Erstens: Wie haben sich in der bremischen Juristenausbildung die Prüfungsergebnisse der Studierenden im Fachbereich Rechtswissenschaft und der Referendare in den vergangenen Jahren entwickelt?
Zweitens: Wie beurteilt der Senat die späteren Berufschancen der Studierenden, die den Studiengang Rechtswissenschaften an der Universität Bremen absolviert haben?
Drittens: Wie beurteilt der Senat vor diesem Hintergrund den Presseberichten zufolge innerhalb der Universität angestellte Überlegungen, den Studiengang Rechtswissenschaft an der Universität einzustellen?
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt.
Zu Frage eins: Das Jahr 2004 hat bisher für die im Bezirk des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Bremen ausgebildeten Rechtsreferendare besonders erfreuliche Examensergebnisse gebracht. Die bremischen Referendare legen das zweite juristische Staatsexamen zusammen mit ihren Kollegen aus Hamburg und Schleswig-Holstein bei dem gemeinsamen Prüfungsamt in Hamburg ab. Dabei haben von den 59 Kandidaten, die bis zum 31. August 2004 das Prüfungsverfahren abgeschlossen haben, 52 die Prüfung bestanden. Dies bedeutet eine Erfolgsquote von rund 88 Prozent. Nur rund zwölf Prozent der in Bremen ausgebildeten Referendare haben die Prüfung nicht bestanden. Dies ist ein historischer Tiefstand. Dieser positive Trend zeichnete sich bereits im Jahre 2003 ab. Nachdem in den vorangegangenen Jahren meist um 20 Prozent der Referendare die Prüfung nicht bestanden, sank diese Zahl schon im Jahr 2003 auf 13,62 Prozent.
Die Ergebnisse der ersten juristischen Staatsprüfung in Bremen in den Jahren 1999 bis 2003 stellen sich wie folgt dar: Die Zahl der geprüften Kandidaten ist von 136 im Jahr 1999 auf 183 im Jahr 2002 gestiegen und im Jahr 2003 wieder auf 141 gefallen. Die Bestehensquote lag im Jahr 2003 bei 74 Prozent, dem besten Wert im vergangenen Fünfjahreszeitraum. In den Jahren 1999 bis 2002 haben zwischen 63,9 und 72,4 Prozent der Kandidaten die Prüfung bestanden.
dungsplanung und Forschungsförderung und der Bundesagentur für Arbeit herausgegebenen Informationsbroschüre „Studien- und Berufswahl 2004/ 2005“ wird darauf hingewiesen, dass sich die seit 1997 recht positive Entwicklung des Arbeitsmarktes der Fächergruppe Rechts- und Wirtschaftswissenschaften seit 2001 nicht mehr fortgesetzt hat und dass inzwischen die Arbeitslosenzahlen dieser Fächergruppe im Vergleich zu allen Hochschulabsolventen eine überdurchschnittlich hohe Zunahme ausweisen.
Vor diesem Hintergrund geht der Senat davon aus, dass der Arbeitsmarkt für Juristen bundesweit insgesamt recht angespannt bleiben dürfte. Die späteren Berufschancen der Bremer Juraabsolventen werden sich jedoch nicht wesentlich von den Berufschancen der Absolventen anderer juristischer Fakultäten unterscheiden.
Bei den bundesweiten Ranking-Untersuchungen der letzten Jahre erreicht die Bremer Juristenausbildung regelmäßig bei fast allen Kriterien eine Platzierung im Mittelfeld. Die im April 2003 vorgelegte umfangreiche Bremer Absolventenstudie hat gezeigt, dass fünf Jahre nach dem ersten Staatsexamen 70 Prozent der Bremer Absolventen eine reguläre Erwerbstätigkeit aufgenommen hatten. Sechs bis acht Jahre nach Abschluss des Studiums war der Anteil auf 85 Prozent gestiegen.
