Protokoll der Sitzung vom 08.12.2004

Bitte, Herr Senator!

Das kann ich Ihnen aus dem Kopf nicht sagen, aber ich kann Ihnen das gern nachliefern. Wie ich allerdings solche Regelungen der EU kenne, geht das selten unter einem halben Jahr ab. Insofern hoffen wir, dass es im Frühjahr soweit ist, aber ich frage da gern noch einmal nach, Herr Kasper.

Ich sehe, es liegt keine weitere Zusatzfrage vor.

Damit wir sind wir am Ende der Fragestunde.

Aktuelle Stunde

Es ist kein Thema beantragt worden.

Heimgesetz

Große Anfrage der Fraktionen der CDU und der SPD vom 10. September 2004 (Drucksache 16/393)

D a z u

Mitteilung des Senats vom 9. November 2004

(Drucksache 16/452)

Dazu als Vertreterin des Senats Frau Senatorin Röpke.

Gemäß Paragraph 29 unserer Geschäftsordnung hat der Senat die Möglichkeit, die Antwort auf die Große Anfrage in der Bürgerschaft mündlich zu wiederholen.

Frau Senatorin Röpke, ich gehe davon aus, dass Sie das nicht tun möchten.

Auf Große Anfragen folgt eine Aussprache, wenn dies Mitglieder der Bürgerschaft in Fraktionsstärke verlangen.

Eine Aussprache ist beantragt und hiermit eröffnet.

Das Wort hat der Abgeordnete Karl Uwe Oppermann.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen, meine Herren! Wir debattieren heute über eine Große Anfrage der Koalition und die darauf erfolgte Antwort des Senats zum Thema Heimgesetz. Worum ging es uns dabei? Wir wollten wissen, wie die Novellierung des Heimgesetzes das Leben der Bewohner, also der Kunden, das muss einem immer klar sein, die Menschen in den Heimen sind auch die Zahler, die Kunden der Heimanbieter, und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Heimen verändert hat.

Das Heimgesetz wurde erstmals 1974 beschlossen, um die Heimbewohner gegenüber den Betreibern der Heime mit Rechten auszustatten. Nicht nur die danach eingetretene demographische Entwicklung machte im Jahr 2002 eine Novellierung dringend notwendig. Eine Novellierung nach 30 Jahren Laufzeit eines Gesetzes ist sicherlich notwendig, denn die Zeit schreitet fort.

Meine Damen und Herren, jedem, der sich mit diesem Thema auch nur annähernd befasst, muss bei Besuchen in den Heimen auffallen, dass sich etwas verändert hat. Diese Entwicklung wird dokumentiert durch den Bericht der Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages zum demographischen Wandel in Deutschland aus dem Jahr 2002. Wir Menschen werden zum Glück immer älter, viele von uns können das glücklicherweise bei angemessener Gesundheit genießen, aber mit zunehmendem Alter steigt auch das Risiko, ein Pflegefall zu werden, immer mehr an. Die Zahl der hoch betagten Pflegebedürftigen und leider auch die Zahl der schwer pflegebedürftigen Mitmenschen und der demenziell Erkrankten ist stark steigend. Im Buch „Das Methusalem-Komplott“ beschäftigt sich Frank Schirrmacher mit der Macht der gesunden Alten, heute geht es um die Erkrankten, um die, die das Schicksal getroffen hat, dass sie in Heimen leben müssen.

Ich möchte noch einmal die Ziele darstellen, die durch die Novellierung unter dem Druck der demographischen Entwicklung erreicht werden sollten. Es sollte darum gehen, eine bessere Transparenz bei den Heimverträgen zu erreichen, die Weiterentwicklung der Mitwirkung der Heimbewohner, also der zu pflegenden Menschen, sollte gestärkt werden, und die Stärkung der Heimaufsicht sollte verbessert werden. Sind diese Ziele durch die Novellierung in der Freien Hansestadt Bremen, in Bremen und Bremerhaven erreicht? Das war die Frage an den Senat.

Ich möchte mit den Betroffenen, nicht mit der Heimaufsicht, mit den Bewohnern der Heime beginnen: Dass ein Heimbeirat unverzichtbar ist, dar

an kann es keinen Zweifel geben, vertritt er doch die Interessen der Kunden gegenüber den unterschiedlichen Anbietern. Für eine zunehmende Anzahl von Betroffenen, die nicht mehr oder nur noch unzureichend in der Lage sind, ihre Interessen wirksam zu vertreten oder gar einen Vertrag zu verstehen, ist hier eine deutliche Verbesserung eingetreten. Ich habe Ihnen zu Beginn meiner Rede gesagt, dass immer mehr hoch betagte und demenziell Erkrankte in den Heimen sind. Für diese ist es sicherlich schwer, all die Vorgänge zu verstehen, zu begreifen und zu analysieren.

