Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die CDU-Fraktion begrüßt das hier vorgelegte Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen Bremen und Niedersachsen. Damit ist gewährleistet, dass die kontinuierlich ansteigenden Anforderungen für die Überwachung insbesondere in den Bereichen Lebensmittel, Futtermittel, Tierseuchenbekämpfung sowie Pflanzenschutz und Saatgutkontrolle erfüllt werden.
Ich möchte hier jetzt keine Debatte führen über die Notwendigkeit von Überwachungen, Kontrollen und Verbraucherschutz. Das haben wir an anderer Stelle, auch hier in diesem Hause, oft getan, und es wird uns natürlich auch in der Zukunft immer wieder begleiten und auch in der Gesundheitsdeputation.
Wir wissen, dass die Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung zunehmend durch die Rechtsetzung der EU vorgegeben ist. Die hierfür zur Verfügung stehenden Ressourcen sind nicht nur in unserem Land oder in Niedersachsen begrenzt, sondern auch andere Bundesländer suchen nach nachhaltigen Lösungen, um weiterhin ein hohes Niveau für ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
die Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit gewährleisten zu können. Deshalb bietet sich natürlich eine gezielte Bündelung der Aufgaben an. In jedem Land muss nicht mehr alles gemacht und untersucht werden.
In früheren Jahren hatten wir beim LUA schon den Fall zu verzeichnen, dass dort Proben untersucht wurden, wobei eine Probe 1000 DM, damals noch D-Mark, Kosten verursacht hat, weil es eben seltene Untersuchungen waren. Die Gebührenordnung gab das natürlich nicht her. Das war aber ein anderes Kapitel, und es ist ja nun auch vorbei. Das zeigt aber exemplarisch, wie wichtig und notwendig es ist, eine Aufgabenteilung vorzunehmen.
Insoweit ist es richtig, eine Schwerpunktsetzung zu machen, wie sie uns jetzt vorgeschlagen wird und aus dem Staatsvertrag und aus den Verwaltungsvereinbarungen ersichtlich ist. Der Staatsvertrag ist notwendig, meine Damen und Herren, da es sich um eine länderübergreifende Vereinbarung in Bezug auf Überwachungs- und Vollzugstätigkeiten handelt. Bremen und Niedersachsen teilen sich zukünftig die Überwachungs- und Untersuchungsaufgaben.
Das LMTVet wird zukünftig alle Importkontrollmaßnahmen und sämtliche Aufgaben der Grenzkontrollstellen des Landes Bremen und der Stadt Cuxhaven übernehmen sowie die Überwachung der Betriebe, die mit Fisch und Fischereierzeugnissen handeln. Unter dem gemeinsam geführten Fischkompetenzzentrum Nord werden künftig alle mikrobiologischen Untersuchungen von Fisch und Fischereierzeugnissen durch das LUA in Bremerhaven und alle chemisch-analytischen Bestimmungen dieser Produktgruppen im Veterinärinstitut in Cuxhaven durchgeführt.
Die Untersuchungen von Kaffee, Tee, Kakao und deren Erzeugnissen werden künftig für alle Proben aus Niedersachsen vom Landesuntersuchungsamt Bremen erledigt. Niedersachsen dagegen wird den gesamten Bereich der Futtermittelüberwachung und alles, was damit zusammenhängt, übernehmen. Ebenso sollen alle amtlichen Futtermittelproben aus Bremen in Niedersachsen untersucht werden. Dass diese Schwerpunktsetzung Sinn macht, meine Damen und Herren, brauche ich, glaube ich, nicht näher zu erläutern, der Sinn ergibt sich von selbst.
Wichtig ist, dass die Zuständigkeiten, die jährlichen Probenkonzepte, aber auch die Zusammenarbeit im Ereignisfall geregelt sind, das heißt, dass sofort reagiert werden kann, wenn zum Beispiel wie bei der neuesten Dioxinaffäre um verseuchtes Tierfutter entsprechende Maßnahmen ergriffen werden müssen. Gott sei Dank sind wir zurzeit davon nicht betroffen, und ich hoffe natürlich auch, dass es in der Zukunft so bleiben wird.
