Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Als Neuling im Datenschutz war ich erst einmal ein wenig erschlagen von dem 25. Jahresbericht, der doch sehr umfangreich ist. Bei Durchsicht dieses Berichts habe ich aber festgestellt, dass sich der Datenschutz doch in sehr vielen Bereichen des täglichen Lebens niederschlägt, insofern hat der Umfang doch seine Berechtigung.
Ich möchte jetzt nicht gern den Bericht von Frau Hannken wiederholen, für den ich mich im Namen unserer Fraktion bedanken möchte. Ich möchte mich jetzt auf einige Punkte beschränken, die wir kontrovers diskutiert haben, wenn auch im Großen und Ganzen sehr viel Einigkeit besteht und ich nach Durchsicht älterer Berichte auch festgestellt habe, dass der Datenschutz heute nicht mehr so kontrovers diskutiert zu werden braucht, weil er eine Stellung erreicht hat, die das nicht mehr nötig macht.
Ich möchte mich jetzt also auf die wenigen Punkte beschränken, und zwar unter Punkt 3.2 des Berichts war die Software P-Switch Thema. Frau Hannken hat ja bereits erläutert, worum es da geht. Unsere Fraktion hat durch etliche Nachfragen, die dann doch nötig waren, sehr dringlich auf die Umsetzung der Richtlinie hingewirkt. Letzten Endes haben diese Nachfragen aber auch zum Ziel geführt, so dass sie umgesetzt worden ist. Wir sind sehr erfreut, dass es mit den Personalräten zu einer Vereinbarung in dieser Sache gekommen ist.
Ein weiterer Punkt war die Videoüberwachung des Bahnhofsvorplatzes unter Punkt 6.1 des Berichts. Diese Videoüberwachung ist seit Oktober 2002 in Betrieb. Im Dezember letzten Jahres wurden dann noch einmal größere Hinweisschilder aufgestellt, um die Passanten auf diese Maßnahme hinzuweisen. Während diese veränderte Maßnahme unsere Unterstützung gefunden hat, waren wir zuerst nicht ganz einig, wie es mit einer Verschleierungssoftware im Rahmen dieses Programms aussieht. Der Landesbeauftragte für den Datenschutz, Herr Holst, hat einen Prüfauftrag gegeben, inwieweit es denn sinnvoll ist, so etwas durchzuführen, und hat sich dann letzten Endes den Argumenten der Polizei nicht verschlossen und gesagt, dann besser ohne. Wir zumindest sind davon ausgegangen, dass bei einer Verschleierungssoftware der Präventionszweck der Maßnahme eigentlich auf der Strecke bleibt, denn wenn potentielle Straftäter wissen, dass sie ohnehin nicht genau erkannt werden, wer weiß, was dann passiert, deshalb eben ohne diese Verschleierungssoftware.
Im Rahmen dieses Punktes möchte ich noch sagen, dass nach unserer Ansicht eine frühere und engere Abstimmung mit dem Landesbeauftragten von Vorteil und auch nur sinnvoll ist, denn ansonsten kann nicht in der Art und Weise auf den Datenschutz eingegangen werden, wie es erforderlich ist.
Ein weiterer Punkt ist die Rasterfahndung unter Punkt 6.2 des Berichts. Wie Frau Hannken bereits gerade erwähnt hat, ist die Problematik hier im Zeitpunkt der Beteiligung des Landesbeauftragten zu sehen. Unseres Erachtens ist der Landesbeauftragte unverzüglich zu unterrichten. Dieser Missstand wurde von uns kritisiert, denn teilweise wurde er erst gut eine Woche später darüber in Kenntnis gesetzt, was nicht gerade den Vorstellungen entspricht. Wenn man sich an dem Wort „unverzüglich“ festhält, ist das eigentlich ohne schuldhaftes Zögern, und
das heißt innerhalb von drei Tagen, so dass also eine schnellere Benachrichtigung absolut durchgeführt werden muss. Die Innenbehörde hat auch signalisiert, dass das zukünftig so gehandhabt werden soll. So ist das ein erfreulicher Abschluss dieser Angelegenheit.
