Protokoll der Sitzung vom 23.02.2005

Zu eins: Mit der Schwarzfahrerquote wird zum Ausdruck gebracht, wie viele Fahrgäste ohne gültigen Fahrausweis angetroffen worden sind im Verhältnis zu den Fahrgästen, die insgesamt kontrolliert wurden.

Die Bremer Straßenbahn AG schätzt den Anteil der Fahrgäste ohne gültiges Ticket in Bremen auf bis zu zehn Prozent. Von den im Jahr 2004 kontrollierten Fahrgästen wurden rund vier Prozent als Schwarzfahrer festgestellt. Die Differenz stellt eine – passend zum Thema – so genannte Grauzone dar. Diese ergibt sich dadurch, dass auch auf Linien und zu Uhrzeiten geprüft werden muss, auf denen nur wenige Schwarzfahrer angetroffen werden.

Nach Angaben der Verkehrsgesellschaft Bremerhaven betrug die Schwarzfahrer-Quote im ersten Halbjahr 2004 1,83 Prozent, und im zweiten Halbjahr reduzierte sich diese Quote auf 0,56 Prozent.

Zu zwei: Die Zahl der bei der Staatsanwaltschaft Bremen wegen Erschleichens von Leistungen, Paragraph 265 a StGB, in der Stadtgemeinde Bremen geführten Ermittlungsverfahren hat sich wie folgt entwickelt: 2000 5677, 2001 5488, 2002 2789, 2003 4646, 2004 5294.

Die Zahl bei der Staatsanwaltschaft Bremen, Zweigstelle Bremerhaven, wegen Erschleichens von Leistungen in der Stadtgemeinde Bremerhaven geführten Ermittlungsverfahren hat sich wie folgt entwickelt: 2000 146, 2001 156, 2002 67, 2003 59, 2004 56.

Die genannten Zahlen beziehen sich überwiegend auf den öffentlichen Personennahverkehr, soweit er Busse und Straßenbahnen betrifft. Einem Teil der Verfahren, der sich nicht genauer eingrenzen lässt, liegen Straftaten zum Nachteil der Deutschen Bahn zugrunde.

Zu drei: Die Bremer Straßenbahn AG prüft zurzeit den Fahrgasteinstieg vorn an der Fahrertür mit Vorzeigen des Fahrausweises im Busbereich ab 20 Uhr. Nach dieser Testphase soll die Maßnahme analysiert und bewertet werden. Im Straßenbahnbereich bietet sich das Verfahren „Einstieg nur beim Fahrpersonal“ wegen der Besonderheit der Fahrzeuge – zum Teil noch getrennte Wagen – und wegen der wesentlich längeren Aufenthaltszeiten an den Haltestellen als bei Bussen nicht zur Übernahme an.

Die Verkehrsgesellschaft Bremerhaven teilt mit, dass mit Beginn der Sommerferien, also ab Juli 2004, die Einführung des kontrollierten „Einstiegs vorn“ erfolgte. Nach Einführung des kontrollierten „Einstiegs vorn“ reduzierte sich die Schwarzfahrerquote von 1,83 Prozent auf 0,56 Prozent. Die VGB will weiter beobachten, ob sich der erzielte positive Effekt in den nächsten Monaten fortsetzt.

Der Senat begrüßt die von den beiden Verkehrsbetrieben in Bremerhaven und Bremen eingeführten kontrollierten Einstiegsverfahren im vorderen Bereich der Busse. Der Senat erwartet von den Verkehrsbetrieben, dass diese dem Ressort Bau, Umwelt und Verkehr über den Erfolg dieses Einstiegsverfahrens Bericht erstatten. Der Senat begrüßt ferner als sinnvolle Maßnahme zur Reduzierung von Schwarzfahrten die Schwerpunktkontrollen, die bereits verstärkt in Abstimmung mit der Polizei in Bremen und Bremerhaven durchgeführt werden.

Zur Reduzierung von Schwarzfahrten wäre auch eine Erhöhung des nach Bundesrecht festgelegten „erhöhten Beförderungsentgeltes“ denkbar. Das gültige „erhöhte Beförderungsentgelt“ wurde zum 1. 1. 2003 mit Zustimmung des Bundesrates von 30 Euro auf 40 Euro festgesetzt. Durch eine erneute Erhöhung könnte eine weitere abschreckende Wirkung erzielt werden. Dieses Ziel kann aber nur mit Zustimmung der anderen Länder erreicht werden.

