Herr Präsident, meine Kolleginnen und Kollegen! In den bisherigen Rundfunkstaatsverträgen ist aufgenommen, dass die analoge Übertragung des Fernsehens im Jahr 2010 beendet sein soll. Im Lande Bremen, in Bremen und Bremerhaven, wird es am 8. November dieses Jahres soweit sein, es gibt keine Übertragung des analogen Fernsehens mehr. Am 24. Mai wird Herr Bürgermeister Scherf auf den roten Knopf oder einen anderen Knopf drücken, und es beginnt die Parallelversendung des noch analogen Bildes und des schon digitalen Bildes. Am 24. Mai erfolgt eine Veränderung des bisherigen Fernsehens für diejenigen von uns und von den Bürgerinnen und Bürgern im Lande Bremen, die bisher eine normale Antenne haben, die also keine Parabolantenne oder keinen Kabelanschluss haben. Aus diesen drei Übertragungswegen leitet sich für die SPD-Fraktion auch ab, warum wir so vehement früher als 2010 in Bremen fertig sein wollten, weil man dadurch drei Wege offen hält. Diejenigen, die in Mehrfamilienhäusern wohnen, können nicht immer eine Parabolantenne ans Haus bauen, und die, die einen Kabelanschluss haben, sagen vielleicht, der Kabelpreis ist zu teuer. Deswegen setzen wir sehr darauf und finden den Umstieg in Bremen auch zeitlich gut gelungen, dass es den dritten Weg der Übertragung, das Analoge, jetzt im Lande Bremen ab dem 24. Mai in digital geben wird, und halten das auch für erschwinglich. Es fallen keine zusätzlichen Kosten an außer der Beschaffung eines Decoders, der das Signal, das digital durch die Luft kommt, vor dem Fernseher in die analoge Systematik umwandelt, weil die Fernseher, die es bisher gibt, noch nicht in der Lage sind, digital zu empfangen. Die neuen Geräte, die es auf dem Markt schon gibt, brauchen schon keine Decoder mehr, die man sich jetzt noch anschaffen muss. Sie sehen daran also, dass das Bundesland Bremen im Bereich der Kommunikation und neuen Me
dien sehr weit vorn ist, weiter als 2010, in Bremen und Bremerhaven den Umstieg vollziehen wird, und nach uns werden dann die größeren Ballungsräume kommen, NRW und andere.
Wir glauben, dass die Werbung für den Umstieg auch gut gelungen ist. Wer einmal sehr bewusst Fernsehen schaut, wird sehen, dass es im Moment große Werbeaktionen für das Überall-Fernsehen gibt. Es gibt ein Laufband im Fernsehen, mit dem darauf hingewiesen wird, dass Sie, wenn Sie bisheriger Antennenkunde sind, daran denken, am 24. Mai schalten wir das analoge Signal ab. Es ist richtig, am 24. Mai können Sie digital fernsehen, wie alle. Die Privaten senden dann auch schon digital. Die privaten Anbieter werden nun nicht noch bis zum 8. Mai analog übertragen –
8. November, danke! –, weil in der Presse gesagt wurde, die Privaten wären weg. Digital sind die Privaten am 24. Mai dabei. Analog in der Simulcastphase bekommen Sie weiter ARD und ZDF, aber die Privaten nicht. Das ist auch ein Grund, sich bis spätestens 24. Mai einen Decoder zugelegt zu haben, das zu dem Teil DVB-T!
Dazu haben wir ja auch entsprechend das Landesmediengesetz zu ändern. Dieser Punkt ist mit diesem Tagesordnungspunkt verbunden worden. Lassen Sie mich noch zwei Punkte zu dem Landesmediengesetz sagen! Es ist ein zweiter Teil, den wir in erster und zweiter Lesung mit ändern. Ein Zuordnungsausschuss für die Frequenzvergabe wird verändert. Ich kündige aber schon heute hier an, dass wir uns noch in diesem Jahr im Parlament über eine weitere Novellierung des Landesmediengesetzes mit der Koalition und, wenn es uns gelingt, auch mit den Grünen verständigen wollen, weil es in der Zukunftsentwicklung der offenen Kanäle im Lande Bremen Reformbedarf gibt, aber vielleicht auch hinsichtlich der Gremienstrukturbesetzung. Das will ich nur sagen, weil wir jetzt eine erste und zweite Lesung für den Teil DVB-T haben und der Zuordnungsausschuss und wir uns garantiert noch diesem Jahr politisch darüber auseinander setzen, wieweit eine Reform und Novellierung des Landesmediengesetzes ansteht. Soweit zu diesen beiden Punkten, die uns heute betreffen!
