Zum Schluss will ich auch noch sagen, auch wenn es vielleicht bei einigen bewusst falsch ankommt: Ich glaube, es ist weder energiepolitisch noch für den Standort besonders günstig, wenn der größte heimische Energieversorger in einer Art und Weise in der Kritik steht, bei der er sich nicht wehren kann. Wir brauchen eine objektivierte Basis, damit nachvollziehbar wird, ob es ein Fehlverhalten der swb AG gibt. Wenn es das gibt, muss es abgestellt werden, aber wenn es das nicht gibt, dann braucht auch keine Änderung zu erfolgen.
Ich verspreche mir davon, dass wir durch eine entsprechende Preisaufsicht Rationalität in diesen Bereich bringen und Marktmacht begrenzen können, die ohne Zweifel vorhanden ist. Missbrauch muss verhindert werden. So kommen wir letztendlich auch zu einer besseren Energiepolitik. – Danke sehr!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wer ärgert sich nicht, wenn immer wieder Preiserhöhungen durchgeführt werden? So ist es auch bei den jetzigen Preiserhöhungen, die bei Strom und Gas durchgeführt worden sind. Deswegen, aber das ist nur ein Hintergrund, gibt es auch diesen interfraktionellen Antrag hier, denn wir alle wollen, dass es keine unzulässigen Preiserhöhungen gibt. Ich kann mich da auch nur dem Kollegen Schuster anschließen.
Man muss natürlich darauf achten, wie man damit nach außen geht. Wir selbst können oder ich persönlich kann natürlich nicht beurteilen, was zulässig oder was unzulässig ist, das müssen schon Fachleute tun, und die müssen das hier im Ressort tun. Ich denke, sie haben das gemacht, und das müssen wir auch weiterhin so halten. Ein wesentlicher Punkt, darauf kommen wir ja gleich noch einmal, ist das Energiewirtschaftsgesetz, das im Bundesrat verabschiedet werden soll.
Auf jeden Fall möchte ich in diesem Zusammenhang doch erst einmal die Strompreise der letzten Jahre ansprechen. Der Start der Liberalisierung: Mit Inkrafttreten des Energiewirtschaftsgesetzes im Jahr 1999 wurden die Energiepreise komplett umgewälzt. Bis zu diesem Zeitpunkt gab es in Deutschland zum Teil sehr unterschiedliche Preise für Elektrizität. Durch die damals geschützten Gebiete der einzelnen Energieversorger, zirka 900, gab es auch genauso viele unterschiedliche Preise. Nach der Liberalisierung sind die Strompreise in Deutschland sehr schnell gesunken oder haben sich ziemlich angeglichen. Nach dem Grundsatz „Konkur––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
renz belebt das Geschäft“ kann seitdem jeder Verbraucher seinen eigenen Stromanbieter und damit auch günstigere oder teurere Preise wählen. Mittlerweile hat sich aber der Strompreisverfall auch wieder umgedreht. Langsam, aber ständig ist der Strompreis wieder angestiegen und hat fast das Niveau von vor der Liberalisierung wieder erreicht. Mit der Liberalisierung des Strommarktes hat die alte CDU-Bundesregierung einen Schritt für die vertretbaren Energiepreise gemacht, also auch einen richtigen Schritt für den Verbraucher. Doch durch die Steuererhöhung der rotgrünen Bundesregierung von 28 auf 40 Prozent, die hauptsächlich auf die Ökosteuer zurückzuführen sind, haben sich die Preise natürlich auch wieder erhöht. Für die höheren Preise ist also auch die rotgrüne Bundesregierung verantwortlich, und ich meine, das muss man hier auch einmal sagen dürfen.