Die Deputation für Arbeit und Gesundheit ist frühzeitig in die Überlegungen zur Zusammenarbeit mit Niedersachsen einbezogen worden. Bereits vor ei
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Auch wir Grünen stimmen wie bereits in der Deputation hier diesem Gesetz zu. Frau Tuczek hat es bereits erwähnt. Es ist richtig, durch Zusammenarbeit mit Niedersachsen die Überwachungsaufgaben zu bündeln und zu verbessern, ohne zusätzliches Geld in die Hand nehmen zu müssen. Das finden wir natürlich auch richtig.
Bekanntermaßen liegen die Aufgaben der Überwachung in den Händen der Bundesländer, und ich möchte hier auch betonen, dass gerade die durch die Bundesverbraucherschutzministerin Renate Künast auf den Weg gebrachten Initiativen für einen verbesserten Verbraucherschutz nur dann funktionieren und nicht ins Leere laufen, wenn die Kontrolle vor Ort, für die die Bundesländer zuständig sind, entsprechend mit etabliert wird und vor allen Dingen auch effektiv ausgeführt wird. Daher begrüßen wir Grünen, entsprechende Synergien zu nutzen, um die Kontrollaufgaben zu optimieren.
Meine Damen und Herren, ich muss aber noch erwähnen, dass sich Bremen gerade im Bereich Verbraucherschutz nicht mit Ruhm bekleckert hat, wenn man sich insbesondere die letzte Vergleichsstudie des Bundesverbands der Verbraucherzentralen anschaut. Diese bezieht sich zwar auf das Jahr 2002, und man muss auch sagen, seitdem sind einige Verbesserungen eingetreten, so zum Beispiel, dass die Berichte des Landesuntersuchungsamtes nun auch im Internet zu finden sind, nur, um sie zu finden, muss man wirklich detektivische Fähigkeiten haben. Hier wünsche ich mir, Herr Staatsrat, dass man vielleicht, was die Möglichkeit des Zugriffs betrifft, Verbesserungen schafft. Die Adresse ist wirklich nicht zu identifizieren.
Bei der Öffentlichkeitsarbeit insgesamt gibt es Verbesserungsmöglichkeiten, die wir Grünen uns wünschen. Sie muss noch transparenter werden, und das Informationsfreiheitsgesetz ist in der Tat mehr als überfällig.
Doch nun zurück zu dem Gesetz, das hier zur Abstimmung steht! Wir Grünen hatten im Vorfeld ein Problem im Zusammenhang mit der Formulierung in Artikel 4 zur Frage der parlamentarischen Kontroll- und Auskunftsrechte. Da muss man ja sehen, dass wir bei der Zusammenarbeit natürlich dann auch entsprechend Zugriff auf Informationen haben müssen, die möglicherweise dann verstärkt durch Niedersachsen geliefert werden. Dieses Problem wurde aber ausgeräumt. Frau Senatorin Röpke hat in Abstimmung mit dem niedersächsischen Ministe
nem Jahr ist der Deputation ein Zwischenbericht zur Kenntnis gegeben worden, und am 22. März dieses Jahres hat die Deputation dem Gesetzentwurf zugestimmt. Ich glaube, Frau Vizepräsidentin, dies war auch einstimmig.
Darüber hinaus hat die Deputation im letzten Monat einer Verwaltungsvereinbarung für den Untersuchungsverbund Nord zugestimmt, die das Ziel der Zusammenarbeit aller norddeutschen Länder im Bereich der Untersuchungen hat. Hierbei bietet sich auch die Möglichkeit an, einzelne Untersuchungsaufgaben, die im Rahmen der Kooperation mit Niedersachsen nicht abgedeckt sind, an ein anderes Land abzugeben, wenn die Leistung dort kostengünstiger erbracht werden kann. Das gilt natürlich auch für Bremen.
Abschließend möchte ich feststellen, dass dieser Staatsvertrag der richtige Weg ist, den Verbraucherschutz auch in Zukunft auf einem hohen Niveau gewährleisten zu können. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf hat in der angespannten finanziellen Situation, in der wir uns befinden, Vorbildcharakter. Auch die Herausforderung durch die EU erfordert eine Zusammenarbeit. Wir haben es auch gemerkt, im gesamten Verfahren sind inzwischen alle norddeutschen Länder darauf aufmerksam geworden und wollen uns in eine derartige Kette einbeziehen. Ich denke, das ist vorbildlich. Wenn man gestern die Diskussion zur Zusammenarbeit der verschiedenen Ämter gehört hat, sind wir, glaube ich, hier Vorreiter.
