Protokoll der Sitzung vom 14.09.2005

Haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Frau Senatorin, welche Möglichkeiten sehen Sie, seitens des Senats aufklärerisch tätig zu werden, um auch die Frauen, die in den Wechseljahren sind, zum Arzt gehen und um eine Therapie oder auch um Unterstützung bitten, aufzuklären über die gesundheitlichen Risiken und zu sensibilisieren für das, was die Ärzte ihnen dann vorschlagen?

Bitte, Frau Senatorin!

Wir haben dazu Aktivitäten gestartet oder Veranstaltungen durchgeführt, um Frauen zu erreichen. Es gibt auch weitere Institutionen, die sich gerade dieses Themas angenommen haben. Es hat einen Kongress zum Thema Wechseljahre gegeben. Es sind sehr vielfältige Initiativen gestartet worden, um tatsächlich auch Frauen zu informieren, welche Therapien für sie sinnvoll sind und ob eine Hormonersatztherapie überhaupt für sie in Frage kommt. Wir müssen diesen Weg weitergehen, das sagt auch ganz klar diese AOK-Studie, dass da noch sehr viel zu tun ist. Wir werden weiterhin, wie ich es auch in der Antwort dargestellt habe, die Erörterung, die Diskussion, auch die kritische Auseinandersetzung mit der Ärzteschaft führen. Auch mit den Krankenkassen sind wir im Gespräch, die genauso wie wir dieses Thema im Blick haben, um eine Sensibilisierung zu erreichen.

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Frau Senatorin, da ja noch nicht die Daten für das Land Bremen vorliegen, bitte ich doch um eine Einschätzung, wie Sie es bewerten. Wie ist die Position der Bremer Ärzteschaft, mit der Sie ja sicherlich im engen Dialog stehen hinsichtlich dieses Themas? Gibt es da eher eine abwehrende Haltung, oder wird da auch Gesprächsbereitschaft signalisiert?

Bitte, Frau Senatorin!

Gesprächsbereitschaft auf jeden Fall! Ärzteschaft ist natürlich auch eine sehr heterogene Bezeichnung. Das ist eine große Gruppe von Menschen, die dazu sicherlich auch ihre jeweilige fachliche Auffassung hat. Bei der Ärztekammer stoßen wir da aber sehr auf offene Ohren und setzen auch darauf, dass über die Ärztekammer zum Beispiel Fort

bildungsveranstaltungen für Ärzte initiiert werden. Da erhoffe ich mir doch auch in Zukunft noch eine weitere große Unterstützung.

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die neunte Anfrage in der Fragestunde befasst sich mit dem Thema „Einstellung der Regionalbuslinie 240“. Die Anfrage trägt die Unterschriften der Abgeordneten Frau Krusche, Dr. Güldner, Frau Linnert und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Bitte, Frau Krusche!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Wie bewertet der Senat die Einstellung der Regionalbuslinie 240 vor dem Hintergrund der Weiterentwicklung des ÖPNV-Angebots in Bremen?

Zweitens: Welchen Zusammenhang sieht der Senat zwischen den zurückgegangenen Nutzerzahlen und den spärlichen Taktzeiten der Buslinie?

Drittens: Welche Möglichkeiten sieht der Senat, Ersatzangebote für die Bewohnerinnen und Bewohner in den betroffenen Stadtgebieten in Bremen-Huchting und in Bremen-Woltmershausen zur Anbindung an das ÖPNV-Netz anzubieten?

Diese Anfrage wird beantwortet von Herrn Senator Eckhoff.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Fragen eins und zwei: Vor dem Jahr 2000 starteten 16 von 28 Fahrten der Linie 240 werktags in Wildeshausen beziehungsweise Ganderkesee, die übrigen Fahrten verkehrten zwischen Delmenhorst und Bremen. Nach Betriebsaufnahme der Nordwestbahn im November 2000 musste die Weser-Ems-Bus aus wirtschaftlichen Gründen das Angebot der Linie 240 sukzessive der Nachfrage auf 21 Fahrten zur Bedienung der Relation Delmenhorst – Bremen anpassen, weil der größere Teil der Fahrgäste aus dem Raum Ganderkesee sich für die Nutzung des SPNV entschied. Dadurch ging auch der Anteil der zwischen Delmenhorst und Bremen fahrenden Kunden im Durchschnitt um mehr als ein Drittel zurück. An den durch die Einstellung der Linie nicht mehr bedienten bremischen Haltestellen Bahnhof Huchting, Wardamm, Storchennest, Am Reedeich und Carl-Francke-Straße gab es insgesamt nur fünf Ein- und Aussteiger pro Fahrt in der Hauptnachfragezeit.