Ein weiterer Punkt ist der City-Server, auch bereits erläutert. Es sei vielleicht noch darauf hingewiesen, dass das innerhalb der Beiratsarbeit ein sehr wichtiges Projekt ist, weil sich dadurch die Bürgerbeteiligung einfacher handhaben lässt, so dass dann nicht immer alle irgendwo hinfahren müssen. Das ist schon einmal ganz praktisch. Die datenschutzrechtliche Kritik in dieser Hinsicht wird sich unseres Erachtens wohl erledigen, weil in Abstimmung mit dem Ressort jetzt ein Datenschutzkonzept erstellt wurde, in dem die Regelungen zum Einsichtsrecht, dem Widerspruchsrecht der Betroffenen und der Nutzung der Daten durch Private getroffen wurden.
Die Sammelauskünfte durch die Meldebehörde sind ein Punkt innerhalb dieses Berichts gewesen. Erwartet wird, dass auch in Zukunft vor Herausgabe der Daten zumindest bei der erweiterten Meldeauskunft ein berechtigtes Interesse der Datenempfänger schriftlich nachzuweisen ist.
Strittig war der Punkt der Bürgertelefone. Von unserer Seite wird gefordert, dass das Erstellen eines umfassenden Datenschutzkonzepts vorgelegt wird, was dann auch die Verhältnismäßigkeit des Mittels mit einbezieht. Ansonsten wäre es ja nicht umfassend, da würde ja etwas fehlen. Insoweit sind wir der Ansicht, dass es reicht, ein umfassendes Konzept zu fordern und die Verhältnismäßigkeit nicht noch explizit vorzubringen. Dieses Konzept sollte in Kürze vorgelegt werden, damit dann mit dem Instrument des Bürgertelefons datenschutzrechtlich und rechtlich insgesamt unbedenklich gehandelt werden kann.
Abschließend möchte ich dem Landesdatenschutzbeauftragten, Herrn Holst, für den Bericht danken, insbesondere im Namen unserer Fraktion. Ein solcher Bericht sollte auch in Zukunft aufgelegt werden, um weiterhin Transparenz in diesem Arbeitsbereich zu erzielen. Vielleicht wäre eine etwas positivere Darstellung möglich, die für die Behörden ein bisschen mehr den Anreiz bietet zu sagen: Gut, der Datenschutz muss einbezogen werden! Wir werden da erwähnt! Das wäre gut. Vielleicht auch teilweise etwas kürzer, denn der Bericht ist doch sehr umfangreich. Letzten Endes ist aber die Arbeit und ist auch der Bericht sehr gelungen, so dass ich noch einmal den Dank aussprechen möchte. – Ihnen möchte ich für Ihre Aufmerksamkeit danken!
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir haben den Bericht gehört, der ja hier jedes Jahr einmal vorgetragen wird. Ich will das auch nicht alles wiederholen, aber ich möchte für meine Fraktion insgesamt ein paar Worte zum Datenschutz sagen.
Wir haben hier in Bremen seit dem 28. Oktober 1997 in Artikel 12 der Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen in den Absätzen 3 bis 5 das Recht auf informationelle Selbstbestimmung festgeschrieben. Die Bürgerinnen und Bürger in Bremen haben einen explizit verbrieften Anspruch darauf, dass die öffentlichen Stellen des Landes und der Stadtgemeinde Bremerhaven dieses Grundrecht auf Datenschutz wahren. Es geht hier nicht nur um den Schutz von Daten, sondern ich stelle das hier noch einmal ausdrücklich fest, es geht um die Freiheit der Person.
