Protokoll der Sitzung vom 06.10.2004

Wenn man jetzt diese Handlungsanleitung mit der Praxis spiegelt, sieht man eigentlich, wie viele Defizite und wie viel Aufholbedarf es in diesem Bereich noch gibt. Lediglich fünf Dienststellen beziehungsweise Eigenbetriebe nutzen die Bremer Karte oder Car-Sharing. Lediglich fünf, und das, obwohl wir Grünen bereits im Dezember 2000 eine Kleine Anfrage gestellt haben unter anderem mit dem Ziel, CO2-Freisetzungen einzusparen und damit natürlich auch an dieser Stelle einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.

Es wäre wirklich eine zeitgerechte Umsetzung gewesen, wenn man dann so, wie der Senat es damals auch versprochen hat, reagiert hätte. Über die Antwort auf unsere kleine Anfrage hat man sich richtig gefreut als Grüne, weil der Senat versprochen hat, wir machen eine Staatsrätelenkungsgruppe mit genau diesem Ziel, das ist gut, dass sie das Thema angegangen sind, weil das erhebliche Kosteneinsparpotentiale sind und es ein wesentlicher Beitrag zum Umweltschutz wäre.

So war der Stand in der Antwort, und jetzt – mehr als drei Jahre sind mittlerweile vergangen – auf die Große Anfrage, unsere Nachfrage, was denn jetzt diese Staatsrätelenkungsgruppe erarbeitet hat, bekommen wir ganz lapidar einen einzigen Satz. Ich zitiere: „Das Thema des Fuhrparkmanagements wurde in der Staatsrätelenkungsgruppe nicht beraten.“ So geht man letztendlich mit den Initiativen um, und das, finde ich, ist eigentlich, ja, ein Skandal ist übertrieben, aber es ist keine Art, wie man parlamentarische Initiativen letztendlich leer laufen lässt!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen – Zuruf des Abg. T i t t m a n n [DVU])

Eine Anmerkung noch an der Stelle: Wenn der Senat damals wie versprochen gehandelt hätte, dann

wäre es nie zur BEB-Affäre gekommen, das wäre nie passiert.

An der Stelle möchte ich jetzt den Blick noch einmal woanders hinwenden beziehungsweise betonen, dass wir erwarten, dass diese Defizite, die über die Antworten auf unsere Große Anfrage deutlich geworden sind, jetzt auch von den entsprechenden Ressorts, Eigenbetrieben und Gesellschaften bearbeitet werden. Ich möchte ausdrücklich sagen, dass wir die Umsetzung dieser Handlungsanleitung nicht nur von den Dienststellen und Eigenbetrieben erwarten, sondern auch von den GmbH.

Wie notwendig es ist, dass diese Handlungsanleitung auch von den GmbH eingehalten wird, zeigt nicht direkt die Antwort auf die Große Anfrage, sondern das zeigt die Beschaffungsliste der Bremer Entsorgungsbetriebe, nämlich welche Wagen seit 2001 für welche Dienststelle, für welchen anderen Eigenbetrieb oder die Bremer Entsorgungsbetriebe oder auch für GmbH beschafft wurden. Wenn man sich diese Beschaffungsliste ansieht, dann ist festzustellen, dass es dort Ausreißer gibt. Ein Beispiel ist ja schon in der Öffentlichkeit dargestellt worden, das ist die bremenports GmbH, die, wenn man sich die Größe der Autos, die Ausstattung und auch die Anzahl ansieht, nicht weit von dem Gebaren der Bremer Entsorgungsbetriebe entfernt ist.

(Abg. Frau L i n n e r t [Bündnis 90/Die Grünen]: Ja, die ziehen ja auch ins Vier- sternehotel!)

Ein anderes Beispiel ist die GBI mbH, bei der man einfach deutlich sagen muss, dass sie sich auch nicht gerade durch Sparsamkeit auszeichnet. Wenn ich mir den BMW 520 i mit Sonderausstattung, Sportlenkrad, Glasdach, Edelholzausführung, Durchladesystem, Sitzheizung und so weiter ansehe, letztendlich entsprechend einem Listenpreis von 46 000 Euro, dann kann ich sagen, richtig sparsam ist das nicht.