Möchten Sie eine Zusatzfrage stellen? – Bitte sehr!

Die Antwort ist zwar sehr ausführlich, ich habe aber noch zwei kleine Nachfragen.

(Senator E c k h o f f : Das fand ich auch!)

Schönen Dank, Herr Eckhoff, damit haben sich Ihre Mitarbeiter sehr viel Mühe gegeben!

Wenn man sich die Zahlen anschaut, stellt man fest, in Bremerhaven sind insgesamt 56 Ermittlungsverfahren wegen Schwarzfahrens im Jahr 2004 durchgeführt worden, in Bremen-Stadt waren es 5294. Das ist, wenn man es übersetzt, in Bremen etwa das Zwanzigfache dessen, was in Bremerhaven an Ermittlungsverfahren durchgeführt wird. Mir geht es vor

allem um die Frage der Belastung der Staatsanwaltschaft und der Polizei durch diese Verfahren. Kann es sein, dass diese unterschiedlichen Zahlen auf eine unterschiedliche Anzeigepraxis der Verkehrsunternehmen zurückgehen? Es kann ja daran liegen, dass in Bremerhaven nicht so viel angezeigt wird.

Bitte, Herr Senator!

Die Differenz ist ja sogar noch größer. Das Zwanzigfache stimmt schon nicht, wenn Sie die Größe der Gemeinden entsprechend berechnen. Man hatte mir gesagt, dass es im Endeffekt zwei Gründe hat, zum einen, dass die Kontrollen nicht so systematisch wie in Bremen stattfinden, und zum zweiten, dass man in Bremerhaven auch bei der VGB seit 2002 auf das Stellen von Strafanzeigen verzichtet und die Zahlen in aller Regel nur noch zugrunde legen die Beförderung der Erschleichung bei der Deutschen Bahn.

Eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Eine Frage habe ich noch! Die Frage ist jetzt nicht vom Justizsenator, sondern von Ihnen beantwortet worden, aber vielleicht wissen Sie es auch: 5200 Ermittlungsverfahren, die im Jahr durchgeführt werden! Wie viele Staatsanwälte sind damit beschäftigt?

Bitte, Herr Senator!

Diese Frage müssten Sie wirklich noch einmal an den Justizsenator stellen. Die kann ich Ihnen jetzt nicht beantworten.

(Abg. G r o t h e e r [SPD]: Das habe ich befürchtet! Danke schön!)

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor. Vielen Dank, Herr Senator!

Die elfte Anfrage trägt die Überschrift „Arzneimittelverbrauch in Bremen“. Sie ist unterzeichnet von den Abgeordneten Brumma, Böhrnsen und Fraktion der SPD.

Bitte, Herr Brumma, stellen Sie die Fragen!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Wie haben sich der Arzneimittelverbrauch und die -kosten in den vergangenen drei Jahren im Land Bremen entwickelt?

Zweitens: Inwieweit ist dieses Resultat auf bundespolitische Effekte zurückzuführen?

Drittens: Wie werden von Seiten der Krankenkassen und der Vertretungen der Ärzteschaft die Steuerungsinstrumente für eine Verringerung des am

bulanten Arzneimittelverbrauchs im Land Bremen genutzt?

Die Anfrage wird beantwortet von Frau Senatorin Röpke.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage eins: Dem Senat liegen keine auf das Land Bremen bezogenen endgültigen Abrechnungsdaten für die Arzneimittelkosten vor, da insoweit nur die Ausgaben der landesunmittelbaren Krankenkassen bekannt sind. Darin enthalten sind allerdings auch die Ausgaben für die nicht im Land Bremen wohnenden Versicherten. Daten über Arzneimittelkosten im Land Bremen lassen sich aber aus Informationen des Deutschen Apothekenverbandes entnehmen, die sich auf Apothekenumsätze im Bezirk der Kassenärztlichen Vereinigung Bremen beziehen. Dabei handelt es sich jedoch nur um Anhaltswerte. Nach den Daten des Deutschen Apothekenverbandes betrug der Umsatz im Jahr 2002 191,56 Millionen Euro, im Jahr 2003 181,29 Millionen Euro – also minus 5,36 Prozent –, im Jahr 2004 147,39 Millionen Euro, also minus 18,7 Prozent.