Das Bundesverfassungsgericht hat dabei diese Position nicht über andere Grundrechte und staatliche Notwendigkeiten gestellt. Es hat aber festgestellt, dass in dieses Recht nur im überwiegenden Interesse der Allgemeinheit auf klarer und verhältnismäßiger gesetzlicher Grundlage eingegriffen werden darf. Das Gericht hat damit eine von beiden Seiten beschriebene Situation dargestellt, in der der Datenschutz steht, auf der einen Seite das Recht des Einzelnen selbst, über die Informationen zu entscheiden, die ihn betreffen, aber auf der anderen Seite die Notwendigkeit der öffentlichen Verwaltung, mit personenbezogenen Daten der Bürger zu arbeiten. Dieses Spannungsfeld, und es ist immer wieder ein Spannungsfeld, wir sehen es auch, wenn wir unsere Berichte abarbeiten und die Verwaltung im Ausschuss erscheint, wird vor allem auch im Sicherheitsbereich deutlich.
Dies ist auch im Bericht und Antrag des Rechtsausschusses wiederzufinden. Ich möchte natürlich nicht alles wiederholen, was bemängelt worden ist, denn meine beiden Vorrednerinnen, Frau Hannken, aber auch die Kollegin von der SPD, haben für den Ausschuss den Bericht schon einmal abgegeben, und sie hatten schon alles ansgesprochen und dargelegt. Fakt ist allerdings, und ich erwähnte es schon, dass im Sicherheitsbereich viele Spannungsfelder aufgetaucht sind. Ich nenne nur Videoüberwachung, Rasterfahndung, Sammelauskünfte durch die Meldebehörden, Bürgertelefone nur als Beispiel. Ich könnte noch einige Dinge hier aufzählen. Wir haben uns trotzdem geeinigt, und wir sind zu zufriedenstellenden Lösungen gekommen.
Die Polizei, ich selbst habe dafür großes Verständnis, möchte möglichst viele und frühe Erkenntnisse über potentielle Gefahrenlagen oder mögliche Straftäter haben. Deutlich wird das auch im Sozialbereich, ich denke hier an Bürgertelefone, bei dem unter anderem es darum geht, Missbräuche aufzudecken und ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
zu verhindern. Diesen Sicherheits- und Wirtschaftlichkeitsinteressen steht das Recht des Einzelnen gegenüber, dass in seine Freiheitsrechte nicht im Übermaß und unverhältnismäßig eingegriffen wird, dass er nicht zum gläsernen Bürger wird. Es war und ist die Aufgabe der Parlamentarier, also von uns, dieses Spannungsverhältnis unter Wahrung beider Positionen, das heißt unter Wahrung der Freiheitsrechte des Einzelnen, zu lösen. Das haben wir hier in Bremen immer geschafft. In unserem neuen Polizeigesetz gibt es eine umfangreiche, aber nicht unbegrenzte Datenverarbeitungsbefugnis, aber auch im Sozialbereich besteht die Möglichkeit, Daten abzugleichen, ohne aber den grundsätzlichen Schutz der Sozialdaten aufzugeben.
In diesen Punkten sind wir uns alle einig. Man muss aber auch eingestehen, es ist nicht mehr strittig, dass das Datenschutzrecht selbst für Anwender zum Teil sehr schwer verständlich geworden ist. Wenn ich die Entwicklung in den letzten Jahren betrachte, so fällt mir auf, dass offenbar der Datenschutzbeauftragte, aber auch die Sicherheitsbehörden manchmal gleichermaßen unzufrieden waren. Die Polizei fühlt sich durch ein fein gesponnenes Netz komplizierter Datenschutznormen zunehmend eingeengt. Was immer man machen möchte, und sei es noch so sinnvoll, in allen Himmelsrichtungen stößt man auf enge Grenzen. Im Verhältnis zu den Generalermächtigungen der Polizeigesetze der fünfziger und sechziger Jahre ist nun alles bis ins Detail geregelt.
