Protokoll der Sitzung vom 26.05.2005

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Gegenstand dieser Debatte ist das Waldgesetz. Damit wird – es stand zumindest so auch noch in der Begründung für die Deputation – ein Gesetzesauftrag aus dem Jahr 1975 erfüllt. Man kann sagen, das ist relativ spät.

(Abg. F o c k e [CDU]: Wer hat damals eigentlich regiert?)

(Abg. F o c k e [CDU]: Wer hat damals eigentlich regiert?)

Damals hat die SPD allein regiert!

(Abg. F o c k e [CDU]: Ach du liebe Zeit!)

Das muss ein richtiges Versagen der Politik gewesen sein. Ich würde sagen, es zeigt eigentlich eher, wir haben das Gesetz lange Zeit überhaupt nicht gebraucht, weil das, was dort hineingeschrieben wird, eigentlich Selbstverständlichkeiten sind.

Es hat auch im Prinzip kaum jemand registriert, dass dieses Gesetz nicht existierte, bis zum Jahr 2003, als eine Wohnungsbaugenossenschaft aus Bremen-Nord bewiesen hat, dass sie nicht in der Lage ist, Selbstverständlichkeiten wirklich zu beachten, und einfach ein Waldgebiet aus bis heute nicht nachvollziehbaren Gründen abgeholzt hat. Da kam dann in der Tat in das Bewusstsein, dass es offensichtlich doch notwendig ist, einen bestimmten gesetzlichen Schutz zu gewährleisten, weil es weder sachlich noch ökologisch oder politisch nachvollziehbar ist, dass so etwas einfach so geschehen darf.

Daraufhin haben wir uns dann, und ich glaube auch, in insgesamt sehr großer Eintracht zwischen allen Parteien, auf den Weg gemacht, überlegt, wie wir es am besten machen können. Es war die Variante diskutiert worden, ob man es vielleicht alles im Landesnaturschutzgesetz unterbringen kann. Es hat sich dann aber herausgestellt, dass wir ein eigenes Gesetz brauchen.

Dieses ist vorgelegt worden und enthält aus meiner Sicht alle wichtigen Regelungen, nämlich dass Wald geschütztes Gebiet ist, nicht einfach abgeholzt werden darf und nachhaltig bewirtschaftet werden soll. Es ist auch gelungen, dass die bürokratischen Anforderungen in dem Gesetz so gering wie möglich bleiben. Insofern sind wir mit dem, was herausgekommen ist, zufrieden und werden es auch als SPD natürlich befürworten. Ich hoffe, dass dies vom gesamten Haus so geteilt wird. – Danke schön!

(Beifall bei der SPD)

Als Nächste hat das Wort die Abgeordnete Frau Ahrens.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Dr. Schuster hat es eben ja schon gesagt: Natürlich begrüßen auch wir als CDUBürgerschaftsfraktion ausdrücklich den vorliegenden Gesetzentwurf zum Bremischen Waldgesetz. Er hat es schon erläutert, 30 Jahre hat es gedauert. Gebraucht haben wir es tatsächlich. Das hat man im Jahr 2003 in Bremen-Nord gemerkt, als in der Rekumer Geest auf einmal ein kleines Wäldchen abgeholzt worden ist. Insofern ist hier tatsächlich eine Lücke gewesen, die wir jetzt mit dem vorliegenden Gesetzentwurf schließen werden. Das finden wir als CDU-Bürgerschaftsfraktion sehr gut, denn der Schutz der Natur liegt uns selbstverständlich sehr am Herzen.

(Beifall bei der CDU)

Positiv zu bewerten ist an dem vorliegenden Gesetzentwurf auch, dass wir uns eng an den aktuellen Waldgesetzen der Bundesländer Schleswig-Holstein und Niedersachsen ausrichten. Das ist vor dem Hintergrund, dass wir auch Biotopverbünde mit dem uns komplett umgebenden Land Niedersachsen anstreben, ausgesprochen positiv, nicht, dass wir dann, wenn es das nicht gegeben hätte, zu unterschiedlichen Bewertungen gekommen wären, wie Wald im Land Bremen und Niedersachsen definiert wird. Insofern finden wir das in dem Zusammenhang positiv.

Dass sich das Bremische Waldgesetz nicht nur an den Bedürfnissen des Ökosystems Wald oder den waldbesitzenden Personen in Bezug auf die wirtschaftliche Nutzung ausrichtet, sondern auch an den Interessen der Allgemeinheit, Wald zur Erholung nutzen zu können, befürworten wir ebenfalls. Uns als CDUBürgerschaftsfraktion ist es immer wichtig gewesen, dass Naturschutz erlebbar sein muss. Naturschutz, der erlebbar wird, steigert letztlich auch die Akzeptanz von Naturschutzmaßnahmen in der Bevölkerung.

