5294 Beamtinnen und 10 121 männliche Beamte gab es 1999, 15 416 weibliche Angestellte und 7697 männliche Angestellte, das ist eine sehr große Diskrepanz, sowie 3097 Arbeiterinnen und 1664 Arbeiter. Dies entspricht einem Frauenanteil von 34 Prozent bei den Beamten, 65 Prozent bei den Arbeitern und 67 Prozent bei den Angestellten. Also sind Frauen bei den Beamten unterdurchschnittlich und bei den Angestellten und Arbeiterinnen überdurchschnittlich vertreten. Nur 22 Prozent der Frauen sind Beamtinnen, bei den Männern sind es 52 Prozent. Auch das kann so nicht weitergehen! Dagegen sind bei den Angestellten 65 Prozent Frauen und nur 40
Prozent Männer. Bei den Arbeitern und Arbeiterinnen sieht es genauso aus, da sind acht Prozent Männer und 13 Prozent Frauen vertreten.
Die Berichterstatter haben sich gerade bei der Erstellung der Schaubilder über die Entlohnung große Mühe gegeben. Meinen Dank dafür! Frauen finden sich in den unteren Entlohnungsstufen wieder. Das heißt, Frauen in den höheren Entlohnungsstufen sind unterrepräsentiert. 93 Prozent der Beschäftigten in den Entlohnungsstufen A 1 bis A 3 sind Frauen. 63 Prozent der Frauen in diesen Entlohnungsstufen sind Raumpflegerinnen. Die Mitarbeiterinnen in den höheren Lohngruppen sind vor allen Dingen Lehrerinnen. Nur 13 Prozent bekommen die Entlohnungsstufe B 2 oder B 8. Auffällig ist, dass deutlich mehr Frauen statt Männer in befristeten Beschäftigungsverhältnissen eingestellt wurden.
Ein für Frauen besonders wichtiger Bereich ist die Teilzeitarbeit. Das heißt, knapp 50 Prozent aller im Geltungsbereich des Landesgleichstellungsgesetzes arbeitenden Frauen gehen einer Teilzeitbeschäftigung nach. Frauen stellen 87 Prozent aller Teilzeitbeschäftigten. Für Männer hingegen ist die Teilzeitarbeit kein attraktives Arbeitszeitmodell. Hier besteht noch Informationsbedarf über andere Arbeitszeitmodelle. Frauen müssen auch mehr für gewerblich-technische Ausbildungsberufe interessiert werden.
Meine Damen und Herren, die CDU-Fraktion hofft auch, dass Gender Mainstreaming in der Bremer Verwaltung greift. Wir haben im Februar 2002 wichtige politische Signale in der Durchsetzung des Prinzips Chancengleichheit von Frauen und Männern in der Bremer Landespolitik gesetzt. Hartmut Perschau, der als Berichterstatter für alle Senatsressorts den Bericht zum Personalcontrolling mit dem Schwerpunkt Frauenförderung vorgelegt hat, sei an dieser Stelle gedankt für seine Arbeit.
Erstrebenswert ist, dass Frauenförderpläne in allen Dienststellen getrennt nach einzelnen Ressortbereichen erstellt und fortgeschrieben werden. Zeitund Zielvorgaben sind vermehrt aufzustellen. Wir haben heute den Bericht von 1998/1999 debattiert. Für unsere Arbeit im Ausschuss ist es aber unerlässlich, mit neuen Daten zu arbeiten. Deshalb erwarten wir – –.
Nein, Herr Perschau ist nur Berichterstatter! Das ist ein Riesenunterschied, damit sind alle Ressortbereiche gemeint. Das liegt nicht an Herrn Perschau, das möchte ich hier noch einmal ganz deutlich sagen!
Herr Perschau hat die Daten zusammengezogen und berichtet nur darüber. Herr Perschau ist Berichterstatter, aber hat nicht – –.
Doch, und ob! Deshalb erwarten wir, dass künftig die Berichte zeitnäher vorgelegt werden, die anderen Ressorts auch, Frau Hammerström, darum bitte ich! – Danke schön!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Da ich schon als Berichterstatterin ausführlich Gelegenheit hatte, auf die Inhalte und Forderungen einzugehen, will ich das jetzt nicht noch im Einzelnen weiter vertiefen. Ich möchte nur auf die Beiträge meiner Vorrednerinnen noch einmal kurz eingehen. Ich stimme Frau Hoch in der Forderung zu, dass es notwendig wäre, im Landesgleichstellungsgesetz auch Sanktionsmaßnahmen zu verankern, um der ganzen Geschichte mehr Power zu verleihen. Das ist eine – –.
Zero Tolerance! Ja, guter Tipp, Herr Dr. Kuhn, können wir einmal aufgreifen! Ich meine, das schaffen wir ja in dieser Legislaturperiode nicht mehr, auch nicht gerade mit unserem Koalitionspartner CDU, das befürchte ich jedenfalls, das Landesgleichstellungsgesetz in diesem Sinn zu verändern. Wir haben als SPD-Fraktion bisher auf Maßnahmen zur Änderung in dieser Periode verzichtet, weil wir befürchtet haben, das Gesetz würde eher verschlechtert werden. Das Landesgleichstellungsgesetz ist ja noch zu Zeiten der SPD mit absoluter Mehrheit hier verabschiedet worden. Vielleicht bekommen wir wieder einmal solche Zeiten, wo es dann im nächsten Jahr vorangehen kann.
