Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Senator für Finanzen hat der Bürgerschaft zum zweiten Mal einen Bericht zum Landesgleichstellungsgesetz vorgelegt, eine Übersicht im Rahmen des Personalcontrollings, einen Bericht zur Umsetzung des Landesgleichstellungsgesetzes, auch kurz LGG genannt, ein Gesetz, das 1990 in Kraft getreten ist. Zu diesem Bericht möchte ich gern Stellung nehmen, nicht nur als Opposition, nicht nur als Grüne, sondern auch ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
Erste Feststellung: Der Senator für Finanzen erstellte nur diesen Bericht, er ist nicht verantwortlich für die Defizite, die in diesem Bericht genannt werden, außer natürlich in seinem eigenen Bereich, aber das ist ja wohl klar. Das wollen wir nicht durcheinander bringen.
Die zweite Feststellung: Die Verantwortung für die Umsetzung des LGG scheint immer noch nicht ganz ernst genommen zu werden, Verantwortung, die in den Ressorts, in den Dienststellen und auch bei den Führungskräften liegt, denn sonst würde man diese Defizite nicht erklären können. Hier gilt es zukünftig anzusetzen, um eine bessere Umsetzung zu erreichen, meine Damen und Herren.
Die dritte Feststellung: In diesem Bericht fehlen so einige Impuls gebende Hinweise. Lassen Sie mich das verdeutlichen! Aus anderen Controllingberichten kennen wir die berühmten Daumen, die nach oben oder nach unten zeigen, je nachdem, ob das Ziel erreicht wurde oder nicht. Bei dem vorliegenden Bericht müssten die Daumen leider sehr oft nach unten zeigen. Außerdem wäre es sinnvoll, wenn die Nichteinhaltung von Vorgaben begründet werden müsste, und zwar von den betreffenden Dienststellen. Auch das kennen wir aus anderen Controllingberichten.
Weiterhin, meine Damen und Herren, ist es unbedingt notwendig, dass in der Zukunft die Berichte zeitnäher vorgelegt werden. Ich denke, das ist ein Muss, damit auch die Möglichkeit besteht, im Rahmen des Personalcontrollings hier steuernd eingreifen zu können, denn wir reden hier heute über die Berichtsjahre 1998 und 1999.
Doch lassen Sie mich auch einige positive Aspekte erwähnen! Positiv ist, dass der Bericht verschiedene Sonderuntersuchungen enthält wie zum Beispiel über den Familienstand, über das Alter der Frauen und das Erstellen von Frauenförderplänen. Da wird deutlich, dass nur 57 Prozent der 142 Dienststellen im Jahre 2000 ihre gesetzliche Pflicht erfüllt haben, ihre Pflicht nämlich, Frauenförderpläne zu erstellen. Diese Zahl macht deutlich, dass es in Zukunft Sanktionsmaßnahmen geben muss. Gesetzliche Verpflichtungen müssen eingehalten werden. Ein Mittel wäre, bei Stellenbesetzungen und Beförderungen akribisch darauf zu achten, ob die Bewerber dieser gesetzlichen Verpflichtung nachgekommen sind.
Meine Damen und Herren, Vorgesetzte sind verantwortlich in den Betrieben und Dienststellen. Sie sollten es als Qualitätsmerkmal ansehen, dass sie
nicht Frauenförderpläne nur erstellen, sondern dass diese auch fortgeschrieben werden mit Zeit- und Zielvorgaben.
Ebenfalls haben sie dafür zu sorgen, dass auch Frauenbeauftragte gewählt werden und für ihre Tätigkeit freigestellt werden.
Leider ist auch das immer noch keine Selbstverständlichkeit. Aber hier gibt es auch gute Beispiele, und das möchte ich als Bremerhavenerin sagen, das AWI nimmt hier wirklich eine Vorreiterrolle ein.
Das möchte ich noch einmal ganz deutlich sagen: Hier geht es nicht um eine freiwillige und gut gemeinte Aufgabe, hier geht es um die Umsetzung eines Gesetzes.
