Protokoll der Sitzung vom 11.11.2004

Dazu als Vertreter des Senats Herr Staatsrat Mäurer.

Wir kommen zur ersten Lesung.

Die Beratung ist eröffnet.

Als erster Redner hat das Wort der Abgeordnete Köhler.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir Grünen wollen, dass schwule und lesbische Paare, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, im Bremer Landesrecht die gleichen Rechte und Pflichten bekommen wie gemischtgeschlechtliche Paare, die verheiratet sind.

Schon seit 2001 gibt es in der ganzen Bundesrepublik die rechtliche Konstruktion der eingetragenen Lebenspartnerschaft, die aber nur die Bereiche betrifft, die der Bundesgesetzgeber regeln kann, zum Beispiel das Erbrecht oder aber auch die Vorschriften für das Arbeitslosengeld II, wenn es um die Anrechnung von Einkommen geht. Es gibt aber zahlreiche Materien, für die nicht der Bund zuständig ist, sondern für die die Länder zuständig sind. Es geht in unserem Gesetzentwurf um alles, was wir hier in Bremen regeln können.

Ich will nur drei Beispiele nennen: Wenn jemand stirbt, dann muss festgelegt werden, wie das Grab aussieht. Bei Eheleuten ist automatisch klar, wer zuständig ist, nämlich der überlebende Ehegatte. Für Menschen, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, gibt es keine Regelung, also sind andere Angehörige wie zum Beispiel die Eltern verantwortlich. Es gibt aber keinen vernünftigen Grund dafür, dass es vom Geschlecht der Lebenspartnerin beziehungsweise des Lebenspartners abhängt, ob er beziehungsweise sie es festlegt, wie der Grabstein aussieht, oder ob das Landesrecht sie eben nicht als Angehörige ansieht.

Zweitens: Beamte bekommen eine Beihilfe zu den Krankenkosten für ihre Angehörigen, ähnlich wie in der Familienversicherung. Es ist für mich nicht zu begründen, dass ein männlicher Beamter nur dann Beihilfe für die Person bekommt, für die er sorgt, wenn er mit einer Frau verheiratet ist, aber nicht, wenn er mit einem Mann verpartnert ist.

Drittens: In der Schule kann zum Beispiel die neu angeheiratete Ehefrau des leiblichen Vaters des Kindes Elternsprecherin werden. Warum sollte es ein Problem sein, wenn sie nicht mit dem leiblichen Vater verheiratet ist, sondern mit der leiblichen Mutter verpartnert?

Es geht hier nicht darum, staatliche Wohltaten oder Privilegien zu verteilen. Es geht darum, Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts des Lebenspartners oder der Lebenspartnerin abzubauen. Es geht darum, dass der Staat die Gewährleistung von Rechten und Pflichten nicht länger davon abhängig macht, welches Geschlecht der Mensch hat, mit dem jemand in einer auf Dauer angelegten und staatlich registrierten Beziehung lebt.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Es geht um Normalität. Es geht darum, dass niemand blöd angeguckt werden soll, wenn er oder sie bei einer Behörde angibt, verpartnert zu sein, also in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft zu leben, und dann das große Rätselraten anfängt, wie mit diesem Sachverhalt umzugehen ist. Es geht auch darum, dass es in der Gesellschaft als normal angesehen wird, dass es verschiedene Modelle gibt, wie Menschen ihre Freiheit zu leben nutzen. Wir wollen, dass Menschen tatsächlich mehr Freiheit haben,

ihr Leben und damit auch ihre Sexualität, ihr soziales Geschlecht selbst zu gestalten. Die Frage, welche Formen des Zusammenlebens es gibt, entscheiden am besten die Menschen in der Gesellschaft selbst und nicht die Politik, nicht der Staat.