Ich möchte die männlichen Kollegen der SPDFraktion loben. Sie haben uns Frauen freie Hand gelassen, haben uns nicht bei der Arbeit behindert und unsere Sache positiv unterstützt, das will auch schon einmal etwas heißen!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Als ich den Antrag des Ausschusses gelesen hatte und dann den ersten Beitrag hörte, habe ich eigentlich gedacht, dass ich mich ein bisschen wie ein Bote fühle, der gescholten wird, weil die Botschaft, die er überbringt, nicht die allerbeste ist. Aber nach dem Beitrag von Frau Hoch muss ich dies jetzt nicht hier sagen.
Ich wollte aber zu den Kritikpunkten in dem Bericht doch kurz Stellung nehmen aus der Sicht des Senators für Finanzen. Erstens möchte ich feststellen, dass Mitte 1997 der Senator für Finanzen die Berichterstattung von der ZGF übernommen hat, die damals, wie mir gesagt wurde, für die Dauer der Befassung der ZGF mit diesem Bericht etwa zweieinhalb Personen damit beschäftigt hat. Wir haben vom Senator für Finanzen hier, das ist schon gesagt worden, eine rein berichtende Funktion, wir sind sozusagen Dienstleister. Dies hat sich angeboten und ist auch vernünftig, weil wir ohnehin das Personalcontrolling machen und dies hier gut in den gesamten Rahmen passt. Wir wollen das also nicht ändern, sondern es ist eine sinnvolle Ergänzung. Wir haben drei andere Bände, und dies ist dann eben der vierte Band.
Zweitens wollte ich feststellen, dass der Bericht sehr detailliert ist. Er wird, das stellen Sie auch fest, bundesweit als vorbildlich beurteilt hinsichtlich der Qualität und der Quantität der Daten.
Wir haben den Bericht 1998/1999, auch das ist festgestellt worden, erheblich erweitert um viele Dienststellen. Einige sind auch aufgelistet, die noch nicht geliefert haben. Der Bericht 2000 bis 2002, das wird ein Dreijahresbericht – das ist Ihnen, glaube ich, im Ausschuss von Herrn Zech auch vorgetragen worden –, soll im Frühjahr 2003 vorliegen, also zeitnah. Das geht allerdings nur so, dass wir den berichtenden Dienststellen Fristen setzen. Das bedeutet dann eben, wer seinen Berichtsteil nicht abliefert, erscheint dann nicht in dem Bericht. Das ist die einzige Möglichkeit, wie wir das Problem dann zeitnäher lösen.
Der dritte Punkt ist, dass in Ihrem Antrag Weiterungen vorgeschlagen werden, eine Erweiterung des Controllings um ein Maßnahmencontrolling, dann habe ich eben auch gehört Sanktionen – dies ist natürlich eine Frage des Landesgleichstellungsgesetzes –, aber auch um weitere Fördermaßnahmen. Da muss ich nun sagen, damit ist dann der Senator für Finanzen aber überfordert. Dies ist nicht unsere Aufgabe, dafür gibt es die Senatorin für Frauen. Wir haben nicht in der Geschäftsverteilung des Senats einen Senator für Finanzen und Frauen. Das wäre hochinteressant, aber wir haben nach der Geschäftsverteilung eine Senatorin für Frauen. Da muss man auch sagen, dass bei uns natürlich auch die besondere fachliche frauenförderische und sozialwissenschaftliche Kompetenz fehlt. Das ist nicht unser Bier,
das muss schon das Sozialressort beziehungsweise das Frauenressort machen. Wir werden sicherlich aufgrund Ihres Antrags, der ja dem Senat überreicht wird, mit dem Senator für Frauen versuchen müssen, eine Arbeitsteilung vorzunehmen. Wir sind aber nur der Dienstleister. Das wollte ich noch einmal feststellen!
Wer den Bemerkungen des Ausschusses für die Gleichberechtigung der Frau beitreten möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) tritt den Bemerkungen des Ausschusses für die Gleichberechtigung der Frau bei.
Im Übrigen nimmt die Bürgerschaft (Landtag) von der Mitteilung des Senats, Drucksache 15/1186, und von dem Bericht des Ausschusses für die Gleichberechtigung der Frau, Drucksache 15/1288, Kenntnis.
Antrag (Entschließung) der Fraktionen der CDU und der SPD vom 13. November 2002 (Drucksache 15/1296)
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir sind im Augenblick Zeitzeugen eines schon einmaligen Vorgangs in der Bundesrepublik. Selten zuvor sind in so dreister Weise Wahlversprechen, Ankündigungen und Vorhersagen von vor der Wahl so brutal gebrochen worden wie unter dieser Schröder-Regierung.
Ob es die Vortäuschung der konkreten Finanzlage des Bundes angeht, ob es die Aussage um die Steu––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
ererhöhung angeht, ob es um die Irakfrage geht, eigentlich in allen Feldern wurde vor der Bundestagswahl brutal gelogen. Dieses Verhalten entlarvt sich jetzt nach und nach. Die Stimmung in der Bevölkerung ist auch dementsprechend. Wenn man die Umfragen jetzt noch einmal ein paar Wochen abwartet, vielleicht schaffen Sie gerade noch, wenn Sie sich bemühen, nicht allzu sehr unter 25 Prozent zu rutschen, meine Damen und Herren!
(Lachen bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen – Abg. B ö h r n s e n [SPD]: Rasanter Übergang!)