Ich begrüße ausdrücklich, dass es am 24. Mai mit der Digitalisierung losgeht. Die Zukunft Bremens ist auch DVB-T. Es ist eine Chance, unsere mobilen Anwendungen im Bereich von UMTS auf DVB-T abgleichen zu können. Damit zeigt das Land Bremen, dass wir mit zu den Innovationsträgern beitragen und dazu gehören. – Herzlichen Dank!
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Schildt ist ausführlich darauf eingegangen, dass die Übertragungstechnik bei der Sendung der Fernsehprogramme zum 24. Mai verändert wird. Dazu muss ich nichts mehr sagen. Wir hoffen, und so ist das ja in der Sozialdeputation signalisiert worden, dass Sozialhilfeempfänger, die keinen Kabelanschluss haben und über keinen Satellitenempfang verfügen, einen Zuschuss beziehungsweise die Decoder aus der Sozialhilfe bezahlt bekommen. Das finden wir richtig, und das ist auch aus Sicht der Bürgerschaftsfraktion der Grünen notwendig.
Ebenso hoffe ich, dass die Versorgung bei den Justizvollzugsanstalten geregelt ist, dass dort auch ein reibungsloser Weiterempfang des Fernsehprogramms durch die Landesmedienanstalt und auch durch die Senatskanzlei organisiert wurde. Ich vermisse hier bitterlich Herrn Dr. Scherf oder mindestens Herrn Dr. Hoffmann als seinen Vertreter, weil Medienpolitik ja eigentlich nicht Sache von Senator Röwekamp oder dessen Vertreter ist, sondern sie ist eigentlich immer noch Sache des Ministerpräsidenten und der Senatskanzlei. Dass er hier fehlt, finde ich durchaus schade.
Ich möchte einfach noch einmal zwei Punkte sagen. Es ist einfach ein schlechter Stil, wenn man ein Gesetz, das Landesmediengesetz, ändert, das wird jetzt zwar nur in technischen Punkten geändert, aber es ist ein schlechter parlamentarischer Stil, wenn man ein Gesetz hier in erster und zweiter Lesung ohne vorherige Befassung im Medienausschuss durchpauken will. Das halten wir hier von der Bürgerschaftsfraktion der Grünen für falsch und nicht richtig.
Ich habe mir durchaus gewünscht, dass wir das Thema Landesmediengesetz etwas breiter diskutieren. Herr Schildt hat es angesprochen, alle Fraktionen haben schon den Wunsch geäußert, über das Landesmediengesetz zu reden. Für die Grünen kann ich sagen, wir würden gern zwei größere Veränderungen vornehmen. Ich würde gern dafür sorgen, dass das Gremium stark verkleinert wird. Es sind über 20 Vertreterinnen und Vertreter in diesem Gremium der Landesmedienanstalt. Ich könnte mir durchaus eine Zahl vorstellen, die deutlich unter zehn Personen liegt. Darüber müssen wir uns verständigen.
Der zweite Punkt ist, ich glaube, dass wir die offenen Kanäle, das ist ein sehr wichtiges Bürgermedium für das Land Bremen, auch fit machen müssen für die Zukunft. Wie es im Augenblick läuft, damit ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
bin ich nicht zufrieden. Ich glaube, wir können eine Menge machen mit dem, was da an Know-how vorhanden ist, und wir können es auch nutzen, um zum Beispiel Schulen und Menschen, die sich für das Radio und für das Fernsehen interessieren, dort enger mit dem offenen Kanal zusammenzubringen. Da möchten wir im Mediengesetz einige Veränderungen vornehmen. Das an dieser Stelle! Abschließend kann ich sagen, das ist das, was aus Sicht der Grünen zu diesem Gesetz zu sagen ist. Ein anderer Punkt, bei dem ich mir auch gewünscht habe, dass das der Ministerpräsident jetzt auch hier hören würde, ist, dass ich gelesen habe, zwischen den Ländern, zwischen den Ministerpräsidenten und ihren Rundfunkreferenten wird verhandelt, dass Behinderte künftig Rundfunkgebühren bezahlen sollen. Bisher sind Behinderte befreit.