Für den Praktiker, den Polizisten vor Ort, der das Gesetzeswerk nicht unter dem Arm mit sich trägt, entsteht, und das muss man auch einmal sagen, eine Situation, eher keine Entscheidung zu treffen als möglicherweise eine falsche. Ich weiß aber genau, dass es kein Vorhaben im Bereich der polizeilichen Datenverarbeitung gibt, das wegen Datenschutzbedenken des Landesbeauftragten auf der Strecke geblieben ist. Trotzdem möchte ich kritisch feststellen, dass unser Rechtssystem in der Bundesrepublik überarbeitungsbedürftig ist, das sehen wir jetzt auch bei dem Justizmodernisierungsgesetz. Das Hineinarbeiten von Datenschutzbestimmungen in bestimmte Rechtsbereiche hat nur zu einer größeren Komplizierung der Rechtsnormen geführt, hat sie deswegen nicht sicherer gemacht und sie im Wesentlichen weniger praktikabel werden lassen.
Dieser Auftrag darf nicht nur den Theoretikern und Wissenschaftlern vorbehalten sein, sondern muss gerade auch von den Rechtspraktikern mit klarem Blick auf die wirklichen Notwendigkeiten und den Willen des Souveräns überlassen sein. Dies berührt auch die verflossenen Jahre vieler politischer Irritationen, dass sich Bürger zunehmend mit Achselzucken von dem komplizierten Räderwerk des Rechtsstaates abwenden und sich das Unverständnis für die Aktionen der Politik steigert. Gesetzliche Regelungen, insbesondere der Datenschutz, müssen über- und durchschaubar sein. Geschieht dies nicht, führen
datenschutzrechtliche Regelungen zu mehr Unverständnis, Unsicherheit, nicht aber zu der gewünschten Rechtssicherheit. Es kann dann zu unterschiedlichen Auslegungen des Datenschutzes kommen. Hier hat es der Datenschutzbeauftragte mit dem früheren Datenschutzausschuss und dem jetzigen Rechtsausschuss immer wieder geschafft, die Rechte des Einzelnen zu wahren, aber auch die Funktionsfähigkeit der Verwaltung zu gewährleisten. Die Grenzen dieser Möglichkeiten, meine sehr geehrten Damen und Herren, bestimmt das Gesetz und bestimmen für die Gesetze die Grundrechte. Diese Grenzen stehen nicht zur Disposition. Obwohl ich mich hier vorhin auch sehr kritisch geäußert habe, möchte ich für die CDU-Fraktion feststellen: Datenschutz ist kein Verwaltungshindernis, nein, es ist ein Bereich der Verwaltung! Datenschutz ist Aufgabe des Gesetzgebers, des Datenschutzbeauftragten und der Verwaltung. Wenn wir hier dem Bericht des Ausschusses beitreten, möchte ich noch auf einige Dinge hinweisen, die vom Landesbeauftragten zusätzlich geleistet werden. Wir kommen ja nur einmal im Jahr darauf, und ich finde es ganz gut, wenn man das hier auch noch einmal kundtut. Er begleitet die neuesten Entwicklungen der Datenverarbeitungstechniken und Organisationsformen, von Vernetzung, dezentralisierte Systeme, Prozessor, Chipkarten und so weiter, Oursourcing gehört auch noch dazu. Da bietet sich die Gelegenheit an, den Grundrechtscharakter des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung hervorzuheben und Prinzipien des Datenschutzes durch Technik und Verfahrensgestaltung einzuführen wie Anonymisierung, Verwendung von Pseudonymen und das Gebot der Datensparsamkeit. Neben der gesetzlich zugewiesenen Kontrollfunktion möchte ich die Beratung des Landesbeauftragten hervorheben. Rechtzeitige Beratung kann spätere Beschwerden verhindern, sie kann gewährleisten, dass Verfahrensabläufe von vornherein so gestaltet werden, dass unverhältnismäßige und für das Ziel des Projektes nicht erforderliche Eingriffe in Persönlichkeitsrechte vermieden werden. Wir sind datenschutzrechtlich, nachdem wir ein neues, modernes Datenschutzrecht hier in Bremen im letzten Jahr bekommen haben, auf einem guten Weg, und wir werden diesen Weg weitergehen. – Besten Dank, meine Damen und Herren!
