Protokoll der Sitzung vom 25.05.2005

(Beifall bei der SPD)

Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Die Beratung ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Wer das Gesetz zur Änderung des Lehrerarbeitszeitaufteilungsgesetzes, Drucksache 16/610, in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür SPD, CDU und Abg. W e d l e r [FDP])

Ich bitte um die Gegenprobe!

(Dagegen Bündnis 90/Die Grünen und Abg. T i t t m a n n [DVU])

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt das Gesetz in erster Lesung.

Gesetz zur Änderung des Bremischen Besoldungsgesetzes

Mitteilung des Senats vom 10. Mai 2005 (Drucksache 16/611) 1. Lesung

Dazu als Vertreter des Senats Herr Senator Dr. Nußbaum.

Wir kommen zur ersten Lesung.

Die Beratung ist eröffnet.

Als erste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Frau Wiedemeyer.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Auch das Gesetz zur Änderung des Bremischen Besoldungsgesetzes befasst sich in diesem Fall mit der Schule und den Lehrern. Unserer Haushaltssituation entsprechend überprüfen wir alle Ausgabenkomplexe, die wir haben, vor allen Dingen auch im Verhältnis mit anderen und vergleichbaren Bundesländern oder Städten.

Es hat in Bremen und Hamburg die besondere Möglichkeit gegeben, Lehrer der Sekundarstufe in der Eingangsstufe A 13 zu besolden. Diese Möglichkeit wurde bisher auch in Anspruch genommen. Wir werden zukünftig von dieser Möglichkeit nicht mehr Gebrauch machen. Ich glaube, dass das eine vertretbare Maßnahme ist, wir können ja einmal schauen, es gibt andere Bereiche, wo Leute auch hoch qualifizierte Ausbildungen haben, wo wir durch Reformen beschlossen haben, dass man mit bestimmten Zugangsvoraussetzungen und nur noch mit Hochschulstudium in den öffentlichen Dienst eintreten kann, wo wir ganz andere Eingangsbesoldungen haben.

Gleichzeitig werden wir aber in Höhe von 40 Prozent der vorgesehenen Planstellen die Möglichkeit einräumen, Beförderungen auszusprechen, und ich glaube, dass das auch dem Gedanken entgegenkommt, dass wir Leistungsanreize schaffen wollen, dass wir auch Qualität in den Schulen verbessern wollen und besonders motivierten und engagierten Lehrern hier auch die Möglichkeit geben wollen, ihre Arbeit entsprechend zu belohnen. Ich denke, man braucht zu diesem Gesetz nicht viel mehr zu sagen. Wir werden diesem Gesetz in erster Lesung zustimmen.

(Beifall bei der SPD)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Ravens.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Frau Kollegin Wiedemeyer hat alles so schön gesagt, dass ich mich ganz kurz fassen kann. Wir haben einige Initiativen gestartet für leistungsgerechte Bezahlung der Lehrer. Das soll auch so bleiben, trotz der Absenkung. Das Gesetz sieht auch vor, dass wir weiterhin Beförderungsmöglichkeiten nach A 13 haben. Wir sind für ein Grundgehalt und dafür, zusätzlich dann Anreize zu schaffen für Leistungsbereitschaft, für Engagement, um damit eine zusätzliche Besoldung zu geben, die Leistungen belohnt.

Wir haben im März 2004 den Senat danach gefragt, und da ist deutlich geworden, dass Bremen nicht über eine Leistungsstufenverordnung verfügt. Der Senat hat dann in der Antwort Folgendes festgehalten, das möchte ich kurz zitieren: „Die vereinbarte Absicherung der Eingangsbesoldung bringt eine Absenkung der Personalkosten je Lehrkraft, außerdem werden ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.

durch die Neuentscheidungen das vergleichsweise hohe Durchschnittsalter und damit die Durchschnittsaufwendungen je Lehrer gesenkt. Es bietet eine neue Gestaltungsgrundlage für die Bereitstellung von Personalmitteln zwecks Verwendung für leistungsbezogene Bezahlung oberhalb der Grundvergütung.“

Meine Damen und Herren, an diesem Ziel wollen wir weiterhin festhalten. Ich nehme an, dass alle mitziehen. Die Haushaltsnotlage lässt zwar keinen Raum, doch leistungsbezogene Bezahlung ist wichtig, um die Qualität im Bildungssystem und die Motivation bei den Lehrkräften zu steigern. Lassen Sie uns gemeinsam dieses Gesetz beschließen! – Vielen Dank!