Unsere Aufgabe als Politik ist es, dass Gesellschaft rationaler, vernünftiger wird. Es gibt für niemanden in Bremen einen Grund, etwas dagegen zu haben, wenn andere Menschen in einer Beziehungsform leben, die nicht die eigene ist, und zwar allein schon deshalb, weil er oder sie überhaupt nicht davon betroffen ist. Wenn durch dieses Gesetz erreicht wird, dass die rechtliche Diskriminierung von gleichgeschlechtlichen Partnerschaften abgeschafft wird, dann ist das auch ein wichtiger Beitrag dafür, dass Menschen in der Gesellschaft irrationale Vorurteile, soweit sie noch bestehen sollten, abbauen können.

Wir schlagen eine einfache und unkomplizierte Lösung vor, eine Generalklausel. Immer dann, wenn von Ehe, von Eheleuten in den Bremer Gesetzen und Verordnungen die Rede ist, dann sollen eingetragene Lebenspartnerschaften dem gleichgestellt werden. Wenn von anderer Seite eine kompliziertere Lösung, ein Artikelgesetz gewünscht wird, dann soll mir das auch recht sein, wenn am Ende dasselbe dabei herauskommt.

Ich denke, wir werden uns im Rechtsausschuss, an den dieses Gesetz überwiesen werden soll, nicht streiten. Das liberale Bremen kann sich zwar nicht damit rühmen, das erste Land zu sein, das die eingetragene Lebenspartnerschaft in das Landesrecht einbindet, aber wir sollten nicht die Letzten sein. – Herzlichen Dank!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Grotheer.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Umgang mit dem Thema Homosexualität war lange Zeit nicht nur ein Schmuddelthema, sondern geprägt von gesellschaftlicher und strafrechtlicher Ächtung bis hin zu einer, daran will ich erinnern, Verschärfung des Paragraphen 175 StGB in den Zeiten des Nazi-Regimes. Viele schwule Männer sind damals in die KZ gekommen, ihnen wurden rosa Winkel angeheftet, sie wurden erschlagen, ermordet. Dies gehört mit zu den dunkelsten Kapiteln der deutschen Geschichte, an die man immer wieder erinnern muss, damit sich so etwas nicht wiederholt.

Nach 1945 ist im Übrigen der von den Nazis geänderte Paragraph 175 Strafgesetzbuch zunächst unverändert geblieben. Erst in der Zeit der sozialliberalen Koalition in den siebziger Jahren ist im Zuge ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

der großen Strafrechtsreform dann das Gesetz geändert worden, und seitdem steht die gleichgeschlechtliche Liebe unter erwachsenen Männern nicht mehr unter Strafe.

Das war damals eine erste ganz vorsichtige Öffnung, die auf eine geänderte gesellschaftliche Diskussion zurückging, und seitdem hat sich in den vergangenen 30 Jahren doch einiges ganz erheblich geändert. Ein großer Fortschritt war das Lebenspartnerschaftsgesetz. Es ist ein sehr ehrgeiziges Projekt der rotgrünen Koalition gewesen, das, und daran will ich erinnern, weil es auch in unsere bremische Debatte gehört, von der CDU/CSU damals erbittert bekämpft worden ist.

Ich möchte daran erinnern, dass Sachsen, Thüringen und Bayern zu diesem vom Bundestag mit rotgrüner Mehrheit beschlossenen Gesetz das Bundesverfassungsgericht mit dem Argument angerufen haben, dass die gleichgeschlechtliche Partnerschaft eben nicht wie eine Ehe behandelt werden dürfe, denn die Ehe stehe ja unter dem besonderen Schutz unserer Verfassung. Diese Klage ist, und ich möchte sagen, Gott sei Dank, vor dem Bundesverfassungsgericht glorios gescheitert, und das Bundesverfassungsgericht hat unter anderem ausgeführt – ich darf zitieren –: „Die Ehe wird dadurch weder geschädigt noch sonst beeinträchtigt. Dadurch, dass die Rechte und Pflichten der Lebenspartner in weiten Bereichen denen der Ehegatten nachgebildet sind, werden diese nicht schlechter als bisher gestellt, auch nicht gegenüber Lebenspartnern benachteiligt. Der Ehe drohen keine Einbußen durch ein Institut, das sich an Personen wendet, die keine Ehe miteinander eingehen können. Mit der Einführung der eingetragenen Lebenspartnerschaft wird auch nicht gegen das Gebot verstoßen, die Ehe als Lebensform zu fördern.“ Und so weiter!

