Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte mich meinen beiden Vorrednern insoweit anschließen, als dass ich glaube, die inhaltliche Debatte zur Ganztagsschule und zu diesem Antrag wurde in der Tat schon geführt. Es ist mittlerweile auch eine sehr universelle Debatte, die ja erfreulicherweise nicht nur in den Wänden dieses hohen Hauses geführt wird, sondern auch dort, wo sie eigentlich hingehört, nämlich in den Schulen und in der Öffentlichkeit. Insofern verweise ich da auf die Rede meiner Fraktionskollegin Anja Stahmann, die ich ja heute krankheitsbedingt vertrete.
Wir als grüne Fraktion begrüßen das Programm der Bundesregierung. Wir begrüßen, dass es vier Milliarden Euro gibt, um die Infrastruktur der Ganztagsschulen, das sind vor allem Mensen, das sind Bibliotheken, zu stärken. Aber es ist klar, dass das nur die äußere Hülle ist, die vom Bund gestützt ist. Das, was wir dort an personellen Ressourcen, an Geld, an fachlicher Didaktik hineingeben, ist unsere Sache als Kommunalparlamente und zu einem gewissen Grad auch als Landesparlament.
Wir begrüßen, dass sich die Landesregierung unserer Position angeschlossen hat, dass wir mehr Verbindlichkeit im Ganztagsschulbereich brauchen, dass nur gebundene Ganztagsschulen die Möglichkeit bieten, über das hinaus „Wir machen auch am Nachmittag noch etwas, Sport oder AGs“, aus der gängigen 45-Minuten-Tafel herauskommen zu können und es zu schaffen, einen wirklichen qualitativen Sprung nach vorn zu machen.
Wir meinen aber, und da trennt sich jetzt der Weg zwischen der Koalition und uns ein bisschen, obwohl wir uns da auch inhaltlich erst einmal alle einig sind, Bremerhaven muss dabei mitgedacht werden, Herr Wedler hat das ja schon ausgeführt, dass es bei diesem Zwiespalt zwischen äußerer Schulstruktur und innerer Ausgestaltung – und diese Kompetenztrennung an dieser Stelle – sehr wohl auch in der Kompetenz und in der Verantwortung des Landtags liegt,
Wir meinen aber, und ich glaube, auch da sind wir uns dann wieder alle einig, es geht nicht darum, dass wir aus dem Bremer Landtag in die Bremerhavener kommunale Arbeit der Stadtverordnetenversammlung hineinwirken, hineinpfuschen wollen, sondern Sinn und Zweck des Ganzen muss sein, sich in Kooperation mit den Bremerhavenern gemeinsam zusammenzusetzen und, das fordert der Antrag ja auch, gemeinsam ein Konzept zu erarbeiten. Die Ebene der Landespolitik wird dabei sein, die Bremerhavener Kolleginnen und Kollegen zu stärken, eben nicht über sie hinweg zu entscheiden, sondern sie an der Stelle zu stärken, wo sie diese Stärkung gebrauchen können.
Wir meinen, Verbindlichkeit und Qualitätsstandards lassen sich nur auf diesem Weg wirklich schnell erreichen, und wir sind da letzten Endes der Entwicklung der Zeit eigentlich schon lange hinterher, das heißt, wir müssen da schnell große Schritte machen. Wir meinen auch, und das möchte ich als kleinen Schwenker anführen, wenn man diskutiert, dann ist es nicht nur die Ebene von Senat und Magistrat, sondern dann muss man auch breiter diskutieren. Man muss in den Schulen diskutieren, und da darf man auch nicht vergessen, auch die Schüler haben dort ein gewichtiges Wort mitzureden, denn über ihre Zukunft wird letzten Endes entschieden.
Wir haben vor einiger Zeit einige Bremerhavener Ganztagsschulen besucht, und ich kann sagen – für die Fachpolitiker wird das nichts Neues sein, aber für den Rest des Hauses –, da gibt es in der Tat schon einige sehr gute Anstöße: die Karl-Marx-Schule, die Paula-Modersohn-Schule, und, was schon erwähnt wurde, in Zukunft die Astrid-Lindgren-Schule. Da wird unserer Meinung nach unter relativ schlechten Rahmenbedingungen schon eine ganze Menge gemacht. Das liegt viel am Engagement der dortigen Kollegen, das liegt viel daran, dass Lehrer bereit sind, über die Arbeitszeit bis 13 Uhr hinaus etwas zu leisten und sich diesem Prozess zu stellen.
Wir meinen, das müssen wir weiterhin stützen. Deshalb tragen wir diesen Antrag insgesamt mit und stellen den Änderungsantrag, der lautet, dass wir den Senat auffordern, bis zum 15. Januar des kommenden Jahres verbindliche Qualitätsstandards für Ganztagsschulen festzulegen, um auf diese Weise den qualitativen Schritt, den wir in diesem Bereich brauchen, am besten und schnellstmöglich zu erreichen. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich möchte noch einmal einen Versuch machen zu erläutern, warum es sich in diesem Fall um eine Landesaufgabe handelt. Ich habe wahrgenommen, dass Sie auf Seiten der SPD und auch auf Seiten der CDU das bestreiten.
Das ist tatsächlich, wenn Sie einmal in das Schulrecht hineinschauen, eine Landesaufgabe, und daran wird sich auch nichts ändern. Es gibt keine Rechtsverordnung, die das den Kommunen überträgt, insofern ist das eine Landesaufgabe. Dann ist es eigentlich logisch, wenn ich sage, eine Landesaufgabe soll ausgeführt werden, dass das Land den beiden Kommunen auch sagt, in welche Richtung das ungefähr gehen soll und dann, wenn damit Geld verbunden ist, auch die notwendigen Mittel zur Verfügung stellt. Das ist eine Selbstverständlichkeit, die man hier immer wieder wie eine Gebetsmühle offensichtlich wiederholen muss.