Jetzt komme ich zu meiner vierten Feststellung: Die Gründe, die für das Fehlen von Frauenförderplänen in dem Bericht genannt werden, halte ich für überaus seltsam. Da werden zum Beispiel als Gründe genannt: Die Beschäftigtenzahl ist zu gering, der Frauenanteil ist sowieso schon hoch, aber auch, der Frauenanteil ist zu gering, oder, noch toller, die Mitarbeiterinnen wollten das gar nicht.
Meine Damen und Herren, die anderen abenteuerlichen Argumente möchte ich hier gar nicht aufzählen. Wir vom Bündnis 90/Die Grünen sagen klipp und klar, das kann so nicht weitergehen und auch nicht toleriert werden,
denn bei dieser Argumentation wird völlig ausgeblendet, dass es nicht nur darum geht, den Anteil von Frauen zu erhöhen, sondern es geht darum, dass die Entlohnungs- und Hierarchiestufen zu hinterfragen sind. Auch an diesen Punkten ist dann mit der Förderung anzusetzen. Zahlen zur Entlohnung und Leitungsfunktion erspare ich Ihnen hier an dieser Stelle, meine Kollegin Frau Wulff ist ja schon darauf eingegangen. Fest steht allerdings, dass hier eine Veränderung stattfinden muss, besonders um zu einer höheren Frauenpräsenz gerade in Leitungsfunktionen zu kommen. Hier müssen gezielte Maßnahmen ergriffen werden. Warum nicht die Erprobung von Teilzeitbeschäftigung auch in Führungspositionen, meine Herren?
Jetzt lassen Sie mich noch einmal einen Blick auf die Gremien werfen! Im Geltungsbereich des LGG beträgt der Anteil von Frauen, die in Gremien entsandt werden, nur 34 Prozent. Besonders niedrig ist der Frauenanteil bei den öffentlichen Ämtern, nämlich nur 15 Prozent. Auch in den Entscheidungsgremien wie den Personalauswahlgremien ist der Frauenanteil sehr gering, aber, und jetzt wird es noch schräger, deutlich über 50 Prozent ist der Frauenanteil bei Delegationen, Kommissionen, bei Veranstaltungen und repräsentativen Funktionen. Ich denke, von Chancengleichheit kann hier wirklich nicht die Rede sein, denn Chancengleichheit stellt sich nicht automatisch ein, wenn wir lange genug warten, meine Damen und Herren!
Die strukturelle Lage der Frauen muss verbessert werden, deshalb sind gezielte Maßnahmen nötig. Über diese fünfte Feststellung von mir waren sich alle Frauen der Fraktionen im Ausschuss für die Gleichberechtigung der Frau einig. Darum hat der Frauenausschuss nach dem Beraten des vorliegende Controllingberichtes einen Bericht und Antrag erarbeitet mit der Zielsetzung, die Probleme und Defizite der Frauenförderung und die Umsetzung des LGG aufzuzeigen. Ebenfalls hat der Frauenausschuss Forderungen formuliert, damit die Lage der Frauen strukturell verbessert wird und das LGG endlich konsequent umgesetzt wird.
Dieser Bericht des Frauenausschusses, meine Damen und Herren, liegt Ihnen in der Ausgangsform nicht vor. Ich möchte Ihnen auch gern sagen warum. Die Herren in der CDU waren mit dem Bericht und dem Antrag des Frauenausschusses nicht einverstanden. Sie haben ihn sozusagen weich gespült. Nur ein Beispiel für diese Weichspülerei:
Der Frauenausschuss hält es für unbedingt erforderlich, dass wesentlich mehr Maßnahmen getroffen werden müssen, um die Vereinbarkeit von Erwerbsarbeit und Kindererziehung zu erleichtern. Deshalb hat der Frauenausschuss den Senat aufgefordert, Entsprechendes zu veranlassen. So stand es im Entwurf. Das war den Herren der CDU zu deutlich.
Sie haben daraus den weich gespülten Satz gemacht: Der Ausschuss geht davon aus, dass der Senat in Zusammenarbeit mit der ZGF nunmehr zügig entsprechende Maßnahmen veranlassen wird. Das meine ich mit dem Weichspülen bis zur flauschigen Blässe, meine Damen und Herren!