Das sind ganz klare, eindeutige Worte, und die Entscheidung des Bundsverfassungsgerichts, auch das ist für unsere politische Debatte und für den weiteren Umgang mit diesem Thema wichtig, ist damals einstimmig erfolgt. Das war nichts, was verfassungsrechtlich auf der Kippe stand, sondern das ist eine völlig eindeutige Regelung, die der Bundestag seinerzeit beschlossen hatte.

Das Lebenspartnerschaftsgesetz ist aus roter Sicht ein gelungenes Reformvorhaben der rotgrünen Bundesregierung. Es gibt ja auch andere, die nicht so gelungen sind, aber dieses Gesetz zählt auf jeden Fall dazu. Es war überfällig, denn es entspricht unserer Auffassung, dass Minderheiten in die Lage versetzt werden sollen, ein gleichberechtigtes und nichtdiskriminiertes Leben zu führen.

(Beifall bei der SPD)

Nun gibt es, Herr Köhler hat es angesprochen, ausgefeilte Zuständigkeitsregelungen in unserer Ver

fassung. Für vieles ist der Bund zuständig, für andere Dinge sind die Länder zuständig. Wir haben im Land Bremen die Möglichkeit, viele Sachverhalte landesrechtlich zu regeln, und wir wollen das, wie die Grünen es hier auch vorschlagen, im Sinne des Bundesgesetzes über die eingetragene Lebenspartnerschaft in Bremen regeln. Es gibt Sachverhalte im Schulbereich, im Krankenhausbereich, es gibt viele andere Dinge, über die man reden, über die man nachdenken muss. Wir sind dabei, wenn es darum geht, vernünftige Regelungen zu finden.

Es ist im Übrigen ja nicht das erste Mal, dass wir uns mit diesem Thema beschäftigen, darauf wollte ich an dieser Stelle auch hinweisen. In der vergangenen Legislaturperiode, ich war als Abgeordneter noch nicht dabei, aber ich habe das damals politisch aufmerksam verfolgt, hat die SPD versucht, eine parlamentarische Initiative in diesem Sinn zu ergreifen, wie sie jetzt hier von den Grünen vorgetragen wird. Sie ist damals leider daran gescheitert, dass der Koalitionspartner sie nicht mittragen wollte, und die Koalitionsverträge sehen eben vor, dass Anträge im Parlament von den Koalitionsfraktionen nur gemeinsam eingebracht werden können. Bei den Anfragen ist das etwas anders, und deshalb ist in der letzten Legislaturperiode dann eine Anfrage der SPD-Fraktion zu diesem Thema herausgekommen, und so war dieses Thema damals auch schon im Parlament Gegenstand der Debatte.

Jetzt haben wir gelesen, gehört, und ich hoffe, dass alles, was wir in der Presse gelesen haben, richtig ist, dass es bei der CDU einen Meinungswandel gegeben hat, dass auch die Bremer CDU zum Abbau von Diskriminierungen in diesem Bereich eintritt. Ich sage das ohne Häme, weil wir an einer sachlichen Debatte interessiert sind. Wir begrüßen diese Entwicklung, die wir so wahrgenommen haben. Das macht nicht nur deutlich, dass sich unser Koalitionspartner angesichts der gesellschaftlichen Entwicklung bewegt, sondern es wird hoffentlich auch den Umgang mit diesem Thema im Parlament und im Rechtsausschuss erleichtern und uns bei der Umsetzung vernünftiger, sachbezogener Regelungen helfen.

