Protokoll der Sitzung vom 08.12.2004

Die Beantwortung, das war damals Ihr verehrter Staatsrat, der die Frage beantwortet hat, konnte mir auch damals hinsichtlich der Modernisierung und der Normsetzung im Gesundheitsbereich keine befriedigende Auskunft geben, dass wir damals schon genau wussten, wann der Senat diesen Part abarbeitet. Ist dem Senat denn bekannt, wie in diesem Ressortbereich der Stand der Dinge zum heutigen Zeitpunkt ist?

Bitte, Herr Bürgermeister!

Ich weiß, dass es eine Zumutung ist, dass wir Ihnen das, was wir gestern im Senat nach diesem langen Vorlauf beschlossen haben, erst gestern zur Verfügung gestellt haben. Das ist einschließlich der gesundheitlichen und gesundheitsgesetzlichen Regelungen wirklich alles, was bis 1970 hier auf den Weg gebracht worden ist. Es ist ein riesiges Arbeitsvolumen, und da sind die Vorschriften integriert, die wir Ihnen vorschlagen aufzuheben, die wir auf fünf Jahre befristen wollen, und die, von denen wir überzeugt sind, dass sie wirklich weiter gelten müssen. Ich finde, diesen Schritt haben die vielen Mitarbeiter der senatorischen Dienststellen mit ungewöhnlicher Arbeitsintensität vorangebracht. Das ist sehr komplex, das sind Hunderte von Gesetzen und Ordnungen.

Ich baue darauf, dass wir auf den Erfahrungen dieses ersten Abschnitts des Entrümpelns aufbauen können und Ihnen die Zeit bis 1997 im nächsten Jahr bis zum Frühsommer und dann den Rest bis Herbst nächsten Jahres vorlegen können. Es gibt in Deutschland keinen Landtag, der so etwas bisher hat. Dann haben wir alle Rechtsnormen, alle Vorschriften, alle Verordnungen durchgearbeitet und haben über den Daumen ein Drittel davon ausgesondert, ein Drittel davon befristet und ein knappes Drittel davon für dringend benötigt und weiter geltend befunden. Das ist ein Umfang, den ich noch nie erlebt habe, den ich uns eigentlich auch nicht zugetraut habe, und ich bin ganz positiv gestimmt über die Arbeit, die da zugeleitet worden ist. Da sind alle gesundheitlichen Pflichten integriert, das ist jedenfalls mein Eindruck.

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Herr Bürgermeister, wir erkennen die Leistungen und die Intensität der Arbeit im Bereich der Verwaltung durchaus an. Wir erkennen auch an, dass es natürlich ein sehr schwieriger Bereich für einzelne Beamte ist, das in Frage zu stellen, wovon sie bisher arbeitsmäßig gelebt haben. Deswegen war es ja auch wichtig, dass wir diesbezüglich hier einen einstimmigen Beschluss herbeigeführt haben.

Im Januar werden wir eine Diskussion und Debatte haben über die Bereiche der Verwaltungsmodernisierung, die sich nicht nur auf Entrümpelung konzentrieren, sondern auch darauf, wie man Abläufe selbst organisatorisch noch besser, effizienter gestalten kann, und man hört ja, dass gerade im Gesundheitsbereich der Bürokratieaufwand in den letzten Jahren immens gestiegen ist. Wären Sie denn bereit, uns in dieser Diskussion im Januar über den aktuellen Stand der Beratungen zu informieren, da

mit wir das dann in die Gesamtdebatte mit einfließen lassen können?

Bitte, Herr Bürgermeister!

Ich werde mich bemühen, das zu schaffen. Sie wissen, dass das nicht allein geht. Das muss ich mit den Mitarbeitern im Gesundheitsressort machen, aber ich hoffe, dass wir da inzwischen ein richtig großes, breites und offenes Tor haben. Sie sind alle darauf programmiert, dass wir hier etwas abliefern und dass wir hier eine wirklich qualitativ neue Form von Deregulierung, Entbürokratisierung und Verwaltungsvereinfachung praktizieren müssen. Das ist inzwischen bei allen angekommen, und darum hoffe ich, dass ich das bei der nächsten Debatte schaffen werde.

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor. Die achte Anfrage trägt die Überschrift „Militärische Überflüge“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Lehmann, Frau Linnert und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Bitte, Herr Kollege Lehmann!

Wir fragen den Senat: Welche Initiativen hat der Senat ergriffen, um die militärischen Flüge über Bremen und Bremerhaven insgesamt zu dezimieren und wenigstens in der Mittagszeit zu unterbinden?

Die Anfrage wird beantwortet durch Herrn Bürgermeister Dr. Gloystein.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Der Senat hat in mehreren Gesprächen mit den zuständigen Stellen des Bundesministeriums der Verteidigung um die Reduzierung der militärischen Überflüge, insbesondere in der Mittagszeit, nachgesucht. – Damit hat der Senat diese Frage beantwortet.

Pardon, das ging zu schnell, Herr Bürgermeister!

(Bürgermeister D r. G l o y s t e i n : Ich tue alles, was Sie sagen!)

Haben Sie eine Zusatzfrage, Herr Kollege Lehmann? – Bitte sehr!

Ist demnach damit zu rechnen, dass eine Dezimierung stattfinden kann oder nicht? Wie beantworten Sie die Frage?

Bitte, Herr Bürgermeister!

Die zuständigen Stellen aus dem Führungsstab der Luftwaffe haben uns zugesichert, dass diese Flüge so weit wie möglich reduziert werden. Ich muss hier noch eine Präzisierung anbringen: Sie haben nach allen Flügen und nach Überflügen gefragt. Darüber haben wir keine Daten.

(Vizepräsidentin D r. M a t h e s über- nimmt den Vorsitz.)

Was Sie wahrscheinlich meinen und was man vielleicht in eine Präzision bringen könnte, sind die Übungsanflüge auf den Flughafen Bremen. Hier haben die Damen und Herren aus meinem Ressort, der Herr Denker und der Fluglärmbeauftragte des Umweltressorts, ebenfalls Gespräche beim Führungsstab der Luftwaffe geführt, und auch dort hat man uns zugesichert, dass diese Flüge möglichst reduziert werden, gerade auch um die Mittagszeit.

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die neunte Anfrage befasst sich mit dem Thema „Mängel in Pflegeheimen“. Die Anfrage trägt die Unterschriften der Abgeordneten Karl Uwe Oppermann, Kastendiek und Fraktion der CDU.

Bitte, Herr Kollege Oppermann!

Wir fragen den Senat:

Inwieweit ist dem Senat das Papier der Bremer Heimaufsicht bekannt, in dem ein enormer Anstieg der Beschwerden über Pflegemängel in der stationären Betreuung aufgezeigt wird?

Wie bewertet der Senat die im Artikel „Ekel-Zustände in Pflegeheimen“ im „Weser-Report“ vom 14. November 2004 geschilderten Zustände und die dort erwähnten Angaben von Betroffenen?

Wie bewertet der Senat in diesem Zusammenhang den ersten Bericht des Medizinischen Dienstes der Spitzenverbände der Krankenkassen, MDS, nach Paragraph 118 Absatz 4 SGB XI vom November 2004?

Die Anfrage wird beantwortet durch Frau Senatorin Röpke.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Bei dem Papier der Bremer Heimaufsicht handelt es sich um den Tätigkeitsbericht der Bremer Heimaufsicht, der in der Deputation für Soziales, Jugend und Senioren im Februar 2004 erläutert und zur Kenntnis genommen wurde. Der Bericht stellt unter

anderem die Entwicklung des Heimangebots in Bremen dar und berichtet über die Beratungs- und Aufsichtsaktivitäten der Heimaufsicht, zu denen auch die Verfolgung von Beschwerden gehört.

Die Zahl der Beschwerden hat von 62 auf 85 zugenommen. Diese Steigerung ist unter anderem auch auf die Tatsache zurückzuführen, dass die Heimaufsicht die Heimbeiräte als Interessenvertretung weiter über ihre Rechte aufgeklärt und qualifiziert und zudem durch die Ansprache von Ehrenamtlichen die Zahl der Heimfürsprecher erhöht hat. Heimfürsprecher können eingesetzt werden, wo kein Heimbeirat gebildet werden kann. Die Anzahl von Beschwerden muss auch in Relation zur Gesamtzahl von 6445 Heimplätzen im Bereich der Altenhilfe und 1623 Plätzen in der Eingliederungshilfe gesehen werden.

Es trifft zu, dass in Pflegeheimen gelegentlich Mängel vorkommen, die als Ekel empfunden werden. Sind diese Mängel Folge von Vernachlässigungen beziehungsweise Pflichtverletzungen eines Pflegeheims, werden sie mit den üblichen heimrechtlichen Mitteln sanktioniert, das heißt Beratung, Anordnungen, Bußgelder, Betriebsuntersagung. Nach Erkenntnissen der Bremer Heimaufsicht handelt es sich allerdings bei derartigen Mängeln um Ausnahmefälle, die in keiner Weise kennzeichnend für die Qualität der Pflegeheime im Lande Bremen sind. Insofern hinterlässt der Artikel einen unzutreffenden Eindruck.

Der Medizinische Dienst der Spitzenverbände der Krankenkassen hat im November 2004 den ersten Bericht zur „Qualität in der ambulanten und stationären Pflege“ vorgelegt. Der Bericht basiert auf den Prüfberichten des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen, MDK, die im zweiten Halbjahr 2003 durchgeführt wurden.

In der stationären Pflege betrug der Anteil der Heimbewohner in einem angemessenen Pflegezustand 83 Prozent. Bei 17 Prozent der Pflegeheimbewohner wurden Mängel ermittelt. Bei dieser Auswertung ist zu berücksichtigen, dass ein großer Teil der Prüfungen anlässlich einer Beschwerde durchgeführt wurde, hier lagen bereits konkrete Hinweise auf Pflegedefizite vor.

Der Bericht zeigt im Vergleich zu früheren Untersuchungen positive Tendenzen in der Qualität der pflegerischen Versorgung. Rund 85 Prozent der Pflegebedürftigen im stationären Bereich werden angemessen gepflegt. Allerdings weist der Bericht bei den Beanstandungen auch auf wiederkehrende Defizite hin und hebt Handlungsbedarf hervor. Zu den potentiellen Risiken gehören die Ernährungs- und Flüssigkeitsversorgung, die Dekubitusprophylaxe, die Inkontinenzversorgung und die Betreuung Demenzkranker. – Soweit die Antwort des Senats!

Haben Sie eine Zusatzfrage, Herr Kollege Oppermann? – Bitte sehr!

Ich habe keine Zusatzfrage, Frau Präsidentin. Wir haben ja in der anschließenden Debatte noch Gelegenheit, darauf einzugehen.

(Senatorin R ö p k e : Genau!)

Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die zehnte Anfrage steht unter dem Titel „Mittelvergabe aus dem Landesprogramm ,Arbeit und Technik’“!. Die Anfrage ist unterzeichnet von den Abgeordneten Frau Böschen, Böhrnsen und Fraktion der SPD.

Bitte, Frau Kollegin Böschen!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Von welchen Institutionen wurden bislang Anträge im Programm „Arbeit und Technik“ gestellt?

Zweitens: Welche Landesmittel flossen in diesem Zusammenhang an welche Antragsteller/Antragstellerinnen?

Drittens: Welche Möglichkeiten sieht der Senat, in Frage kommende Betriebe, insbesondere aus Bremerhaven, gezielter als bislang auf das Landesprogramm hinzuweisen beziehungsweise sie bei der Bewerbung um diese Mittel zu unterstützen?

Die Anfrage wird beantwortet von Frau Senatorin Röpke.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage eins: Von welchen Institutionen wurden bislang Anträge – –. Entschuldigung, das war die Frage!