Die Verbesserung rührt daher, das war vorhin in der Antwort des Senats auf die Anfrage auch schon zu hören, dass Nichtheimbewohner im Heimbeirat die Beratung oder die Vertretung von Heiminsassen übernehmen können. Diese Vertrauenspersonen müssen nicht einmal Angehörige sein. Sie können sowohl als Heimbeirat als auch als Berater von Heimbeiräten mitwirken. Das bedeutet, sie haben Zugang zu den Heimen, das ist selbstverständlich, und sie haben ein Recht auf Akteneinsicht. Das findet die CDU-Fraktion gut, denn das dient auch dem Schutz der Heimbewohnerinnern und Heimbewohner und der Offenheit und Transparenz. In diesem Zusammenhang, meine Damen und Herren, verdient die Seniorenvertretung der Stadtgemeinde Bremen meinen herzlichen Dank und auch ein Lob, denn es ist ihr gelungen, eine Gruppe Ehrenamtlicher aufzustellen, die sich für diese Arbeit in den Heimen als Berater und Heimbeirat zur Verfügung stellt.

(Beifall bei der CDU und bei der SPD)

Dass die Heimaufsicht zur Schulung und Beratung von Heimbeiräten in Bremen und Bremerhaven zur Verfügung steht, hat sich bewährt. Dass die Verhältnisse zwischen Heimträgern und Bewohnern und Heimbeirat von unterschiedlicher Qualität sind, liegt in der Natur der Sache. In jedem Heim ist die Zusammensetzung der Heimbeiräte und auch der Menschen, die in dem Heim wohnen, anders.

Bei Besuchen der CDU-Sozial- und Gesundheitsdeputierten in Heimen von unterschiedlichsten Trägern haben wir erfahren, dass die Zusammenarbeit zwischen Heimbewohnern, Heimbeirat und Träger in der Regel sehr geschätzt wird. Sie gibt auch den Betreibern die Möglichkeit, Ungereimtheiten und mögliche Mängel frühzeitig und in den Anfängen zu erkennen und zu beheben. Dass es Mängel gibt, steht außer Frage, denn wer glauben würde, bei 5600 Pflegebetten in der Freien Hansestadt Bremen würde jeden Tag alles glatt gehen, der würde sich selbst etwas vormachen. Glücklicherweise gibt es in Bremen keine so spektakulären Fälle, wie sie von Zeit zu Zeit durch die Presse geistern.

In diesem Zusammenhang möchte ich noch einmal auf die Frage in der Fragestunde hinweisen, wir brauchen das jetzt nicht zu wiederholen, sowie auf

die Antwort des Senats, die mir persönlich sehr gefallen hat, denn sie zeigt anhand des 145 Seiten dicken Berichts der Pflegekommission, dass Bremen auf einem guten Weg in der Pflegelandschaft ist. Die Heime werden in vier Kategorien aufgeteilt, und hier steht auf der Seite 115, ich darf zitieren: „In den letzten Jahren hat eine deutliche Verschiebung zugunsten der Kategorien I und II stattgefunden“, also eine Verbesserung in der Pflegelandschaft in Bremen, und ich glaube, das können wir alle sehr begrüßen.

(Beifall bei der CDU)

Das ist gut so, und das ist möglicherweise auch ein Erfolg der internen und der externen Heimbeiräte und selbstverständlich der Heimaufsicht. Es ist deren Aufgabe, die Heimbewohner zu schützen und die Qualität zu überwachen. In der Vergangenheit, das kann man hier auch sagen, sind in Bremen auch schon wegen Pflegemängeln Einrichtungen geschlossen worden. Die Sanktionen werden also auch in Bremen durchaus ergriffen, wenn große Pflegemängel erkannt werden. Zusammenfassend möchte ich für die CDU an dieser Stelle sagen: Die Zusammenarbeit zwischen den Heimbeiräten und den Betreibern hat sich durch die Novellierung des Heimgesetzes positiv ausgewirkt.

Meine Damen und Herren, der beste Schutz vor Pflegemängeln und vor Vernachlässigung in Heimen ist aber der häufige Besuch von Angehörigen, Freunden und Bekannten in den Heimen bei den Betroffenen. Das gibt den Betroffenen eine Sicherheit, das gibt denen, die ihre Familienangehörigen in den Heimen besuchen, Sicherheit, und wenn man dabei einmal nach links und rechts schaut, wie es denn den anderen geht, die beim Mittagessen sind oder auf den Fluren sitzen, dann gibt das sicherlich eine Sicherheit und auch bei den Betroffenen ein gutes Gefühl. Vielleicht denken wir alle auch einmal darüber nach, unsere Freizeit so zu verbringen, dass man auch einmal ein Heim besucht. Die Besuche sind, glaube ich, die beste Sicherheit für die Menschen, die in den Heimen untergebracht sind.