Meine Damen und Herren, in unserem Antrag fordern wir den Senat auf, sich schnell für eine Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes im Bundesrat einzusetzen, damit die Verbraucher nicht die Leidtragenden durch Wettbewerbsverzerrungen sind. Bisher gibt es im Bundesrat keine Einigung über das Energiewirtschaftsgesetz. Das möchte ich jetzt einmal etwas näher beleuchten. Dass das meine beiden Vorredner aus den anderen Fraktionen nicht gemacht haben, kann ich verstehen, weil die Seiten natürlich auch nicht so gut aussehen. Trotzdem, einer muss es sagen, geplant war die von der EU vorgegebene Umsetzung der Energiewirtschaftsgesetznovelle zum 1. Juli 2004. Das hat die Bundesregierung aber nicht geschafft, denn die Vorlage dieses Gesetzes hat sie über ein Jahr verschleppt und verzögert, aus welchen Gründen auch immer. Fakt ist auch, dass die rotgrüne Bundesregierung dann, nämlich unter Zeitdruck, einen Gesetzentwurf vorgelegt hat, der im Bundesrat keine Mehrheit gefunden hat, weil er nicht im Sinne des Verbrauchers war, denn die CDU sowie auch die Mehrheit der Bundesländer wollen, dass es eine Überprüfung von Strompreisen gibt, bevor der Preis erhöht wird und nicht, nachdem das Kind in den Brunnen gefallen ist beziehungsweise die Strompreise erhöht worden sind. Ich denke, das war ein unzulänglicher Gesetzentwurf der Bundesregierung. Das wäre ja genauso, als wenn ich mir eine Kuh kaufen würde und dann nachschauen würde, ob ich überhaupt noch Milchquote liefern kann.
Auch hat die Bundesregierung sich bis heute noch nicht zur Nettosubstanzerhaltung geäußert. Die Nettosubstanzerhaltung soll regeln, dass auch die nötigen Investitionen der Energiebetriebe zukünftig möglich sein können, doch die Bundesregierung schweigt. Ich frage mich: Was ist mit der verbraucherfreundlichen Politik der Bundesregierung? Sie ist wahrscheinlich in den Schlagzeilen der Zeitungen mit unter den Tisch gefallen. Die Bundesregierung muss endlich sagen, was sie will. Die Länder sind dazu bereit, und es gibt auch eine Mehrheit dazu. Interne Streitereien vom Bundeswirtschaftsminister Clement dürfen sich nicht nachteilig für den Verbraucher auswirken.
Meine Damen und Herren, unstrittig ist – ja, es ist unbequem, Herr Oppermann, aber das muss man sich dann auch einmal anhören! –, dass wir das Energiewirtschaftsgesetz novellieren müssen. Das gibt die EU vor, und das wollen wir alle im Sinne des Verbrauchers, denn wenn die Durchleitungsgebühren Dritter zukünftig überprüft werden, gibt es auch für den Konsumenten keine Wettbewerbsverzerrungen mehr. Unstrittig ist auch, dass Energiepreise, bevor sie erhöht werden, überprüft werden müssen. Ich freue mich, dass alle Fraktionen hier im Hause sich einig sind, dass wir das machen wollen, dass wir den Senat auffordern, schnell und gut im Sinne des Verbrauchers im Bundesrat zu handeln. Die Bremer CDU-Fraktion steht genauso wie die Bundes-CDU für eine marktwirtschaftliche, aber auch verbraucherfreundliche Politik, und das wird mit diesem Antrag auch deutlich. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir behandeln heute mit der Drucksachen-Nummer 16/485 den Antrag mit der Überschrift „Keine unzulässigen Energiepreiserhöhungen“. Dieser Antrag hört sich im ersten Moment sehr gut an. Leider hat er nur einen großen Fehler, er kommt um einige Jahre zu spät.
Es ist Ihnen doch nicht erst seit gestern bekannt, dass die Energieversorger schon seit Jahren eine unverschämte und meines Erachtens unzulässige Preispolitik auf Kosten der Bürger betreiben. So hat das bremische Energieunternehmen swb AG mit Wirkung zum 1. Oktober 2004 eine unverschämte und unsoziale Erhöhung der Gaspreise um sage und schreibe 0,25 Cent pro Kilowattstun
de beschlossen, und weitere unsoziale drastische Energiepreiserhöhungen für das Jahr 2005 sind bereits jetzt schon angekündigt. Die swb AG will laut Pressemitteilung unabhängig von der Entwicklung des Ölpreises für das Jahr 2005 weitere Gaspreiserhöhungen vornehmen. Zwar wurde diese Mitteilung am nächsten Tag wieder bestritten, aber ich glaube, sagen zu dürfen, dass es bei der ersten Mitteilung bleiben wird. Hinzu kommt noch, dass die Strompreise für die Bremer Bevölkerung in diesem Jahr auch noch erhöht werden sollen.
