Protokoll der Sitzung vom 24.02.2004

Aufgrund der damit verbundenen regionalwirtschaftlichen Wirkungen ist von weiteren indirekten Arbeitsplatzeffekten für Bremerhaven auszugehen.

Zu Frage drei: Mit der Ansiedlung des Instituts für Fischereiökologie wird das Ziel verfolgt, den maritimen Standort Bremerhaven und hier insbesondere die Kompetenzen im Bereich der „Blauen Biotechnologie“ weiter zu stärken. Für dieses Technologiefeld sind in Bremerhaven wichtige Bedingungen hinsichtlich einer endogenen Wachstumsstrategie vorhanden. In diesem Zusammenhang sind nicht nur Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen wie das Alfred-Wegener-Institut, das Technologietransferzentrum, die Hochschule oder das BioNord zu nennen, sondern auch die stark entwickelte Lebensmittelindustrie. Die Ansiedlung des Instituts für Fischereiökologie ergänzt diese Strukturen ideal und wird den Standort Bremerhaven als Cluster für technologieintensive Biotec-Unternehmen weiter befördern.

Haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr, Herr Lehmann!

Auch wenn die Kompetenzen beim Bund liegen in dieser Angelegenheit, warum ist die Ansiedlung des Instituts für Fischereiökologie nicht früher möglich als 2006?

Bitte, Herr Bürgermeister!

Es ist zunächst einmal so, dass unsere Möglichkeiten wie die Verfügbarmachung des Grundstücks durch die BIS und unsere Bereiche alle abgearbeitet sind. Von unserer Seite aus kann der Bund sofort tätig werden. Nun muss man dazu sagen, dass inzwischen zumindest der Bund das Raum- und das Bauprogramm vorgelegt hat. Der Baubeginn soll in 2005 liegen. Ein Bauantrag, soweit mir bekannt ist, liegt in Bremerhaven zurzeit noch nicht vor.

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Wie gut war die Zusammenarbeit zwischen dem Bundeslandwirtschaftsministerium, also dem Bund, und dem Senat in dieser Angelegenheit?

Bitte, Herr Bürgermeister!

Wenn sie nicht gut gewesen wäre, hätten wir das Institut nicht bekommen, Herr Abgeordneter. Wir haben Angebote gemacht, die besser waren als Angebote anderer Standorte. Weil wir sie gemacht haben und weil wir in Bremerhaven diese Strukturen haben, haben wir es bekom

men. Ich gebe gern zu, dass das langwierige Verhandlungen waren und wir auch vom Bund immer wieder angemahnt worden sind, Gegenleistungen, Zusatzleistungen zu erbringen, aber das ist abgeschlossen. Ich hoffe jetzt, dass diese Investition planund zeitgerecht durchgeführt wird. Wir sind zurzeit im Plan.

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Ist die Ansiedlung des Instituts für Fischereiökologie längerfristig in Bremerhaven möglich?

Bitte, Herr Bürgermeister!

Wir gehen davon aus, dass dieses Institut langfristig an Bremerhaven gebunden ist, weil alles andere auch für den Bund wenig Sinn machen würde, denn wir verlagern es ja von Hamburg und anderen Standorten nach Bremerhaven. Es wird in Bremerhaven zusammengefasst, um am Standort Bremerhaven wissenschaftsbezogene Synergien zu erreichen, die sich aus den dargestellten Instituten und Einrichtungen ergeben.

Herr Kollege, haben Sie eine weitere Zusatzfrage?

(Abg. L e h m a n n [Bündnis 90/Die Grü- nen]: Nein!)

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die sechste Anfrage trägt die Überschrift „Stille Einlagen bei der Bremer Landesbank“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Köhler, Frau Linnert und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Ich bitte die Fragestellerin, die Anfrage vorzutragen!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Auf der Basis welcher Beschlüsse und welcher Rechtsgrundlage floss wann eine weitere stille Einlage in Höhe von 250 Millionen Euro an die Bremer Landesbank?

Zweitens: Wann erfolgte der Beschluss über eine entsprechende Bürgschaft, und wann wurde der Vermögensausschuss darüber informiert?

Drittens: Wo findet man die Bürgschaft und die Einnahmen aus dem Bürgschaftsgeschäft in der Haushaltsrechnung?