Nach vorliegenden Berechnungen betrug der Kostendeckungsgrad der eigenwirtschaftlich betriebenen Linie 240 nur noch 54 Prozent. Hierdurch entstanden nicht gedeckte Kosten in Höhe von 246 000 Euro pro Jahr, die von der Weser-Ems-Bus zu tragen

waren. Die Genehmigung der Linie wäre im Dezember 2005 ausgelaufen, so dass dies dann der späteste Termin für die von der Weser-Ems-Bus geplante Betriebseinstellung gewesen wäre. Die niedersächsische Genehmigungsbehörde, LNVG, hat aufgrund der ungünstigen wirtschaftlichen Situation und der daraus resultierenden Belastung für das Unternehmen einer vorzeitigen Einstellung des Betriebs zugestimmt.

Die Erschließung der Hauptfahrgastpotentiale in Bremen wird über das verbleibende Netz weiterhin durch die BSAG-Buslinien 57 und 58, die Delbus-Linie 201 und die Straßenbahnlinien eins und acht gewährleistet. Die bisher von der Buslinie 240 bedienten Haltestellen Bahnhof Huchting und Bahnübergang sind von der Haltestelle Zum Huchtinger Bahnhof, die von den genannten Buslinien angefahren wird, erreichbar. Auch nach Verlängerung der Linie eins in Huchting wird der nicht mehr von der Straßenbahnlinie erschlossene Abschnitt zwischen Brüsseler Straße und Roland-Center von Bussen mit hoher Taktdichte betrieben werden. Im Hinblick auf die Weiterentwicklung des ÖPNV in Bremen ist daher die Einstellung der Buslinie 240 nicht negativ zu bewerten.

Zu Frage drei: Eine neue Buslinie für den Bereich Wardamm – Kleingartengebiet – und Am Reedeich müsste von Bremen bestellt und bezahlt werden. Aus wirtschaftlichen Gründen ist dies wegen der bereits genannten äußerst geringen Nachfrage nicht vertretbar. Zudem wurde die Veränderung der Führung der Buslinien 52 und 64 geprüft. Hierdurch würden jedoch die heutigen Fahrgäste durch Umwegfahrten beziehungsweise deutlich längere Anmarschwege zur nächsten Haltestelle erheblich benachteiligt, und der Betrieb der Linie 52 wäre mit höheren Betriebskosten verbunden.

Zur Anbindung der noch im bebauten Bereich liegenden Gebiete von Woltmershausen wurde kurzfristig die neue Haltestelle Warturm auf der BSAGBuslinie 64 im Bereich Hempenweg/Senator-ApeltStraße eingerichtet und am 3. August 2005 in Betrieb genommen. Von dort sind das Gewerbegebiet Reedeich und auch die Kleingartengebiete am Wardamm fußläufig erreichbar, die zwischen 750 und 1000 Meter von dieser Haltestelle entfernt liegen. – Soweit die Antwort des Senats!

Frau Kollegin Krusche, haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Ich bedanke mich zunächst einmal für die sehr ausführliche Antwort, wenn ich auch das Ergebnis bedauere, weil es offensichtlich ja doch so ist – gerade im Stadtteil Huchting, wo wir alle wissen, dass die Straßenbahnlinie eins dort nicht für unerhebliche Aufregung gesorgt hat –, dass es aus meiner Sicht schon

ein negatives Signal ist, dass in Randbereichen dieses Stadtteils ÖPNV aufgegeben wird. Deswegen frage ich noch einmal nach! Mir ist klar, die Wirtschaftlichkeit ist augenblicklich nicht gegeben, das haben Sie durch Ihre Zahlen belegt. Gleichwohl: Können Sie sich vorstellen, Herr Senator, dass man zukünftig – auch vor dem Hintergrund des demographischen Wandels werden wir uns ja wahrscheinlich mit der Weiterentwicklung des ÖPNV ohnehin noch beschäftigen müssen – überlegt, ob es nicht auch andere, weiter entwickelte ÖPNV-Systeme geben kann, mit denen man gerade in Bereichen wie Warturm oder Woltmershausen auch ein ÖPNV-Angebot, vielleicht durch kleinere Busse, durch Bürgerbusse, jedenfalls durch andere Formen des ÖPNV, wird machen können?