Wir wollen im Rechtsausschuss prüfen, welche landesrechtlichen Regelungen wir treffen können, und wir sind zuversichtlich, dass wir am Ende zu einer gemeinsamen Lösung kommen, die von allen Fraktionen hier in diesem Hause getragen werden kann. – Danke schön!

(Beifall bei der SPD)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Kastendiek.

(Abg. B ö h r n s e n [SPD]: Wir sind ge- spannt auf den Wandel!)

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir sind in der Lage, Herr Böhrnsen, als Volkspartei, die sich immer mitten im Leben der Menschen befindet, auch Positionen immer wieder in Frage zu stellen und dort, wo wir der Auffassung sind, dass Veränderungen erforderlich oder notwendig sind, diese auch ohne Scheu anzugehen. Vielleicht unterscheidet uns das ein bisschen, Herr Böhrnsen!

(Abg. B ö h r n s e n [SPD]: Ich sage Ihnen noch einmal ein paar andere Themen!)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, Herr Präsident, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt heute die Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaft mit einer Ehe im bremischen Landesrecht. Diese Initiative bedarf, Herr Grotheer hatte das angedeutet, einer eingehenden Prüfung. Daher sind wir übereingekommen, diesen Antrag in den Rechtsausschuss zu überweisen, um dann genau zu sehen, welche Regelungen im Detail das sind und wo wir uns einig werden können.

Gestatten Sie mir aber dennoch trotz der Vorbemerkung einige Anmerkungen! Meine Damen und Herren, ich glaube nicht, dass der Antrag von den Grünen in der vorliegenden Form so beschlussfähig ist. Sie wissen so gut wie ich, dass die Institution der Ehe grundgesetzlich einen besonderen Schutz genießt, einen Schutz wie sonst kaum eine andere Institution. Diesen Schutz gilt es unserer Auffassung nach weiterhin zu wahren.

(Beifall bei der CDU)

Vor diesem Hintergrund bin ich der Überzeugung, dass es nicht vertretbar ist, einfach dort, wo in landesgesetzlichen Regelungen die Ehe erwähnt oder auf sie Bezug genommen wird, die eingetragene Lebenspartnerschaft dann gleichzusetzen. Eine solche vollkommene und pauschale Gleichsetzung ist unserer Auffassung nach mit dem Artikel 6 des Grundgesetzes nicht vereinbar und wird daher von unserer Fraktion nicht in dem Maß unterstützt.

Sie haben es sich mit Ihrer Initiative im Übrigen auch etwas einfach gemacht. Sie haben sich nicht die Mühe gemacht, die Fälle zu benennen, um die es Ihnen geht. Angesichts der Tragweite Ihres Antrages wäre dies unserer Auffassung nach auch nicht zuviel verlangt. Lassen Sie mich einmal einige Fälle exemplarisch nennen, in denen besondere Regelungen für Ehegatten existieren, nur ein kleiner Ausschnitt! Die Fälle, das werden Sie sehen, sind so unterschiedlich und so speziell, dass sich eine differenzierte Betrachtung von selbst gebietet.

Es gibt es zum Beispiel den Paragraphen 2 Absatz 2 der Trennungsgeldverordnung, die Voraussetzung für die Gewährung von Trennungsgeld. Der Paragraph 1 des Umzugskostengesetzes, der Gel

tungsbereich der Regelung umfasst auch Ehegatten. Oder der Paragraph 11 Absatz 8 des Abgeordnetengesetzes, dreimonatige Weiterzahlung des Übergangsgeldes an den Ehegatten bei Tod eines ehemaligen Abgeordneten! Oder der Paragraph 4 Absatz 1, Gesetz über das Leichenwesen, die Benachrichtigungsverpflichtung in Todesfällen! Nur ein ganz kleiner Auszug dessen, was von einer solchen Gleichstellung betroffen ist, sehr unterschiedlich, sehr differenziert, und daher unsere Auffassung, auch das im Rechtsausschuss sehr sorgfältig und sauber zu überprüfen!