Ich möchte aber hier auch sagen, wir haben zwei Unterlagen, wir haben diese Beschaffungsliste, und wir haben die Antwort auf die Große Anfrage. Damit haben wir zwar erste Hinweise, aber einiges bedarf sicherlich noch weiterer Recherchen, wobei klar ist, dass wir Grünen auch am Ball bleiben.

Eine andere Auffälligkeit – und ich meine, weitere Recherchen setzt man da an, wo Auffälligkeiten existieren, das ist doch klar – ist festzustellen insbesondere bei drei Dienststellen, nämlich dem Hansestadt Bremischen Hafenamt, dem Landesamt für Verfassungsschutz und der GeoInformation. Beim Landesamt für Verfassungsschutz ist zum Beispiel festzustellen, dass Mitarbeiter sieben Dienstwagen der Oberklasse fahren, wobei man sich ja durchaus die Frage stellen kann, ob das die Dienstgeschäfte wirklich erfordern.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Zusammenfassend kann man feststellen, dass möglicherweise erhebliche Einsparpotentiale bestehen, die dazu beitragen könnten, dass einerseits der Haushalt entlastet, aber andererseits auch die Umwelt geschont wird. Ich finde, das wäre wieder eine schöne Synergie von Ökologie und Ökonomie. Ein letzter Punkt, den ich ansprechen wollte, ist die Frage der Nutzung von Dienstwagen für private Zwecke. Hier kann man aus der Antwort entnehmen, dass in vielen Fällen gar keine Fahrtenbücher geführt werden, das heißt, es wurden Hunderttausende von Kilometern gefahren, die schlichtweg nicht kontrolliert wurden, bei denen man gar nicht weiß, wurden sie tatsächlich im dienstlichen Sinne oder im privaten Sinne gefahren. Hier ist es auch unbedingt notwendig, dass die Handlungsanleitung umgesetzt wird, die ja vorschreibt, dass die Nutzungen jeweils über Fahrtenbücher nachzuweisen sind. Lassen Sie mich mit der Hoffnung enden, dass wir hier alle an einem Strang ziehen, um Verschwendung und Missbräuche bei der Nutzung von Dienstkraftfahrzeugen im Land Bremen zu unterbinden! – Danke schön!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Imhoff.

(Zurufe)

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ja, ein Trecker ist auch ein Dienstfahrzeug, aber nicht in der öffentlichen Hand! Nachdem wir eben in der vorigen Debatte hier das große Rad der deutschen Politik mit besprochen haben, kommen wir zu den Hausaufgaben der Bremer Politik zurück, und dazu kommen wir zu der Anfrage der Grünen über die Dienstfahrzeuge. Anlass, über dieses Thema zu sprechen, war ja der aufgedeckte Missbrauch der Dienstwagen bei den Bremer Entsorgungsbetrieben. Ich möchte es noch einmal auf den Punkt bringen: Es geht bei den Verstößen nicht darum, dass generell Dienstwagen benutzt worden sind, sondern darum, dass die vorgeschriebene Höchstgrenze der Privatkilometer überschritten wurde und der geldwerte Vorteil nicht versteuert worden ist. Das waren in der Hauptsache die Verstöße. Grundsätzlich möchte ich für die CDU-Fraktion festhalten, dass wir nichts gegen eine Nutzung von Dienstwagen haben, und auf eine Neiddebatte werden wir uns garantiert nicht einlassen.

(Beifall bei der CDU)

Doch wir verurteilen aufs Schärfste die Verstöße gegen die entsprechenden Gesetze und Vorschriften, ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

die wir haben, und in diesen Fällen sind die aufgedeckten Verstöße ja auch geahndet worden. Ich freue mich, dass das jetzt auch schnell vorangegangen ist und von dem zuständigen Ressort auch umgesetzt worden ist.

