In Kenntnis dieses Beschlusses aus dem Jahr 2001 ist uns diese Entscheidung im Bundesrat leichter gefallen.
Die sechste Anfrage, die sich auf die Bewertung der FFH-Nachmeldungen bezieht, wurde vom Fragesteller zurückgezogen.
Die siebte Anfrage lautet „Stadt der Wissenschaft“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Jäger, Dr. Schrörs, Kastendiek und Fraktion der CDU.
Erstens: Wie gestaltet sich der aktuelle Sachstand der Bewerbung beim Wettbewerb „Stadt der Wissenschaft“ des Deutschen Stifterverbandes?
Drittens: Welche Planungen über den Einsatz von Fördermitteln gibt es, und wie wird sichergestellt, dass Partner und Dritte eigene Beiträge hierzu leisten?
Zu Frage eins: Bremen und Bremerhaven haben im Dezember 2003 eine gemeinsame Bewerbung für den Wettbewerb des Stifterverbandes für die Deutsche Wissenschaft um die „Stadt der Wissenschaft“ abgegeben. Die Jury des Stifterverbandes wird im Februar eine Vorauswahl unter den sich bewerbenden Städten treffen. Den ausgewählten Städten wird am 12. März die Gelegenheit gegeben, ihr Konzept den Jurymitgliedern zu präsentieren.
Zu Frage zwei: Da Bremen und Bremerhaven eine gemeinsame Bewerbung abgegeben haben und die Partner naturgemäß aus diesen beiden Städten kommen, beschränkt sich die Einbeziehung weiterer Partner bisher auf das Hanse-Wissenschaftskolleg in Delmenhorst.
Zu Frage drei: Das Bewerbungskonzept beinhaltet im Wesentlichen Projekte und andere Vorhaben, die von den beteiligten Institutionen schon geplant beziehungsweise durchgeführt werden. Damit ist sichergestellt, dass die beteiligten Partner ihre Eigen
beiträge leisten. Das Preisgeld, das Bremen und Bremerhaven im Falle des Zuschlags erhalten würden, soll dazu dienen, einige zusätzliche Projekte, die sich an die Bevölkerung in beiden Städten wenden, zu initiieren beziehungsweise bereits in Vorbereitung befindliche Projekte zu ergänzen. – Soweit die Antwort der Senats!
Herr Senator, welche politischen, behördlichen oder senatorischen Bereiche haben abschließend einerseits über den Inhalt der Bewerbung beschlossen und andererseits über die finanziellen Konsequenzen im Erfolgsfall?
Über die finanziellen Konsequenzen im Erfolgsfall ist, glaube ich, noch nicht diskutiert und entschieden worden. Das ist auch normal, wenn man weiß, dass sich 37 Städte beworben haben, und aufgrund der Tatsache, dass wir gerade erst vor kurzem das Jahr der Geowissenschaften in Bremen bekommen haben, sind unsere Chancen gut, aber nicht so, dass man sich schon über das Preisgeld und dessen Verteilung und Aufteilung unterhalten sollte.
Die Bereiche, deren Zusammenarbeit Sie erfragt haben, sind im Wesentlichen die Hochschulen, die Forschungsinstitute und die Medienpartner, die sich mit unserem Ressort und dem Kulturressort auf eine gemeinsame Strategie geeinigt haben.
Herr Senator, da Sie eben nur von der Verteilung des Preisgeldes gesprochen haben: Gehen Sie davon aus, dass seitens des Landes Bremen keine zusätzlichen Mittel bereitgestellt werden müssen, wenn es bei dieser Bewerbung einen Erfolg gibt?
Die Veranstalter gehen in ihrem Kosten- und Finanzierungsplan von etwa einer Million Euro aus, und die Finanzierung sieht recht realistisch aus. Hinzu kommen bei den Ausgaben noch die Eigenbeteiligungen der Einrichtungen, die aber im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit ohnehin fließen würden, so dass ich denke, dass der Kosten- und Finanzierungsplan sehr vernünftig und realistisch ist und nichts, was uns beunruhigen müsste.
Herr Senator, sind Sie meiner Auffassung, dass wir es nicht weiter fortsetzen sollten, bei Bewerbungen aller Art, bei denen sich die Städte oder die Stadt Bremen bewerben, ohne parlamentarische Begleitung zu verfahren wie in diesem Fall?
Die achte Anfrage trägt die Überschrift „Baumschutz“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Dr. Schuster, Kleen, Liess, Böhrnsen und Fraktion der SPD.
Erstens: Wie ist der Stand der Arbeiten an dem im Zusammenhang mit der Novellierung der Baumschutzverordnung geplanten weiteren Maßnahmen zum Baumschutz – Baumkataster und Vorbildfunktion der öffentlichen Hand –, und wann werden diese Maßnahmen greifen?
Zweitens: Wie bewertet der Senat das Verhalten des Umweltressorts, Anfang Januar einzelne, inzwischen gefällte Bäume im alten Dorfkern Huchting unter Schutz zu stellen und am nächsten Tag den Schutz wieder zu entziehen?
Drittens: Wie bewertet der Senat die umfangreiche Fällaktion der Wohnungsbaugenossenschaft Gewosie in Rekum?