Meine Damen und Herren, wie Sie sehen, werden unserer Bürgerinnen und Bürger so unsozial und skrupellos abgezockt wie noch nie zuvor. Diese unverschämte und nicht mehr zu rechtfertigende Preisentwicklung muss beendet werden. Es haben nicht umsonst mehrere 1000 Bremer Bürger gegen diese überzogene und ungezügelte Kostenexplosion zu Recht demonstriert. Wenn wir schon einmal beim Thema sozial und soziale Gerechtigkeit sind, dann sage ich Ihnen im Namen der Deutschen Volksunion: Es ist eine Riesensauerei und für die Deutsche Volksunion unerträglich, dass zum Beispiel der ehemalige sehr gut verdienende SPD-Bürgermeister Wedemeyer seinen Strom quasi für umsonst bekommen hat, während einem Rentner oder einem armen Mütterchen, die ein Leben lang hart gearbeitet haben, die wirklich jeden Euro dreimal umdrehen müssen, um zu überleben, und ihre Stromrechnung einmal nicht bezahlen können, rigoros der Strom abgestellt wird.
Meine Damen und Herren, das hat mit sozialer Gerechtigkeit nichts mehr zu tun, das ist eine Riesenschweinerei, die Sie politisch mit zu verantworten haben. Darum sage ich im Namen der Deutschen Volksunion: Schluss mit den unzulässigen Energiepreiserhöhungen! Zwar hat die Energieleitstelle als zuständige Kontrollbehörde über dieses Ansinnen einer Preiserhöhung noch nicht entschieden, darum ist es heute umso wichtiger, dass wir diesem Antrag mit den berechtigten Forderungen zustimmen: „Die Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf, erstens sich bei der Beratung des Energiewirtschaftsgesetzes im Bundesrat für die Errichtung einer Regulierungsbehörde einzusetzen, alle Möglichkeiten für eine schnelle Verabschiedung des Gesetzes auszuschöpfen. Zweitens: Die Bürgerschaft (Landtag) erwartet weiterhin vom Senat eine konsequente Überprüfung der angekündigten Strompreiserhöhung mit dem Ziel, unzulässige Preiserhöhung zu verhindern.“
Bedenken Sie, unsere Bürgerinnen und Bürger bekommen kein Geld für das Nichtstun von großen Energiekonzernen wie zum Beispiel die CDUAbgeordnete Ahrens jährlich 60 000 Euro vom Stromkonzern RWE, oder Laurenz Meyer wurde ebenfalls vom Stromkonzern RWE sehr gut bezahlt oder die niedersächsische SPD-VW-Fraktion oder unzählige FDP-Skandalpolitiker wie Herr Döhring,
der vorbestrafte Graf Lambsdorf und so weiter oder der mit dem Visa-Skandal in die Schlagzeilen gekommene grüne Ex-Staatsminister Volmer, Bündnis 90/Die Grünen, die grünen Bonusmeilenflieger Cem Özdemir, Rezzo Schlauch und so weiter! Alle Skandalpolitiker aufzählen zu wollen, würde meine Redezeit bei weitem überschreiten.
Ich weiß gar nicht, warum Sie sich so aufregen! Doch, doch, hier vorne! Wenn Sie der Meinung sind, dass ich Ihnen die Unwahrheit gesagt habe, dann können Sie mich gern wegen Beleidigung oder Volksverhetzung anzeigen. Ich werde dem Antrag mit der Drucksachen-Nummer 16/485 „Keine unzulässigen Energiepreiserhöhungen“ zustimmen.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Dies ist ein ganz schwieriges Thema, das in dem Antrag aufgegriffen wurde und in den letzten Monaten hier in Bremen viele 1 000 Menschen bewegt hat. Das muss man, glaube ich, zur Kenntnis nehmen, und darauf muss man auch reagieren. Es ist politisch in verschiedenen Diskussionen aufgegriffen worden. Ich finde es deshalb auch richtig, dass die Fraktionen der Bürgerschaft einen Antrag an das Parlament stellen, an den Senat gerichtet, wie zukünftig verschiedene Maßnahmen verbessert werden können.
