Drittens: Welche Möglichkeiten sieht der Senat, die Zahl der durch Wirtschaftsförderungsmaßnahmen tatsächlich geschaffenen und gesicherten Arbeitsplätze regelmäßig zu erheben und sich in der eigenen wie der Berichterstattung der Gesellschaften an Parlament und Öffentlichkeit künftig auf diese zu stützen?
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt, ich habe natürlich auch dabei die große Chance vorzulesen, allerdings nicht den Grundschülern:
Zu Frage eins: Unternehmen und Investoren können für die Schaffung und Sicherung von Arbeitsund Ausbildungsplätzen im Land Bremen unmittelbare Zuschüsse im Rahmen der Förderprogramme „Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftstruktur“, GA, und Landesinvestitionsförderprogramm, LIP, erhalten.
Im Rahmen der Jahresberichte Gemeinschaftsaufgabe und LIP für die Deputation für Wirtschaft und Häfen, früher für die Wirtschaftsförderungsausschüsse, ist jährlich, für LIP ab 1995, über die Bewilligungsdaten berichtet worden. Danach liegen für den gesamten Zeitraum Daten für die neu geschaffenen Dauerarbeitsplätze und Dauerausbildungsplätze vor. Die gesicherten Dauerarbeitsplätze werden seit 1996 erhoben, Daten über die darin enthaltenen Ausbildungsplätze existieren erst seit dem Jahr 2000.
Danach wurden im Zeitraum 1994 bis 2003 von den Investoren insgesamt 6155 neue Dauerarbeitsplätze zugesagt, davon 358 Ausbildungsplätze. Im Zusammenhang mit den geförderten Investitionsmaßnahmen wurden seit 1996 15 560 Dauerarbeitsplätze gesichert, davon im Zeitraum 2000 bis 2003 246 Ausbildungsplätze. Im Übrigen wird auf die jährlich vorgelegten Förderergebnisberichte GA und LIP verwiesen.
Zu Frage zwei: Ein Vergleich mit den tatsächlich realisierten Arbeits- und Ausbildungsplätzen erfolgt anhand der tatsächlich durchgeführten und geförderten Investitionsmaßnahmen, sobald sie endgültig abgeschlossen sind und durch die Vorlage eines Verwendungsnachweises geprüft worden sind. Es ist darauf hinzuweisen, dass die überwiegende Anzahl der in den Jahren 2001 bis 2003 geförderten Investitionsvorhaben hier noch nicht berücksichtigt ist, weil sie noch nicht abgeschlossen und damit auch noch nicht geprüft sind, so dass sich die nachfolgenden Zahlen im Wesentlichen nur auf den Zeitraum bis 2000 einschließlich beziehen und nur einer eingeschränkten Plausibilitätsüberprüfung unterzogen werden konnten.
Auf dieser Datengrundlage wurde von den geförderten Unternehmen seit 1994 die Neuschaffung von rund 3990 Dauerarbeitsplätzen, davon zirka 230 Ausbildungsplätze, zugesichert. Nach Prüfung der Verwendungsnachweise ergibt sich, dass in der Summe nach Verwendungsnachweisprüfung rund 6130 neue Dauerarbeitsplätze geschaffen wurden, davon zirka 390 Ausbildungsplätze. Die mit der Förderung verbundene Sicherung von rund 14 000 Dauerarbeitsplätzen, davon zirka 650 Ausbildungsplätze, wurde vollständig erreicht.
Zu Frage drei: Wie aus der Beantwortung zu Frage zwei ersichtlich, findet eine regelmäßige Erhebung der tatsächlich geschaffenen und gesicherten Arbeitsplätze statt. Für den Bereich GA und LIP wird seit dem Berichtsjahr 2002 über den jährlichen Vergleich der Soll- und Ist-Daten für einen abgelaufenen Förderzeitraum berichtet, aktuell der Deputation für Wirtschaft und Häfen am 28. April 2004 im Jahresbericht 2003 für den Förderzeitraum 2000. Wegen der möglichen dreijährigen Investitionsdauer der Vorhaben muss der Berichtszeitraum mindestens so lange zurückliegen. Aktuellere Auswertungen – wie auf Basis der jährlichen Bewilligungen – sind mangels geeigneter Datenbasis nicht möglich. Die Berichterstattung wird daher auch künftig auf die jeweils aktuellsten Bewilligungsdaten und im Zuge einer Erfolgskontrolle auf einen aktuellen SollIst-Vergleich abstellen.