Meine Damen und Herren, der Senat hat uns jetzt eine ausführliche Antwort gegeben, das ist ja auch seine Aufgabe, das ist schön, dass er das einmal gemacht hat. Wir freuen uns, was wir jetzt auch erfahren haben, dass wir insgesamt 264 Dienstfahrzeuge in Bremen haben. Wenn wir jetzt einmal umrechnen, dass wir fast 28 000 Staatsbedienstete haben – –.

(Zuruf der Abg. Frau H ö v e l m a n n [SPD])

Ja, wir werden immer weniger, Frau Hövelmann! Ich denke, dass dazu 264 Dienstfahrzeuge doch noch in einem einigermaßen vernünftigen Verhältnis stehen. Wenn man die Kilometerzahl teilt, dann sind wir bei durchschnittlich 12 000 Kilometern. Ich denke, das ist auch noch vertretbar und eine angemessene Zahl, mit der man leben kann.

Aufgrund der Befragung der Dienststellen und der Eigenbetriebe hat sich herausgestellt, dass es neben den BEB auch Verstöße bei Stadtgrün und bei GeoInformation gegeben hat. Das ist unterbunden und muss in Zukunft unterbunden werden. Doch insgesamt gesehen sind es wie immer nur ein paar schwarze Schafe, und man darf nicht den Fehler begehen, alle Nutzer von Dienstwagen in ein schlechtes Licht zu stellen, denn die Mehrzahl der Dienstwagennutzer, nämlich fast alle, halten sich an die Vorschriften. Das muss man hier ja auch einmal sagen.

Wie sind die Nutzung und die Handhabung der Dienstwagen geregelt? Erstens gibt es dort die Verwaltungsvorschriften und die Landeshaushaltsordnung, die genau festschreiben, wie sie genutzt werden dürfen und wie abgerechnet werden muss. Zweitens gibt es die Handlungshilfe, wie man mit Dienstwagen umzugehen hat. Alle Ressorts haben sich ja verpflichtet, dies einzuhalten und anzuwenden.

Für diese Handlungshilfe möchte ich hier noch eine Anregung geben. Damit es in Zukunft keine Neiddebatten gibt, könnte man in diese Handlungshilfe ein Reglement einführen, dass man je nach Dienstgrad die Größe und Ausstattung der jeweiligen Dienstwagen regelt. Das wird auch in privaten Firmen so gehandhabt, jedenfalls ist es bei denen alltägliches Geschäft. Ich denke, das könnte man auch für die Stadt und das Land Bremen gut anwenden, und würde es auch begrüßen, wenn solch eine Passage in die Handlungshilfe aufgenommen würde.

Positiv ist bei der Handlungshilfe noch einmal hervorzuheben, dass wir sparsame und günstige Fahrzeuge besorgen sollen, Frau Dr. Mathes, also auch für Sie ein Ansinnen, dass die Umwelt geschont wird,

was ja ein Ansinnen von uns allen ist! Doch einen Zahn muss ich Ihnen leider ziehen: Es wird nicht in Zukunft, wie Sie das gern hätten, nur Dienstfahrten mit dem ÖPNV geben. Das wird nicht kommen, dazu sind wir alle viel zu realistisch.

Außerdem möchte ich betonen, dass das Car-Sharing auch in der Handlungshilfe noch einmal als eindeutiger Punkt hervorgehoben wird. Ich möchte hier noch einmal erklären, wie das Car-Sharing funktioniert, weil es eine gute Sache ist, die auch auf privater Ebene viel mehr genutzt werden kann.

Man bestellt sich also diese Bremer Karte, dann bekommt man eine Chip-Karte. Man kann sich dann über Internet oder per Telefon einen Wagen bestellen. Das kann auch kurzfristig sein. Dann geht man einfach zu einer der vielen Stationen hin, die wir hier in Bremen haben, öffnet den Wagen mit der Chip-Karte, gibt am Armaturenbrett einen Pin-Code ein und kann gleich durchstarten. Die Bremer Karte ist also eine gute Sache, und ich freue mich, dass das Umweltressort hier für den Senat eine Vorreiterrolle einnimmt, denn in diesem Ressort sind durch die Nutzung des Car-Sharings sieben Dienstwagen eingespart worden.

