Protokoll der Sitzung vom 11.11.2004

In der Sache sind wir uns, glaube ich, völlig einig, es soll eine möglichst gleiche Behandlung von Ehegatten und Lebenspartnern im bremischen Landesgesetz vorgenommen werden, und dies bedarf einer besonderen Vorbereitung. Die Initiative der Grünen vermag ich in der Sache zu teilen, aber nicht in der Form. Das, was Sie vorgelegt haben, kann nicht als Gesetz verkündet werden.

Es gibt gewisse handwerkliche Mindestvoraussetzungen. Ein Gesetz sollte aus sich heraus verständlich sein. Diese Materie kann man nur so lösen, dass man sich wirklich Gesetz für Gesetz vornimmt, das ist etwas aufwendig, aber notwendig, und das regelt, was notwendig ist. Das haben wir schon etwas vorbereitet, so war auch der Auftrag des Senats gewesen, und wir werden Ihnen Anfang des nächsten Jahres einen kompletten Entwurf zur Anpassung des bremischen Landesrechts vorlegen. Das kann man natürlich sinnvollerweise dann im Rechtsausschuss zur gemeinsamen Beratung zusammenführen.

Meine Bitte für heute wäre, dass Sie möglicherweise eine Überweisung beschließen, aber nicht diesem Gesetzentwurf in erster Lesung Ihre Zustimmung erteilen. – Danke!

Als Nächster hat das Wort der Abgeordnete Köhler.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich bin sehr erfreut darüber, dass nicht ein einziges Beispiel, nicht eine einzige Regelung bislang genannt worden ist, bei der es nicht möglich sein sollte, das Landesrecht für Schwule und Lesben in der eingetragenen Lebenspartnerschaft und die Ehe gleichzustellen. Ich schlage vor, dass wir den Gesetzentwurf tatsächlich überweisen, so wie es auch der Staatsrat vorgetra

gen hat, und dafür eine Frist bis spätestens Mai 2005 setzen.

Ich beantrage, den Antrag an den Rechtsausschuss zur Beratung und Berichterstattung bis Mai 2005 zu überweisen. – Vielen Dank!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Als Nächster hat das Wort der Abgeordnete Grotheer.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich habe mich noch einmal gemeldet, weil ich etwas klarstellen will. Es ist von Seiten unseres Koalitionspartners noch einmal das Argument vorgetragen worden, dass hier der Schutz der Ehe im Vordergrund stehen müsse. Es wird wieder der Eindruck erweckt, als ob die Regelung zur Lebenspartnerschaft im Gegensatz zu den Regelungen steht, die die Ehe schützen sollen. Das ist nach dem, was uns das Bundesverfassungsgericht aufgeschrieben hat, so ganz eindeutig nicht richtig, sondern ich wiederhole den Satz noch einmal: „Der Ehe drohen keine Einbußen durch ein Institut, das sich an Personen wendet, die keine Ehe miteinander eingehen können.“

Das heißt, die Lebenspartnerschaft ist etwas anderes als das Institut der Ehe, und deshalb, sagt das Bundesverfassungsgericht, kann man das auch nicht politisch gegeneinander ausspielen. Das sollten wir hier dann auf dieser Ebene auch nicht tun.

Wir nehmen erfreut zur Kenntnis, dass die CDU bereit ist, sich konstruktiv an der Erarbeitung bremischer Regelungen zu beteiligen. Das ist gut, und wir sind auch der Meinung, dass wir uns selbst eine Frist setzen sollten, damit es nicht auf die lange Bank geschoben wird. Deshalb ist es vernünftig, wenn wir uns vornehmen, bis zum Mai des nächsten Jahres einen Bericht aus dem Rechtsausschuss über den Fortschritt, den die Sache bis dahin genommen hat, zu bekommen. – Danke schön!

(Beifall bei der SPD)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Die Beratung ist geschlossen.