In Niedersachsen zum Beispiel verändert man das Schulsystem ja auch. Die Landesregierung, die Koalition beschließt dort Veränderungen, sie werden landespolitisch umgesetzt, es gibt eine Gesetzesänderung, es gibt Rechtsverordnungen oder Runderlasse, und dann muss das von den Schulträgern in dem Sinne, wie das landespolitisch gewünscht wird, auch realisiert werden. Wenn damit Geld verbunden ist – das ist in Niedersachsen ja nicht der Fall, aber es könnte ja sein –, dann ist doch ganz klar, dass das Land die entsprechenden Mittel zur Verfügung stellen muss. Ich verlange hier eigentlich nichts Ungewöhnliches, sondern etwas ganz Normales, was bundesweit Usus ist, nur leider ist das hier in diesem Bundesland offensichtlich nicht der Fall.
Ein Blick in das Schulverwaltungsgesetz müsste Ihnen eigentlich zeigen, dass es so ist, wie ich es sage. Insofern kann ich nur noch einmal dafür plädieren, diese Sichtweise anzunehmen.
Zu den inhaltlichen Dingen habe ich nur etwas gesagt, damit ich mir nicht den politischen Vorwurf von Ihnen einhandle, wir hätten zu dem Thema nichts zu sagen und schreiben nur ab. Deswegen habe ich Ihnen den Weg gleich abgeschnitten. Dass wir da vielleicht noch bestimmte Unterschiede haben, mag sein, aber ich denke, das wird nicht das tragende Moment sein. Das tragende Moment ist in diesem Zusammenhang die Frage, ob Sie das als Landesaufgabe ansehen, ob Sie das dann inhaltlich entsprechend strukturieren und dann den Kommunen die Möglichkeit geben, das umzusetzen.
Zur Umsetzung in den Kommunen! Ich bin sehr erfreut darüber, dass Sie die Bereitschaft gezeigt haben, das mit den Bremerhavener Kollegen zu besprechen. Das ist überhaupt kein Problem, und als ein Hineinpfuschen würde ich das auch nicht sehen, wenn ein Gedanken- und Meinungsaustausch stattfindet. Insofern kann ich das nur mittragen und unterstützen. Aber, wie gesagt, ich beharre darauf, dass
das eine Landesaufgabe ist, und daraus ergeben sich bestimmte unterschiedliche Konsequenzen. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Angesichts der sehr ausführlichen Debatte vor wenigen Wochen in der Stadtbürgerschaft möchte ich mich ausgesprochen kurz fassen. Ich teile vollinhaltlich die Auffassung der beiden Parlamentarier der großen Koalition. Wir sind in der Sache überhaupt nicht auseinander, auch mit Ihnen nicht, Herr Crueger.
Wir haben ein großes Projekt dank der Initiative der Bundesregierung auf den Weg gebracht. Wir sind bei der Einführung von Ganztagsangeboten im investiven Bereich massiv unterstützt worden. Die Stadtgemeinde Bremen und der Magistrat Bremerhaven haben das jetzt in den entsprechenden Kommunen umzusetzen, die entsprechenden Mittel zur Verfügung zu stellen und auch die Inhalte weiter voranzutragen. Ich denke, wir sind dabei im Land wie in den Städten Bremen und Bremerhaven auf einem guten Weg.
Herr Wedler, wenn dies ein Versuch gewesen ist, zusätzlich Geld in Bremen über den Landtag abzuschöpfen, sage ich, das haben wir auch in der Stadtgemeinde so nicht hinbekommen können, sondern wir haben mit den Mitteln, die uns zur Verfügung stehen, dies umsetzen müssen, und das Gleiche erwarte ich auch in Bremerhaven. Ansonsten möchte ich nicht wiederholen, was bereits von Herrn Rohmeyer und Frau Hövelmann gesagt wurde. – Ich danke Ihnen!
Gemäß Paragraph 51 Absatz 7 unserer Geschäftsordnung lasse ich zunächst über den Änderungsantrag, Drucksache 16/427, abstimmen.
Wer dem Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit der Drucksachen-Nummer 16/427 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Wer dem Antrag des Abgeordneten Wedler, FDP, mit der Drucksachen-Nummer 16/407 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben noch 25 Minuten bis zum Schluss der heutigen Sitzung des Landtages, ich rufe deswegen den letzten Tagesordnungspunkt für heute auf.
Gesetz über die Einrichtung besonderer Spruchkörper beim Verwaltungsgericht und Oberverwaltungsgericht zur Ausübung der Sozialgerichtsbarkeit
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Angesichts der fortgeschrittenen Zeit und angesichts der Tatsache, dass wir dieses Thema hier schon zweimal angesprochen haben, will ich versuchen, mich kurz zu fassen. Hier geht es um die Frage, welches Gericht ab 1. Januar 2005 für Streitigkeiten um das Arbeitslosengeld II zuständig ist.
Ich möchte daran erinnern, dass die Zuständigkeiten der Gerichte historisch gewachsen sind. Das Sozialgericht ist bisher zuständig für Rentenfragen, für Fragen der Krankenversicherung und für das Arbeitsförderungsgesetz, also für Arbeitslosengeld und
Arbeitslosenhilfe, das Verwaltungsgericht für Sozialhilfe, für das Asylbewerberleistungsgesetz und andere Fragen. Man kann fragen, wie eigentlich diese Aufteilung zustande gekommen ist, das kann man logisch nicht erklären, sondern das ist halt so gewachsen.