Jetzt könnte ja jemand sagen, dass nur noch CarSharing angewendet werden müsste, doch, meine Damen und Herren, das kann man leider nicht, denn Car-Sharing lohnt sich nur, wenn ein Fahrzeug unter 10 000 Kilometer pro Jahr fährt, dann kann man lieber Car-Sharing einsetzen. Außerdem nimmt es auch den einzelnen Mitarbeitern ein Stück weit Flexibilität. Das muss man ihnen schon zugestehen können, wenn sie diese Flexibilität in ihrer Arbeit brauchen, dann kann man ihnen diese nicht nehmen. Das Car-Sharing ist also keine endgültige Lösung, sondern nur eine Möglichkeit, die als alternative Nische zu bezeichnen ist.

Ich möchte noch einmal auf den Punkt des Fuhrparkmanagements zu sprechen kommen, da haben Sie, Frau Dr. Mathes, hier ja auch noch einmal kritisiert, dass das nicht umgesetzt ist. Meiner Meinung nach brauchen wir kein Fuhrparkmanagement. Jedes Ressort hat eigene Ansprüche, Bedürfnisse und seine Dienstwagen. Diese können nicht durch ein Fuhrparkmanagement aufgefangen werden, es sei denn, man stellt extra Personal für dieses Fuhrparkmanagement bereit. In den Zeiten, in denen wir laufend Personal einsparen wollen und müssen, sind wir nicht dazu bereit, unnötig Geld dafür zur Verfügung zu stellen, damit wir hier neue Stellen schaffen. Wer mit seinem Dienstwagen flexibel umgehen kann, der kann dann ja auch das Car-Sharing in Anspruch nehmen. Insofern hat er dort auch Möglichkeiten und braucht nicht dieses Fuhrparkmanagement. Wir brauchen also kein Fuhrparkmanagement! Das habe ich gesagt.

(Abg. Frau H o c h [Bündnis 90/Die Grü- nen]: Watt brukt wi denn? – Heiterkeit)

Ich finde es schön, dass wir alle im Parlament noch einmal ein bisschen Freude haben. So kurz vor Feierabend sieht man oft genug Kollegen, die hier abends mit finsteren Mienen hinausgehen. Das ist bei mir ja nicht so!

(Abg. D r. S c h u s t e r [SPD]: Du lächelst immer!)

Ja, du weinst mehr, Joachim!

Lassen Sie mich noch einmal zusammenfassen: Die Anzahl der Dienstwagen kann man also vertreten, der Meinung bin ich jedenfalls. Die Verletzung der Vorschriften muss man sofort ahnden, was momentan geschehen ist. Wir müssen alle Möglichkeiten ausschöpfen, um kostengünstige Fahrzeuge zu beschaffen, die natürlich auch umweltschonend sind, und wir müssen, das ist ja mein Vorschlag gewesen, ein Reglement einführen, dass nicht zuletzt ein Azubi einen A Acht als Dienstwagen fährt. – Vielen Dank!

(Beifall bei der CDU)

Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Frau Busch.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Jetzt muss ich erst einmal ein bisschen sortieren, damit ich nicht wiederhole, was von meinen Vorrednern schon alles gesagt worden ist. Wir reden ja zu einem sehr späten Zeitpunkt über diesen Tagesordnungspunkt, nicht nur zeitlich spät, sondern eigentlich wäre er ja im letzten Monat schon an der Reihe gewesen, als die Aktualität auch noch ein bisschen größer war. Ich denke, alles, was nun zu der Dienstwagen-Affäre getan werden musste, ist getan worden.

Erlauben Sie mir aber vorweg noch einmal einen Satz zur BEB! Wir haben das alles ja auch im Betriebsausschuss sehr ernsthaft geprüft. Mich haben dann noch E-Mails erreicht mit dem Motto: Wir müssten nun dringend etwas unternehmen, bei der BEB wäre so viel Schindluder getrieben worden, und daraus resultiert, dass nun die Abfallgebühren so hoch sind. Ich möchte hier klarstellen: Die Abfallgebühren sind, glaube ich, seit 1996 konstant. Das hat nichts miteinander zu tun. Da kann ich also die Bevölkerung beruhigen.