Ich denke, die heimlichen frauenpolitischen Sprecher können sich ja gern einmal hier zu Wort melden und sich einmal outen
Ja, muss er seitlich machen! Also haben Sie Herrn Eckhoff schon geoutet. Einen haben wir dann ja schon einmal!
Doch zurück zu dem Thema! Die Forderungen und Positionen von Bündnis 90/Die Grünen sind deutlich und klar, denke ich. Als ich mich auf diese Rede vorbereitet habe, fiel mir eine Broschüre in die Hand „Fünf Jahre Bremer Landesgleichstellungsgesetz – eine Millimeterarbeit“. Wir vom Bündnis 90/Die Grünen wollen keine Millimeterarbeit mehr, wir wollen zählbare Zentimeter, meine Damen und Herren!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich möchte mich gern vorstellen, ich bin die frauenpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion.
Nicht, dass hier falsche Töne aufkommen, unsere Herren wären das! Das können wir zwar in der nächsten Legislaturperiode gern überlegen, aber noch bin ich das in der Fraktion.
In der heutigen Sitzung wollen wir nicht über das Weichspülen reden, nein, wir wollen den Bericht und Antrag des Ausschusses für die Gleichberechtigung der Frau vom 5. November 2002 zum Personalcontrollingbericht Band IV über die Umsetzung des Landesgleichstellungsgesetzes 1998/1999 mit dem Schwerpunkt Frauenförderung, Mitteilung des Senats vom 26. Juni 2002, debattieren. ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
Meine Damen und Herren, die CDU-Fraktion begrüßt, dass nunmehr zum zweiten Mal ein Personalcontrollingbericht zum Thema Frauenförderung im öffentlichen Dienst diskutiert wird. Herr Dr. Zech als Vertreter des Senators für Finanzen hat den Bericht in der Sitzung am 14. August 2002 dem Ausschuss für die Gleichberechtigung der Frau vorgestellt. Positiv ist zu erwähnen, dass der Bericht Daten aus dem gesamten Geltungsbereich des Landesgleichstellungsgesetzes enthält.
Frauenförderung wird im öffentlichen Dienst des Landes Bremen weiterhin als ein wichtiger Punkt bleiben. Frauenförderpläne spielen hierbei eine wichtige Rolle. Es wäre zu begrüßen, wenn jede Dienststelle einen Frauenförderplan aufstellen würde. Die in dem Bericht genannten Gründe für ein Fehlen von Frauenförderplänen sind meines Erachtens sehr beschämend, die da wären: ein zu hoher Frauenanteil, ein zu geringer Frauenanteil, wegen Umstrukturierung konnte kein Frauenförderplan erstellt werden, es ist die Entscheidung der Mitarbeiterinnen, dass wir keinen Frauenförderplan haben, ganz einfach wegen Zeitmangel konnten wir keinen aufstellen, oder, ganz toll, der Plan ist in Vorbereitung.
Meine Damen und Herren, die CDU-Fraktion meint, es kann auch anders sein. Bremerhaven hat mit dem AWI ein Vorzeigeinstitut. Bei dem AWI profitieren alle Seiten, die Frauen, ihre Familien und der Betrieb. So soll es sein!
Gezeigt hat uns der Bericht aber auch, dass Frauen überwiegend in den Personalgruppen der Raumpflegerinnen, im Erziehungs- und Betreuungspersonal, als Verwaltungs- und Schreibkräfte sowie Lehrpersonal tätig sind. In diesen Personalgruppen sind 53 Prozent aller Mitarbeiterinnen im bremischen öffentlichen Dienst tätig.
Bei Feuerwehr, Polizei und Strafvollzug sowie beim technischen Personal müssen wir noch eine ganze Menge tun. 26 Prozent aller männlichen Beschäftigten konzentrieren sich auf diese Personalgruppen, von den weiblichen Beschäftigten aber nur drei Prozent. Das kann so nicht weitergehen!