Nach der Studie bezeichneten 75 Prozent der Bremer Absolventen ihre aktuelle Stelle als adäquat bezüglich der beruflichen Position und der fachlichen Qualifikation, und die meisten Absolventen schätzten ihre Zukunftsperspektiven im Hinblick auf die Absicherung ihrer derzeitigen Stelle und im Hinblick auf die beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten positiv ein. Diese Ergebnisse zeigen, dass in Bremen eine qualifizierte Juristenausbildung angeboten wird, die den Bremer Juraabsolventen gute Berufschancen auf einem bundesweit derzeit nicht ganz einfachen Arbeitsmarkt eröffnet.
Zu Frage drei: Der Rektor der Universität hat gegenüber dem fachlich zuständigen Wissenschaftsressort erklärt, dass es auf Seiten der Universitätsleitung keine Überlegungen zur Schließung des Studiengangs Rechtswissenschaft gibt. – Soweit die Antwort des Senats!
Die sechste Anfrage trägt die Überschrift „PCBUntersuchungsprogramm fortsetzen!“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Dr. Mathes, Frau Linnert und Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen.
Zweitens: Wann soll das PCB-Untersuchungsprogramm auf die übrigen öffentlichen Gebäude ausgeweitet werden?
Zu Frage eins: Die in den Baujahrgängen 1960 bis 1975 errichteten Schulen, die aufgrund ihres Bautyps als verdächtig für PCB-Belastungen anzusehen waren, sind in den Messphasen 1 a und 1 b vollständig auf das Vorhandensein dieser Schadstoffbelastung untersucht worden. Für Schulen, die davor oder danach errichtet wurden, ist eine PCB-Belastung eher unwahrscheinlich, da die problematischen Baustoffe damals nicht oder nicht mehr verwendet wurden. Es ist jedoch vorgesehen, bei allen anstehenden Baumaßnahmen an Gebäuden, die in den Jahren 1950 bis 1959 beziehungsweise 1976 bis 1980 errichtet wurden, jeweils Messungen zur PCB-Belastung vorzunehmen, wenn Verdachtsmomente vorliegen, insbesondere wenn Umbaumaßnahmen in der Zeit zwischen 1960 und 1975 durchgeführt worden sind. Einen entsprechenden Beschluss hat die AG Innenraumluft am 1. September 2004 gefasst.
Zu Frage zwei: Die Beseitigung der in den Messphasen 1 a und 1 b ermittelten PCB-Belastungen wird voraussichtlich im Jahr 2007 abgeschlossen sein. Die dafür erforderlichen Mittel sollen in den Gebäudesanierungsprogrammen ab 2006 bereitgestellt werden. Über eine Fortschreibung der PCB-Sanierungsmittel wird im Rahmen der Grundinvestitionsprogramme zu entscheiden sein.
Ein konkreter Termin für die Untersuchung der übrigen, nicht von Kindern und Jugendlichen genutzten Gebäude kann zurzeit noch nicht genannt werden. Die Ausweitung des Untersuchungsprogramms auf diese Gebäude wird im Zusammenhang mit den jeweiligen Haushaltsberatungen ab 2006 zu entscheiden sein. – Soweit die Antwort des Senats!
Herr Senator, würden Sie mir zustimmen, dass die Antwort des Senats jetzt zusammengefasst und auf den Punkt gebracht nichts anderes heißt, als dass das vom Senat 2003 beschlossene Untersuchungsprogramm auf PCB nicht fortgeführt werden soll?
Das will ich so nicht gesagt haben, sondern wir haben gesagt, wir können hier keine Vogel-Strauß-Politik machen, wir müssen uns dieser Thematik stellen, aber wir müssen das jetzt natürlich auch in die Haushaltsberatungen integrieren, um die dafür erforderlichen Mittel bereitzustellen.
Der Senat hat aber doch 2003 beschlossen, also im ersten Jahr, die Gebäude zu untersuchen, in denen sensible Nutzungen stattfinden, das ist ja auch passiert, und das ist gut so, und dass daran anschließend, also im zweiten Untersuchungsjahr, die Gebäude, die Sie eben benannt haben, nämlich die anderer Baujahre bei Schulen und andere öffentliche Gebäude, die nicht von Kindern und Jugendlichen genutzt werden, dann untersucht werden sollen.
