Protokoll der Sitzung vom 25.02.2004

Sie haben ebenfalls, Frau Dr. Mathes, darauf hingewiesen, wie schlicht und ergreifend die rechtliche Situation auf der europäischen Ebene ist. Das Ob ist durch eine grundlegende Regelung im europäischen Recht entschieden und das Wie ebenfalls. Eine generelle Ablehnung von gentechnisch veränderten Pflanzen oder überhaupt der Einsatz gentechnisch veränderter Organismen ist mit europäischem Recht nicht hinzunehmen. Insofern ist auch noch einmal darauf hinzuweisen, dass es im Übrigen schon Tatsache ist, wir haben inzwischen auch schon hier auf dem Markt gentechnisch veränderte Lebensmittel.

Einen Spielraum, Sie haben es ebenfalls angesprochen, den die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der europäischen Freisetzungsrichtlinie haben, gibt es ausschließlich in der Frage, ob und wie sie das Nebeneinander von gentechnisch veränderten und nicht gentechnisch veränderten Pflanzen regeln wollen, das heißt, welche Maßnahmen sie in der Tat treffen wollen, um die gentechnikfreie Landwirtschaft vor unbeabsichtigten Auskreuzungen zu schützen und auf diesem Weg den Anspruch von Landwirten ebenso wie von Verbraucherinnen und Verbrauchern auf eine Wahlfreiheit zu sichern. Das ist der Rahmen, in dem wir uns ausschließlich bewegen können. Eine gemeinsame Lösung hat es auf europäischer Ebene zu dieser Frage der Koexistenz nicht gegeben.

Im Entwurf der Novelle des Gentechnikgesetzes, das der Umsetzung der genannten Freisetzungsrichtlinie aus 2001 dient, hat die Bundesregierung mit den Regelungen zur Koexistenz Instrumente dafür vorgelegt, die die am 18. April in Kraft tretenden europäischen Verordnungen über gentechnisch veränderte Futtermittel und die Rückverfolgbarkeit sowie die Kennzeichnung flankieren sollen. Die Beratung der Novelle ist im Bundesrat und im Bundestag noch nicht geführt worden, sie steht noch aus. Allerdings muss man auch sagen, die ersten Reaktionen, die auf diesen Entwurf gezeigt wurden, machen deutlich, dass die Beratung dieses Entwurfes nicht so ganz einfach werden wird, weil es hier noch etliche Streitpunkte gibt. Das hat zweifellos etwas mit der nach ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.

wie vor, wie von Ihnen eben auch geschilderten, kontroversen Debatte um den Einsatz von Gentechnik in diesem Bereich zu tun.

Das ist aus meiner Sicht ein Beleg, wie sensibel die Diskussion ist, die wir hier führen. Wenn ich es richtig verstanden habe, geht den einen die Novelle nicht weit genug, und den anderen geht sie viel zu weit. Aus meiner Sicht geht es also um eine außerordentlich schwierige Gratwanderung bei einem aufgrund des EU-Rechts ohnehin nur sehr engen Gestaltungsrahmen. Im Übrigen kann ich im Gegensatz zu Ihnen – ich überschaue das nicht wirklich – nicht überschauen, ob die vorgeschlagenen Instrumente wirklich ausreichend sind oder nicht, um die Koexistenz und damit den Schutz gentechnikfreier konventioneller oder ökologischer Landwirtschaft zu gewährleisten.

Gerade aber vor dem Hintergrund, dass wir es mit einer kontroversen Debatte zu tun haben um den Einsatz von gentechnisch veränderten Organismen und den damit verbundenen Risiken, muss aber genau dieses Ziel erreicht werden, eine wirkliche Wahlfreiheit, die, wenn ich es richtig verstanden habe, als Prinzip Wahlfreiheit auch gesellschaftlich durchaus im Konsens ist. Eine solche Wahlfreiheit sollte sowohl Landwirten als auch Verbraucherinnen und Verbrauchern gewährleistet sein.

