Protokoll der Sitzung vom 26.01.2000

Wir fragen den Senat:

Wann sind die ersten Medienberichte über die zwei Todesfälle nach dem Verzehr von Fleischprodukten der Firma Coudray erfolgt?

Wann hat die Gesundheitsbehörde die Bevölkerung in Bremen und Bremerhaven vor dem Verzehr dieser Fleischprodukte gewarnt?

Hält der Senat die Zeitabfolge für vertretbar?

Zur Beantwortung erhält das Wort Frau Senatorin Adolf.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Nach Kenntnis der Behörden in Bremen erfolgten die ersten Meldungen über Radio und Fernsehen am Freitag, dem 7. Januar 2000. Der Senator für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales hat am 11. Januar 2000 seine Mitteilung an die Zeitungen in Bremen und Bremerhaven herausgegeben, die am 12. Januar 2000 in den Tageszeitungen erschien. Am 8. Januar 2000 wurde in überregionalen Zeitungen mitgeteilt, dass die betroffenen Fleischprodukte aus Frankreich nicht nach Deutschland geliefert wurden.

Erst im Verlauf des Wochenendes wurde veröffentlicht, dass Ware doch nach Deutschland versandt worden sei, später wurden auch der Name und die Veterinärkontrollnummer des Herstellerbetriebes sowie die Produktnamen und Mindesthaltbarkeitsdaten angegeben. Die Verbraucher waren danach am 8. Januar über die Gesundheitsgefahr informiert. Da den Bremer Behörden durch die Informationen des Bundesministeriums für Gesundheit keinerlei ergänzende Informationen verfügbar waren, konnten an diesem Wochenende keine weiteren Aktivitäten gestartet werden.

Am Montag, dem 10. Januar 2000, prüften die zuständigen Behörden in Bremen und Bremerhaven in relevanten Bremer Betrieben, ob die Ware angeboten worden war oder sogar noch angeboten wird. Die Überprüfung ergab, dass zwei Einzelhandelsketten, die bereits in den überregionalen Medien als Anbieter genannt worden waren, von der Firma Predault informiert waren und die Spezialitäten am Wochenende aus den Regalen entfernt hatten. In der

Bremer Tageszeitung erschien nach dem 8. Januar 2000 der zweite Artikel zu dem Thema. Vor dem Hintergrund, dass weiter in allen überregionalen Medien und auch in den Bremer Tageszeitungen ausführlich über die gefährlichen Fleischprodukte aus Frankreich berichtet und davor gewarnt wurde, die Produkte zu verzehren, wurde auch am 10. Januar 2000 von einer zusätzlichen Warnung durch den Senator für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales abgesehen. Am 11. Januar 2000 lag aus Nordrhein-Westfalen die Kundenliste zweier Großhändler vor, die drei weitere Bremer Einzel- und Großhändleradressen enthielt. Es konnte festgestellt werden, dass auch diese Betriebe ihre Ware bereits aus dem Angebot zurückgezogen hatten. Da mit dieser Information bekannt wurde, dass ein Kundenkreis betroffen sein konnte, der sich durch die bisherigen überregionalen und Bremer Medien noch nicht ausreichend angesprochen fühlte, wurde am 11. Januar eine eigene Pressemitteilung herausgegeben, die den besonderen Hinweis enthielt, dass die Produkte in Bremen vermarktet worden seien und die Verbraucher Ware, die sie noch zu Hause hätten, nicht verzehren, sondern an die Geschäfte zurückgeben sollten. — Soweit die Antwort des Senats!

Haben Sie eine Zusatzfrage? — Bitte sehr!

Von der ersten Meldung bis zur Information der Bürgerinnen und Bürger in Bremen und Bremerhaven sind also sechs Tage vergangen, Frau Senatorin. Würden Sie dann jetzt bitte meine dritte Frage beantworten, hält der Senat die Zeitabfolge für vertretbar? Das steht nämlich noch aus.

Bitte, Frau Senatorin!

Der Senat hält die Zeitabfolge für vertretbar. Es sind nach meiner Rechnung fünf Tage. Die Bevölkerung war informiert, nicht über unser Ressort, aber über das Bundesgesundheitsministerium und andere Veröffentlichungen. Wir haben zu dem Zeitpunkt, als wir meinten, dass aus unserer Sicht zusätzliche Informationen erforderlich seien, unverzüglich informiert, wir haben Betriebsbesichtigungen gemacht, haben nachgeschaut, ob Produkte in den Regalen liegen. Der Senat hält diesen Zeitablauf vor diesem Hintergrund für vertretbar.

(Beifall bei der SPD)

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor. Die vierzehnte Anfrage betrifft die B 74. Die Anfrage trägt die Unterschriften der Abgeordneten Pflugradt, Eckhoff und Fraktion der CDU.

Ich bitte den Fragesteller, die Anfrage vorzutragen!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Für welchen Abschnitt der Bundesstraße 74 gibt es Überlegungen, eine Einstufung als Bundesautobahn vorzunehmen?

Zweitens: Hat diese eventuelle Höherstufung Auswirkungen auf die Verlängerung der B 74 von Blumenthal bis Farge?

Drittens: Welche finanziellen Auswirkungen hat diese eventuelle Höherstufung für das Land Bremen?

Zur Beantwortung erhält das Wort Frau Senatorin Wischer.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage eins: Es ist beabsichtigt, die B 74 in Bremen-Nord zwischen der Straße Kreinsloger und der BAB A 27 zur Bundesautobahn aufzustufen.

