Protokoll der Sitzung vom 17.03.2004

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die zweite Anfrage bezieht sich auf eine leistungsgerechte Bezahlung der Lehrer. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Rohmeyer, Kastendiek und der Fraktion der CDU.

Bitte, Herr Kollege Rohmeyer!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Inwieweit sind dem Senat Modelle anderer Bundesländer zur Einführung einer leistungsgerechten Bezahlung für Lehrkräfte an Schulen bekannt, und wie bewertet er diese?

Zweitens: Inwieweit teilt der Senat die politische Zielsetzung, die Besoldung der Lehrer zu reformieren und dabei leistungsbezogene Kriterien heranzuziehen?

Drittens: Inwiefern ist diese Reform der Bezahlung für Lehrer mit der Einführung von Lehrerarbeitszeitkonten zu verknüpfen?

Die Anfrage wird beantwortet durch Herrn Senator Lemke.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage eins: Der Senat geht davon aus, dass die in den Besoldungsgesetzen/Besoldungsordnungen und in den vertraglichen Regelungen der Tarifgemeinschaft deutscher Länder festgelegten Bezahlungen für Lehrer grundsätzlich leistungsgerecht sind. Je nach den Anforderungen der unterschiedlichen Ämter werden die unterschiedlichen Leistungsanforderungen widergespiegelt. Die Eingruppierungen der angestellten Lehrkräfte entsprechen denen der vergleichbaren Beamten.

Ergänzend zu diesen Grundregelungen sieht das Bundesbesoldungsgesetz in den Paragraphen 42 a sowie 27 Absatz 3 Zusatzregelungen vor, mit denen die Landesregierungen ermächtigt werden, durch Rechtsverordnung die Honorierung herausragender Leistungen vorzusehen. Nach Paragraph 42 a dürfen herausragende besondere Leistungen durch Leistungsprämien und Leistungszulagen honoriert werden, nach Paragraph 27 Absatz 3 darf bei dauerhaft herausragenden Leistungen die nächsthöhere Stufe als Grundgehalt vorweg festgesetzt werden.

Von diesen bundesgesetzlichen Ermächtigungen haben die einzelnen Bundesländer, ohne zwischen den Beamtengruppen zu differenzieren, also die Lehrkräfte besonders zu behandeln, unterschiedlich Gebrauch gemacht. Eine Mehrheit der Länder hat sowohl die Leistungsstufenverordnung als auch die Leistungsprämien- und die Leistungszulagenverordnung eingeführt. Damit ist aber noch keine Aussage über die Anwendung der Verordnungen getroffen, denn dabei sieht es umgekehrt aus: Die Mehrheit der Länder wendet die Verordnungen trotz ihrer Existenz nicht an. Die durchgängige Begründung dafür ist das Fehlen von Haushaltsmitteln. Die Länder haben in ihren Verordnungen die Gewährung der Vergünstigungen unter den Vorbehalt des Vorhandenseins ausreichender Haushaltsmittel gestellt.

Im Lande Bremen existiert keine Leistungsstufenverordnung. Dafür gibt es die Bremische Leistungsprämien- und -zulagenverordnung, nach der Prämien beziehungsweise Zulagen nur im Rahmen des Personalkostenbudgets gewährt werden können. Im Bereich des Senators für Bildung und Wissenschaft haben die Personalkostenbudgets die Bezahlung von

Prämien oder Zulagen bisher nicht zugelassen, weder für Lehrkräfte noch für sonstige Bedienstete. Zu Frage zwei: Der Senat sieht in den Verordnungen nach Paragraphen 42 a und 27 Absatz 3 des Bundesbesoldungsgesetzes eine Reform der Bezahlung von Lehrern, durch die leistungsbezogene Kriterien berücksichtigt werden können. Zu Frage drei: Lehrerarbeitszeitkonten sind Instrumente der Arbeitszeitaufteilung der Lehrkräfte. Sie registrieren die unterschiedliche Inanspruchnahme von Lehrkräften in unterschiedlich langen Zeiträumen, innerhalb eines Jahres, auf mehrere Jahre oder auch auf Lebenszeit. Diese rein quantitativen Arbeitszeitregelungen sind unabhängig von dem Instrument der leistungsrechten Bezahlung von Lehrern. – Soweit die Antwort der Senats!