Es ist Einigung darüber erzielt worden, die erste Lesung zu unterbrechen und das Gesetz zur Anwendung des Landesrechts bei der eingetragenen Lebenspartnerschaft, Drucksache 16/433, zur Beratung und Berichterstattung an den Rechtsauschuss zu überweisen.

Wer der Unterbrechung der ersten Lesung und der Überweisung des Gesetzes an den Rechtsausschuss ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt entsprechend.

(Einstimmig)

Jugendstrafrecht verschärfen

Antrag (Entschließung) des Abgeordneten Tittmann (DVU) vom 21. Oktober 2004 (Drucksache 16/435)

Dazu als Vertreter des Senats Herr Staatsrat Mäurer.

Die Beratung ist eröffnet.

Als erster Redner hat das Wort der Abgeordnete Tittmann.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Rohmeyer ist im Moment nicht da, aber er kann es im Protokoll nachlesen: Von einem Mitglied einer Partei, die auf der Grundlage jüdischer Erbnachlässe schändlicherweise unrechtmäßig ihre Parteispendenkasse auffüllt, von einem solchen Typen brauche ich mir mit Sicherheit nichts nachsagen zu lassen und mich auch nicht als Brandstifter beleidigen zu lassen. Wer auf Kosten des Leides jüdischer Opfer niederträchtig einen Parteispendenskandal zu verantworten hat, hat jedes moralische Recht verloren, hier Moral lehren zu wollen.

(Zurufe von der CDU)

An Ihrer Stelle würde ich ganz ruhig sitzen bleiben und ganz ruhig bleiben.

(Unruhe bei der CDU – Glocke)

Dass Ihnen das Leid und die Opfer des eigenen Volkes, das Sie auch noch gewählt hat,

(Glocke)

scheinbar völlig egal ist, damit haben Sie sich als Volkstreter demaskiert.

(Unruhe – Glocke)

Herr Abgeordneter Tittmann, wenn ich Sie abklingele, dann haben Sie bitte Ihre Rede zu unterbrechen!

(Beifall)

Ich bitte Sie, dass Sie jetzt zu dem Tagesordnungspunkt sprechen, den Sie eingebracht haben!

(Abg. G ü n t h n e r [SPD]: Das hat et- was mit Ordnung zu tun!)

Was gesagt werden muss, muss gesagt werden!

Herr Präsident, meine Damen und Herren, um eine wirksamere Bekämpfung der Jugendkriminalität zu gewährleisten, ist es dringend erforderlich, dass die Strafrahmen des allgemeinen Strafrechts für Personen, die das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben, grundsätzlich – ich betone grundsätzlich – zur Anwendung kommen. Dies sage ich eindeutig namens der Deutschen Volksunion: Schluss mit Jugendstrafe für Achtzehnjährige! Darum fordert die Deutsche Volksunion härtere Sanktionen und härtere Urteile für heranwachsende Straftäter und damit die volle strafrechtliche Verantwortung schon ab 18 Jahren.

Meine Damen und Herren, die Deutsche Volksunion fordert die volle Anwendung des Erwachsenenstrafrechts bereits ab 18 Jahren, weil die Rechtsmaterie, die wir kennen, jungen Menschen ab 18 Jahren erlaubt, wählen zu dürfen, Geschäfte abzuschließen, Häuser zu kaufen, Verträge abzuschließen, den Führerschein zu machen und so weiter. Nur bei der einfachsten Rechtsmaterie, nämlich dem Strafrecht, bei dem jeder noch so zurückgebliebene Mensch eigentlich schon weiß, was erlaubt ist und was nicht erlaubt ist, da sollen plötzlich Zwanzigjährige in den Genuss kommen, auf der Grundlage einer so genannten Reifeverzögerung milder bestraft zu werden, und das kann es ja nicht sein. Das ist ein Unding und für jeden Bürger nicht mehr nachvollziehbar.

