Protokoll der Sitzung vom 24.02.2005

Da sind wir bei den Rahmenbedingungen, die wir von Bremen auch nicht beeinflussen können: Wirtschaftspolitik auf der Bundesebene, die gesellschaftliche Verpflichtung von Unternehmen, die Steuerpolitik, die Frage, wie sich Konjunktur entwickelt. Das sind alles Rahmenbedingungen, die wir nicht in der Hand haben, die aber ganz entscheidend dafür sind, wie viele neue Jobs in dieser Gesellschaft möglich sind, und daran müssen wir alle gemeinsam arbeiten. – Danke schön!

(Beifall bei der SPD)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Die Aussprache ist geschlossen.

Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt von der Antwort des Senats, Drucksache 16/531, auf die Große Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Kenntnis.

Wir sind nun am Ende der Vormittagssitzung angekommen, und ich unterbreche die Sitzung der Bürgerschaft (Landtag) bis 14.30 Uhr.

(Unterbrechung der Sitzung 12.56 Uhr)

Vizepräsident Ravens eröffnet die Sitzung wieder um 14.32 Uhr.

Meine Damen und Herren, die unterbrochene Sitzung der Bürgerschaft (Land- tag) ist wieder eröffnet.

Achter Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Achter Rundfunkänderungs- staatsvertrag)

Mitteilung des Senats vom 5. Oktober 2004 (Drucksache 16/424)

Wir verbinden hiermit:

Gesetz zum Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag

Mitteilung des Senats vom 9. November 2004 (Drucksache 16/450) 2. Lesung

s o w i e

Bericht und Antrag des Ausschusses für Informations- und Kommunikationstechnologie und Medienangelegenheiten zum Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag, Mitteilung des Senats vom 5. Oktober 2004 (Drs. 16/424), und zu dem Gesetz zum Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag, Mitteilung des Senats vom 9. November 2004 (Drs. 16/450) vom 4. Januar 2005

(Drucksache 16/498)

u n d

Achter Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Achter Rundfunkänderungs- staatsvertrag) – Unabhängige Festsetzung der Rundfunkgebühren auch zukünftig sicherstellen

Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 26. Januar 2005 (Drucksache 16/520)

Dazu als Vertreter des Senats Herr Bürgermeister Dr. Scherf.

Meine Damen und Herren, der Achte Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge vom 5. Oktober 2004, Drucksache 16/424, ist von der Bürgerschaft (Landtag) in ihrer 29. Sitzung am 11. No

vember 2004 an den Ausschuss für Informations- und Kommunikationstechnologie und Medienangelegenheiten überwiesen worden.

Das Gesetz zum Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag vom 9. November 2004, Drucksache 16/450, hat die Bürgerschaft (Landtag) in ihrer 30. Sitzung am 8. Dezember 2004 in erster Lesung beschlossen und ebenfalls an den Ausschuss für Informations- und Kommunikationstechnologie und Medienangelegenheiten überwiesen.

Dieser Ausschuss legt nunmehr mit der Drucksachen-Nummer 16/498 seinen Bericht dazu vor.

Wir kommen zur zweiten Lesung des Gesetzesantrages.

Die gemeinsame Beratung ist eröffnet.

Ich erteile zuerst dem Berichterstatter des Ausschusses, Herrn Strohmann, das Wort.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Man hat gerade gehört, was der Präsident vorgetragen hat. Das hört sich alles komplizierter an, als es eigentlich ist. Wir haben wieder einmal eine Novellierung des Rundfunkstaatsvertrags, und zwar achte. Es ist ja so, dass man zu gegebenen Zeitpunkten in Rundfunksachen diese Staatsverträge auflegt, um die Zusammenarbeit der einzelnen Rundfunkanstalten zu organisieren.

