Zu der Position der CDU muss ich einfach zusammenfassend feststellen, dass es kein einziges gutes Argument gegen unseren Antrag gab. Ich möchte sie jetzt auch nicht im Einzelnen wiederholen. Letztendlich nehme ich als Position wahr, ihr seid zu früh, warten Sie ab, bis das Gentechnikgesetz verabschiedet ist, und dann können wir einmal wieder darüber reden. Ich nehme Sie beim Wort: Ich komme wieder!
Imhoff, zu sagen, die Gentechnik habe schon im großen Umfang Einzug in unsere Lebensmittel genommen. Das ist nicht so! Erstens ist es von der Menge nicht so, und es ist auch nicht vom Umfang so. Vielleicht schauen Sie einmal, wie sich auch der Handel positioniert! Viele Handelsketten vertreiben keine gentechnisch veränderten Produkte. Sie haben sich selbst die Pflicht auferlegt, keine gentechnisch veränderten Lebensmittel anzubieten. Wenn wir sehen, dass Kellog und andere Gentechnikfreiheit garantieren, wollen sie damit natürlich einen Marktvorteil haben, weil die Verbraucherinnen und Verbraucher das nicht wollen. Dann kann man nicht so etwas sagen wie: Die Gentechnik ist sowieso schon überall in den Regalen.
Letzter Punkt ist die Koexistenz und Wahlfreiheit, die hier ja immer diskutiert werden. Das ist sicherlich auch der fachlich zentrale Punkt, wobei es einerseits um die Koexistenz von konventioneller und ökologischer Landwirtschaft und andererseits solcher mit gentechnisch veränderten Organismen geht. Dann resultiert daraus, die Wahlfreiheit für Verbraucherinnen und Verbraucher zu erhalten, nämlich ökologische Produkte, Produkte, die garantiert gentechnikfrei sind, zu konsumieren oder solche, die eben gentechnisch verändert sind. Da geht es um die Wahlfreiheit. Vielleicht liegt es an meinem Hintergrund, dass ich jahrelang über diesen Bereich geforscht habe, aber ich mache die Prognose, dass es eine Koexistenz bei einem Großflächenanbau nicht geben wird. Es ist nur eine Frage der Zeit, wann die gentechnische Verunreinigung dann so weit fortgeschritten ist, dass eine Koexistenz verschiedener Produktionsweisen nicht mehr möglich ist. Deswegen sage ich, dieses Jahr passieren Entscheidungen, die bedeutend sind für zukünftige Generationen in einem Ausmaß, wie sich das bisher leider wenige klar gemacht haben. – Danke!
Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit der Drucksachen-Nummer 16/137 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Bericht und Antrag des Rechtsausschusses zum 25. Jahresbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz vom 21. März 2003 (Drs. 15/1418) und zur Stellungnahme des Senats vom 26. August 2003 (Drs. 16/25) vom 11. Februar 2004
21. März 2003, Drucksachen-Nummer 15/1418, und die Stellungnahme des Senats dazu vom 26. August 2003, Drucksachen-Nummer 16/25, sind von der Bürgerschaft (Landtag) in ihrer ersten Sitzung am 3. Juli 2003 beziehungsweise in ihrer fünften Sitzung am 11. September 2003 an den Rechtsausschuss überwiesen worden. Der Rechtsausschuss legt nunmehr mit der Drucksachen-Nummer 16/141 seinen Bericht und Antrag dazu vor.
) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich habe die Ehre, Ihnen kurz zusammenzufassen, was im Jahresbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz und in der Stellungnahme des Senats dazu steht. Ich denke, Sie werden das alles ausführlich gelesen haben, so dass ich mich auf einige wenige Punkte konzentrieren kann, die in der Sitzung des Rechtsausschusses eine Rolle gespielt haben, wo wir die Punkte diskutiert haben. Zentral waren dabei die Punkte, bei denen kein Einvernehmen zwischen dem Datenschutzbeauftragten und den einzelnen Ressorts herrschte.