Dieses zweite Jahr ist ja angebrochen. Es ist von Mitte 2004. Das heißt, es war noch 2003 Auffassung des Senats, das Untersuchungsprogramm stringent fortzuführen. Das ist nach der Antwort des Senats jetzt nicht mehr der Fall.
Wir haben verschiedene Phasen unterschieden, einmal die Phase vor 1960 und die Phase nach 1975 aufgrund der Erkenntnis, dass in diesem Zusammenhang die Möglichkeit besteht, PCB-gefährdete Bauteile darin zu haben. Ferner haben wir die Gebäude mit Umbaumaßnahmen zwischen 1960 und 1975 ins Auge gefasst. Das ist vorrangig gemacht worden. Wieweit wir jetzt weiter untersuchen werden, ist, wie gesagt, aus meiner Sicht klar. Dass wir es tun müssen, ist notwendig. Wir müssen es jetzt aber natürlich auch irgendwo mit in die Haushaltsberatungen integrieren und die erforderlichen Mittel dafür bereitstellen.
Die siebte Anfrage bezieht sich auf Entbürokratisierung und Modernisierung der Verwaltung sowie Abbau von Regelungen. Die Anfrage ist unterschrieben von dem Abgeordneten Kastendiek und Fraktion der CDU.
Wann wird der Senat die für Mitte des Jahres 2004 angekündigten Vorschläge zur Reform des Landesrechts bezüglich der Rechtsbereinigung und Befristung von Vorschriften, der Selbstverpflichtung der
Baubehörde auf eine schnellere Abwicklung aller Genehmigungsverfahren von gewerblichen Baumaßnahmen sowie zu Einzelmaßnahmen, die zu Erleichterungen für kleine Unternehmen beziehungsweise Existenzgründer führen, vorlegen?
Wie weit ist der Senat mit der Erarbeitung von Vorschlägen im Bereich der Verwaltungsmodernisierung, der Reform der Normsetzung und des Gesundheitsbereichs?
Die Vorschläge des Senats zur Reform des Landesrechts bezüglich der Rechtsbereinigung und Befristung von Vorschriften sowie der Reform der Normsetzung und der damit verbundenen Verwaltungsmodernisierung wurden der Bürgerschaft am 7. Dezember 2004 zugeleitet.
Die Selbstverpflichtung der Baubehörden auf eine schnellere Abwicklung aller Genehmigungsverfahren von gewerblichen Baumaßnahmen ist in der Deputation für Bau und Verkehr zweimal beraten worden. Diese hat dem von der Verwaltung vorgeschlagenen Konzept zugestimmt. Zu den damit verbundenen Maßnahmen gehört insbesondere eine Verkürzung der Beteiligungsfrist für die im Genehmigungsverfahren zu beteiligenden Stellen von bisher vier auf zwei Wochen. Mit dieser Verkürzung, die insbesondere auch für die Beteiligung der Ortsbeiräte gilt, hatte sich zuvor der Gesamtbeirat ausdrücklich einverstanden erklärt. Ausgenommen von dieser Selbstverpflichtung sind lediglich näher bezeichnete, besonders komplexe Sonderbauten. Seit Anfang November 2004 sind die Baugenehmigungsverfahren für gewerbliche Vorhaben auf der neuen Grundlage organisiert.
Zu den weiteren Gesichtspunkten der Frage verweisen wir auf den Bericht an die Bremische Bürgerschaft. Im Übrigen verweisen wir auf die Beantwortung der Anfrage der Fraktion der CDU vom 17. 9. 2004 für die Fragestunde der Bürgerschaft (Landtag).
Die Beantwortung, das war damals Ihr verehrter Staatsrat, der die Frage beantwortet hat, konnte mir auch damals hinsichtlich der Modernisierung und der Normsetzung im Gesundheitsbereich keine befriedigende Auskunft geben, dass wir damals schon genau wussten, wann der Senat diesen Part abarbeitet. Ist dem Senat denn bekannt, wie in diesem Ressortbereich der Stand der Dinge zum heutigen Zeitpunkt ist?