Das ist wieder einmal typisch, ein trauriges Beispiel, dass sich die etablierten Altparteien zuerst mehr Sorgen um Straftäter machen als um die Opfer. Tatsache ist doch, begeht ein Heranwachsender zwischen 18 und 21 Jahren eine Straftat, hat der Jugendrichter die Wahl, ob er schon Erwachsenenstrafrecht oder noch das geringere Jugendstrafrecht anwendet, und zwar für den Fall, dass der Täter zur Zeit der Tat nach seiner sittlichen und geistigen Entwicklung noch einem Jugendlichen gleichstand. Das heißt, viel zu viele heranwachsende Straftäter werden derzeit nach dem milderen Jugendstrafrecht verurteilt. Es ist doch ein Skandal sondergleichen, dass sogar schwerkriminelle heranwachsende Straftäter aufgrund eines guten Rechtsanwalts und damit verbundener angeblicher Reifeverzögerung viel

milder bestraft werden. Darum fordert die Deutsche Volksunion zum Schutz der inneren Sicherheit eine wirksamere Strafe bei Heranwachsenden als Mittel der Generalprävention im Interesse und zum Schutz der Bevölkerung.

Meine Damen und Herren, der Deutschen Volksunion geht es vorrangig darum, unsere Bevölkerung und hier insbesondere unsere älteren Mitbürger, die solchen Straftätern schutz- und hilflos ausgeliefert sind, präventiv zu schützen. Wir von der Deutschen Volksunion machen uns nämlich in erster Linie Sorgen um die Opfer und nicht so wie Sie zuerst um die Täter.

Meine Damen und Herren, bei einer in allen Bereichen gescheiterten, verfehlten und unrealistischen Politik der rotgrünen Chaosregierung ist es kein Wunder, dass sich das gesamte Ausland schon in verstärktem Maße über Deutschland lustig macht. Hier möchte ich mit Genehmigung des Präsidenten einige erschreckende und entlarvende Artikel aus der größten türkischen Zeitung „Hürriyet“ und anderen türkischen Zeitungen zitieren dürfen, erschreckend deshalb, weil die Bundesregierung sowie die Medien solche Artikel widerstandslos, kommentarlos, anstandslos einfach so hingenommen haben.

Da schreibt zum Beispiel die Zeitung „Hürriyet“, das ist die größte türkische Zeitung, die jeden Tag auf Seite eins schreibt: „Türkei den Türken“, womit sie natürlich vollkommen Recht hat, das ist nämlich auch vollkommen die Meinung der Deutschen Volksunion, Herr Präsident, ich darf zitieren: „,Hürriyet’ verteidigte: Türkische Zeitungen wie ‚Hürriyet’ nehmen Ugur I., 19, in Schutz.“ Sie erinnern sich, der SBahn-Schubser! „Deutschland hat Ugur so gemacht. Türkische Zeitungen verteidigen den wegen versuchten Totschlags angeklagten S-Bahn-Schubser Ugur I.. Der Neunzehnjährige hat Anfang Mai in Hamburg eine junge Frau vor einen anfahrenden Zug gestoßen.“ Sie haben es miterleben können. „Die Einundzwanzigjährige blieb Dank des Einsatzes ihrer Freundin unverletzt.“

Meine Damen und Herren, für „Hürriyet“ ist der wahre Schuldige aber nicht der Angeklagte, sondern Deutschland. „Deutschland hat Ugur so gemacht,“ schrieb das Blatt. „Hürriyet“ befand, die Verweigerung der Aufenthaltsgenehmigung habe ihn depressiv und gewalttätig werden lassen. „Türkiye“ behauptet, dass dessen Untersuchungshaft eine Urteilsvollstreckung ohne richterliche Begründung ist und so weiter.

Meine Damen und Herren, anhand solcher Schlagzeilen über Deutschland in der ausländischen Presse können Sie sehen, dass der Wahnsinn wirklich keine Grenzen kennt. Ich aber sage Ihnen im Namen der Deutschen Volksunion, wenn ein Staat von ausländischen Gewalttätern und Drogendealern als sicherer Hafen geschätzt wird, hört er auf, ein Rechts

staat zu sein. In diesem Sinne stimmen Sie dem Antrag der Deutschen Volksunion uneingeschränkt zu!