Protokoll der Sitzung vom 27.01.2005

Was Sie zu den Offenen Kanälen sagten, Frau Stahmann! Der Offene Kanal bekommt ein neues Gesicht. Ich glaube, mit dem Landesmediengesetz und wie es dann natürlich auch von den Leuten im Offenen Kanal umgesetzt wird, bekommt er jetzt endlich einmal ein Gesicht. Die Akzeptanz in der Bevölkerung, da widerspreche ich so ein bisschen dem Kollegen Schildt, war doch sehr niedrig, wenn dann kurdische Säbeltänze oder indische Volksmusik gezeigt wurden.

(Abg. B ö d e k e r [CDU]: Das habe ich immer gern gesehen!)

Ja, das ist jetzt leider ein bisschen weniger! Mit dieser neuen Struktur bekommen wir einen lokalen Phoenix, sage ich einmal, und da muss auch noch einiges im Offenen Kanal passieren. Ich glaube, die Leute sind da auch gewillt, das zu machen. Mit dem Campusfernsehen, ich meine, da müsste man mit den Universitäten und Hochschulen sprechen. Ich glaube, wenn Interesse von der Seite vorhanden ist, gibt es da auch Möglichkeiten, das zu regeln.

Was ganz wichtig ist, wir haben ein sehr modernes Landesmediengesetz, wenn wir es dann letztlich im nächsten Monat verabschieden. Es wird vieles liberalisiert, zum Beispiel auch die Kabelnetze. Es gibt eben auch für die Kabelanbieter jetzt mehr Möglichkeiten, auch frei zu entscheiden. Das liegt natürlich einerseits auch an der Digitalisierung, dass es die Mangelverwaltung, wie es sie bisher im analogen Netz gibt, im digitalen Netz nicht mehr so gibt, aber es gibt eben auch Anreize für die Kabelnetzanbieter, Geld in die Hand zu nehmen und in die Digitalisierung zu investieren, damit sie dann auch letztlich ihre Produkte vermarkten können, ohne dass die Vielfalt und die Unabhängigkeit nicht mehr gewahrt ist.

Die Medienkompetenz, glaube ich, und das steht auch explizit in diesem neuen Gesetzentwurf, ist sehr wichtig, denn wir können nicht nur über technische Regelungen Jugendliche und Kinder vor dem schwie

rigen Gebrauch gerade des Internets schützen, sondern wir müssen eben über Medienkompetenz etwas erreichen. Jeden technischen Standard oder jede technische Schutzfunktion kann man nämlich umgehen, das haben die letzten Jahre gezeigt. Bei den Gremien bin ich gern bereit, zwischen der SPD und den Grünen zu vermitteln, da werden wir, glaube ich, auch eine gemeinsame Lösung finden.

(Abg. Frau H ö v e l m a n n [SPD]: Ein guter Mensch!)

Ich bin aber der Meinung, da stimme ich mehr dem Kollegen Schildt zu, es muss gewährleistet sein, dass nicht nur ein so genanntes Fachgremium existiert, wie man das dann auch immer zusammenstellt, sondern dass dort auch normaler Menschenverstand vertreten ist. Das ist ja Sinn und Zweck dieses Rundfunkausschusses, dass ganz normale Bürger schauen, finde ich das jetzt gut, finde ich das nicht gut, sollte man in die oder in die andere Richtung gehen.

(Glocke)

Sind Sie bereit, eine Zwischenfrage anzunehmen?

Bitte, Frau Stahmann!

Herr Strohmann, wir waren ja zusammen bei der gemeinsamen Sitzung der Medienausschüsse der norddeutschen Länder und haben gesehen, wie die ULR in Kiel arbeitet. Herr Professor Dr. Wienholtz hatte uns ja ausdrücklich empfohlen, als Bremer dieses Modell auch noch einmal in die Novellierung des Landesmediengesetzes einzubeziehen. Wären Sie denn bereit, im Medienausschuss dieses Thema auch ernsthaft zu vertiefen, damit wir hier zu einer wirklichen Reform der Gremien kommen?

Ja, selbstverständlich können wir das auch noch einmal diskutieren oder vertiefen! Die Frage ist jetzt nur, und darüber müssen wir erst einmal reden, ob es denn eine wirkliche Reform ist. Sie reden jetzt schon, als wenn das jetzt schlecht ist. Wenn ich jetzt sage, ja, wir wollen es reformieren, würde ich damit bestätigen, dass die jetzige Praxis schwierig oder nicht funktioniert. Ich glaube, darüber sollte man noch einmal diskutieren. Da sind wir aber, glaube ich, auch nicht so weit. Wir werden wahrscheinlich dann wieder einen vernünftigen Kompromiss finden.

Wir müssen natürlich auch beachten, dass wir die verfassungsrechtliche Trennung und Staatsferne gewährleisten. Das ist ja immer so ein Problem. Das

Verfassungsgericht sagt da eindeutig, bei 50 Prozent muss ohne politischen Einfluss frei gewählt werden, und wenn das dann auch gewährleistet ist, kann man über alles reden.

Zusammenfassend, glaube ich, ist dieser Entwurf gut gelungen. Er ist auch führend unter den anderen Gesetzgebungen der Bundesrepublik, und deswegen bitte ich Sie, diese erste Lesung zu unterstützen, damit wir dann auch ein modernes, für das 21. Jahrhundert fähige Landesmediengesetz haben. – Vielen Dank!