Herr Bürgermeister, Sie beziehen sich in Ihrer Antwort auf GA- und LIP-Programme und da auf die Investitionsförderung. Die Zahlen, die Sie uns vorgetragen haben, sind positiv, aber würden Sie mir nicht zustimmen, dass es auch notwendig wäre, auch die Daten in den anderen Programmen, die jenseits der reinen Investitionsförderung sind, zu erheben?
Wir erheben sie ja auch, aber im Grunde genommen im Rahmen der Frage, welche Fördermittel von uns kommen und wie weit sie konditioniert sind, das heißt dort, wo wir selbst fördern. Das bezieht sich ja im Wesentlichen auf GA und auf LIP.
Sie erinnern sich vielleicht an die vorletzte Deputationssitzung. Da hatten wir die Situation, dass Sie zum Beispiel im Bereich Gewerbeflächen solche Daten nicht erheben. Ich denke, dass es auch in diesem Bereich – und ich denke, ich treffe da auch auf Ihre Zustimmung – notwendig wäre, vergleichbare Daten zu erheben, um hier eine Erfolgskontrolle bezogen auf Arbeitsund Ausbildungsplätze zu haben.
Darf ich Sie so verstehen, dass Sie Ihre Antwort zu meiner dritten Frage, dass man so weitermacht wie bisher, eben zurückgenommen haben, indem Sie sagen, gemeinsam schauen Sie, ob es auch andere Möglichkeiten gibt, in den anderen Programmen eine solche Erhebung zu machen?
Ihre Fragestellung bezog sich sehr formal auf das, was ich vorgetragen habe. Die Möglichkeiten, darüber hinauszugehen und bei Komplementärförderungen im Grunde mit dem EU-Partner oder mit dem Bund, je nachdem, wo wir gemeinsame Förderstrukturen haben, dies zu begleiten, setzen ja voraus, dass es gemeinsame nachgeprüfte Daten gibt, die auch zeitnah erstellt werden. Wir haben hier natürlich das Problem, dass wir im Grunde genommen diese im Regelfall erst drei Jahre später geprüft erfassen können, nachdem die Bewilligung der Fördermittel gegeben worden ist. Das ist auf der EU-Ebene dasselbe, nur dass sie sehr viel komplexer sind. Wir müssen natürlich sehen, dass wir hier gemeinsam zu einer anderen Datenbasis kommen. Dies ist zurzeit nicht zufrieden stellend.
Zukunft der Betreuungsvereine und ehrenamtlichen Betreuungen Große Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 27. Februar 2004 (Drucksache 16/157)
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Grünen haben eine Große Anfrage an den Senat eingereicht, um zu erfahren, wie die Zukunft der Betreuungsvereine im Land Bremen in den nächsten Jahren aussehen soll. Das Betreuungsrecht wurde 1992 neu gefasst und ersetzte das bis dahin geltende so genannte Vormundschaftsrecht. Das ist das Recht, das regelt, dass Menschen, wenn sie ihre eigenen Angelegenheiten nicht regeln können, weil sie übergangsweise oder dauerhaft so beeinträchtigt sind, dass sie keine Rechtsvertretung in ihrem eigenen Interesse vollziehen können, dann Hilfe und Unterstützung bekommen.
Das alte Vormundschaftsrecht hatte einen stark entmündigenden Charakter. Den Menschen wurden mehr Rechte weggenommen, als unbedingt erforderlich war. Es gab viel Kritik am alten Vormundschaftsrecht, anonym, von Amtsbetreuern, die Hunderte von Mündeln hatten, bis hin zu Bereicherungen, die an den Vermögen der Mündel stattgefunden hatten. Deshalb war es notwendig, das Recht neu zu fassen.