Nun weiß ich sehr wohl, meine Damen und Herren, dass gerade in der Frage der Risikoerfassung und der Risikobewertung die Positionen sehr weit auseinander liegen. Während die Kritiker bezweifeln, und Frau Dr. Mathes hat es eben in ihrem Beitrag auch deutlich gemacht, dass aufgrund der Komplexität der Wirkungsmöglichkeiten und wegen der gegenüber den traditionellen Kreuzungsverfahren unglaublich kurzen Zeitabläufen eine verantwortungsvolle Abschätzung von Chancen und Risiken gar nicht möglich sei, verweisen die Befürworter mit Blick auf internationale Erfahrungen auf Forschungsergebnisse, auf die Beherrschbarkeit der Sicherheitsfragen. Für sie überwiegen eindeutig die Chancen hinsichtlich von Innovationspotentialen und Marktchancen, von Wettbewerbsfähigkeit im internationalen Handel, Chancen auch für die Bekämpfung des Hungers in großen Teilen der Welt durch den Einsatz ertragreicherer und dem Klima und den Bodenverhältnissen angepassten Nahrungsmittelsorten. Sie verweisen unter anderem auch darauf, dass damit Chancen entstehen, die Chemie in den Nahrungsmitteln zu reduzieren. Dagegen steht die Sorge, dass auf diesem Weg eine nachhaltige Entwicklung für die armen Länder eher verhindert wird, ihre Abhängigkeit von meist westlichen Unternehmen aufgrund von deren Patentierungspraxis eher steigen wird. Das sei somit letztendlich ein Kurieren an Symptomen statt ein Ansetzen bei den Ursachen.

Auch bei der Frage der Reduzierung von Chemie stimmt mich eine aktuelle Meldung mehr als nachdenklich. Ein neuer Bericht zeigt, dass der Einsatz

gentechnisch veränderter Pflanzen in den USA zu einem um etwa 22 650 Tonnen erhöhten Verbrauch von Pestiziden geführt hat. Erstellt wurde der Bericht auf der Grundlage von Daten des amerikanischen Landwirtschaftsministeriums aus den Jahren 1996 bis 2003, das heißt genau in dem Zeitraum, in dem die USA gentechnisch veränderte Pflanzen kommerziell angebaut haben. Ein deutlicher Mehrverbrauch war demnach bei den herbizidresistenten Sorten zu beobachten. In den ersten drei Jahren kam es zu einer Reduktion von Pestiziden um etwa elf Tonnen, seit 2001 zeichnet der Einsatz gentechnisch veränderter Sorten jedoch für einen Mehrverbrauch von 33 000 Tonnen.

Meine Damen und Herren, es ist nicht meine Absicht, heute hier eine Grundsatzdebatte zu führen. Ich habe nur zwei von vielen kontroversen Punkten herausgegriffen, um deutlich zu machen, wie schwer es zumindest mir fällt, hier heute mit vermeintlichen Gewissheiten umzugehen. Was für mich allerdings eindeutig bleibt, ist, dass wir uns die Wahlfreiheit tatsächlich erhalten müssen und damit auch den Schutz der gentechnikfreien Landwirtschaft sehr ernst nehmen sollten und auch alles dafür tun sollten, dass er gewährleistet bleibt.

(Beifall bei der SPD)

Das Europäische Parlament hat in seiner Entschließung zu Fragen der Koexistenz zwischen gentechnisch veränderten Kulturpflanzen, konventionellen und ökologischen Kulturpflanzen unter anderem die Auffassung vertreten, dass ein freiwilliger oder regional begrenzter Verzicht auf den Anbau von gentechnisch veränderten Organismen in bestimmten Bereichen und unter bestimmten Anbaubedingungen die effektivste und kostengünstigste Maßnahme zur Gewährleistung der Koexistenz sein kann unter der Bedingung, dass alle beteiligten Akteure einverstanden sind.

Inzwischen, Frau Dr. Mathes hat darauf hingewiesen, haben sich in einer ganzen Reihe von Bundesländern hier bei uns und, soweit ich es weiß, auch zum Beispiel in Kärnten in Österreich Zusammenschlüsse von Landwirten gebildet, die eine freiwillige Selbstverpflichtung eingegangen sind, keine gentechnisch veränderten Pflanzen anbauen zu wollen und in ihrem Bereich einzusetzen. Neben den im Gesetz zu regelnden Vorschriften zum Schutz für gentechnikfreie Landwirtschaft hält die SPD-Fraktion solche auf freiwilliger Basis entstehenden Bündnisse in der Tat für einen zusätzlich geeigneten Weg, Koexistenz zu sichern, und kann ihn von daher nur ausdrücklich begrüßen.

(Beifall bei der SPD)

Um nun zu Ihrem Antrag zu kommen, Frau Dr. Mathes, Sie haben es auch sehr deutlich formuliert,

Ihnen geht es eigentlich weniger um die Fragen von Koexistenz, sondern eigentlich sehr viel mehr um einen generellen Verzicht auf grüne Gentechnik, aber Sie wissen gleichzeitig, dass er in unserer Gesellschaft nicht konsensfähig ist, weder in Europa noch hier bei uns. Es ist auch nicht so, dass er bei allen Landwirten gleichermaßen konsensfähig wäre. Unter dem Gesichtspunkt aber, wie gesagt, der Sicherung von Koexistenz und der daraus abzuleitenden Wahlfreiheit wollte meine Fraktion Ihren Beschlussvorschlägen folgen, auch wenn wir der Auffassung sind, dass hier nicht primär der Senat der Ansprechpartner ist, gleichwohl wollten wir Ihrem Antrag folgen. Da es aber hier zu keinem Einvernehmen mit unserem Koalitionspartner gekommen ist, werden wir leider Ihren Antrag ablehnen. – Vielen Dank!