Zu Frage eins: Ein vom Senator für Bau, Umwelt und Verkehr in Absprache mit dem Expertenkreis „Baumschutz“ in Auftrag gegebenes Gutachten mit dem Titel „Durchführung eines Pilotprojektes im Hinblick auf eine mögliche Einführung eines Baumkatasters für geschützte Bäume auf privaten Grundstücken“ wurde dem Ressort im Dezember im Entwurf zugeleitet. Die Gutachterinnnen führten nach Rücksprache mit dem Auftraggeber einige Restarbeiten durch und legten das Gutachten in der Endfassung am 22. Januar vor. Eine Vorstellung und Auswertung dieses Gutachtens im Expertenkreis ist bis Mitte Februar vorgesehen. Im Anschluss daran wird eine Befassung der Umweltdeputation vermutlich im März erfolgen.
Das Thema „Vorbildfunktion der öffentlichen Hand“ wird in einer ressortinternen Arbeitsgruppe ab Anfang Februar in Form eines Projektes bearbeitet. Der Expertenkreis „Baumschutz“ wird über den Fortschritt der Arbeiten informiert. Zu Frage zwei: Mit Datum 6. Januar 2004 hatte der Naturschutzbund Deutschland, NABU, Landesverband Bremen e. V., in Form eines Eilantrages die sofortige Unterschutzstellung der in Rede stehenden Bäume als Naturdenkmale nach Paragraph 21 Bremisches Naturschutzgesetz gefordert. Eine dringende Bitte des Beirats Huchting mit gleicher Zielrichtung ging ebenfalls am 6. Januar ein. Da vermittelt wurde, eine Fällung stehe unmittelbar bevor, wurde umgehend eine einstweilige Sicherstellung nach Paragraph 25 Bremisches Naturschutzgesetz ausgesprochen, um die gebotene rechtliche und fachliche Prüfung durchführen zu können. Diese Prüfung wurde am darauf folgenden Tag mit dem Ergebnis abgeschlossen, dass eine Unterschutzstellung aufgrund fachlicher und rechtlicher Kriterien nicht in Betracht kommt und insofern die einstweilige Sicherstellung aufzuheben ist, was mit Bescheid vom 8. Januar 2004 geschah. Daraufhin wurden die Bäume vom Eigentümer gefällt. Der Senat ist der Auffassung, dass der Senator für Bau, Umwelt und Verkehr zügig und angemessen gehandelt hat. Zu Frage drei: Wald kommt neben seinem wirtschaftlichen Nutzen wegen seiner Bedeutung für die Umwelt und die Erholung der Bevölkerung eine besondere Bedeutung zu. Vor diesem Hintergrund strebt der Senat die Erhaltung von Wald an. Für die Entscheidung einer Umwandlung in eine andere Nutzungsart sieht das Waldrecht eine Abwägung der privaten mit den öffentlichen Interessen vor. Im vorliegenden Fall sind für den Senat keine anderweitigen Nutzungsziele erkennbar. Weder das Landschaftsschutzprogramm noch der Flächennutzungsplan sehen in dem in Rede stehenden Bereich eine vom Wald abweichende Nutzung vor. Diesbezügliche Änderungen der naturschutz- und planungsrechtlichen Voraussetzungen sind nicht vorgesehen. Vor diesem Hintergrund bedauert der Senat die besagten Baumfällungen. Der Senator für Bau, Umwelt und Verkehr hat sich diesbezüglich mit dem Grundstückseigentümer in Verbindung gesetzt. Es ist aber auch darauf hinzuweisen, dass die Bremische Baumschutzverordnung – auch in der Fassung vor 2002 – einen Individualschutz von Laubbäumen vorsieht und daher im vorliegenden Fall nicht zur Anwendung kommen konnte, da es sich um ein Waldgebiet handelte.
Ich habe eine erste inhaltliche Einschätzung, glaube aber, dass es besser ist, wenn wir dies zunächst noch einmal mit dem Expertenkreis diskutieren, um dann eine abgestimmte Meinung, auch des Ressorts, mit den Parteien zu diskutieren. Man muss sicherlich feststellen, dass die Durchführung eines Baumkatasters zumindest mit vielen Fragezeichen versehen ist, ich will das so ganz offen sagen, da wir nicht nur eine Unterschutzstellung nach diesem Baumkataster, also eine Markierung der Bäume, erreichen müssen, sondern die Instrumente auch entsprechend kontrolliert werden müssen und eigentlich auch grundsätzlich Ziel war, dass wir weniger Bürokratie haben. Nach einem ersten Blick in das Gutachten glaube ich, dies würde zu einem erheblichen Aufblähen von Verwaltungshandeln führen. Insofern gibt es dazu viele Fragen, die man formulieren kann. Das ist jetzt eine erste persönliche Einschätzung, und wir werden das in den nächsten Wochen sicherlich in Ruhe auswerten.
Gerade in diesem Kontext: Ziehen Sie in Erwägung, eventuell auch andere Maßnahmen zu ergreifen, um das Ziel, das wir damit verfolgen, ökologisch besonders wertvolle und stadtbildprägende Bäume unter Schutz zu stellen und nicht den gesamten Baumbestand der Stadt, zu erreichen? Ziehen Sie solche Überlegungen auch in Erwägung?
Man muss natürlich darüber sprechen, falls ein Baumkataster nicht praktikabel sein sollte, welche anderen Möglichkeiten man dann tatsächlich auch hat, die man in Erwägung ziehen kann. Dazu werden im Moment Alternativen geprüft.
Zu der Arbeitsgruppe zur Vorbildfunktion der öffentlichen Hand! Gibt es dazu schon eine Konkretisierung des Arbeitsauftrags und einen Zeitplan, bis wann die Arbeiten abgeschlossen sein sollen?