Zu Frage zwei: Erstmals im Jahr 2003 konnte der in den Vorjahren bestehende Aufwärtstrend bei den Arzneimittelausgaben nicht nur gestoppt, sondern sogar umgekehrt werden. Begünstigt wurde diese Entwicklung durch die Gesetzgebung, die im Jahr 2003 mit dem Beitragssatzsicherungsgesetz und dem Zwölften SGB-V-Änderungsgesetz und im Jahr 2004 mit dem Gesundheitssystem-Modernisierungsgesetz auf die Arzneimittelpreise Einfluss nahm.

In welchem Umfang der Rückgang der Arzneimittelausgaben auf die Gesetzgebung des Bundes oder auf das Engagement der Vertragspartner im Land Bremen zurückzuführen ist, lässt sich nicht eindeutig ermitteln. Allerdings ist – wie bereits von 2002 zu 2003 – der Rückgang von 2003 zu 2004 im Land Bremen deutlich stärker ausgefallen als im Bundesgebiet, und zwar um 18,7 Prozent gegenüber 11,2 Prozent. Es ist deshalb davon auszugehen, dass die in der Antwort auf Frage drei dargestellten Bemühungen der Vertragspartner erheblich zu dem Ausgabenrückgang beigetragen haben.

Zu Frage drei: Die Vertragspartner im Land Bremen nutzen die ihnen gebotenen Möglichkeiten zur Einflussnahme auf die Arzneimittelverordnungen konsequent. So unterliegt das Verordnungsverhalten der Ärzte der Wirtschaftlichkeitsprüfung nach Paragraph 106 SGB V, die von den Krankenkassen und der Kassenärztlichen Vereinigung gemeinsam wahrgenommen wird.

Seit 2003 ist das Wissenschaftliche Institut der Ortskrankenkassen in der Lage, Monatsberichte über

das Verordnungsverhalten jedes Arztes zu liefern. Diese Berichte setzen Krankenkassen, Kassenärztliche Vereinigung und Pharmazeutische Beratungsstelle ein, um die gemeinsam durchgeführte Beratung der Ärztinnen und Ärzte zielgenauer und daher mit verbesserter Qualität durchführen zu können.

In Zusammenarbeit mit dem Zentrum für Sozialpolitik der Universität Bremen führen die bremischen Betriebskrankenkassen das Projekt BKK Arzneimittelberatung durch, bei dem die zu Lasten der beteiligten Krankenkassen verordneten Arzneimittel anonymisiert nach verschiedenen Kriterien ausgewertet und den verordnenden Ärzten die Auswertungen vorgestellt werden, so dass sie daraus Rückschlüsse für ihr Verordnungsverhalten ziehen können. – Soweit die Antwort des Senats!

Eine Zusatzfrage?

(Abg. B r u m m a [SPD]: Bei diesen Aus- führungen, vielen Dank, das war sehr aus- führlich!)

Frau Kollegin Dr. Mohr-Lüllmann, bitte sehr!

Eine Frage von mir! Die Arzneimittelausgaben sind deutlich zurückgegangen, noch deutlich mehr als im Bundesdurchschnitt. Inwieweit betrifft das eigentlich auch möglicherweise den Rückgang von notwendigen Verordnungen, so zum Beispiel auch von Impfungen, gibt es dazu Erkenntnisse?

Bitte, Frau Senatorin!

Da muss ich jetzt ehrlich gesagt passen. Ich habe mich jetzt nur auf Arzneimittel vorbereitet.

Eine Zusatzfrage? – Bitte, Frau Kollegin!

Oder andere notwendige Arzneimittel? Es geht um notwendige Verordnungen.

Bitte, Frau Senatorin!

Die Frage nehme ich noch einmal mit, die kann ich jetzt nicht fundiert beantworten.

Vielen Dank, Frau Senatorin!