Wenn die Ministerpräsidenten darüber verhandeln, dass sich etwas verändern soll bei der Bezahlerstruktur der Gebührenzahler, dann müssten sie doch, bevor Parlamente das beschließen, die Parlamente damit befassen. So wird es so sein, dass wir es im Juni – so ist es den Zeitungen zu entnehmen, dann soll schon alles unter Dach und Fach sein – dann hier wieder mit vollendeten Tatsachen zu tun haben. Das kann nicht richtig sein. Wir sind die Parlamente, die über die Rundfunkstaatsverträge entscheiden. Wir entscheiden über Gebührenerhöhungen, ob es welche gibt oder nicht. Deswegen fordere ich auch noch einmal ganz ausdrücklich von der Senatskanzlei und von Herrn Dr. Scherf, dass wir mit dem Thema hier im Parlament befasst werden und dass nicht über unseren Kopf hinweg auf einmal Nägel mit Köpfen gemacht werden. Das ist zu wichtig, denn wir müssen das nachher auch nach außen kommunizieren. – Danke!
Ich habe nun unsere neue Errungenschaft, das Telefon, in Anspruch genommen und erfahren, dass Herr Dr. Scherf auf einer Sonderkonferenz der Ministerpräsidenten ist
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Frau Stahmann, Sie haben mich jetzt ein bisschen verunsichert, weil ich an einigen Punkten auch mitgeklatscht hätte.
(Abg. Frau S c h ö n [Bündnis 90/Die Grü- nen]: Warum haben Sie es nicht getan? – Abg. Frau S t a h m a n n [Bündnis 90/Die Grünen]: Das verunsichert mich jetzt!)
Ich wollte das jetzt auch sagen, aber wenn die Opposition das schon bemängelt! Wir sind ja koalitionstreu!
Bei aller technischen Umsetzung des jetzigen Landesmediengesetzes für die Voraussetzung für DVB-T bin ich doch auch der Meinung, dass die Verfahrensweise für die Gesetzesvorlage sehr unglücklich war. Das DVB-T, das ist wahrscheinlich so wie Weihnachten, kommt auf einmal plötzlich.
Wir wussten das schon rechtzeitig, und ich hätte mir das auch besser vorgestellt, wenn man uns schon rechtzeitig mit dem Entwurf befasst hätte und wir dann noch einmal bestimmte Punkte diskutiert hätten, obwohl sie alle inhaltlich richtig sind und ich deswegen auch der Meinung bin, dass wir sie auch mittragen, auch in erster und zweiter Lesung, weil es eben notwendig ist.
Es gibt aber auch einige Punkte, die man jetzt auch schon hätte mit hineinnehmen können, wie man zum Beispiel bei der Einführung von DVB-T, womit man ja auch die Kabelnetze in Bremen unter einen starken Druck gibt, bestimmte Punkte liberalisieren kann, um auch den Kabelnetzanbietern Möglichkeiten zu bieten, wie sie dann auch weiterhin im Markt bleiben können und nicht verdrängt werden. Es wäre schade darum, dieses gut ausgebaute Netz nicht zu nutzen oder nicht voll und ganz zu nutzen, aber wie gesagt, bevor die Kabelanbieter Geld investieren zur Digitalisierung, müssen sie natürlich Voraussetzungen haben, um das investierte Geld auch wieder zu refinanzieren.
Der Kollege Schildt hat es ja schon angekündigt, wir haben aber auch den festen Willen, in diesem Jahr noch einmal eine Novellierung des Landesmediengesetzes erst im Medienausschuss, dann in der Bürgerschaft aufzurufen, um dieses Landesmediengesetz fit für das einundzwanzigste Jahrhundert zu machen. ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
Das Thema „Offener Kanal“ sehe ich genauso wie Sie. Er muss wettbewerbsfähig sein und muss auch eine Akzeptanz in der Bevölkerung haben, und nicht nur bestimmte Programmteile, sondern eben auch im Grundsätzlichen, in der Struktur, und er muss genutzt werden, um auch die Medienkompetenz zum Beispiel bei Schülern oder auch Studenten besser zu nutzen, das alles natürlich immer unter dem Wink der Kostenneutralität. Wir dürfen dafür also nicht mehr Geld ausgeben, weil wir es eben auch nicht haben.
Zum DVB-T hat Herr Schildt ja alles noch einmal lang und breit ausgeführt, was uns da jetzt Gutes widerfährt, dass wir dann eben ab November 24 Programme empfangen können. Deswegen, glaube ich, ist das eine vernünftige Sache, und wir sollten das dann jetzt auch in erster und zweiter Lesung umsetzen. – Vielen Dank!
Wer das Gesetz zur Änderung des Bremischen Landesmediengesetzes in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Meine Damen und Herren, da der Senat um Behandlung und Beschlussfassung in erster und zweiter Lesung gebeten hat und die Fraktionen der SPD und der CDU dies als Antrag übernommen haben, lasse ich darüber abstimmen, ob wir jetzt die zweite Lesung durchführen wollen.