil es eine alte Villa ist mit entsprechenden schwierigen räumlichen Bedingungen, und die Vorschläge, die gemacht worden sind, um die Situation unter Arbeitsschutzgesichtspunkten zu verbessern, sind von den dort betroffenen Mitarbeitern jeweils sehr unterschiedlich eingeschätzt worden, so dass es auch dort Schwierigkeiten gab, zu einem einvernehmlichen Ergebnis zu kommen. Das ist offensichtlich bei der räumlichen Situation nicht ganz einfach.
Ich habe mir sagen lassen, ich habe mich heute noch einmal erkundigt, dass das alles auf gutem Wege ist, dass die Vorschläge, die jetzt dort gemeinsam auch mit den Mitarbeitern erarbeitet worden sind, mit dem Gewerbeaufsichtsamt noch einmal in Kürze erörtert werden, und dann kann es mit dem Umbau losgehen.
Meine Damen und Herren, auf Wunsch des Senats ist interfraktionell vereinbart worden, den Tagesordnungspunkt sechs jetzt zu behandeln und nicht, wie sonst üblich ist, die Aktuelle Stunde. Ich bedauere das heute sehr, weil die Ränge heute gut besetzt sind mit Schülerinnen und Schülern, weil das
Thema der Aktuellen Stunde lautet „Religöse Neutralität auch an den Schulen in Bremen und Bremerhaven“. Vielleicht können die Lehrer, die oben mit ihren Klassen sitzen, die Klassen motivieren, ein wenig länger zu bleiben, denn ich glaube, dass die Aktuelle Stunde sicherlich sehr interessant sein wird.
Ich stelle gerade fest, dass jemand auch kommunikativ tätig wird, um vielleicht doch noch einmal den Punkt Aktuelle Stunde vorzuziehen. – Es geht nicht! Gut, dann verfahren wir so, wie es interfraktionell vereinbart worden ist.
Gemäß Paragraph 29 unserer Geschäftsordnung hat der Senat die Möglichkeit, die Antwort, Drucksache 15/1286, auf die Große Anfrage in der Bürgerschaft mündlich zu wiederholen.
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Europapolitik auf Landesebene ist eher ein zwiespältiges, man kann auch sagen, widerstreitendes Vergnügen. Wir sind alle für Europa, aber kaum jemand blickt hinter die Kulissen. Jährlich werden rund 150 EU-Vorhaben im Bundesrat behandelt. Zurzeit hat der Bundesrat darüber hinaus insgesamt 308 Ländervertreter benannt, die in 80 Gremien des Rates und 127 Gremien der Kommission mitwirken. Dies zeigt, dass ein wirkungsvolles europäisches Engagement maßgeblich von der Verfügbarkeit EU-bezogenen Fachwissens in der Verwaltung und von engen Kontakten zu europäischen Institutionen und Partnern abhängt. Dies stellt hohe Anforderungen an die Koordinierung der Europapolitik in der Landespolitik. Daher begrüßen wir, dass zu Beginn dieser Legislaturperiode die europapolitischen Koordinationseinheiten von der Landesregierung neu aufgestellt wurden.