(Beifall bei der SPD)

Meine Damen und Herren, bevor ich den nächsten Redner aufrufe, möchte ich ganz herzlich eine neunte Klasse des KippenbergGymnasiums hier bei uns begrüßen.

(Beifall)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Imhoff.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Zur Geschichte der Gentechnik und wie die Europäische Union entschieden hat, ist schon viel gesagt worden, und wir haben darüber ja auch schon im letzten Winter gesprochen. Da hatten die Grünen hier schon einmal einen Antrag gestellt, und da haben wir auch grundsätzlich über all diese verschiedenen Dinge gesprochen. Ich denke, das brauchen wir, ich jedenfalls, heute nicht zu wiederholen.

Frau Dr. Mathes, Sie sprechen mittlerweile von der Agrotechnik, weil Sie anscheinend das Wort „grün“ dabei nicht verwenden mögen, aber grüne Gentechnik bleibt grüne Gentechnik, auch wenn ich Ihnen Recht gebe, dass nicht alles, was grün ist, gut ist, aber grüne Gentechnik bleibt grüne Gentechnik.

(Beifall bei der CDU)

Die Grünen haben heute also den Antrag gestellt, dass die Bremer Landwirtschaft gentechnikfrei bleiben soll. Warum wir Ihrem Antrag nicht zustimmen können, will ich Ihnen jetzt auch gern einmal erläutern, denn in der Einleitung sprechen Sie schon allein von einem zu befürchtenden großflächigen Anbau. Nach dem jetzigen Gesetzentwurf, den die rotgrüne Bundesregierung eingebracht hat, wird es keinen großflächigen Anbau geben, denn das Ge––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

setz von Frau Künast zur Neuordnung des Gentechnikrechts wird jegliche Koexistenz von Landwirtschaft mit und ohne Gentechnik verhindern. Durch die im Gesetz weiterhin vorgesehene verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung der Landwirte, die genetisch veränderte Pflanzen anbauen, sind diese Landwirte – unabhängig von der Zulassung dieser Pflanzen und der Einhaltung aller Anforderungen der guten fachlichen Praxis – für eventuelle Einträge durch genetisch veränderte Pflanzen auf benachbarte Äcker schadensersatzpflichtig. Deswegen gibt es auch keinen großflächigen Anbau.

Bestätigt wird diese ganze Einschätzung auch durch die Versicherungsgesellschaften, die nicht bereit sind, die verschuldensunabhängige Haftung und deren Risiken zu versichern. Ich denke, da kann man nicht von Wahlfreiheit sprechen, denn durch diesen Gesetzentwurf, der jetzt eingebracht worden ist und der, denke ich, im Bundesrat auch keine Mehrheit finden wird, kann man da nicht von einem großflächigen Anbau sprechen, der kommen wird, und schon gar nicht von Wahlfreiheit.

Jetzt frage ich mich natürlich immer, Frau Dr. Mathes, warum Sie hier immer einseitige Anträge einbringen und immer nur die Risiken diskutieren. Ich frage mich wirklich: Sind Sie sich überhaupt dessen bewusst? Gehen Sie einmal auf die Straße, reden Sie einmal mit den Menschen! Wenn Sie diese nach grüner Gentechnik fragen, dann sagen sie erst einmal: Oh ja, das ist etwas Gefährliches, ich weiß nicht, das ist etwas Neues, das ist bestimmt etwas Schlechtes, das ist nicht gut, davor habe ich Angst. Da gebe ich Ihnen Recht. Erzählen Sie den Menschen auf der Straße aber doch einmal, dass es schon so viele Lebensmittel hier auf demMarkt gibt, die Bestandteile enthalten, die unter Gentechnikeinsatz hergestellt sind. Enzyme, Hefen, Vitamine, Aromen und andere Zusatzstoffe sind dabei oft der Regelfall. Erzählen Sie den Menschen doch auch einmal, dass schätzungsweise 60 bis 70 Prozent aller Lebensmittel in Deutschland in der unterschiedlichsten Weise mit Gentechnik in Berührung kommen, und erzählen Sie den Menschen doch auch einmal, dass in Deutschland knapp sieben Millionen Tonnen Futtermittel aus den USA, Argentinien, Brasilien, die unter Gentechnikeinsatz produziert worden sind, eingeführt und verfüttert werden und somit auch auf unserem Tisch landen!