In diesem Fall hat es wieder eine besondere Diskussion gegeben, das haben Sie ja alle mitbekommen. Das ist eigentlich die Diskussion, die die meisten in der Bevölkerung, vielleicht auch Sie, interessiert, und zwar die anstehende Anpassung der bestehenden Rundfunkgebühren, sprich eine Erhöhung der Rundfunkgebühren, das muss man ganz offen und ehrlich sagen. Hierzu haben wir im Ausschuss natürlich auch diskutiert und uns damit auseinander gesetzt wie mit den anderen Punkten, die ich als Berichterstatter gleich noch ein wenig vortragen werde.

Die Ministerpräsidenten haben beschlossen, dass ab 1. April 2005 die Rundfunkgebühren um 88 Cent auf 17,03 Euro erhöht werden, und dies dann in diesen Staatsverträgen, die wir heute ratifizieren müssen, festgelegt. Es sind ein paar Punkte in diesem Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag, die dort mit eingearbeitet wurden. Gerade im Bereich der Gebühren wurde jetzt noch einmal das Rundfunkgebührenrecht modifiziert, und zwar geht es um einige Punkte. Viele Punkte sind beibehalten worden wie die Befreiung des Zweitgerätes, wenn es in einer Wohnung ist. Das war vorher schon so.

Dann ist noch das so genannte Hotelprivileg modifiziert worden. Bisher war es so, dass Hotels für die Rundfunkgeräte, die sie in ihrem Haus haben, nur 50 Prozent Rundfunkgebühr zahlen mussten, weil man ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

immer gesagt hat, dass die Auslastung im Durchschnitt 50 Prozent ist. Nach einer Diskussion gab es dann einen Kompromiss, dass dies ein bisschen verändert wurde, und zwar auf 75 Prozent, aber nur für Hotels ab 50 Betten, mit bis zu 50 Gästezimmern bleibt es bestehen.

Ein weiterer Punkt ist einer, der uns schon seit einigen Jahren beschäftigt und mit dem wir uns befasst haben, nämlich mit der Konvergenz der Geräte, womit man öffentlich-rechtliche Rundfunk- oder Fernsehangebote empfangen kann, also internetfähige Personalcomputer beziehungsweise Mobilfunkgeräte. Darüber gab es schon bei den vorherigen Staatsverträgen immer Diskussionen. Dann gab es so ein Moratorium, dass das ausläuft. Hier hat man jetzt eine Lösung gefunden, dass diese Bereiche unter die Zweitgeräteregelung fallen. Wenn man also ein Fernsehgerät oder ein Rundfunkgerät hat, dann ist man davon befreit. Es ist nur gebührenpflichtig für Leute, die bisher keinerlei Rundfunkgeräte im Haus haben, aber einen internetfähigen Personalcomputer oder ein Mobilfunkgerät. Diese müssen jetzt Rundfunkgebühren bezahlen.

Außerdem sind auch immer wieder in der Diskussion die Telefonmehrwertdienste, also zum Beispiel „Tor des Monats“, wo man anrufen kann, wen man wählen will. Mit 0190- oder 0900-Nummern haben natürlich auch die Öffentlich-Rechtlichen Geld verdient. Das wird jetzt mit dem neuen Staatsvertrag ausgeschlossen. Sie dürfen damit kein Geld verdienen, es darf nur noch das, was sie dann an Kosten haben, weitergeschaltet werden, ansonsten dürfen sie damit keinen Gewinn erzielen.

Weiterhin ist die Begrenzung der Rundfunkprogramme in der Diskussion. Das war immer so eine Diskussion oder bei einigen auch ein Ärgernis, dass Rundfunkangebote sich ausgeweitet haben. Hierzu haben jetzt die Ministerpräsidenten beschlossen, dass das auf die jetzt bestehende Höchstgrenze begrenzt ist. Bei Hörfunkprogrammen sind das in Deutschland 64 im analogen Bereich. Wenn irgendwann komplett die Digitalisierung der Angebote durchgeführt worden ist, wird darüber verhandelt, und dann muss man noch einmal sehen, weil da die Möglichkeiten und die Kosten natürlich ganz anders gestaltet werden können.