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Gern möchte ich gleich am Anfang Herrn Holst als Datenschutzpräsidenten und seiner Dienststelle meinen Dank ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
aussprechen. Er hat sich in der Vergangenheit immer sehr kooperativ gezeigt. Nun bin ich noch nicht so lange dabei, aber in der kurzen Zeit war er immer ein sehr guter Ansprechpartner.
Die Aufgabe des Landesbeauftragten für den Datenschutz ist sehr wichtig und spielt in der heutigen immer vernetzteren Welt eine immer größere Rolle. In Zeiten klammer öffentlicher Haushalte hat es leider ein Datenschutzbeauftragter nie sehr leicht im Streichkonzert der öffentlichen Kassen. Seine Aufgabe wird oft vermeintlich unterschätzt, trotz seiner vielen Kontrolltätigkeiten. Apropos unterschätzt, wo sind eigentlich Herr Dr. Scherf oder Herr Mäurer, die ja für die Aufgabe zuständig sind? Unterschätzen sie denn auch die Aufgaben des Datenschutzbeauftragten? Ich weiß im Moment nicht, wo sie sich gerade aufhalten. Der Datenschutzbeauftragte gibt nicht nur jährlich den Jahresbericht heraus, in dem er datenschutzrechtliche Missstände im Land Bremen aufzeigt, sondern ist auch kompetenter Ansprechpartner in den öffentlichen und privatwirtschaftlichen Datenschutzbelangen. Kurz: Er berät, unterstützt, hilft und kontrolliert.
Lediglich sechs strittige Punkte sind im Verfahren übrig geblieben, die zwischen Senat und Landesbeauftragten für den Datenschutz noch endgültig zu klären sind. Bei drei Punkten hatten wir im Ausschuss eine konträre Sichtweise. Dies sind die Bürgertelefone in Bremen und Bremerhaven, die Einführung einer Verschleierungssoftware bei der Überwachung des Bremer Bahnhofvorplatzes. Die Verwendung des City-Servers ist nahezu erledigt.
Zu den Bürgertelefonen: Sie waren hier gestern schon einmal kurz thematisiert worden. So wurden in Bremen und Bremerhaven zwei verschiedene Telefone eingerichtet, um Schwarzarbeit beziehungsweise Sozialhilfemissbrauch anonym allein durch Verdacht anzuzeigen. Wir sehen darin Denunziantentum und sind daher sehr kritisch demgegenüber eingestellt. Der Datenschutzbeauftragte sieht dies ebenfalls kritisch und meldete rechtliche Bedenken an. Die Ergebnisse dieser Telefone waren auch nicht so, wie man es sich erhoffte. Ein grüner Vorschlag lautete damals aus der Bremerhavener Stadtverordnetenversammlung, als diese Telefone zum Sozialhilfemissbrauch eingeführt wurden, doch auch gleich ein Telefon einzurichten, bei dem man Filz in Politik und Verwaltung anonym melden könnte. Dies erntete sogar bundesweites Medienecho. Die Forderung nach einem Antikorruptionstelefon ist davon nicht weit entfernt und würde wie ein Filztelefon wenigstens Sinn machen, wenn es schon ein Bürgertelefon sein muss.
Die Videoüberwachung am Bahnhofsvorplatz: Dort wird per Video – oha, wie anonym – überwacht, und zwar nur mit kleinen Hinweisschildern und noch immer ohne jegliche Verschleierungssoftware, die es bereits gibt und den Missbrauch dieser Anlage möglichst gering halten könnte. So wäre momentan
rein theoretisch möglich, die Kamera auf einzelne Passanten oder Ladengeschäfte zu lenken, wenn man dies wollte, um dadurch zu sehen, wer dort ein und aus geht. Dies entspricht nicht dem Sinn der Anlage und wird von uns abgelehnt.