Herr Kollege, haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Herr Senator, ich möchte mich zunächst einmal für die umfangreiche Sachdarstellung bedanken, darf Sie aber fragen, gerade vor dem Hintergrund der Äußerung, die Sie damals frisch im Amt 1999 getätigt haben, wie Sie diesen Sachverhalt jetzt politisch bewerten. Sind Sie dafür, dass wir zu einer leistungsgerechteren oder überhaupt einer leistungsgerechten Bezahlung von Lehrkräften kommen sollten oder nicht?

Bitte, Herr Senator!

Ja, ich bin nach wie vor der festen Überzeugung, dass es notwendig ist, dies umzusetzen, aber Sie haben an der ausführlichen Antwort gesehen, wie schwierig es ist. Wir sind im Augenblick dabei, es gibt eine entsprechende Absprache mit dem Personalrat, Kriterien auszuarbeiten, die für den Arbeitgeber und die Arbeitnehmer zustimmungsmöglich sind, Kriterien, nach denen wir bewerten, was besondere qualitative Leistungen von Lehrerinnen und Lehrern sind. In dieser Phase der Überprüfung befinden wir uns momentan. Ein erster Anlauf, das darf ich Ihnen auch gern in diesem Zusammenhang sagen, ist vor drei oder vier Jahren gescheitert, weil wir mit den Personalräten keine Übereinkunft erzielen konnten, dass es besondere Leistungen gibt, sondern der Personalrat hat uns damals mitgeteilt, dass er davon ausgeht, dass alle bremischen Lehrerinnen und Lehrer hervorragende Leistungen erbringen sollen. Deshalb sollte ich das Geld, das wir dafür angedacht hatten, per Gießkanne auf alle Lehrerinnen und Lehrer verteilen. Dem habe ich allerdings nicht zustimmen können.

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Herr Senator, ich gehe davon aus, dass Sie die Bildungsdeputation fortlaufend

unterrichten werden, sofern sich konkrete Lösungsmöglichkeiten abzeichnen!

Bitte, Herr Senator!

Wenn die entsprechende Antwort aus dem Amt vorliegt, nach welchen Kriterien wir solche Dinge vornehmen können, dann werde ich das vortragen, aber angesichts der dramatischen Haushaltslage – und es ist ja die Voraussetzung, dass wir zusätzliches Geld zur Verfügung stellen können – sieht es im Augenblick nicht danach aus, dass das in den nächsten Monaten oder Jahren geschehen könnte. Eine Alternative ist, dieses Stufensystem hier in Bremen einzuführen, aber das setzt voraus, dass der Finanzsenator, denn in dessen Zuständigkeit liegt das, hier eine entsprechende Verordnung einführt. Die müsste dann allerdings kostenneutral durchgeführt werden, ansonsten sehe ich auch hier keine Chance der Umsetzung.

Eine weitere Zusatzfrage durch die Abgeordnete Frau Stahmann!

Herr Senator, bezüglich der Diskussion über die Stärkung der Schulleitung möchte ich die Frage stellen: Plant der Senat eine Besserbezahlung der Schulleitung insbesondere im Primarbereich?

Bitte, Herr Senator!

Das planen wir nicht, weil wir sicher die notwendigen Mittel dafür auch in der Zukunft nicht zur Verfügung haben. Wir planen aber, und das können Sie im Koalitionsbeschluss nachlesen, die Besoldung der Primarstufenlehrer auf das bundeseinheitliche Niveau zu senken. Dann wird es vielleicht für den einen oder anderen Kollegen auch aus finanziellen Gründen interessant – das ist es heute, wie Sie wissen, nämlich nicht –, eine Leitungsfunktion zu übernehmen. Ich plane vielmehr im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten, die Primarschulleitungen von Unterrichtstätigkeiten zu entlasten, damit sie sich schwerpunktmäßig um die Organisation der Schule kümmern können.

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die dritte Anfrage trägt den Titel „Patenschaftsfamilien“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Bartels, Focke, Kastendiek und Fraktion der CDU.

Bitte, Herr Kollege Bartels!

Wir fragen den Senat:

Inwieweit werden in Bremen ausdifferenzierte Qualifizierungsangebote, die Tagesmütter für spezielle Situationen und Anforderungen ausbilden, angeboten?

Inwiefern erfolgen in Bremen Hilfsangebote für Kinder psychisch kranker Eltern zum Beispiel über Tagespflegestellen?