Die Finanzierung der Landesmedienanstalten ist dann ein weiterer Punkt. Bisher wurden immer zwei Prozent des Gebührenaufkommens auf die jeweiligen Landesmedienanstalten aufgeteilt, die auch für die Organisation der privaten Anbieter und noch andere Aufgaben zuständig sind wie in Bremen zum Beispiel für den Offenen Kanal. Dies wurde jetzt auf zwei Prozent der bisherigen Gebühren eingefroren. Das würde jetzt bei der Gebührenerhöhung bei 1,86 Euro – ich weiß es jetzt nicht hundertprozentig, so in diesem Bereich – eingefroren, da gibt es nicht mehr Geld.

Die so genannten Regionalfenster der Privaten, also zum Beispiel RTL und SAT. 1 haben ja Regionalfenster, wie Sie es sehen, sind ebenfalls ein Punkt. Da gab es oftmals eine Diskussion, dass die Qualität der Regionalfenster sehr schlecht oder sehr schwierig war und dass es keine richtigen Regionalsendungen sind, sondern dass dort Punkte hineingekommen sind, die keinen richtigen regionalen Bezug hatten, die dann auch in anderen Sendungen gesendet und dort mit eingeschoben wurden. Da hat man eine Regelung gefunden, dass die Produktionsgesellschaften, die diese Regionalfenster produzieren, nicht direkte Töchter der Muttergesellschaften sind, um eine gewisse Unabhängigkeit und auch einen Ansatz zu schaffen, dass dann auch wirklich richtige Regionalfenster jeweils ausgestrahlt werden.

Für uns als Bremer Landesparlament, das natürlich eng mit Radio Bremen verbunden ist, gibt es noch ein paar Sachen in diesem Rundfunkänderungsstaatsvertrag, die sehr erfreulich sind. Die anderen Rundfunkanstalten haben sich auch in den Protokollnotizen, die ja meistens noch interessanter als die eigentlichen Regelungen in den Staatsverträgen sind, noch einmal eindeutig zur Strukturhilfe für Radio Bremen und den Saarländischen Rundfunk bekannt. In Bremen waren es diese 64 Millionen Euro, mit denen wir dann auch die Modernisierung von Radio Bremen finanzieren. Dahinter wurde sich noch einmal eindeutig gestellt. Gleichzeitig wurde noch einmal angemahnt, dass die Funktionsfähigkeit der kleinen Sendeanstalten sehr wichtig ist und der Leistungsund Gegenleistungsaustausch noch weiter ausgebaut werden soll, dass eben die großen Sendeanstalten durch den abgeschmolzenen Finanzausgleich über Produktionen und so weiter die kleinen Sender unterstützen.

Weiterhin sind der SFB und der ORB zum Rundfunk Berlin-Brandenburg fusioniert, der aus dem Finanzausgleich herausgefallen ist, und ein Teil der überschüssigen Summe von zirka 1,5 Millionen Euro wird an Radio Bremen gehen, was, glaube ich, Radio Bremen auch nützt.

Das ist so ein grober Überblick. Ich weiß, im Üblichen fällt es dann sehr leicht, dem Rundfunkstaatsvertrag wieder zuzustimmen. Ich möchte Sie trotzdem bitten, dass Sie diesem auch zustimmen, dass er ratifiziert werden kann, auch mit der Gebührenerhöhung. Zu diesem Punkt, ob das alles so sein muss, werde ich dann auch noch einmal in meinem nächsten Beitrag kommen – hier bin ich ja neutraler Berichterstatter –, dann werde ich das auch noch einmal erläutern. – Vielen Dank!

(Beifall bei der CDU)

Nächste Rednerin ist die Abgeordnete Frau Stahmann.

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Herr Strohmann hat in zuverlässiger Art und Weise, in neutraler Form, wie Herr Schildt und ich finden, hier Bericht erstattet. Wir debattieren ja heute erneut einen Rundfunkänderungsstaatsvertrag. Am Anfang, als ich das zum ersten Mal hier im Haus getan habe – ich glaube, es war der vierte oder der fünfte – habe ich gesagt, diese Staatsverträge sind nicht erotisch, und ich bleibe dabei! Das ist eine ernsthafte und komplizierte Materie.