Neben dem Negativbeispiel Gewosie, es ist vorhin schon von Herrn Dr. Schuster angesprochen worden, gibt es jetzt auch ein durchaus positives Beispiel, das verdeutlicht, dass die Verabschiedung des Waldgesetzes für uns auch eine Lösung sein kann, um andere Probleme zu lösen, wenn wir das Gesetz heute in der zweiten Lesung verabschieden.

Meine Damen und Herren, in Osterholz gibt es ein kleines Wäldchen, das unter dem Namen Krietes Park bekannt ist. Dieses Wäldchen, das sich über lange Jahre einer völlig eigendynamischen Entwicklung erfreuen durfte, wurde umzäunt und damit der Öffentlichkeit verschlossen. Damit wird dem bisherigen Sachstand Rechnung getragen, dass es aus Sicht der Behörde Probleme mit der Verkehrssicherungspflicht nach bisher geltendem Recht für diese öffentliche Fläche gibt. Dieses naturschutzfachlich wichtige und

hochwertige Gebiet, das auch den Eremiten, eine Käferart, beinhaltet, ist eine nach der FFH-Richtlinie zu meldende Fläche, die bisher der Öffentlichkeit aus Gründen der Verkehrssicherheitspflicht nicht zugänglich gemacht werden kann. Mit dem neu vorliegenden Gesetzentwurf zum Waldgesetz ergibt sich vielleicht eine neue Rechtslage –

(Zuruf von der SPD: Ich hoffe doch!)

ich sehe es genauso! –, denn es ist nicht nur ein sehr attraktives Gebiet, das den Osterholzern wieder zur Verfügung gestellt werden könnte, man könnte dort Naturschutz erlebbar machen.

Die ULE als Umweltlernwerkstatt aus Osterholz könnte dort eine Menge machen, auch gerade im Bereich Schule – Frau Hövelmann nickt mir schon zu – oder im Bereich Kindergarten. Es wäre eine kurze Wegeverbindung direkt an den Deich, es ist in der Nähe vom Weserpark gelegen. Insofern, wenn wir es mit dem Waldgesetz schaffen könnten, weil dadurch die Verkehrssicherungspflicht minimiert wird – das Betreten erfolgt nämlich dadurch größtenteils auf eigene Gefahr –, wäre es ein riesiger Gewinn, wenn wir Krietes Park wieder zugänglich machen könnten.

Wenn wir das mit dem Bremischen Waldgesetz entsprechend gesetzlich verankern könnten, dass dadurch dann auch keine Schwierigkeiten bei der Verkehrssicherungspflicht für den Staat, für das Land Bremen entstehen, wäre das ein zusätzliches positives Beispiel, warum man das Waldgesetz eben doch in Bremen braucht. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit!

(Beifall bei der CDU)

Als Nächste hat das Wort die Abgeordnete Frau Dr. Mathes.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich glaube, es ist hinreichend deutlich geworden, dass das Waldgesetz längst überfällig ist, dass es gut und richtig ist. Wir Grünen werden diesem selbstverständlich zustimmen.

Ich möchte Sie jetzt aber nicht damit langweilen, eine Lobeshymne auf Herrn Senator Eckhoff anzustimmen, sondern mich kurz fassen!

(Abg. Frau H o c h [Bündnis 90/Die Grü- nen]: Die hätte er wahrscheinlich gern ge- hört! – Senator E c k h o f f : Warum nicht?)

Ich merke es schon, vielleicht können wir dann doch noch einen weiteren Tagesordnungspunkt behandeln, und je effektiver dieses Haus ist, desto besser ist es,

und es ist auch für die Bevölkerung hier in dieser Stadt, in diesem Land gut.

Lediglich zwei Anmerkungen: Die eine ist, dass mit der heute stattfindenden Verabschiedung das Waldgesetz dann zeitnah mit der Verkündung in Kraft tritt. Ich erwarte, dass Herr Senator Eckhoff weiter so voranschreitet und mit diesem Instrument dann den Weg geht zu erreichen, dass das abgeholzte Wäldchen durch die Wohnungsbaugesellschaft Gewosie in Bremen-Nord wieder aufgeforstet wird, das heißt, dass wir in der Rekumer Geest eine Wiederaufforstung bekommen. Ich hoffe und erwarte, dass Sie das Gesetz in dieser Richtung produktiv nutzen.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Die zweite und letzte Anmerkung ist, das muss ich jetzt auch noch einmal deutlich machen, dass damit natürlich auch die Uniwildnis als Wald geschützt ist.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Im Klartext: Die Hürde einer TechnologieparkWesterweiterung ist noch ein Stück höher geworden. Das freut uns Grünen besonders. – Danke schön!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Als Nächster hat das Wort Herr Senator Eckhoff.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! In Anbetracht des guten Wetters draußen würde es mich doch reizen, Ihnen hier noch einmal sämtliche Vorzüge, Vorteile des jetzt gerade zu verabschiedenden Waldgesetzes im Einzelfall darzulegen.

(Zurufe)

Außerdem habe ich auch einen sehr ausführlichen Sprechzettel über insgesamt neun Seiten, mit dem ich Ihnen noch die Waldstruktur im Land Bremen im Einzelnen darstellen könnte,

(Zurufe)

sowohl über die einzelnen Stadtteile, was bestimmt die meisten Abgeordneten interessiert, als auch die jeweilige Zusammensetzung nach Baumarten

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen – Abg. Frau H o c h [Bündnis 90/Die Grünen]: Ich würde das gern für Bremerhaven auch wis- sen!)

und nach Altersstrukturen der Bäume.

(Abg. F o c k e [CDU]: Das ist interessant!)

In Anbetracht der fortgeschrittenen Zeit würde ich aber sagen, wen es interessiert, der kann es gern bei mir einfordern. Ich will darauf verzichten, das hier im Einzelnen darzustellen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, trotzdem glaube ich schon, dass wir hier im Endeffekt eine Gesetzeslücke schließen, die spätestens seit 1978 aktuell ist. 1975 war der Auftrag, und dann hatten die Länder drei Jahre Zeit, ein solches Waldgesetz in ihrem Zuständigkeitsbereich zu erlassen. Das hat man in Bremen, aus welchen Gründen auch immer, versäumt, und dies, obwohl wir im Land insgesamt immerhin 774 Hektar Waldfläche oder Fläche, die als Waldfläche definiert ist, haben. Das ist ein doch schon beträchtlicher Teil unseres kleinen Zwei-Städte-Staates. Leider, und das ist ja dann der Nachteil, merkt man solche Gesetzeslücken erst immer dann, wenn jemand diese Lücke doch missbräuchlich ausnutzt. Dies ist leider passiert.

Es ehrt mich zwar, Frau Dr. Mathes, dass Sie jetzt gesagt haben, aufgrund dessen, was wir heute verabschieden, soll der Senator jetzt einmal loslaufen und schauen, ob er das alles wieder aufgeforstet bekommt. Dann würde ich doch den Gesetzgeber bitten, vielleicht hineinzuschreiben, dass dieses Gesetz am 31.12.2002 in Kraft tritt. Ich glaube aber, dass es dann vor den Verwaltungsgerichten nicht standhalten wird, weil es zu lange rückwirkend in Kraft gesetzt wurde.

Wir werden also natürlich weiter daran arbeiten. Wir haben darüber ja unterschiedliche Rechtsauffassungen, inwieweit das Bundesrecht das Landesrecht, wenn es nicht vorhanden ist, ersetzt. Wir werden weiterhin darauf drängen und schauen, ob wir bei dieser Fläche insgesamt etwas erreichen. Es gibt dort auch vielfältige Kontakte mit demjenigen, der es abgeholzt hat. Wir schauen einmal, ob wir auch mit diesem Beschluss der Bremischen Bürgerschaft im Rücken da noch eine Verbesserung der Situation vor Ort in Bremen-Nord hinbekommen.

Die zweite Bemerkung ist, dass wir natürlich all diese Bestrebungen, die hier von Frau Ahrens angesprochen worden sind, was einzelne Flächen angeht, die vielleicht noch nicht explizit als Wald ausgewiesen worden sind, jetzt auch überprüfen werden, ob eine Vereinfachung möglich ist durch die Regelung „Betreten des Waldes auf eigene Gefahr“. Wir werden uns diese Stellen genau ansehen und zusammen mit der GBI und damit auch dem Finanzsenator feststellen, ob wir die eine oder andere Grünfläche, die vielleicht jetzt eingezäunt ist, den Bürgerinnen und Bürgern auch wieder werden zurückgeben können.

In diesem Sinne bedanke ich mich für die Anregungen, für die kooperative Beratung. Frau Dr. Mathes, ich komme bei einer anderen Debatte darauf zurück, dass Sie dann vielleicht doch Ihre Rede, die Sie gerade nicht halten wollten, noch einmal halten werden. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!