Ich will das einmal so sagen: Natürlich müssen wir auch versuchen, auf Bundesebene die Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher durchzusetzen. Das halte ich für ganz wichtig. Da gibt es zwischen Bundesumweltminister und Bundeswirtschaftsministerium nicht nur in dieser Frage unterschiedliche Auffassungen. Das ist ja nahezu ein Dauerkonflikt zwischen diesen beiden Häusern, der in der rotgrünen Bundesregierung läuft, wie tatsächlich die entsprechende Energiepolitik in diesem Land aussehen soll. Das ist nicht nur bei der Frage von regenerativen Energien immer wieder auffällig, sondern hat auch jetzt bei der Zuteilung im Rahmen des nationalen Allokationsplans bei den Emissionen eine ganz entscheidende Rolle gespielt, worüber sich diese auch erst nach einem größeren Streit verständigen konnten.
Dies hat dazu geführt, und deshalb hat der Abgeordnete Imhoff dort nicht ganz Unrecht, dass die EU-Richtlinie, die eigentlich schon eine Umsetzung in nationales Recht zum 1. Juli 2004 verlangt hätte, bis jetzt durch die Bundesregierung nicht erfüllt wurde. Ich will das ganz deutlich sagen: Ich finde das schade. Ich finde dies auch nicht ver
braucherfreundlich, sondern eher verbraucherfeindlich. Wir müssten ein Interesse daran haben, Klarheit über die Nebenkosten von Erdgaspreisen tatsächlich zu bekommen, transparente Durchsichtigkeit, und dies nicht erst, wenn Tariferhöhungen entsprechend in Kraft getreten sind, sondern schon zu einem früheren Zeitpunkt.
Vor diesem Hintergrund, finde ich, kann man die Bundesregierung nur auffordern, dort möglichst schnell ihre Hausaufgaben zu machen und tatsächlich dies endlich in nationales Recht zu gießen. Von daher freue ich mich über diese Unterstützung durch das gesamte Parlament und insbesondere auch durch die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen, weil das natürlich ein Antrag ist, der auch den Finger in die Wunde ihrer eigenen Bundesregierung legt.
Zweite Auffassung: Wir haben lange darüber diskutiert. Herr Tittmann hat auch gerade versucht, diese Empörung über fehlende Transparenz aufzugreifen, die es hier in Bremen gab über für den einen oder anderen Verbraucher nicht nachzuvollziehende Erhöhungen. Ich finde, dass wir dort in verschiedener Hinsicht die Interessen des Verbraucherschutzes stärken müssen. Dazu haben nicht nur diese Veranstaltungen gedient, die ja auch mit den Parteien jeweils stattgefunden haben, sondern wir müssen auch sehen, was wir hier tatsächlich machen können, um diese Transparenz herzustellen.
Einen kleinen Beitrag dazu hat das Bundeskartellamt geleistet. Ich finde, das muss man an dieser Stelle auch sagen, auch, um im Nachhinein vielleicht noch eine Aufklärungsarbeit zu leisten. Frau Dr. Mathes hatte das angesprochen: In einer Pressemitteilung vom 21. Dezember 2004 hat das Bundeskartellamt festgestellt, dass wegen des Verdachts missbräuchlicher Preisgestaltung gegen fünf Gasversorgungsunternehmen förmliche Missbrauchsverfahren eingeleitet werden. Gleichzeitig hat das Bundeskartellamt vier Gasversorgern in seinem Zuständigkeitsbereich mitgeteilt, dass gegen sie wegen der aktuellen Preiserhöhung kein förmliches Missbrauchsverfahren eingeleitet wird. Dazu gehören zum einen die Stadtwerke Bremen, zum andern auch die EWE in Oldenburg, also die für uns wichtigsten Versorger in diesem Bereich.