Wir haben uns nach der ersten Lesung im Medienausschuss lange, intensiv und sehr ernsthaft mit dem Rundfunkänderungsstaatsvertrag auseinander gesetzt. Wir haben als Land Bremen die anderen norddeutschen Medienausschüsse nach Bremen eingeladen. Es gab im Festsaal der Bürgerschaft eine große Veranstaltung, bei der eine Bremer Erklärung verabschiedet worden ist, und für uns aus Bremer Sicht war das eine ganz wichtige Entscheidung und auch ein entscheidender Tag, weil sich alle norddeutschen Medienausschüsse eindeutig für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und den Fortbestand und auch die Sicherung des dualen Rundfunksystems in Deutschland ausgesprochen haben.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Dabei sind hier auch sehr kritische Worte gegenüber dem Verhalten der Ministerpräsidenten gefallen, die sich nicht an die Empfehlung der KEF gehalten haben. Darauf werde ich in meinem Redebeitrag auch noch einmal eingehen. Das hat zu unterschiedlichen Äußerungen geführt. Herrn Kreyenborg von der schleswig-holsteinischen CDU war das zu harsch, was wir Bremer in der Bremer Erklärung formuliert hatten, aber ich denke auch, Herr Strohmann, Herr Schildt und ich, wir hatten ja auch gesagt, dass wir das Verhalten der Ministerpräsidenten schon kritisieren, dass sie sich nicht an die Empfehlung der KEF gehalten haben.

Der Staatsvertrag hat unbestritten Schwächen, Herr Strohmann hat darauf hingewiesen. Ein Streitpunkt in vielen Landtagen ist das Thema GEZ. Darf die Gebühren sammeln? Herr Wedler hatte mich im Vorfeld darauf angesprochen und gesagt, das sei aus datenschutzrechtlicher Sicht eine ganz heikle Regelung, aber man darf nicht übersehen, dass die GEZ immer so gehandelt hat, ohne dass es diese Regelung im Staatsvertrag gab. Die Datenschützer haben jahrelang bemängelt, es fehle die Rechtsgrundlage. Jetzt haben sich die Medienreferenten der Länder auf eine Rechtsgrundlage verständigt und sie in diesen Staatsvertrag hineingeschrieben.

Das rechtfertigt nicht das Verfahren. Ich finde, das ist eine berechtigte Kritik, und ich denke, bei einem weiteren Staatsvertrag, nach all den Debatten in den ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.

Landtagen wird das sicherlich auch noch einmal eine Rolle spielen: Welche Möglichkeiten hat die GEZ, an Adressen heranzukommen? Wie kann man es schaffen, dass möglichst viele Leute ihre Rundfunkgeräte auch anmelden, denn das ist die Intention, die dahinter steht, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk von den Gebühren lebt, die er von denjenigen bekommt, die ihre Geräte auch ordnungsgemäß anmelden. Dieser Punkt ist strittig gewesen.

Streitfall auch bei uns in der Fraktion und nicht immer einheitlich ist das Thema internetfähige PC. Es gab das PC-Moratorium, Herr Strohmann hat darauf hingewiesen. Was ich nicht richtig finde, ist, dass es ein Moratorium gab, aber es nicht zu einem richtigen offiziellen Ende geführt worden ist. Es ist nicht vernünftig ausgewertet worden, es ist nicht Bilanz gezogen worden, und es wurde nicht öffentlich gesagt, daraus folgt Schritt eins, zwei, drei, sondern ein bisschen durch die kalte Küche wurde die Formulierung in den Staatsvertrag aufgenommen, und es wurde eben gesagt, internetfähige PC sollen künftig mit Gebühren belastet werden, wenn kein TV-Gerät und kein Radio im Haushalt vorhanden ist.