Das waren im Wesentlichen die Punkte, die die Internetnutzung der Mitarbeiter im öffentlichen Dienst betrafen. Es soll für die Mitarbeiter im öffentlichen Dienst die Möglichkeit geben, neben der Nutzung des Internets für öffentliche Tätigkeiten es auch für private Zwecke zu nutzen.
Dies muss durch eine spezielle Software gewährleistet werden, so dass den Datenschutzbelangen dort Rechnung getragen wird. Es wurde dazu eine Richtlinie erstellt und eine spezielle Software eingeführt, die gewährleistet, dass eine Trennung zwischen dienstlicher und privater Internetnutzung ermöglicht wird und eben auch die datenschutzrechtlichen Vorgaben gewährleistet werden. Dies ist soweit gewährleistet, dass wir diesen Punkt als erledigt betrachten können und dem Datenschutz da Rechnung getragen wurde.
Weiterhin spielten einige Punkte eine Rolle, die den Bereich Inneres betrafen. Vertreter des Innenressorts waren für die Sitzung des Rechtsausschusses geladen und haben dazu Stellung genommen. Es gab sehr anregende Diskussionen, wo auch bei den Fraktionen unterschiedliche Meinungen zum Ausdruck gekommen sind, die im Folgenden sicherlich gleich noch dargestellt werden. ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
Der Datenschutzbeauftragte hatte für den Bereich der Videoüberwachung kritisiert, dass er nicht frühzeitig darüber informiert wurde und auch die Hinweisschilder nicht dem Standard genügen würden. Dies hat das Ressort dazu veranlasst, dass die Hinweisschilder vergrößert und besser verdeutlicht wurden, somit eben auch den Bürgern deutlich gemacht wird, dass der Bahnhofsvorplatz videoüberwacht wird. Streitig war im Ausschuss der Einsatz von Verschleierungssoftware. Bündnis 90/Die Grünen trat dafür ein, dass eine Verschleierungssoftware benutzt werden sollte, die anderen Fraktionen schlossen sich diesem Wunsch nicht an.
Für den Bereich der Rasterfahndung ging es ebenfalls um die rechtzeitige Unterrichtung. Hier lagen zum Teil mehrere Tage zwischen der Maßnahme und der Unterrichtung. Dies wurde vom Datenschutzbeauftragten kritisiert. Dem hat sich der Ausschuss angeschlossen und für die Zukunft gefordert, dass eine rechtzeitige Informierung stattfindet.
Der City-Server war ebenfalls in der Diskussion. Hier geht der Ausschuss davon aus, dass den datenschutzrechtlichen Bedenken des Landesbeauftragten in Kürze gefolgt wird, so dass wir auch dort hoffentlich bald Vollzug melden können.
Länger streitig war im Ausschuss der Bereich der Bürgertelefone. Hier ging es allerdings mehr um grundsätzliche Anmerkungen, wie man zu diesem Thema steht. Es war soweit Einigkeit im Ausschuss, dass bisher ein Datenschutzkonzept für diese Maßnahme fehlt. Dieses Datenschutzkonzept soll jetzt erstellt werden, und der Ausschuss wird darauf achten, dass es auch umgesetzt wird.
Das waren in Kürze die strittigen Punkte, die wir im Datenschutzausschuss, dort allerdings in aller Ausführlichkeit, mit Vertretern der verschiedenen Ressorts, mit Vertretern des Datenschutzbeauftragten behandelt haben. All denen möchte ich für die interessante Diskussion, für die ausführliche Diskussion und für die Unterstützung danken.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Als Neuling im Datenschutz war ich erst einmal ein wenig erschlagen von dem 25. Jahresbericht, der doch sehr umfangreich ist. Bei Durchsicht dieses Berichts habe ich aber festgestellt, dass sich der Datenschutz doch in sehr vielen Bereichen des täglichen Lebens niederschlägt, insofern hat der Umfang doch seine Berechtigung.