Man muss dann vielleicht auch noch einmal die Begründung dieser Untersuchung vorlesen. Diese Unternehmen haben zum Teil im informellen Vorverfahren des Bundeskartellamtes angekündigt, beabsichtigte Preiserhöhungen zu reduzieren beziehungsweise keine weiteren Erhöhungen in der laufenden Heizperiode und teilweise auch darüber hinaus durchzuführen sowie Rückerstattungen an ihre Gaskunden vorzunehmen, falls die Erlöse aus den Preiserhöhungen die Erhöhungen der Bezugskosten übersteigen. Das Bundeskartellamt hat fer
Meine sehr verehrten Damen und Herren, diese Erklärung vielleicht gleich am Anfang hätte vielen Verbrauchern, glaube ich, den Wind aus den Segeln genommen. Sie hätte auch zu einer entspannten Diskussion über dieses Thema geführt und Herrn Tittmann jetzt nicht die Möglichkeit gegeben, dieses Thema auch noch populistisch für seine Wählerinteressen zu nutzen. Insofern sollte man sich überlegen, ob man solche Debatten nicht am Anfang führt, wenn man solche Preiserhöhungen plant, und nicht am Ende.
Zum zweiten Punkt des Antrags will ich auch etwas sagen. Frau Dr. Mathes, ich finde nicht, dass Sie ihn zurückziehen müssen. Ich weiß nicht, ob Sie das nur für sich erklärt haben oder für alle, aber da steht: „Die Bürgerschaft erwartet weiterhin vom Senat eine konsequente Überprüfung der angekündigten Strompreiserhöhungen mit dem Ziel, unzulässige Preiserhöhungen zu verändern.“ Dazu kann ich Ihnen sagen, das wird mein Haus auch in Zukunft weiter vornehmen. Das haben wir in den letzten Jahren intensiv gemacht, und ich kann Ihnen sagen, dass der Mitarbeiter meines Hauses dort schon bei den jeweiligen Energieunternehmen gefürchtet ist, weil er sich sehr genau mit diesem Thema beschäftigt, weil er die einzelnen Positionen entsprechend hinterfragt und weil er dort auch im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher tatsächlich eine Überprüfung dieser Preiserhöhungen durchführt.
Sofort! Ich kann Ihnen sagen, dass zumindest in den beiden letzten Jahren auch bisher die gewünschten Anträge nie eins zu eins genehmigt worden sind, sondern dass es dort entsprechende Abschläge gab, weil in dem Rahmen der Prüfung dieser Erhöhungen festgestellt worden ist, dass dort Positionen eingerechnet wurden, die für solche Erhöhungen nicht legitim waren. Vor diesem Hintergrund werden wir das im Interesse der Bürgerinnen und Bürger und der Verbraucher in unserem Land schon genauestens vornehmen. Daher, Frau Dr. Mathes, habe ich überhaupt kein Problem damit, dass Sie diese Position im Antrag belassen und uns gern in dieser schweren Arbeit – denn ich verstehe das auch als eine Unterstützung des Parlaments – dann auch tatsächlich unterstützen.
Aus dem „sofort“, Herr Senator, habe ich entnommen, dass Sie bereit sind, eine Zwischenfrage anzunehmen.
Würden Sie dem zustimmen, dass so ein Antrag immer im Gesamtkontext gelesen werden muss und dass, wenn man im Vorspann auf die aktuelle Preiserhöhung eingeht, sich dann natürlich auch der Punkt in der Forderung darauf bezieht. In Anbetracht der Tatsache, dass ich da eine Klarstellung haben wollte, dass das zeitlich aktuell ist, habe ich entsprechend in Abstimmung mit den umweltpolitischen Sprechern der beiden anderen Fraktionen den Änderungsantrag hier eingebracht. Ansonsten glaube ich aber, dass wir da eigentlich in der Sache keinen Handlungsbedarf haben.
Aber dann streichen Sie einfach den dritten Absatz aus dem Antrag und lassen die Forderung darin, dann ist die Aktualität heraus,
Ich sage Ihnen auf jeden Fall zu, egal, ob Sie es jetzt herausstreichen oder nicht, dass wir im Interesse der Bremerinnen und Bremer diese Prüfung bei den Strompreisen weiterhin genau vornehmen und sehr genau darauf achten werden, dass tatsächlich nur die Kosten, die auch anzurechnen sind, dort berücksichtigt werden. In diesem Sinne hoffe ich, dass auch die rotgrüne Bundesregierung ihren Streit möglichst schnell beendet, dass wir das gleiche Ergebnis, das wir bei den Stromtarifen haben, auch bei den Erdgaspreisen erreichen, auch im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher. Dann sind wir schon einen deutlichen Schritt nach vorn gekommen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!