Andererseits möchte ich auch einmal das Wort für alle BEB-Mitarbeiter nehmen, die von dieser Sache nicht betroffen sind. Ich sage einmal, 90 Prozent der Beschäftigten machen eine richtig gute Arbeit, und das wird sicherlich unter der jetzigen kommissarischen Leitung und auch in Zukunft weiter so gehen, darauf werden wir achten. Ich denke, das muss ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.

man diesen Mitarbeitern auch einmal sagen und zugute halten. Das wollte ich hier auch einmal nutzen.

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Der Anlass ist klar, warum wir heute über Dienstwagen reden. Ich habe das geteilt: einmal die BEBSache, die Dienstwagen überhaupt und vielleicht auch noch einen ökologischen Teil. Darauf komme ich gleich noch einmal.

Über die Handlungshilfe ist hier nun schon ganz viel gesagt worden. Ein Punkt, der hier vielleicht nicht so ganz herausgekommen ist: Es ging nicht nur um die Versteuerung des geldwerten Vorteils, sondern es ging auch darum, diesen geldwerten Vorteil eigentlich auch dem Arbeitgeber ersetzen zu müssen, was die Verwaltungsvorschriften zu Paragraph 52 auch vorschreiben. Ansonsten ist soweit alles gesagt.

Zu den Fahrzeugen an sich möchte ich natürlich auch gern noch ein paar Worte verlieren. Als ich die Auflistung das erste Mal durchgeblättert hatte, kam es mir vor, als gäbe es in manchen Dienststellen mehr Fahrzeuge als Bedienstete. Das hat sich dann aufgeklärt, weil das ja Leasingfahrzeuge sind, und es sind nicht alle doppelt zu zählen, die es dort gab, sondern die einen waren schon wieder weg, ehe die anderen beschafft worden sind. Es sind auch nicht alles dicke Autos, sondern es sind viele kleine Flitzer. Die kennen Sie alle auf der Straße, zum Beispiel jene, die von Stadtgrün durch die Gegend fahren. Es ist alles nicht so nebulös, wie man sich das vielleicht vorstellen kann.

Ich habe mir aber einen Fall herausgenommen, um einmal deutlich zu machen, wo das Problem eigentlich lag oder auch bei anderen Beschaffern liegt, die wirtschaftliche und notwendige Dienstwagen beschaffen sollen. Je größer, desto besser, könnte man sagen, je größer, desto günstiger. Ich gebe Ihnen einmal ein Beispiel: Die Beschaffung eines BMW kostet 75 000 Euro, den Wagen habe ich mir jetzt einmal herausgesucht. Da bekommt der zentrale Beschaffer zirka 60 Prozent Rabatt. Das Auto kostet dann nur noch 31 000 Euro. Dann könnte man ja davon ausgehen, dass das so wahnsinnig viel Geld ist, das man spart, das muss ja wirtschaftlich und effizient sein.

Ich hatte dann, als ich die ersten Berichte hörte, gedacht, statten wir sämtliche Bedienstete des öffentlichen Dienstes damit aus, dann haben wir endlich unseren Haushalt teilsaniert. Das passt aber leider nicht, denn wenn man nun den Erlös beim Wiederverkauf nach einem Jahr rechnet, beträgt der in diesem Beispiel, das ich hier nenne, nur 29 800 Euro. Wenn man dann noch AfA berücksichtigt, was dann abgeht, ist ein Mehrerlös von 5300 Euro zu erzielen. Das ist nun nicht die Welt bei dem Anfangsbetrag von 75 000 Euro, den ich da genannt habe.

Die PWC hat dann auch in dem Sonderbericht sehr genau herausgearbeitet, dass es bei der Beschaffung von großen Dienstwagen eben nicht solche Ersparnisse gibt, dass man wirklich gegenrechnen muss, was eigentlich Dienstfahrten mit der Bahn und mit dem ÖPNV sowieso kosten, was solche Modelle wie Car-Sharing, was meine Kollegen eben schon alles genannt haben, kosten.