Doch beim Senator für Inneres wird dies zwar als möglich, aber nicht als wahrscheinlich eingeschätzt. Wir fordern daher die Einführung einer Verschleierungssoftware, die die Gesichter von Passanten unkenntlich macht, von der Sinnhaftigkeit eines Unternehmens Videoüberwachung ganz und gar zu schweigen.
Dann war da noch der City-Server, der bei der Stadt Bremen eingerichtet worden ist. Es handelt sich dabei um eine digitale Datenbank, die Aufnahmen von Straßenzügen und Häusern in Bremen enthält. Dies allein wäre noch nicht unbedingt datenschutzrechtlich bedenklich gewesen, wenn da nicht Personen auf den Bildern mit Angabe von Uhrzeit und Datum der Aufnahme zu sehen gewesen wären. Eine Nutzung durch Privatpersonen oder nichtöffentliche Stellen wäre daher riskant gewesen. Wir gehen nun davon aus, dass die Daten diesen Personengruppen nicht zugänglich gemacht werden und die datenschutzrechtlichen Bedenken weitgehend aus dem Weg geräumt sind.
Was ist heute aktuell in Bremen an Datenschutzvorfällen zu nennen? Es sollten zum Beispiel erst im Herbst die Sprachscreenings in Kindergärten ohne Datenschutzkonzept angewandt werden. Nachdem jedoch Forderungen des Datenschutzbeauftragten laut wurden, dass da ein Konzept fehlt, ist hier zwar nicht so schnell, aber dann doch eine Lösung herbeigeschafft worden, und die Sprachscreenings konnten mit Datenschutzkonzept angewandt werden. Sprachscreenings, noch einmal zur Erläuterung, sind Schultauglichkeitstests.
Dieses und weitere Beispiele machen die Bedeutung des Datenschutzes und dadurch auch die des Landesbeauftragten im Land Bremen deutlich. Deshalb möchte ich noch einmal den besten Dank an Herrn Holst aussprechen und auf weiterhin gute Zusammenarbeit! – Danke!
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte jetzt noch einmal einen kleinen Nachschlag zu den Bemerkungen der CDU bringen, die wir in einiger Hinsicht nicht so ganz teilen können. Wenn ich das auf den einen Kernsatz reduzieren darf, dass im Grunde
Es ist auch nicht die Aufgabe des Landesbeauftragten für Datenschutz, die Konzepte hereinzutragen, denn es ist auch nicht die Aufgabe der Frauenbeauftragten, Frauen in die Jobs zu bringen. Das machen die Arbeitgeber selbst, dass sie Frauen einstellen. Insofern haben dann auch die Betriebe selbst oder wer auch immer die Datenschutzkonzepte zu entwickeln.
Dann meinten Sie, wenn ich das so richtig mitbekommen habe, dass die Einzelinteressen hinter dem Gemeinwohl stehen, und haben das am Beispiel des Missbrauchs von Sozialhilfe festgemacht. Da meine ich auch, dass da eine Ansicht vertreten wird, die etwas bedenklich ist. Das können wir so auch nicht teilen. Wenn Sie dazu jetzt noch etwas sagen wollen, bleibt Ihnen das unbenommen. Das wollte ich dazu sagen!
Dann noch ein Kommentar zu dem Beitrag der Grünen! Das Sprachscreening sollte nicht völlig ohne das Konzept durchgeführt werden. Da waren einige Lücken. Ein Konzept war von Anfang an da. Es wäre jetzt einfach nicht richtig zu sagen, dass das völlig gefehlt hat. Dazu habe ich mir seinerzeit von Frau Röpke auch zu Recht einen Rüffel eingefangen. Es war da, aber es bestanden Lücken, und die sind nachgebessert worden. – Vielen Dank!