Ich bin sicher, dass wir hier einige Einsparungen erzielen werden und dass die Qualität der Untersuchungen auch steigen wird. Es gibt hier neue Anregungen. Es wird neu überprüft und so weiter. Ich denke, eine Kooperation ist auch im Sinne unseres Föderalismus und wird für uns die Zukunft sein.
Ich hoffe, dass wir auch im Krankenhaussektor in diese Kooperationsschiene geraten und hier auch Möglichkeiten ergreifen. Genauso sehe ich den Berufsschulbereich. Ich glaube, nur hier kann die Zukunft des Landes Bremen liegen. Von daher finden wir diesen Staatsvertrag positiv und unterstützen ihn als Fraktion.
rium eine Klärung herbeigeführt, so dass auch dieses Problem, das für uns zunächst bestand, ausgeräumt wurde und wir zustimmen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich freue mich über die große Einigkeit hier in dem hohen Hause über das Ratifizierungsgesetz und auch über den Staatsvertrag. Ich glaube, da stimmen wir alle überein, dies ist ein ganz wichtiger und sinnvoller Schritt in der Zusammenarbeit, in der Kooperation mit unserem Nachbarland Niedersachsen. Wir wissen ja alle, der gesundheitliche Verbraucherschutz ist ein sehr sensibler Bereich, der sehr behutsam organisiert werden muss, der auch eine notwendige Kontrolldichte braucht. Überwachungsmöglichkeiten, Laboruntersuchungen müssen gründlich organisiert sein.
Wir wissen auf der anderen Seite, wie schwierig es ist, gerade vor dem Hintergrund der Haushaltsentwicklung solche Aufgaben überhaupt vernünftig zu organisieren. Von daher gesehen macht es doppelt Sinn, in diesen Zeiten die Kooperation mit Nachbarländern zu suchen. Es macht Sinn, dass sich jeder auf die Bereiche konzentriert und beschränkt, für die er besondere Kompetenzen hat. Genauso ist dieser Staatsvertrag auch angelegt.
Ich freue mich auch, dass inzwischen andere norddeutsche Länder diesen Ball aufgegriffen haben. Es gibt ja auf Initiative von Mecklenburg-Vorpommern und anderen Ländern ein weiteres Abkommen, da sind wir in Niedersachsen und Bremen schon relativ weit, so dass wir uns in dieses neue Abkommen schon mit Verweis auf die sehr gut funktionierende Kooperation mit Niedersachsen einbringen können. Herzlichen Dank also für diese Unterstützung! Ich kann für das Ressort erklären, dass wir auf diesem Weg auch in der Kooperation mit Niedersachsen weiter voranschreiten wollen.
Noch ein Wort vielleicht zu Ihrer Bemerkung, zu den kritischen Bemerkungen, die uns auch zu dem Thema Verbraucherschutz im Land Bremen und auch andere Bundesländer erreichten, das war ja ein ganz bunter Strauß an konkreten Themen, die dort angesprochen sind von den verbraucherpolitischen Sprechern der Fraktionen bis hin zu Veröffentlichungen von entsprechenden Berichten! Wir als Ressort sehen uns durch diesen Bericht in unserer Arbeit eigentlich sehr bestätigt. Wir haben für das Eichamt, auch das Eichamt nimmt ja eine wichtige Rolle im Verbraucherschutz wahr, hervorragende Noten erhalten. Wir hatten auch, bevor uns diese Kritik erreichte, selbstverständlich die Veröffentlichung der Berichte des Landesuntersuchungsamtes und vom
LMTVet schon veranlasst. Ich nehme Ihre Bemerkung gern noch einmal zum Anlass und werde die komplizierte Adresse noch einmal überprüfen. Normalerweise ist der Zugang eigentlich relativ einfach, aber ich nehme es entgegen und schaue noch einmal.
Wir nehmen diesen Bericht als Ansporn und auch als Ermutigung, auf diesem Weg voranzuschreiten, denn der gesundheitliche Verbraucherschutz hat eine ganz wichtige politische Bedeutung und nimmt in unserer Ressortarbeit auch einen ganz wichtigen Stellenwert ein. – Vielen Dank für die Unterstützung!
Wer das Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Niedersachsen und der Freien Hansestadt Bremen über die Zusammenarbeit bei Überwachungs- und Untersuchungsaufgaben im Verbraucherschutz- und Tiergesundheitsbereich, Drucksache 16/430, in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!