Wir Grünen sind der Meinung, es gibt nichts, was man nicht auch noch besser machen kann, aber auch dass sich das jetzt geltende Betreuungsrecht im Wesentlichen bewährt hat. Es hat die Rechte der Betroffenen gestärkt. Es ist gesetzlich geregelt, dass es einen Vorrang der Ehrenamtlichkeit gibt, also ehrenamtliche Betreuer sollen vor allen Dingen das Rückgrat des Betreuungswesens in Deutschland sein, und es ist auch möglich, dass es neben den ehrenamtlichen Betreuern Rechtsanwälte, Amtsbetreuer und eben Berufsbetreuer gibt. Es hat also eine Ausdifferenzierung der Hilfen stattgefunden, und das finden wir in Ordnung.
In den letzten Jahren kann man feststellen, dass die Anzahl der Menschen, die eine Betreuung benötigen, vor allem im Alter, sehr stark zugenommen hat. Das wird aus unserer Sicht auch weiterhin so sein, allein aus demographischen Gründen. Wir haben deshalb an den Senat die Anfrage gestellt, wie er sich eigentlich vor dem Hintergrund einer sich abzeichnenden neuen bundesrechtlichen Lage, aber auch vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung die Zukunft der Betreuungsvereine vorstellt. Das sind die Vereine, die in Bremen auf gesetzlicher Grundlage regeln, wie sich die Menschen, die Betreuung übernommen haben, also vom Beruf her Betreuer sind, zusammen organisieren können, wie sie von dem Betreuungsverein in ihrer
Arbeit unterstützt werden, und die Betreuungsvereine haben auch als zentrale Aufgabe das Gewinnen, Fortbilden und Unterstützen von ehrenamtlichen Betreuern, die ja nach dem Gesetz den Kernbereich darstellen sollen. Normale Menschen übernehmen also ehrenamtlich die Unterstützung von Betreuten, und die Betreuungsvereine sollen sie dabei unterstützen und ihnen helfen.
Bisher hatten wir in Bremen drei Betreuungsvereine, ursprünglich sogar einmal vier. Seit kurzem gibt es nur noch zwei Betreuungsvereine, weil einer Insolvenz anmelden muss. Das führt dann auch gleich zu der Kernfrage: Wie sieht eigentlich die finanzielle Unterstützung der Betreuungsvereine in Bremen aus?
Die Berufsbetreuer rechnen ihre Leistungen nach Stundensätzen ab, die nach Auskunft des Senats in seiner Antwort und auch nach Meinung der Grünen sehr niedrig sind. Die Betreuungsvereine bekommen in Bremen für die Querschnittsaufgabe, die sie übernehmen, also Fort- und Weiterbildung der Berufsbetreuer, Qualitätssicherung und Gewinnen und Unterstützen ehrenamtlicher Betreuer pro Betreuungsverein – hören Sie gut zu! – Mittel für eine halbe Stelle, für eine viertel Verwaltungskraft und für Sachmittel.
Diese Mittel sind in den letzten Jahren permanent gesenkt worden. Im Jahr 2000 betrug der Satz der Unterstützung der Betreuungsvereine noch 50 000 Euro. Im Haushalt 2004 sind wir bei 39 000 Euro angelangt, und ich sage Ihnen hier ganz klar: Mit diesen Mitteln kann man die Arbeit, die gesetzlich vorgeschrieben und verlangt wird, einfach nicht leisten.
Die Antwort des Senats drückt sich auch ein bisschen darum herum, das Ausmaß der finanziellen Misere wirklich darzustellen. Da wird behauptet, dass sich Bremen im Bundesvergleich auf einem akzeptablen Platz befindet. Das ist ganz klar nicht richtig, weil nämlich in die Antwort des Senats nur die Zahlen der Bundesländer eingeflossen sind. Natürlich ist es so, dass in den Flächenländern die Kommunen die Betreuungsvereine, die ja auch wichtige kommunale Aufgaben mit übernehmen, auch noch einmal aus eigenen Mitteln unterstützen. Insofern gehen wir davon aus, dass Bremen sich da an einem ganz unteren Platz im Bundesvergleich befindet, obwohl es hier, wie eben überall in den Ballungsgebieten, als Großstadt einen besonders hohen Bedarf gibt.
Gestern hat das Haus, es hat sich schwer getan – zu Recht aus unserer Sicht –, hier ja das Urlaubsgeld für Beamte gestrichen und das Weihnachtsgeld gekürzt. Ich möchte jetzt hier dem Haus einmal kurz darlegen, welche Zustände in diesem gesetzlich vorgeschriebenen Bereich sozialer Hilfen längst herrschen, wenn es darum geht, wie dort die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter abgesichert und finanziert werden.