Weltweit wird auf 52 Millionen Hektar Fläche genetisch verändertes Material angebaut, und Sie tun so, als wenn wir hier noch auf der Insel der Glückseligen leben, als ob es nirgendwo etwas mit Gentechnik gibt! Wir essen das doch schon lange, und lange haben wir das schon in unserem Kreislauf! Ich denke, darauf sollten Sie auch einmal eingehen und nicht nur auf Risiken über ökologische Artenvielfalt oder so, die es bestimmt gibt, keine Frage, aber wenn man eine Diskussion führt, muss man auch so ehrlich sein und sie auf breiter Ebene führen.

Noch einmal zu Ihrem Antrag! Die Tendenz, die Sie in Ihrem Antrag haben, fängt schon bei der Einleitung an. Sie schüren dort Ängste und wollen dort eine Tendenz vorgeben, die auch im Beschlussvorschlag aufhört. Wir von der CDU-Fraktion wollen Wahlfreiheit; Wahlfreiheit für den Bürger, Wahlfreiheit für die Landwirte. Wir denken aber, dass, bevor das im Bundesrat und im Bundestag nicht beraten und beschlossen worden ist und keine politischen Fakten geschaffen worden sind – und die werden zum Glück so nicht durchgehen –, wir hier nicht Tendenzen vorgeben sollten, denn die Landwirte, die hier in Bremen wirtschaften, sollen selbst entscheiden und auch die Wahlfreiheit haben. Sie können sich über die Kammern schlau machen, sie werden über die Kammern schlau gemacht, über den Landwirtschaftsverband, den wir hier in Bremen haben, und ich denke, dann wird es wahrscheinlich kein Problem sein, dass sich Bremen als genetisch freie Region hier einbringen wird. Wir sollten hier von der Politik aber keine Vorgaben machen und keine Tendenzen festlegen.

Genau aus diesem Grund lehnen wir den Antrag ab, und dann stelle ich noch einmal die Frage, Frau Dr. Mathes, vielleicht können Sie das ja einmal erläutern: Was heißt denn unterstützen? Sie wollen diese Region unterstützen? Das hört sich für mich schon wieder so an, dass wir dafür Geld ausgeben, dass wir hier vielleicht irgendwelche gentechnikfreien Regionen schaffen. Ich frage mich, woher wir das Geld nehmen wollen, aber vielleicht haben Sie da ja noch Möglichkeiten. Ich weiß nicht, wie Sie das unterstützen wollen, das können Sie ja einmal hier erläutern. Wir können Ihrem Antrag hier so nicht zustimmen, und ich denke, mit einer Wahlfreiheit für Landwirte können sie das selbst machen, da müssen wir keine Tendenzen vorgeben. Ich persönlich könnte mir für meinen Betrieb vorstellen, das mitzutragen, doch das machen die Landwirte unter sich aus. – Danke!

(Beifall bei der CDU)

Als nächster Redner hat das Wort Herr Bürgermeister Perschau.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Wischer hat einen großen Teil der Dinge gesagt, die richtig sind.

(Beifall bei der SPD)

Natürlich geht es hier um die Umsetzung einer EURichtlinie, die eigentlich schon längst hätte passieren sollen.

Zweitens: Der Streit, der im Moment geführt wird, nachdem das Bundeskabinett das beschlossen hat, ist die Frage, ob es sich wirklich um eine Umsetzung handelt oder ob es sich nicht um eine drastische Verschärfung der EU-Richtlinie handelt, weil die De

batte, die im Bundestag und im Bundesrat noch zu führen ist und vermutlich in den Vermittlungsausschuss führen wird, exakt über diese Grenzwertbestimmungen wird geführt werden müssen, weil natürlich die Haftungsregelungen, die in diesem Gesetzentwurf beschlossen sind, eine gentechnische Landwirtschaft nicht marktfähig machen werden. Das heißt, es wird sich nicht rechnen, weil die Risikofaktoren, die im Gesetz stehen, so viel teurer werden als die herkömmliche Produktion, dass es im Grunde genommen die Wahrscheinlichkeit, dass Landwirte von dieser Regelung Gebrauch machen, jedenfalls, wenn das Gesetz so beschlossen wird, wie es formuliert ist, vermutlich im Sinne der Grünen risikofrei ist, weil es sich nicht rechnet.