Die CDU-Fraktion hat ein großes Interesse daran, die Leistung des Pflegepersonals zu würdigen. Kein Mensch kann ein Interesse daran haben, diese Leistungen schlecht zu reden. Der Beruf der Altenpflegerin und des Altenpflegers erfreut sich in der Öffentlichkeit leider keines hohen Stellenwertes. Das ist eine harte Arbeit, auch mit großen seelischen Belastungen verbunden. Die große Verweildauer im Beruf ist dafür ein deutlicher Beleg, und die Bezahlung steht im krassen Gegensatz zu der Leistung, auch der seelischen Leistung, die dort gebracht werden muss.

Wir sollten angesichts der demographischen Entwicklung alle gemeinsam daran arbeiten, dass dieser Ruf und auch dieser Beruf nicht zu Unrecht schlecht geredet wird. Dies würde sich im besonde

ren Maße auf Berufseinsteiger auswirken, denen der Wunsch, in diesem Berufsfeld zu arbeiten, dann sicherlich auch erschwert wird.

Es darf aber auch daran keinen Zweifel geben: Wo Fehler aufgedeckt werden, meine Damen und Herren, da müssen sie auch genannt werden, und es muss Folgen haben! Es werden in Pflegeheimen, das ist ganz wichtig, keine Betten verwaltet, sondern es werden Menschen, die sich selbst nicht mehr helfen können, gepflegt, damit es ihnen gut geht. Das ist ein riesiger Unterschied: Es wird mit Menschen gearbeitet und nicht nur mit Material.

Für die CDU ist es auch kein Makel, mit dem Betreiben von Pflegeheimen Geld zu verdienen. Dazu gehört in dieser Zeit mit dieser Gesetzesflut – der Bürgermeister hat vorhin dazu eine Frage beantwortet – sicherlich auch ein Stück unternehmerischen Mutes. Meine Damen und Herren, dass es durch das Heimgesetz eine Zunahme an Bürokratie und damit eine Belastung des Pflegepersonals gibt, ist sicherlich nicht von der Hand zu weisen, auch wenn der Senat so nett formuliert, ich zitiere mit Genehmigung der Präsidentin: „Je nach Standpunkt und Interessenlage kann der gleiche Sachverhalt unterschiedlich bewertet und mit unterschiedlichen Konsequenzen bedacht werden.“ Das ist so. Jeder sieht das von seiner Seite.

Dennoch beschäftigt sich ein runder Tisch Pflege unter Leitung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in Berlin auch mit den bürokratischen Auswirkungen des Heimgesetzes. Die CDU beziehungsweise die Koalition wird speziell zur Entbürokratisierung in der Pflege einen weiteren Antrag in das Plenum einbringen. Sie können nachlesen, dass dies nach Paragraph 21 unserer Geschäftsordnung bereits eingebracht worden ist. Wie wir durch die Antwort des Senats erfahren konnten, soll in diesen Tagen ein erster Zwischenbericht vorgelegt werden.

Meine Damen und Herren, ich unterbreche hier und melde mich dann noch einmal zu Wort!

Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Frau Arnold-Cramer.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Pflegemarkt in Deutschland hat sich in den letzten Jahren wie kein anderer Markt verändert, quantitativ wie aber auch qualitativ. Die Sozialeinrichtungen in Deutschland stehen vor einem großen Umbruch. Betriebswirtschaftliche, aber auch juristische Fragen waren oftmals leider nur Randthemen und galten als nicht mit den Pflegezielen zu vereinbaren. Sie waren aber auch nur sekundär, da die Zahl der Nachfragenden, also der Pflegebedürftigen, das Angebot an Pflegeplätzen auch in der Vergangenheit schon weit über

stieg. Die Einrichtungen brauchten sich über die Belegung keine großen Gedanken zu machen. Die Qualität der Pflege hatte sehr unterschiedliche Standards. Auch der Preis für die Pflege konnte als Steuerungsinstrument nicht greifen.

Der Pflegemarkt ist deshalb nicht mit dem Markt von Konsumgütern zu vergleichen, sondern er bedarf, da es sich hier im Kern um Menschen handelt, eines besonderen Schutzes. Dies allein in die Verantwortung der Träger und Einrichtungen zu stellen, ist aus meiner Sicht nicht zu verantworten. Auch eine Selbstverwaltungslösung, die von Pflegekassen und Trägern immer wieder in die Diskussion eingebracht worden ist, wird diesen besonderen Anforderungen nicht gerecht. Diesen Schutz bietet aber das im Jahr 2001 novellierte Heimgesetz.