Die Anfrage wird beantwortet von Herrn Senator Dr. Nußbaum.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage eins: Der Senat hat in seiner Sitzung am 13. November 2001 beschlossen, dass die Bremer Aufbau-Bank GmbH eine stille Einlage bei der Bremer Landesbank in Höhe von bis zu 250 Millionen Euro zeichnet und dass der Senator für Finanzen die Gesellschaft von allen Risiken aus der Übernahme dieser stillen Einlage freistellt. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht teilte der Bremer Aufbau-Bank GmbH am 4. Dezember 2001 mit, dass die beabsichtigte Freistellung von allen Risiken durch Bremen einen im Kreditwesengesetz enthaltenen Abzug der stillen Einlage vom Kapital der Bremer Aufbau-Bank nicht vermeidet. Daraufhin beschloss der Senat in seiner Sitzung am 11. Dezember 2001 in Abänderung seines Beschlusses vom 13. November 2001, dass die Bremer Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH die stille Einlage in Höhe von 250 Millionen Euro bei der Bremer Landesbank übernimmt und der Senator für Finanzen die Gesellschaft von allen Risiken hieraus freistellt. Der Aufsichtsrat der Bremer Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH stimmte dem in seiner Sitzung am 18. Dezember 2001 zu. Die stille Einlage kam am 19. Dezember 2001 zur Auszahlung.

Zu Frage zwei: Die Beschlussfassung über die Freistellung der Bremer Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH von allen Risiken und die Verbürgung der Refinanzierung wurde bereits zur Frage eins dargestellt. Der staatliche Vermögensausschuss hat in seiner Sitzung am 15. November 2003 anhand der Vorlage vom 13. November 2001 und ausweislich des Protokolls über die Sitzung die Übernahme einer stillen Einlage in Höhe von 250 Millionen Euro durch die Bremer Aufbau-Bank GmbH und die Freistellung der Gesellschaft von allen hieraus entstehenden Risiken zur Kenntnis genommen. Eine Genehmigung von Garantien und Bürgschaften – wie in früheren Jahren – ist aufgrund der Verfahrensänderung im Jahr 2000 nicht mehr vorgesehen.

Über den wegen der Entscheidung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht notwendigen Wechsel von der Bremer Aufbau-Bank GmbH zur Bremer Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH hat der damalige Staatsrat beim Senator für Finanzen, Herr Professor Dr. Dannemann, die finanzpolitischen Sprecher der Fraktionen der Bremischen Bürgerschaft am Rande der Bürgerschaftssitzung am 12. Dezember 2001 informiert.

Zu Frage drei: Die vom Senator für Finanzen übernommene Bürgschaft findet sich in dem Vermögensnachweis, der der Haushaltsrechnung beigefügt ist, wieder. Dem Rechnungshof wird jährlich detailliert über den Bestand an Eventualverpflichtungen aus Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen berichtet.

Durch die Zinseinnahmen aus der stillen Einlage wird die Bremer Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH eine jährliche Ertragsverbesserung von rund 1,9 Millionen Euro erzielen, die gemäß Senatsbeschluss vom 11. Dezember 2001 zur einen Hälfte zur Verminderung des Verlustausgleichs durch den Haushalt und zur anderen Hälfte für die Bereitstellung von Wagniskapital zu verwenden ist. Aufgrund dieser vom Senat beschlossenen Erlösverwendung wurde die Übernahme der Bürgschaft nach Maßgabe der Senatsvorlage entgeltsfrei gestellt. – Soweit die Antwort des Senats!

Haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr, Frau Linnert!

Herr Senator, ist Gesellschaftszweck der BVV die Übernahme von Bankanteilen oder stillen Einlagen bei Banken?

Bitte, Herr Senator!

Der direkte Gesellschaftszweck der BVV ist es nicht.

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Heißt das, dass wir unabhängig vom Gesellschaftszweck alle möglichen Bremer Gesellschaften für alle möglichen verschiedenen Geschäfte einsetzen können?

Bitte, Herr Senator!

Ich sagte eben, der direkte Gesellschaftszweck ist nicht die Übernahme von stillen Einlagen, sie ist aber vom Gesellschaftszweck der BVV gedeckt.

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Frage drei ist meiner Meinung nach nicht vollständig beantwortet. Ich habe gehört, dass Sie gesagt haben, dass die stille Einlage in der Vermögensübersicht auftaucht, das ist klar. Es ist in der Haushaltsabrechnung Rechenschaft gelegt über die Bürgschaften. Meiner Meinung nach fehlt sie aber im Jahresabschluss 2002. Diese von der Summe sehr hohe Bürgschaft ist in die Bürgschaftsübersicht des Jahresabschlusses nicht aufgenommen worden. Können Sie das bestätigen?

Bitte, Herr Senator!

Das kann ich Ihnen nicht bestätigen!

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Dann melde ich da weiteren Recherchebedarf an. Die Zahlen geben diese Summe nicht her, wenn man das vergleicht mit den Vorjahren. Meiner Einschätzung nach ist vergessen worden, sie aufzunehmen. Das wäre, wenn es stimmt, viel schlimmer als 1,7 Millionen Euro Fehlbuchungen!

Bitte, Herr Senator Nußbaum!

Das sind zwei unterschiedliche Vorgänge!

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, mit der Beantwortung dieser Anfrage ist die Fragestunde beendet.

Aktuelle Stunde

Für die Aktuelle Stunde ist von den Abgeordneten Frau Schön, Frau Linnert und Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen folgendes Thema beantragt worden: