Protokoll der Sitzung vom 26.05.2005

Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Die Beratung ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Wer dem Antrag des Abgeordneten Tittmann, DVU, mit der Drucksachen-Nummer 16/599 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür Abg. T i t t m a n n [DVU])

Ich bitte um die Gegenprobe!

(Dagegen SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen und Abg. W e d l e r [FDP])

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) lehnt den Antrag ab.

Meine Damen und Herren, es ist interfraktionell vereinbart worden, dass wir jetzt die beiden Tagesordnungspunkte 30 und 31 noch heute am Ende dieses Tages beraten.

Gesetz über die Errichtung einer Anstalt zur Bildung einer Rücklage für Versorgungsvorsorge der Freien Hansestadt Bremen

Mitteilung des Senats vom 10. Mai 2005 (Drucksache 16/612) 1. Lesung

Dazu als Vertreter des Senats Herr Senator Dr. Nußbaum.

Wir kommen zur ersten Lesung.

Die Beratung ist eröffnet.

Als erste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Frau Wiedemeyer.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir können es ganz kurz machen. Wir sollen heute über ein Gesetz über die Errichtung einer Anstalt zur Bildung einer Rücklage für Versorgungsvorsorge der Freien Hansestadt Bremen entscheiden. Hierbei handelt es sich um eine äußerst sinnvolle Einrichtung, eine längst überfällige Einrichtung. Wir haben ständig steigende Zahlen von Versorgungsempfängern, nicht nur hier in Bremen, sondern auch bundesweit. Wer gestern die Nachrichten verfolgt hat, konnte auch sehen, welche dramatischen Ausmaße zukünftig die Versorgungslasten in den Haushalten einnehmen werden.

Bereits in der Vergangenheit haben wir in Bremen ein Sondervermögen gegründet, in dem wir Versorgungsrücklagen des Landes zurückgelegt haben. Dies ist aber bei weitem nicht ausreichend, um eine Lösung der zukünftigen Finanzprobleme herbeizuführen. Die Versorgungsquote, das ist der Anteil der Versorgungsausgaben an den Personalausgaben, beträgt mittlerweile fast ein Drittel. Wir gehen hier von jährlichen Steigerungsraten von einem Prozent aus. Es handelt sich um fast 6000 Beamte, die derzeit ihre Pensionszahlungen bekommen.

Die Kosten, die wir dafür aufwenden, dürften damit ungefähr bei 300 Millionen Euro im Jahr liegen. ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.

Dass diese Ausgaben gerade in knappen Zeiten den Haushalt sehr belasten, zumal da derzeit kein produktiver Gegenwert mehr entgegensteht, ist klar. Das alles, das möchte ich aber auch ganz deutlich sagen, ist aber keine Schuld der Beamten, sondern ist schlichtweg ein Versagen der Politik über Jahrzehnte hinweg.

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/Die Grünen)

Es ist nämlich nicht im Sinne einer nachhaltigen Finanzpolitik Vorsorge dafür getroffen worden, wie man zukünftig diese Versorgungslasten finanziert. Wir versuchen hier mit der Einrichtung dieser öffentlichen Anstalt, dem entgegenzuwirken und unsere Haushalte damit auch strukturell zukünftig zu entlasten.

Es ist so, dass wir, wenn wir Beamte beschäftigen, aktuell geringere Aufwendungen zu tragen haben. Diese Entlastung, die wir gegenüber Angestellten haben, werden wir nutzen und werden sie dieser Rücklage zuführen, aus der dann zukünftig Versorgungsleistungen gezahlt werden können. Dieses Instrument wird für das Land Bremen eingesetzt. Es sollen auch alle Eigengesellschaften die Möglichkeit haben oder Gesellschaften, an denen Bremen beteiligt ist, daran teilzunehmen. Deshalb glaube ich, dass es richtig ist, diesen Tagesordnungspunkt heute zu behandeln, damit wir im Juni die zweite Lesung durchführen können und dann eventuell auch sehen können, wie wir in den Haushaltsberatungen in den einzelnen Haushalten dafür sorgen, dass entsprechende Einlagen eingestellt werden. Dieses Instrument soll selbstverständlich auch für Bremerhaven gelten. Hier gibt es das Angebot, daran teilzuhaben.

Dieser Fonds, der gegründet wird, ist auch vor Spekulationen sicher. Es wird ganz klare Auflagen geben, was damit gemacht werden kann. Es ist zum Beispiel nicht möglich, dieses Geld in Aktien- oder Immobilienfonds einzusetzen. Wer jetzt Befürchtungen hat, dass unsere Einsparungen, die wir dann in dem Bereich haben, genutzt werden, um da irgendwelche Hedgefonds zu füllen, das wird nicht passieren, darum werden wir uns kümmern. Der Finanzsenator wird ein wachsames Auge darauf haben. Ansonsten, glaube ich, ist es eine ganz vernünftige Sache.

Ich hoffe, wir alle hoffen, dass die Erlöse, die wir aus der Anlage, weil es ein Anlagenfonds ist, erzielen, höher sind als die Zinsen, die wir im Zweifel für das Geld, das wir aufnehmen, zahlen müssten, so dass wir dann auch doppelt davon profitieren können. Ich spreche hier übrigens für die gesamte Koalition, der Kollege Pflugradt ist leider verhindert. Ich glaube aber, es gibt keinen Streit in der Sache, und ich bitte einfach um Zustimmung.

(Beifall bei der SPD)

Als Nächster hat das Wort der Abgeordnete Köhler.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich will es auch ganz kurz machen, weil Bündnis 90/Die Grünen dieser Einrichtung des Versorgungsfonds zustimmt. Wir halten es für ein absolut sinnvolles und taugliches Instrument, um Kosten, von denen heute schon sicher ist, dass sie entstehen, auch im Haushalt vernünftig auszuweisen. Es geht darum, dass auch die Versorgungslasten, die sicher auf uns zukommen, im Haushalt dargestellt werden. Es geht auch darum, dass in gewisser Weise eine Parallelität zwischen dem, was bei Angestellten und Arbeitern selbstverständlich ist, hergestellt werden soll, nämlich dass jeden Monat ein bestimmter Betrag für die Altersversorgung zurückgelegt wird, dass das Prinzip auch auf die Beamten übertragen wird.

Da ist vielleicht noch ein bisschen Reformbedarf für die Zukunft vorhanden. Es ist sicherlich viel sinnvoller, einen festen Betrag zu nehmen, den man für jeden Beamten jeden Monat zurücklegt. Das ist hier so noch nicht vorgesehen. Ich denke aber, das ist eine Entwicklungsmöglichkeit. Man muss ja auch nicht alles gleich auf einen Schlag machen.

Wir haben jetzt haushalterisch die Situation, dass Einsparungen durch die Verbeamtung von Bediensteten erwirtschaftet werden, die bislang Angestellte waren. Da macht es Sinn, diese Einsparungen umzulegen und in diesen Fonds einzuzahlen. Das ist eine absolut sinnvolle Aktion. Ich möchte nur darauf hinweisen, dass auch in Nordrhein-Westfalen die rotgrüne Landesregierung kurz vor dem Ende der Legislaturperiode noch dieses Gesetz verabschiedet hat und es auch auf europäischer Ebene einen solchen Fonds gibt. Das ist auch von Edith Müller, die im nordrhein-westfälischen Landtag für die Grünen gesessen hat, mit viel Energie eingeführt worden. Es ist ein absolut sinnvolles Prinzip. Wir stimmen diesem Antrag zu. – Vielen Dank!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD)

Als Nächster hat das Wort Herr Senator Dr. Nußbaum.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich freue mich, dass Sie den Fonds so begrüßen, den wir jetzt einrichten. Ich möchte kein Wasser in den Wein gießen, aber dieser Fonds ist natürlich letztlich auch kreditfinanziert. Das müssen wir wissen. Es ist eine Umbuchung aus dem Haushalt in einen Fonds.

Ich halte es trotzdem für richtig, weil es zu mehr Transparenz und Klarheit führt, weil es auch zu einer institutionellen Trennung zwischen Haushalt ei

nerseits und diesem Fonds andererseits kommt. Deswegen waren wir auch sehr bemüht, die Verwaltungskosten eben für diesen Fonds zu reduzieren, indem die Bremer Landesbank – da gibt es eine Vereinbarung, die Ihnen auch vorliegt – diesen Fonds nach bestimmten Grundsätzen kostenlos verwaltet.

Gleichzeitig gehen wir etwas über Rheinland-Pfalz hinaus, weil wir die Zuführung zu diesem Fonds nicht nur an die Einstellung von Beamten anknüpfen, sondern es unabhängig davon machen wollen. Nach der Planung sollen diesem Fonds bis zum Jahr 2017 insgesamt 320 Millionen Euro zugeführt werden. Ich halte es für einen ganz wichtigen Fortschritt gerade in der Zeit, in der die Pensionslasten zunehmen. Bremen ist anders als die Bundesrepublik nach unseren Berechnungen schon im Jahr 2018 auf dem Höhepunkt der übrigen Bundesländer. Der Bund wird im Durchschnitt im Jahr 2028 auf dem Höhepunkt der Belastungen sein. Das zeigt, dass hier Handlungsbedarf besteht. Ich denke, das ist nur der Anfang. Wir müssen uns dem Thema der Pensionsverpflichtungen in allen öffentlichen Haushalten stellen. – Vielen Dank!

(Beifall bei der SPD)

Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht mehr vor.

Die Beratung ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Wer das Gesetz über die Errichtung einer Anstalt zur Bildung einer Rücklage für Versorgungsvorsorge der Freien Hansestadt Bremen, Drucksache 16/612, in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt das Gesetz in erster Lesung.

(Einstimmig)

Waldgesetz für das Land Bremen (Bremisches Waldgesetz – BremWaldG)

Mitteilung des Senats vom 10. Mai 2005 (Drucksache 16/613) 1. Lesung 2. Lesung

Wir kommen zur ersten Lesung.

Die Beratung ist eröffnet.

Als erster Redner hat das Wort der Abgeordnete Dr. Schuster.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Gegenstand dieser Debatte ist das Waldgesetz. Damit wird – es stand zumindest so auch noch in der Begründung für die Deputation – ein Gesetzesauftrag aus dem Jahr 1975 erfüllt. Man kann sagen, das ist relativ spät.