Meine Damen und Herren, ich will nicht ausschließen, dass es Regelungen gibt, bei denen die Berücksichtigung der eingetragenen Lebenspartnerschaft sachlich und gesellschaftlich gerechtfertigt ist. Diese Fälle soll der Rechtsausschuss ermitteln und sich entsprechend positionieren. Meine Fraktion und ich wenden uns allein gegen die hier vorgeschlagene pauschale Gleichstellung. Ich kann mir gut vorstellen, bei bestimmten Vorschriften auch eingetragene Lebenspartnerschaften zu berücksichtigen, wie ich auch bei anderen Vorschriften meine Zweifel habe, ob eine mögliche Gleichstellung dem schon erwähnten Artikel 5 des Grundgesetzes zuwider läuft.

Meine Damen und Herren, damit wir uns richtig verstehen und damit erst gar nicht versucht werden kann, es ist bisher auch noch nicht versucht worden, die CDU frei nach dem Motto in eine Ecke zu stellen, mit denen ist das sowieso nicht zu machen, wir werden alle Fälle objektiv prüfen und beurteilen. Dabei werden wir den Schutz der Familie berücksichtigen und die Interessen von eingetragenen Lebenspartnern gleichfalls. Daran gibt es überhaupt keinen Zweifel. Die Diskussion im Bundestag in den vergangen Wochen über die Ausweitung des Status der eingetragenen Lebenspartnerschaft und die Initiativen aus den Bundesländern wie zum Beispiel Hamburg zeigen, dass sich die Union diesem Thema längst zugewandt hat, auch wenn die CDU die Gesetzentwürfe der Bundesregierung abgelehnt hat, weil sie den besonderen Status von Ehe und Familie nicht angemessen berücksichtigt haben, und dass wir die Beschlüsse und Wünsche von gleichgeschlechtlichen Partnerschaften wahrnehmen und sie ernst nehmen.

Wir halten aber eine differenzierte Entscheidung über das Maß der Berücksichtigung dieser Wünsche für völlig unverzichtbar. Darüber wird auch in den mit dem vorliegenden Antrag umfassten Bremer Fällen zu diskutieren sein. Darum befürworten wir die Überweisung des Antrags und keine vorbehaltliche Zustimmung. Wir werden jede einzelne Regelung im Rechtsausschuss diskutieren und beurteilen, und danach werden wir sicherlich hier in der Bürgerschaft wieder entscheiden. – Vielen Dank!

(Beifall bei der CDU)

Als Nächster hat das Wort Herr Staatsrat Mäurer.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich darf Ihnen kurz die Position des Senats zu diesem Thema mitteilen. Es ist richtig, dass die Kenntnis des Rechts für eine solche Operation notwendig ist, und deshalb schauen wir zunächst einmal nach dem Bundesrecht.

Sie wissen, dass das Gesetz über die Lebenspartnerschaft gerade geändert wird. Der Bundestag hat in erster und zweiter Lesung dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zugestimmt, und zurzeit befindet sich dieses Gesetzgebungsverfahren im Bundesrat. Der Bundesrat wird am 25. November darüber entscheiden. Das heißt, wir müssen uns das Bundesrecht anschauen, denn daraus folgt dann natürlich der Spielraum für das Landesrecht. Wenn das geschehen ist, werden wir im Senat und damit der Bürgerschaft einen Gesetzentwurf zur Anpassung des bremischen Landesrechts vorlegen.

In der Sache sind wir uns, glaube ich, völlig einig, es soll eine möglichst gleiche Behandlung von Ehegatten und Lebenspartnern im bremischen Landesgesetz vorgenommen werden, und dies bedarf einer besonderen Vorbereitung. Die Initiative der Grünen vermag ich in der Sache zu teilen, aber nicht in der Form. Das, was Sie vorgelegt haben, kann nicht als Gesetz verkündet werden.