(Beifall bei der CDU)

Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Frau Stahmann.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat sich über dieses Gesetz länger ausgetauscht, und auch verschiedene Positionen gibt es in unserer Fraktion, aber wir werden dem Gesetz trotzdem zustimmen. Das möchte ich hier jetzt deutlich machen.

Herr Kollege Ravens, ich finde, es ist ein kleines Märchen in der deutschen Bildungspolitik, dass man meint, die, die die größten Kinder haben, würden auch die größten Leistungen und die größte Arbeit in der Schule absolvieren. Es ist eigentlich eher umgekehrt.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Eigentlich müssten wir ein Gesetz verabschieden, das eine einheitliche Besoldung aller Lehrerinnen und Lehrer auf den Weg bringt mit Leistungsanreizen und auch mit Aufstiegsmöglichkeiten, und zwar solchen, die nicht etwa bei A 13 aufhören, sondern vielleicht auch noch weiter gehen auch für die Grundschullehrerinnen und -lehrer, weil das auch Anreize schafft für Fortbildungen und auch für die Übernahme neuer Aufgaben. Ich finde, es ist eben nicht hinnehmbar, dass eine Grundschullehrerin 500 Euro weniger verdient als ein Lehrer an der Sekundarstufe II. Das ist eine große Ungerechtigkeit, und das muss sich auch in diesem Land ändern. In anderen Ländern ist schon längst an der Tagesordnung, dass auch im Elementarbereich, also im Kindergarten, fachlich qualifiziertes Personal arbeitet, das pädagogisch ausgebildet ist und eben auch ähnliches Geld verdient. Das heißt natürlich, dass das Niveau von oben dort abgesenkt wird.

Bremen hat sich mit fünf anderen Bundesländern auf eine einheitliche Lehrerausbildung geeinigt, alle anderen Länder stellen ihre Berufsanfängerinnen und -anfänger, die in der Grundschule, in der Sekundar––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.

stufe I anfangen, nach A 12 ein. Wir sind der Auffassung, dass sich Bremen als Haushaltsnotlageland nicht erlauben kann, künftig Berufsanfängerinnen und -anfänger dann als einziges Bundesland, obwohl gleich ausgebildet wird, nach A 13 einzustellen. Auch das ist mit dem Blick nach Karlsruhe, sollte es zu einer Klage kommen, ein Tatbestand, der uns negativ ins Stammbuch geschrieben würde, wenn wir hier unterschiedlich bezahlten im Gegensatz zu Niedersachsen und Hamburg. Aus diesem Grund werden die Grünen, schmerzhaft, aber wir werden dieser Absenkung zustimmen mit dem Hinweis darauf, dass auf bundesgesetzlicher Ebene eigentlich noch weitere Änderungen geplant sind. Ob die jetzt kommen, weiß ich nicht, aber da wird derzeit eine viel tiefer greifende Form der Beamtenbesoldung diskutiert. An dieser Stelle also Zustimmung von den Grünen! – Danke schön!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Damit ist die Beratung geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Wer das Gesetz zur Änderung des Bremischen Besoldungsgesetzes mit der Drucksachen-Nummer 16/611 in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt das Gesetz in erster Lesung.

(Einstimmig)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, Ihr Einverständnis vorausgesetzt rufe ich jetzt noch die Tagesordnungspunkte auf, die ohne Debatte sind.

Bericht des Petitionsausschusses Nr. 31 vom 26. April 2005

(Drucksache 16/595)

Wir verbinden hiermit:

Bericht des Petitionsausschusses Nr. 32 vom 10. Mai 2005

(Drucksache 16/607)

Eine Aussprache ist nicht beantragt worden.

Wir kommen zur Abstimmung.

Wer der Behandlung der Petitionen in der empfohlenen Art seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!