Wie bewertet der Senat das im März 2000 in Hamburg gestartete Modell „Patenschaften“, das einen wichtigen Beitrag für eine präventiv ausgerichtete Jugendhilfe leistet, und welche Chancen sieht der Senat für ein vergleichbares Projekt in Bremen?

Die Anfrage wird beantwortet von Frau Senatorin Röpke.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Neben dem allgemeinen Qualifizierungsangebot für Tagesmütter führt das Paritätische Bildungswerk einen Fortbildungslehrgang „Kinder mit besonderem Förderbedarf in der Tagespflege“ durch. Der Lehrgang umfasst 87 Stunden und schließt mit einem Kolloquium ab. In dem Lehrgang findet die Thematik „Familien mit psychisch erkrankten Angehörigen“ Berücksichtigung, insbesondere die Thematik Abhängigkeitserkrankungen.

In Bremen gibt es kein institutionell organisiertes Hilfsangebot, in Einzelfällen werden aber Tagespflegestellen genutzt. Dafür nachgefragte Qualifizierungen erfolgen unter dem genannten Angebot. Die Kinder- und Jugendpsychiatrische Beratungsstelle des Gesundheitsamtes Bremen bietet hier in Einzelfällen im Rahmen des noch bis September laufenden Projektes „Kinder psychisch kranker Eltern“ Beratung an.

Das Hamburger Modell wird als positiv bewertet. Mit dem Hamburger Patenschaftskonzept liegen mehrjährige, positive Erfahrungen mit einem neuen, eigenständigen Angebot vor. Die Nachfrage nach diesem Angebot besteht auch in Bremen. Die im Konzept enthaltenen Grundprinzipien wie die Entlastung der Kinder, Flexibilität und Kontinuität der Hilfe, die Akzeptanz durch Freiwilligkeit und die Verankerung im Stadtteil sind positiv zu bewerten.

Der Senator für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales wird die Übernahme des Hamburger Modells zusammen mit dem Pflegekinderdienst PIB prüfen. Wesentliche Grundlage für das Gelingen des Patenschaftsmodells ist dabei die Kooperation in einem differenzierten Beziehungsgeflecht von Eltern, Pateneltern, therapeutischen Bezugspersonen der erkrankten Eltern, Trägerinstitutionen der Patenschaft. – Soweit die Antwort des Senats!

Haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Frau Senatorin, erst einmal herzlichen Dank, dass Sie das so positiv bewerten!

Ich möchte aber fragen, ob der Senat sich in der Lage sieht, die notwendigen Mittel bereitzustellen, um die Patenschaftsfamilien zu akquirieren, sie zu begleiten und die Vermittlungen an der Stelle voranzutreiben!

Bitte, Frau Senatorin!

Wie ich ausgeführt habe, werden wir uns dieses Hamburger Modell jetzt sehr genau ansehen, unter anderem natürlich auch die Frage stellen: Was kostet das eigentlich? Darüber liegen mir zurzeit keine konkreten Informationen vor. Ich habe mir hier lediglich das Grundkonzept ansehen können. Ich finde das aber hoch interessant, und wir müssen sehen, wie sich das mit unseren vorhandenen Angeboten verträgt. Eventuell gibt es da ja auch die Möglichkeit, Synergieeffekte zu schöpfen. Das kann ich zurzeit noch nicht beurteilen, aber es ist auf jeden Fall inhaltlich so interessant, dass es sich lohnt, dies sehr genau zu prüfen.

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die vierte Anfrage betrifft die Auswirkungen des Maut-Desasters auf das Bundesland Bremen. Die Anfrage ist unterschrieben von dem Abgeordneten Wedler, FDP.

Bitte, Herr Kollege Wedler!

Nachdem das Maut-Desaster im Bundesgebiet nun seine Bahnen gezogen hat und sich auch die Finanzierungsüberlegungen in dem Zusammenhang etwas gelichtet haben, möchte ich den Senat nach den Auswirkungen für uns hier im Bundesland Bremen fragen. Ich frage den Senat:

Erstens: Mit welchen Einnahmeausfällen muss das Land Bremen aufgrund des Maut-Desasters rechnen?

Zweitens: Wie wirkt sich dies finanziell und terminlich auf die im Lande Bremen beabsichtigten Verkehrsprojekte aus?