Zur Abwendung von Insolvenz hat ein Betreuungsverein in Bremen erstens fest vereinbart, dass die Geschäftsführung ehrenamtlich stattfindet. Ehrenamtlich, trotz aller haftungsrechtlichen Fragen, die damit zusammenhängen! Zweitens, dass keine zentralen Verwaltungskosten gegenüber den Berufsbetreuern erhoben werden – das wird dann von Ehrenamtlichen irgendwie ausgeschwitzt –, dass der Vermieter darauf verzichtet, dass Miete für die Räume für den Betreuungsverein erhoben wird, und die Beschäftigten haben, damit sie ihren Arbeitsplatz behalten können, einen Vertrag unterschrieben, in dem sie sich verpflichten, 1650 Stunden jährlich zu arbeiten. Das liegt ungefähr 20 Prozent über dem Durchschnitt, den öffentlich Bedienstete tatsächlich im Jahr leisten. Wenn sie das nicht erreichen, dann verzichten sie auf das Weihnachtsgeld, und diejenigen, die krank sind oder schwanger, haben sich im Vertrag dazu verpflichtet, dass sie sich dann mit einer Kündigung einverstanden erklären, wenn sie diese 1650 Stunden nicht erbringen können, und natürlich aufs Weihnachtsgeld zu verzichten.
Das sind die Verhältnisse, die wir an Beschäftigungsverhältnissen in Kernbereichen der sozialen Dienste hier in Bremen angerichtet haben, und ich möchte gern, dass Sie sich damit auch hier im Landtag auseinander setzen. Das ist nicht nur unzumutbar, sondern es gefährdet auch den gesetzlichen Auftrag, dass nämlich eine persönliche Betreuung vorgenommen werden soll!
Die Grünen haben nach der Zukunft gefragt. Dazu bekommen wir keine Antwort vom Senat. Es ist kein Konzept und kein Geld da. Die Bundesregierung und der Bundesrat arbeiteten an einer Gesetzesnovelle des Betreuungsrechts. Darin sind sinnvolle und richtige Dinge enthalten wie zum Beispiel die vermehrte Einrichtung von Vorsorgevollmachten. Da sollen Menschen im Laufe ihres Lebens, wenn absehbar ist, dass sie im Alter vielleicht Schwierigkeiten haben, ihre persönlichen Belange zu regeln, Vorsorgevollmachten unterschreiben, in denen sie dann regeln, wie es in ihrem Alter laufen soll. Das verhindert Kosten, weil dann nämlich in Zukunft keine Betreuungsverhältnisse eingerichtet werden müssen. Irgendeiner muss aber ja die Beratung machen, das wird die Aufgabe der Betreuungsvereine sein. Die Antwort des Senats sagt dazu gar nichts, aus welchen Ressourcen die Betreuungsvereine das in Zukunft eigentlich machen sollen.
Wir sehen in den bundesgesetzlichen Regelungen auch Probleme. Ich will darauf jetzt nicht weiter eingehen, weil wir ja vor allen Dingen über die Lage der Betreuungsvereine reden wollten. Wir sehen es kritisch, dass der Bundesgesetzgeber eine automatische Vertretungsvollmacht für Ehepartner und zwischen Eltern und Kindern sieht. Wir halten auch die vorgesehene Pauschale für die Vergütung der Berufsbetreuer für zu niedrig und problematisch, weil es besser wäre, es würden Differenzierungen
für Betreuungsfälle zugelassen, die einen sehr hohen Aufwand beinhalten. Sonst besteht nämlich die Gefahr, dass nicht ausreichend Betreuungen an ehrenamtliche Betreuer abgegeben werden.
Fakt ist, dass nach der neuen bundesgesetzlichen Regelung die Pflichten und Aufgaben für die Betreuungsvereine steigen. Das räumt der Senat in seiner Antwort auch ein. Ein Zukunftskonzept, das auch finanziell abgesichert ist, gibt es nicht. Was Sie da machen, meine Damen und Herren, ist eine Ausbeutung sozialen Engagements!