(Beifall bei der CDU und bei der SPD)

Als nächster Redner erhält das Wort Herr Staatsrat Professor Dr. Hoffmann.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich will es kurz machen! Der Senat begrüßt die Diskussionsfreude über den Entwurf und wird sicherlich auch seinen Teil dazu beitragen und auch etwas dabei lernen. Herr Strohmann, ich könnte Ihnen einiges darüber verraten, warum die Senatskanzlei hier säumig ist. So etwas geschieht nicht ohne Grund. Deswegen nehme ich das zwar gern oder ungern hin, und lasse mich da von Ihnen tadeln. Es ging nicht anders aus bestimmten Gründen.

Ich möchte doch zwei Dinge anmerken und Sie bitten, in der Diskussion zu berücksichtigen, dass wir hier über Rundfunkgebühren reden. Da gibt es eine ganz klare Positionierung der Gesamtheit der Länder, dass unter dem Gesichtspunkt das Thema Landesmedienanstalt et cetera ziemlich hohe Priorität hat, was, sagen wir einmal, vielleicht ein etwas unfreundlicher Akt gegenüber den Landesmedienanstalten werden könnte. Wir haben jetzt gerade den Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag, aber für die nächste Gebührenperiode ist das ein Thema, wo man sehr ausführlich und gründlich darüber reden wird, was davon noch übrig bleibt. Das ist jedenfalls mein Eindruck.

Ich bin gestern auf einer Sitzung der Rundfunkkommission gewesen, und da war das ein sehr deutliches Thema in dieser Richtung, weil da auch eine ganz klare Verabredung vorgesehen ist. Das können Sie in den Protokollnotizen zum Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag sehen, dass da etwas passiert. Insoweit muss man das bei dem Ganzen, was jetzt nicht diese Legislaturperiode betrifft, weil die nächste Gebührenperiode ja, glaube ich, erst 2009 wieder anfängt, vielleicht ein bisschen mit im Blick haben, weil vielleicht auch eine angemessene Form der Formulierungen und der inhaltlichen Bezüge der Novellierung des Landesmediengesetzes dazu beitragen kann, dass wir eine größere Akzeptanz finden.

(Glocke)

Sind Sie bereit, eine Zwischenfrage anzunehmen?

Ja, bitte!

Bitte, Frau Kollegin!

Herr Staatsrat, Sie haben eben das Treffen der Rundfunkkommissionen der Länder angesprochen und gesagt, dass es weitere Überlegungen für den nächsten Staatsvertrag gibt. Ist erneut angedacht, die Landesmedienanstalten der norddeutschen Länder in einer zu bündeln?

Das steht nicht in dem Rundfunkstaatsvertrag, weil das ein 16-Länder-Vertrag ist, aber solche Überlegungen gibt es auch. Die haben wir gestern nun gerade nicht beraten, weil noch ein paar andere Kollegen da waren, die nicht zu den norddeutschen Ländern gehören.

Haben Sie eine weitere Zwischenfrage? – Bitte, Frau Kollegin!

Ich würde den Staatsrat bitten, ob er noch kurz ausführen könnte, worüber genau gestern geredet worden ist!

Über den Auftrag, der in der Protokollnotiz steht! Dass man sich über Sinn, Nutzen, Finanzierung und Aufgabenstellung der Landesmedienanstalten, die ja ein sehr breites Spektrum ganz unterschiedlicher Art haben, unterhalten muss, und ob das alles etwas mit Rundfunkgebühren zu tun hat, ist etwas problematisch.

Andererseits ist meine persönliche Einschätzung, da in jedem Land die Rundfunkgebührenanteile, die dafür verwendet werden, nicht nur für sinnvolle Sachen verwendet werden, sondern auch für Wunschkinder und liebste Ziele der jeweiligen Länder und ihrer Medien und Politiker verwendet werden, wird es sehr schwierig sein, da einen Konsens zu finden. Wenn man keinen Konsens findet, bleibt nachher nur noch die allgemeine Daumenschraube, den Anteil der Gebühren zu reduzieren. Das ist aber alles noch weit offen. Ich wollte nur darauf aufmerksam machen: Unsere Diskussion muss schon in den Blick nehmen, dass es auch generell um die Akzeptanz dieser Rundfunkgebührenverwendung und dieser Landesmedienanstalten geht.

Eine Bemerkung, die selbstverständlich nicht eine Bemerkung im Namen des Senats ist, die ich mir aber persönlich noch erlauben möchte, ist, dass die Frage der Zusammensetzung und die Größe des Lan

desrundfunkausschusses sicherlich diskussionsbedürftig ist. – Vielen Dank!

(Beifall bei der SPD)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Die Beratung ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Wer das Bremische Landesmediengesetz, Drucksache 16/500, in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt das Gesetz in erster Lesung.

(Einstimmig)

Meine Damen und Herren, es ist vereinbart worden, nach der ersten Lesung den Gesetzesantrag an den Ausschuss für Informations- und Kommunikationstechnologie und Medienangelegenheiten zu überweisen.

Ist das in Ordnung so? Dann lasse ich darüber abstimmen.

Wer der Überweisung des Gesetzesantrags mit der Drucksachen-Nummer 16/500 zur Beratung und Berichterstattung an den Ausschuss für Informationsund Kommunikationstechnologie und Medienangelegenheiten seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) überweist entsprechend.

(Einstimmig)

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