Wenn man sich im Moment die Diskussionen ansieht, dann ist erkennbar, dass es bei den Unionsländern Vorbehalte gibt. Es gibt erhebliche Vorbehalte bei Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein, in den unterschiedlichsten Punkten. Da geht es um die Länderregister, es geht letztlich um die beiden Problemfragen der Freisetzung und des In-Verkehr-Bringens. Das heißt, das eine ist das Problem, wie gehe ich damit um, dass sich Pflanzen natürlich vermehren, das ist ganz normal, und dass dadurch auch eine Immission in die Luft stattfindet. Wie groß müssen eigentlich Schutzzonen sein, um zu verhindern, dass Samen, die sozusagen aus einer gentechnisch veränderten Produktion kommen, nicht auf andere Felder fallen? Die Haftungsregelungen, die in dem Zusammenhang erlassen sind, sind so, dass es eben im Grunde genommen faktisch doch auf ein Verbot hinausläuft.

Diese Debatte wird geführt werden, und es ist aus meiner Sicht sehr schwer zu sagen, was am Ende wirklich dabei herauskommen wird. Ich vermute, dass das eine sehr lange Debatte, auch im Vermittlungsausschuss, geben wird. Die Frage, die dabei Bremen betrifft, Herr Imhoff hat das aus seiner Sicht beantwortet: Auf der Basis dieses Gesetzentwurfs wird es in Bremen mit Sicherheit keine gentechnisch veränderten Landwirtschaftsflächen geben, weil das Risiko niemand eingehen kann und auch nicht eingehen wird, wenn das Gesetz so bleibt.

Wir haben bei uns auch im Wesentlichen Grünlandbetriebe, für die das gar nicht in Frage kommt, weil auch unsere Landwirtschaft begrenzt ist, aber theoretisch wäre es an einigen wenigen Ecken möglich, auch vom Grünlandbetrieb auf andere Strukturen umzustellen. Mir sind keine Betriebe in Bremen bekannt, die das tun wollen. Unabhängig von dieser Frage werden wir trotzdem mit dem In-VerkehrBringen zu tun haben, denn wenn irgendwo in Deutschland produziert wird, wird es auch in den Verkehr gebracht, muss ausgezeichnet werden, muss bei uns geprüft werden und führt natürlich zu einer Fülle von neuen Regelungen und Überprüfungsfragen, die sich neu stellen. Deshalb rate ich, dass wir im Moment nicht die Landwirte verrückt machen oder

dass wir nun irgendetwas verbreiten, sondern dass wir abwarten, was nun bei diesem Gesetzgebungsverfahren herauskommt.

Es ist im Grunde auch nicht anders zu erwarten gewesen, dass eine grüne Landwirtschafts- und Verbraucherschutzministerin einen sehr restriktiven Gesetzentwurf vorlegt.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Dem ist die Bundesregierung auch von Seiten der SPD gefolgt. Ich weiß nicht, ob sie es getan haben, es ist auch müßig, darüber zu streiten, weil sie sicher sind, dass es die parlamentarischen Hürden nicht schafft, und insofern denke ich, warten wir einmal ab, was dabei herauskommt.

Wenn wir das Ergebnis haben, dann werden wir auch eine saubere Informationspolitik für unsere Landwirte und für die Verbraucher machen. Das ist in unserem gemeinsamen wohlverstandenen Interesse. Allerdings habe ich große Zweifel, dass dieser Gesetzentwurf in dieser Form so beschlossen wird, möglicherweise schon im Bundestag, ganz sicher aber im Bundesrat Schwierigkeiten haben wird, und dann werden wir uns mit dem Ergebnis auseinander setzen. Die Betroffenheit Bremens wird, egal, was dabei herauskommt, sich ungewöhnlich in Grenzen halten.

(Beifall bei der CDU)

Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Frau Dr. Mathes.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich möchte zunächst einmal Frau Wischer für ihren Beitrag danken.

(Beifall bei der SPD)

Ich finde es ausgesprochen schade, dass die SPD sich bei diesem wirklich wichtigen Thema an den Koalitionszwang hält, aber der Beitrag, finde ich, hat ja auch noch einmal deutlich unsere Argumentationslinie unterstützt und getragen.

Zu der Position der CDU muss ich einfach zusammenfassend feststellen, dass es kein einziges gutes Argument gegen unseren Antrag gab. Ich möchte sie jetzt auch nicht im Einzelnen wiederholen. Letztendlich nehme ich als Position wahr, ihr seid zu früh, warten Sie ab, bis das Gentechnikgesetz verabschiedet ist, und dann können wir einmal wieder darüber reden. Ich nehme Sie beim Wort: Ich komme wieder!