Herr Senator, ich habe gestern in der „Nordsee-Zeitung“ gelesen: „MSC Gate ist ein lohnendes Geschäft. Gloystein: Terminal bringt 17,8 Millionen im Jahr.“ Dann werden Sie zitiert mit den Worten, als sehr lohnenswert sehen Sie diese Investition dort an. Bezug genommen wird in diesem Zeitungsartikel auf die gestrige Senatssitzung und die Vorlage des Hafenressorts für diese Sitzung. Halten Sie es für das gebotene Verfahren im Umgang mit Parlamentariern, dass von Ihrem Hause und von Ihnen Antworten auf Anfragen vorher weitergege
Über diese Dinge freut sich der Senat nicht und Teile des Hauses auch nicht. Sie können davon ausgehen, dass das natürlich nicht vom Haus kommt und auch nicht begrüßt wird. Wir erstellen diese Vorlage, um sie hier zu diskutieren, und über diese voreilige Pressemitteilung und Presseberichterstattung habe ich mich sehr geärgert.
Die Frage, Herr Senator, ist nur, Sie werden da wörtlich zitiert, und das muss von irgendwoher kommen.
Nein, ich habe mit niemandem gesprochen. Dies ist von der Zeitung oder sonst jemandem da so hineingebracht worden.
Die sechste Anfrage befasst sich mit der Gefangenenentlohnung. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Knäpper, Frau Koestermann, Kastendiek und Fraktion der CDU.
Erstens: Wie stellt sich die finanzielle Situation in den Arbeitsbetrieben der Justizvollzugsanstalten im Lande Bremen nach der Neuregelung der Gefangenenentlohnung im Strafvollzugsgesetz vom 1. Januar 2001 dar, und ist dadurch eine zusätzliche Haushaltsbelastung entstanden?
Zweitens: Welche Möglichkeiten sieht der Senat, die Gefangenen bei bestimmten Sachaufwendungen, zum Beispiel Stromkosten, Nutzung der Waschmaschinen, Beschädigungen am Inventar und so weiter, zu beteiligen?
Zu Frage eins: Bei Strafgefangenen wurde durch die Gesetzesänderung ab 1. Januar 2001 das Arbeitsentgelt von früher fünf Prozent auf nun neun Prozent der Eckvergütung angehoben. Im Jahr 2000 betrug das Arbeitsentgelt für Strafgefangene insgesamt 603 107 Euro. Die jährliche Aufwendung beläuft sich zurzeit auf zirka 893 000 Euro.
Zu Frage zwei: Die Gefangenen werden an den Kosten des Justizvollzuges angemessen beteiligt, soweit diese durch Energieverbrauch und Verwaltungsaufwand entstehen, die durch den zulässigen Betrieb von mit Netzstrom betriebenen Geräten durch die Gefangenen oder durch eine von den Gefangenen in Anspruch genommene Leistung der Anstalt verursacht werden.
Das Betreiben eines TV- oder Radiogerätes sowie eines Teewasserkochers ist kostenfrei, für weitere elektrische Geräte wird ein monatlicher Pauschalbetrag in Höhe von zwei Euro erhoben. Von der Erhebung von Kosten für die Besorgung eigener Wäsche in der Anstaltswäscherei wurde abgesehen.
Sachschäden an Einrichtungen und Inventar der JVA, die durch Gefangene schuldhaft verursacht werden, werden diesen in Rechnung gestellt.
Die Ausgaben für Lohnkosten haben sich erhöht um 290 000 Euro. Könnte es sich der Senat vorstellen, über eine Erhöhung der Energiekosten, Pauschalbetrag zurzeit zwei Euro, nachzudenken?
Wir denken über alles nach, aber wir müssen natürlich sehen, dass wir mit unseren knappen Haushaltsansätzen klarkommen. Es ist so, dass diese bundesgesetzliche Erhöhung um fast 80 Prozent durch sehr sorgfältiges Bewirtschaften der Einzelbeträge erheblich unter 80 Prozent Steigerung bei uns angekommen ist. Daran kann man erkennen, dass die Bediensteten im Strafvollzug sehr sorgfältig darauf achten, dass wir mit unserem Geld über die Runden kommen. Das Gleiche gilt für Geräte, die von den Gefangenen benutzt werden. Auch da versuchen wir, Beteiligungen beizutreiben. Das wird auch bei Energiekosten gemacht werden, wenn sie steigen. Wir versuchen, das so gut es geht auf alle Beteiligten umzulegen.