Zu Frage zwei: Die Aufstufung der B 74 zwischen Kreinsloger und A 27 hat keine Auswirkungen auf den in der Planung befindlichen Abschnitt der B 74 von Farger Straße bis Kreinsloger und des bestehenden Abschnittes bis zur Fähre Farge.

Zu Frage drei: Die Aufstufung der B 74 zur Bundesautobahn hat keine finanziellen Auswirkungen für das Land Bremen.

Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die fünfzehnte Anfrage steht unter dem Betreff „Planungskosten Ocean-Park“. Die Anfrage ist unterzeichnet vom Abgeordneten Schramm (Bündnis 90/Die Grünen).

Ich bitte den Fragesteller, die Anfrage vorzutragen!

Ich frage den Senat:

Welche konkreten Gegenleistungen sind von der Firma Köllmann AG und/oder deren Untergesellschaften für die öffentlich aufgebrachten Planungsmittel in Höhe von 9,36 Millionen DM, insgesamt 18,7 Millionen DM, in den Designphasen für den Ocean-Park Bremerhaven erbracht worden?

Zur Beantwortung erhält das Wort Herr Senator Hattig.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Im Rahmen der Designphase II sind insgesamt 7,36 Millionen DM öffentliche Mittel für die Infrastrukturplanung sowie für Planungen an den Hochbauten und Attraktionen des Projektes Ocean-Park Bremerhaven eingesetzt worden. Die Köllmann AG hat ihrerseits den gleichen Betrag für die Hochbau- und Attraktionsplanung eingesetzt. Die mit der Planung der Infrastruktur und der Hochbauten und Attraktionen beauftragte Ocean-Park Entwicklungsgesellschaft Bremerhaven, OPEG, hat entsprechend der getroffenen Vereinbarung umfangreiche detaillierte Planungen zur Herrichtung der Infrastruktur im Gebiet Alter/Neuer Hafen erstellen lassen, die nunmehr auch für die Umsetzung der Erschließung dieses Geländes genutzt werden können. Parallel dazu wurden auch die Konzeptplanung für den Ocean-Park und die Bauplanungen für die Hochbauten und Attraktionen im Rahmen der Designphase II bis zum Masterplan entwickelt und fertig gestellt. Die OPEG ist eine von der Stadt Bremerhaven und der Köllmann AG gemeinsam getragene, jeweils 50 Prozent, Gesellschaft. — Soweit die Antwort des Senats!

Möchten Sie eine Zusatzfrage stellen? — Bitte sehr!

Herr Senator, um noch einmal etwas konkreter zu erfahren, worin die Gegenleistung eigentlich genau bestanden hat, Sie sprachen von den Hochbauten: Ist Ihnen bekannt, dass die konkrete Planung von Hochbauten, von Attraktionen in diesem Bereich gar nicht vorliegt, außer der Vorlage eines blauen Buches und mehr oder weniger Aufzeichnungen, die das Niveau eines Schüleraufsatzes nicht übersteigen?

Bitte, Herr Senator!

Herr Abgeordneter, ich glaube, es macht wenig Sinn, wenn wir jetzt in die Details einer solchen Planung hineingehen. Ich habe mich bemüht, Ihnen eine Antwort zu geben, die die Grundtendenzen dieser Gegenleistung aufzeigt. Ich bitte um Verständnis, wenn ich jetzt bei all den bekannten Diskussionen über den Ocean-Park auf weitere Einzelheiten nicht eingehe!

Zusatzfrage? — Bitte sehr!

Herr Senator, gibt es eigentlich jemanden, der überprüft, ob die erbrachten Gegenleistungen dem Wert entsprechen, der da angegeben worden ist, zum Beispiel in Form von Arbeitsstunden oder so etwas?

Bitte, Herr Senator!

Das wird fortlaufend überprüft, einmal durch die OPEG, die dafür ja in besonderer

Weise zuständig ist, dann auch durch mein Haus und auch durch die übrigen Beteiligten. Im Übrigen bitte ich Sie, nicht völlig außer Acht zu lassen, dass eine konkrete Beantwortung Ihrer konkreten Frage immer auch ein maßstabsgerechtes Umsetzen erfordert, Sie wissen, eins zu zwei, der Maßstab ist letztlich der planungsnotwendige, so dass die Frage, wie wird geprüft, immer auch in diesem Kontext und in diesen Relationen bedacht werden muss.

Zu einer weiteren Zusatzfrage der Abgeordnete Zachau!

Herr Senator, ich sehe das aber doch richtig, dass am Abschluss des Prozesses, egal ob das jetzt im Projekt endet oder nicht, sozusagen die Gesamtleistung abgerechnet wird und dort nachgewiesen wird, wofür die jeweils gut sieben Millionen DM auf öffentlicher und auf privater Seite ausgegeben worden sind?

Bitte, Herr Senator!

Herr Abgeordneter, das ist vertraglich geregelt, und so wird verfahren werden.

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Dann kommen wir zur sechzehnten und letzten Anfrage in der Fragestunde, die unter dem Betreff steht “Beteiligung am Forschungsprogramm für den Schiffbau“. Die Anfrage trägt die Unterschrift des Abgeordneten Schramm (Bündnis 90/Die Grünen).

Bitte, Herr Kollege!

Ich frage den Senat: