Protokoll der Sitzung vom 08.12.2004

Zu Frage eins: Von welchen Institutionen wurden bislang Anträge – –. Entschuldigung, das war die Frage!

(Heiterkeit)

Zu eins: Das Landesprogramm „Arbeit und Technik“ ist im Jahr 1992 gestartet. Eine Aufbereitung der Daten konnte aus zeitlichen Gründen ab dem Jahr 2000 erfolgen.

In den vier Wettbewerbsaufrufen seit dem Jahr 2000 wurden insgesamt 46 Anträge auf Projektförderung von insgesamt 33 verschiedenen Einrichtungen/Instituten gestellt, zwei der Antragsteller hatten ihren Sitz in Bremerhaven. Von 46 Projektanträgen wurden insgesamt 18 Vorhaben bei 14 unterschiedlichen Antragstellern gefördert. Von den geförderten Antragstellern stammt einer aus Bremerhaven. Welche Institutionen einen Antrag gestellt haben, ergibt sich aus der Anlage eins, die in der Bürgerschaftssitzung verteilt worden ist.

Zu Frage zwei: Für die Förderung von 18 Projekten im Beschäftigungspolitischen Aktionsprogramm, BAP, wurden insgesamt seit 2000 in den vier Wettbewerbsaufrufen Zuwendungen in Höhe von 4 936 925 Euro gewährt. Der Anteil an Landesmitteln beträgt 1 325 189 Euro. Die Förderung im Einzelnen ergibt sich aus der schon genannten verteilten Anlage.

Zu Frage drei: Die Planungen des Senators für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales sehen vor, für den Wettbewerbsaufruf 2005 bei der Festlegung der förderfähigen Branchen Unternehmen in Bremerhaven zu stärken. So soll mit der Hafenverkehrswirtschaft ein Wirtschaftssektor zusätzlich aufgenommen werden, der speziell in Bremerhaven stark vertreten ist.

Zur Stärkung der Beteiligung von Unternehmen aus Bremerhaven sind für den Wettbewerbsaufruf für das Jahr 2005 folgende zusätzliche Aktivitäten vorgesehen: erstens Vorstellung des neuen Wettbewerbsaufrufs an der Hochschule Bremerhaven, zweitens stärkere Einbeziehung der Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH – BIS – in die Akquisition von Unternehmen, drittens Ansprache an Branchen und Sektoren mit hoher Repräsentanz in Bremerhaven wie zum Beispiel Hafenverkehrswirtschaft/Transport, Logistik, Umschlag, viertens Einbeziehung von bestehenden Förderinstitutionen in Bremerhaven. – Soweit die Antwort des Senats!

Haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Frau Senatorin, nachdem wir ja gesehen haben, dass Bremerhaven außerordentlich wenig im Programm „Arbeit und Technik“ vertreten ist und Sie hier jetzt aufgelistet haben, in welcher Form Sie gedenken, dem Abhilfe zu schaffen, würde ich gern fragen: Kann ich davon ausgehen, dass Bremerhaven bei der Entwicklung dieser aufgezählten Maßnahmen beteiligt war, und wenn das so ist, in welcher Form war das?

Bitte, Frau Senatorin!

Sie meinen jetzt die Maßnahmen, die wir vorgesehen haben? Sie meinen die letzten vier Punkte, die ich genannt habe?

(Abg. Frau B ö s c h e n [SPD]: Genau! Um Bremerhaven stärker zu beteiligen!)

Das ist selbstverständlich mit den Kompetenzen, die wir dort vor Ort haben, zum Beispiel mit der BRAG oder auch mit Deputationsmitgliedern, erörtert worden. Wir haben in der Deputation gemeinsam entwickelt, wie wir das noch weiter befördern können,

damit in Bremerhaven eine Motivation oder überhaupt erst einmal eine Kenntnis von diesem Programm entsteht, sich daran zu beteiligen.

Sie haben ja aus der Anlage gesehen, dass die Antragstellung zu wünschen übrig lässt, aber dass doch etliche Bremerhavener Unternehmen beteiligt sind. Ich glaube, dass wir das gemeinsam hinbekommen. Wenn Sie als Abgeordnete in Bremerhaven auch noch dafür einträten und Werbung machten, dann wäre das sehr hilfreich. – Vielen Dank!

Es liegt keine weitere Zusatzfrage vor.

Die elfte Anfrage trägt die Überschrift „Dringender Handlungsbedarf bei ‚totem Winkel’ – Umsetzung des Beschlusses der Bremischen Bürgerschaft vom 24. Februar 2004“. Die Anfrage trägt die Unterschriften der Abgeordneten Grotheer, Kasper, Dr. Sieling, Böhrnsen und Fraktion der SPD.

Bitte, Herr Kollege Grotheer!

Danke, Frau Präsidentin! Es geht um die schrecklichen Unfälle, die immer wieder geschehen beim Abbiegen von Lkw.

Wir fragen den Senat:

Erstens: Wie beurteilt der Senat vor dem Hintergrund des Beschlusses der Bremischen Bürgerschaft vom 24. Februar 2004, mit dem der Senat unter anderem aufgefordert wurde, eine entsprechende Bundesratsinitiative zu ergreifen, die Initiative der Bundesregierung, die darauf abzielt, den auf europäischer Ebene ab 2007 für neu in den Verkehr kommende Lkw mit über 7,5 Tonnen Gewicht geltenden Vorschriften betreffend die Anbringung eines weiteren Spiegels bereits zu einem früheren Zeitpunkt Geltung zu verschaffen und den Anwendungsbereich für die erweiterten Sichtfelder auszuweiten?

Zweitens: Welche Schritte wie zum Beispiel Gespräche, Information, Pressearbeit hat der Senat zur Umsetzung dieses Bürgerschaftsbeschlusses unternommen, um in Bremen ansässige Halter von Lkw zu bewegen, dem Vorbild eines bekannten bremischen Unternehmens zu folgen, das einen zusätzlichen Spiegel an seinen Fahrzeugen hat nachrüsten lassen, um die anderen Verkehrsteilnehmer, insbesondere Radfahrer und Kinder, zu schützen?

Drittens: Welche eigenen Schritte zur Erweiterung des Sichtfeldes für Lkw-Fahrer wird der Senat zur Umsetzung dieses Bürgerschaftsbeschlusses in Bezug auf die Umrüstung von Lkw, deren Halter die Stadtgemeinde Bremen, das Land Bremen und die Gesellschaften sind, an denen die Stadtgemeinde oder das Land beteiligt ist, unternehmen?

Die Anfrage wird von Herrn Senator Eckhoff beantwortet.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu eins: Die technischen Anforderungen an Rückspiegel für Kraftfahrzeuge werden einheitlich mit der Richtlinie 2003/97 EG geregelt. Gemäß dieser Richtlinie betragen die Fristen zur Ausrüstung für neu zuzulassende Lkw 36 Monate, für neue Fahrzeugtypen 24 Monate. Eine Nachrüstung von bereits im Verkehr befindlichen Fahrzeugen sieht die Richtlinie nicht vor. Die Ausrüstungspflicht besteht für Lkw über 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht.

Mit Entschließungsantrag vom 17. Mai 2004, Bundesratsdrucksache 270/04, wurde die Bundesregierung von den Bundesländern mehrheitlich mit Unterstützung des Landes Bremen aufgefordert, erstens, die EG Richtlinie unverzüglich bis spätestens Mitte 2004 in nationales Recht umzusetzen, zweitens, für alle im Verkehr befindlichen Nutzfahrzeuge ab 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht eine kurzfristige Nachrüstung entsprechend der EGRichtlinie 2003/97 vorzusehen, mindestens aber einen zusätzlichen Frontspiegel verbindlich vorzuschreiben, wie er beispielsweise in den Niederlanden zur Vermeidung des toten Winkels zum Einsatz kommt, so genannter DOBLI-Spiegel, drittens, für alle bereits im Verkehr befindlichen Nutzfahrzeuge ab 3,5 bis 7,5 Tonnen einen zusätzlichen Frontspiegel zur Vermeidung des toten Winkels kurzfristig verbindlich vorzuschreiben.

Mit diesen Forderungen hat sich die Bundesregierung im Juni 2004 an die Europäische Kommission gewandt, da über den Rahmen von EG-Richtlinien hinausgehende nationale Regelungen dort genehmigt werden müssen. Die Europäische Kommission hat der Bundesregierung zwischenzeitlich mitgeteilt, dass die angekündigte nationale Verordnung einen voll harmonisierten Bereich betrifft. Davon abweichende Regelungen sind unzulässig. Bei Nichtbeachtung muss die Bundesregierung mit einem Vertragsverletzungsverfahren rechnen.

Allerdings hat die Europäische Kommission in Anerkennung des von Deutschland vorgetragenen Anliegens einen Vorschlag zur Anpassung des geltenden EU-Rechts vorgelegt, der dem gesetzgeberischen Vorhaben Deutschlands zum Teil Rechnung tragen soll. Hierbei ist die verpflichtende Ausrüstung neu in den Verkehr kommender Lkw über 3,5 Tonnen mit einem verbesserten rechten Weitwinkelspiegel sowie mit einem Nahbereichsspiegel/Anfahrspiegel über der Beifahrertür vorgesehen. Die Europäische Kommission hat die Bundesregierung gebeten, das Ende dieses Verfahrens abzuwarten.

Um eine von allen Beteiligten als notwendig erachtete schnelle Verbesserung der rückwärtigen Sicht herbeizuführen, haben die deutschen Fahrzeughersteller zugesichert, dass neue Lkw laufender Serien über 7,5 Tonnen, soweit technisch mög

lich, bereits jetzt mit Spiegeln auszurüsten, deren alte Gläser durch neue mit stärkeren Krümmungsradien und dadurch größerem Sichtfeld ersetzt werden. Diese neuen Spiegelgläser stehen aber entwicklungs- und produktionsbedingt erst seit November 2004 zur Verfügung. Das verbesserte Spiegelsystem ist auch für die Nachrüstung von im Verkehr befindlichen Fahrzeugen geeignet, mithin kann davon ausgegangen werden, dass von dem Angebot der Automobilindustrie in großem Umfang Gebrauch gemacht wird.

Zu zwei: Der Senator für Bau, Umwelt und Verkehr steht in dieser Frage in engem Kontakt mit dem Landesverband für Güterkraftverkehr. Über den Landesverband sind die in Bremen ansässigen Firmen zur Nachrüstung angesprochen worden. Der DOBLI-Spiegel kann von umrüstungswilligen Fahrzeughaltern dort bezogen werden.

Zu drei: Der Senator für Bau, Umwelt und Verkehr wird für den Senat die entsprechenden Halter der Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven, des Landes Bremen und deren Gesellschaften über die aktuellen technischen Lösungen, DOBLI-Spiegel und Spiegel mit verbesserten Krümmungsradien, informieren. Ferner wird er diese bitten zu prüfen, inwieweit eine Nachrüstung der in ihrem Zuständigkeitsbereich betriebenen Fahrzeuge angezeigt ist, und, falls dies so ist, sie schnellstmöglich nachzurüsten.

Haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte, Herr Grotheer!

Herr Senator, wenn ich das richtig verstehe, dann gab es bisher zwar nicht diese neuen Spiegel mit den neuen Krümmungen, aber die Möglichkeit, einen weiteren Spiegel anzubringen, um das Sichtfeld für die Lkw-Fahrer zu verbessern. Ich habe Ihre Antwort jetzt so verstanden, dass der Senat zwar bisher nicht in diesem Sinne in Bezug auf den eigenen Fuhrpark tätig geworden ist, aber dass er jetzt unsere Anfrage zum Anlass nimmt, dafür Sorge zu tragen, dass die stadtbremischen und die Fahrzeuge des Landes Bremen entsprechend mit der neuen Technik ausgerüstet werden. Ist das richtig?

Bitte, Herr Senator!

Na, das ist vielleicht ein bisschen einseitig interpretiert!

(Abg. G r o t h e e r [SPD]: Ich hoffe, dass Ihre Antwort nicht auch einseitig wird!)

Ich finde unsere Antworten immer einseitig, Herr Grotheer, sonst würden wir sie ja so nicht geben, sonst könnten wir uns das sparen. Wir geben hier ja keine neutralen Antworten, sondern wir geben hier

die Meinung des Senats kund, und insofern ist es eine einseitige Meinung. Ich glaube nicht, dass alle unsere Antworten von der Opposition geteilt werden.

(Abg. Frau L i n n e r t [Bündnis 90/Die Grü- nen]: Nein! – Bürgermeister D r. G l o y - s t e i n : Fast alle!)

In diesem Fall ist es so, dass zunächst einmal diese technischen Veränderungen abgewartet werden sollten, bevor eine Ausrüstung stattfindet, weil Sie sehen müssen, dass teilweise das Anbringen von zusätzlichen Außenspiegeln bei den Lkw sehr umständlich und sehr schwierig ist. Das hängt mit der Konstruktion der Fahrerhäuschen zusammen, die aus entsprechenden Materialien sind, teilweise Glasfaser, verstärkter Kunststoff, und dass da sozusagen nicht ohne Weiteres, ohne sehr teure Maßnahmen zusätzliche Spiegel angebracht werden können.

Vor diesem Hintergrund wollten wir die Entwicklung der Spiegel mit den zusätzlichen Krümmungsradien abwarten, um dann einen entsprechenden Vorstoß zu machen. Dass Sie jetzt glücklicherweise in dieser Phase Ihre Frage gestellt haben, passt gut. Wenn Sie sich das auf die Fahnen heften wollen, können Sie auch sagen, wir nehmen Ihre Frage zum Anlass und überprüfen das noch einmal.

Zusatzfrage? – Bitte, Herr Grotheer!

Wir bedanken uns für dieses senatorische Lob! Ich habe noch eine weitere Frage: Der Bürgerschaftsbeschluss vom 24. Februar 2004 hatte aufgefordert, dass der Senat Unfallschwerpunkte ermitteln und Überlegungen anstellen sollte, wie diese entschärft werden können. Können Sie uns heute dazu etwas sagen, wie weit sie gekommen sind?

Bitte, Herr Senator!

Es ist ja ein völlig übliches und normales Verfahren, dass sich die Verkehrsunfallkommission, die aus Fachleuten des Senators für Inneres und des Senators für Bau, Umwelt und Verkehr besteht, regelmäßig zusammensetzt, um die Unfallschwerpunkte, sowohl mit Lkw als auch mit Pkw, zu untersuchen, und einmal im Jahr entsprechende Vorschläge macht. Es ging damals schwerpunktmäßig um den Bereich Findorff, es geht immer wieder um das Thema Huchtinger Kreisel. Das ist fast mehr eine Sache für die Stadtbürgerschaft, obwohl wir das hier im Landtag diskutieren. Dort sind aber entsprechende Maßnahmen ergriffen worden, dass man das verbessert, beziehungsweise in Huchting werden sie in Kürze umgesetzt. Sie sind dem Beirat vorgeschlagen und dort entsprechend verabschiedet worden. Das heißt, es ist ein perma

nent laufendes Verfahren, und immer wenn es neue Erkenntnisse gibt, werden diese auch zeitnah umgesetzt.

Eine weitere Zusatzfrage durch den Abgeordneten Kasper! – Bitte!

Herr Senator, Sie haben eben ausgeführt, dass die Europäische Kommission die Bundesregierung gebeten hat, das Verfahren abzuwarten. Ist dem Senat bekannt, wann voraussichtlich dieses Verfahren abgeschlossen sein wird, damit wir die EU-Regelung auch schnellstens in deutsches Recht umwandeln können?

Bitte, Herr Senator!