Die Gefangenenentlohnung hat zwei Komponenten. Die eine ist der Ecklohn, der ist von fünf auf neun Pro
zent der Bemessungsgrenze in der Sozialversicherung erhöht worden, das heißt also 80 Prozent Steigerung. Es ist aber nicht so, dass die Gesamtkosten entsprechend gestiegen sind.
Die zweite Komponente ist die Bewertung der einzelnen Tätigkeiten. Kann es sein, dass zwar der Ecklohn gestiegen ist, aber gleichzeitig bislang höher bewertete Tätigkeiten einfach niedriger bewertet werden, dass also die Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts, endlich für eine angemessene Entlohnung in den Gefängnissen zu sorgen, dadurch unterlaufen wird?
Ich habe das doch eben alles beschrieben. Wir haben diese bundesgesetzliche Vorgabe. Sie läuft unter dem Strich auf 80 Prozent Steigerung hinaus, und wir haben durch sorgfältiges Bewirtschaften unserer knappen Haushaltsansätze versucht, diese Steigerung erheblich geringer zu entwickeln. Das bringt uns immer noch in Nöte, weil wir auch das Geld nur mit ganz großer Schwierigkeit vom Parlament und vom Haushaltsausschuss finanziert bekommen. Es gibt da keinen Ausweg, oder, bitte, lieber Jan Köhler, Sie versuchen, weil Sie der große Freund der Strafgefangenen sind, im Haushalt mehr Geld dafür einzuwerben, dann bekommen wir wieder Gestaltungsspielraum. Das haben wir aber nicht.
Sie sagen sonstige Bewirtschaftung. Das geht letztlich nur über zwei Komponenten. Entweder man senkt die Zahl der Beschäftigten ab, oder man senkt deren Bezahlung im Verhältnis zu dem, was eigentlich vom Bundesverfassungsgericht vorgesehen ist. Welchen Weg haben Sie denn tatsächlich gewählt zur Bewirtschaftung?
Beide, denke ich! Wir haben jede Möglichkeit, diese Kostensteigerung einzufangen, genutzt, und das hat Erfolg gehabt. Das sind viele Detailvorgänge, die kann ich Ihnen aus dem Kopf nicht alle vortragen, aber das hat insgesamt das Ergebnis gehabt, dass wir mit den Haushaltsansätzen auskommen. Das, finde ich, ist eine gute Nachricht.
Wie hoch ist denn die Quote der Gefangenen, die zurzeit in Arbeitsbetrieben beschäftigt sind, und vielleicht gleich die zweite Frage, wie sieht das denn ab 2005
Gesichert sind sie. Die Quote kann ich Ihnen nicht aus dem Kopf sagen, die bekommen Sie schriftlich.
Das Arbeitsentgelt, das erhöht worden ist, wird den Gefangenen ja nicht zur freien Verfügung ausgezahlt. Können Sie einmal erläutern, wie viel ein Gefangener, der täglich acht Stunden arbeitet, tatsächlich zur Verfügung hat?
Es wird ihnen ein Drittel dieses Entgelts zur Verfügung gestellt. Davon kaufen sie sich das, was sie so im Strafvollzug benötigen. Zwei Drittel werden auf ein Konto eingezahlt, damit sie, wenn sie strafentlassen werden, über Geld verfügen und nicht sofort wieder in Armut zurückfallen. Das ist eine bundesweit einheitlich geregelte Praxis.
Es gibt viele Leute im Gefängnis, ungefähr 40 Prozent, die ohne Verschulden kein Arbeitseinkommen haben. Können Sie einmal sagen, wie hoch das Einkommen ist, das die Menschen dort zur Verfügung haben? Sie bekommen ein Taschengeld ausgezahlt, von dem dann unter anderem so Aufwendungen wie für Strom bezahlt werden müssen.