Wir sind im Landtag! – Bitte, Herr Senator!

(Abg. Frau K r u s c h e [Bündnis 90/Die Grünen]: Das hat mit der Linie zu tun!)

Ich kann mir, wenn ich das so sagen darf, generell für den ÖPNV vorstellen, dass wir natürlich auch in Zukunft – das ist nur ein Beispiel, da gibt es ja weitere – eine Diskussion haben werden, ob wir uns große Busse erlauben können, die quasi leer, ganz leer, halb leer, wie auch immer, durch die Gegend fahren. Das wird vermutlich in der Zukunft nicht mehr möglich sein, wenn ich mir zum einen die öffentlichen Finanzen anschaue, aber zum anderen natürlich auch das Konzept, das mit der BSAG speziell verabredet wurde zur Zurückführung des jährlichen Zuschusses von heutzutage 75 auf 43 Millionen Euro im Jahr 2010.

Dazu brauchen wir natürlich neue Konzepte. Das sind kleinere Busse, das sind Bürgerbusse, das sind Großraumtaxen. Ob wir dann allerdings dort ein Angebot aufrechterhalten können, wo es selbst in der Hauptverkehrszeit zwischen keinem und zwei Einstiegen gibt, kann ich mir in Zukunft nur sehr schwer vorstellen. Da fehlt mir bisher die intellektuelle Voraussetzung, mir solche Zukunftskonzepte zu erdenken. Wenn Sie da Vorschläge haben, Frau Krusche, dass wir das mit dem finanziell Machbaren hinbekommen, sind Sie herzlich eingeladen, mit uns zu diskutieren und uns Vorschläge zu machen. Mir ist es bisher aber noch nicht gelungen, dieses Problem zu lösen.

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage, Frau Kollegin? – Bitte sehr!

Ja, zu dem letzten Satz, den der Senator erwähnt hat! Selbstverständlich kann man nicht für zwei Personen eine Buslinie unterhalten, das sehe ich selbstverständ

lich genauso. Meinen Kenntnissen nach ist es aber gerade in diesen Stadtteilen so gewesen, dass das Angebot, auch das Taktangebot, sukzessive verschlechtert wurde, was natürlich dann auch immer einen Rückgang der Fahrgäste nach sich zieht. Insofern plädiere ich dafür, dass man sich zukünftig frühzeitig Fahrgastentwicklungen anschaut, um darauf zukünftig auch frühzeitig eventuell mit flexibleren ÖPNVSystemen reagieren zu können. – Danke schön!

Bitte, Herr Senator!

Ich glaube aber, wenn ich das noch ergänzen darf, dass wir das schon in weiten Teilen machen, dass wir sehr wohl schauen, zum Beispiel die neuen Gewerbegebiete vernünftig zu erschließen, dass wir in anderen Bereichen auch versuchen, durch Kombinationsmodelle tatsächlich dort zum Beispiel mit Großraumtaxen Lösungen zu finden, dass es Angebote gibt wie das Frauen-Nacht-Taxi, das ja auch sehr flexibel ist, gerade auch dieser größer werdenden Zielgruppe zu entsprechen. Das wird also schon gemacht werden und wird auch weiter gemacht. Wenn aber in einzelnen Gebieten im Endeffekt so gut wie kein Verkehr stattfindet – und das ist ja speziell die alte Strecke von Woltmershausen nach Huchting, die wir uns dort anschauen –, dann ist es sehr schwer, dort ein Angebot entsprechend aufrechtzuerhalten. Das Problem wird sicherlich für die Zukunft zu lösen sein, weil wir auch im Bereich des ÖPNV eine Bündelung brauchen, das ist klar.

Wenn wir den Zuschuss halbieren, dann werden wir uns auch mit einzelnen Angeboten auseinander setzen müssen. Dass das immer vor Ort diskutiert wird, ist doch auch eine Selbstverständlichkeit. Das hatten wir zuletzt in Lesum, wenn ich mir Herrn Liess anschaue, mit der Linie 70/71 war das, glaube ich. Es wird immer Diskussionen geben, wenn bewährte Strecken zumindest verändert werden, das ist vollkommen klar.

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die zehnte Anfrage steht unter dem Betreff „Auszahlung der Leistungszulagen für Berufsschullehrer“. Die Antwort ist unterzeichnet von den Abgeordneten Frau Allers, Perschau und Fraktion der CDU.

Bitte, Frau Kollegin Allers!

Wir fragen den Senat:

Wie hoch waren die seit 1997 einbehaltenen Besoldungsanteile für Berufsschullehrerinnen und Berufsschullehrer prozentual und absolut?

Wann wird der Senat die geplanten leistungsbezogenen Elemente einführen und die seit 1997 einbehaltenen Beträge ausschütten?

Inwiefern ist durch den Senat die generelle Umstellung auf ein leistungsbezogenes Besoldungssystem für Lehrerinnen und Lehrer geplant?

Die Anfrage wird beantwortet von Herrn Staatsrat Lühr.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage eins: Die Anfrage nimmt offenbar Bezug auf die Neuregelung der Bemessung des Grundgehalts für die Beamtinnen und Beamten durch das Gesetz zur Reform des öffentlichen Dienstrechts vom 24. Februar 1997. Durch dieses Gesetz wurden die Grundgehaltstabellen neu geschnitten, es gibt seitdem weniger Stufen, die Besoldung steigt degressiv an, das Endgrundgehalt wird später erreicht. Wo diese Umstellung zu Verschlechterungen bei Einzelnen geführt hat, haben die betroffenen Beamtinnen und Beamten einen Ausgleich in Form einer abbaubaren Ausgleichszulage erhalten. Diese Regelung hat dazu geführt, dass niemand finanzielle Einbußen im Zusammenhang mit der Umstellung der Gehaltstabelle hinnehmen musste. Es ist deshalb nicht zutreffend, dass von den Beamtinnen und Beamten Besoldungsanteile einbehalten wurden und dass es eine besondere Regelung für Berufsschullehrerinnen und Berufsschullehrer gibt.

Zu Frage zwei: Die mit dem eingangs erwähnten Bundesgesetz eröffneten Handlungsspielräume für die Länder bei der Ausstattung leistungsbezogener Elemente in der Besoldung der Beamten hat der Senat durch die Bremische Leistungsprämien- und Zulagenverordnung vom 7. Juli 1998 genutzt. Seitdem haben die Dienstvorgesetzten die Möglichkeit, Beamtinnen und Beamten, die herausragende besondere Leistungen erbringen, einmalige Prämien oder befristete Leistungszulagen zu gewähren. Von dieser Möglichkeit wird im Rahmen der haushaltsmäßigen Möglichkeiten auch Gebrauch gemacht.

Für den Produktbereich Schulen ist die Verordnung bisher nicht zur Anwendung gekommen, da in den Hauhaltsgesetzen keine zusätzlichen Mittel für diese Prämien bereitgestellt wurden und die bewilligten Personalmittel zur Sicherstellung der Unterrichtsversorgung benötigt und eingesetzt werden.

Zu Frage drei: Eine generelle Umstellung auf ein leistungsbezogenes Besoldungssystem für Beamtinnen und Beamte im Lande Bremen setzt voraus, dass der Landesgesetzgeber über eine entsprechende Gesetzgebungskompetenz verfügt. Gegenwärtig ist das Besoldungsrecht Gegenstand der konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz des Bundes. Erst nach Eröffnung dieser Kompetenz entweder durch Änderung des Grundgesetzes oder im Rahmen einfachgesetzlicher Öffnungsklauseln wird der Senat über eine Neugestaltung des Besoldungsrechts zu entscheiden haben.

Frau Kollegin Allers, haben Sie eine Zusatzfrage?