Das Heimgesetz ist nach vielen aktuellen Berichterstattungen der letzten Monate in den Medien in den Blickpunkt der breiten Öffentlichkeit gerückt. Ich möchte das Für und Wider dieses Gesetzes in den wesentlichen Punkten ansprechen und vor allen Dingen auf den Einwand der Einrichtungen eingehen, dass das Gesetz einen erheblichen bürokratischen Aufwand verursacht. Das eigentliche Ziel des Gesetzes, eine qualitative Verbesserung in der Pflege, kann nach Ansicht der Pflegeverbände deswegen nicht wie gewünscht erreicht werden.

Der erste Punkt, den das Gesetz verändert hat, ist die verbesserte Rechtsstellung der Heimbewohner. Wichtigster Punkt in diesem Bereich ist die Erhöhung der Transparenz bei den Heimverträgen. Entgelte für die Betreuung einschließlich Pflege, für Unterkunft sowie für weitere Leistungen müssen gesondert ausgewiesen werden. Die Bewohnerinnen und Bewohner wissen ganz genau, in welchem Verhältnis die Pflegeleistung und die so genannten Hotelkosten zueinander stehen. Durch diese Kostenaufschlüsselung können auch die unterschiedlichen Heime besser als vorher miteinander verglichen werden. Die Beteiligung des Heimbeirats an diesem Pflegesatzverfahren ist grundsätzlich zu begrüßen, auch wenn dies im Einzelfall einmal zu einer Verlängerung des Verfahrens führt.

Aus meiner Sicht ist das Ziel, die Rechtsstellung der Heimbewohnerinnen und Heimbewohner zu verbessern, mit dem neuen Gesetz gelungen. Transparenz über Preise und ihre Berechnungsgrundlagen ist heute eigentlich Standard. Das Argument des verwaltungsmäßigen Mehraufwands für die Heime kann nicht gelten, da ein modernes Rechnungswesen die geforderten Informationen schnell und detailliert liefert.

Ein weiterer Schwerpunkt des neuen Heimgesetzes ist die Mitwirkungsmöglichkeit des Beirats. Wir sind ja schon in der Fragestunde darauf eingegangen. Die Beteiligung der Heimbeiräte an Vergütungsverhandlungen sowie Verhandlungen über Leistungs- und Qualitätsvereinbarungen sind, wie

wir schon festgestellt haben, sehr richtig. Deswegen ist es auch nur konsequent, die Heimbeiräte in die Qualitätssicherung und in die Überwachung der Heimaufsicht einzubeziehen. Um diese Aufgaben wahrnehmen zu können, werden entsprechende Schulungen für die Heimbeiräte angeboten. Der Martinsclub in Bremen bietet zum Beispiel einen Bildungsurlaub an mit dem Ziel, Kenntnisse über die Heimmitwirkungsverordnung zu erlangen, um sie hinterher aktiv im Wohnalltag umsetzen zu können.

Der andere Punkt ist das, was Herr Oppermann auch angesprochen hat, nämlich die Mitwirkung der Seniorenvertretung. Dies ist in Bremen ein Modell, das wirklich beispielhaft ist. Der Befürchtung der Heime, externe Beiräte könnten Informationen über interne Kalkulationen und Berechnungen hinaustragen und gegebenenfalls an Mitbewerber weitertragen, kann eben mit Hilfe oder aufgrund der intensiven Schulung in diesem Bremer Modell wirksam begegnet werden.

Heimprüfungen führen unabhängig vom jeweiligen Prüfungsverband zu Belastungen im Tagesablauf des zu prüfenden Heimes. Deswegen ist es richtig, dass sich die Prüfungsinstitutionen zeitlich, aber auch inhaltlich abstimmen. In Bremen führte die frühzeitige Bildung einer Arbeitsgemeinschaft zu einem sehr arbeitsteiligen Vorgehen. Dem aktuellen Bericht des MDK ist zu entnehmen, dass entsprechende Verfahren schon seit 1997 gelten. Die Stichprobenprüfungen, die vorgenommen werden, nehmen ungefähr ein bis drei Tage bei zwei Prüfern in Anspruch. Sie müssen 14 Tage vorher angekündigt werden.

Bei Anlassprüfungen, wenn Beschwerden direkt eingehen, finden keine Anmeldungen von Prüfungen statt, sondern hier wird sofort und detailliert geprüft. Es stellt sich aber immer wieder die Frage, das ist auch in den letzten Tagen in der Presse mehrfach diskutiert worden: Sollen oder müssen Routineprüfungen vorher angekündigt werden? Dieser Punkt ist sehr umstritten. Die Heimträger argumentieren, dass unangemeldete Prüfungen, weil sie ein Eingriff in das Hausrecht sind, an besondere Voraussetzungen zu knüpfen sind, und sie führen weiter aus, dass sie schon deshalb ineffizient sind, weil die leitenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht immer vor Ort sind, um Unterlagen vorlegen und Auskünfte erteilen zu können.