Protokoll der Sitzung vom 14.09.2005

(Beifall bei der SPD – Abg. Frau D r. H a n n k e n [CDU]: Das hoffe ich!)

Eine weitere Zusatzfrage durch den Abgeordneten Grotheer!

Herr Bürgermeister, Ihnen ist sicherlich geläufig, dass es im Bürgerlichen Gesetzbuch und in der ZPO jetzt schon Regelungen gibt für ein Verfahren, bei dem ein Vater, der meint, dass er nicht der Erzeuger eines Kindes ist, die Vaterschaft gerichtlich mit einer Frist von zwei Jahren anfechten kann, und für einige prozessuale Schwierigkeiten, die damit verbunden sind. Können Sie aus dem Handgelenk sagen, wie viele derartige Verfahren jährlich in Bremen stattfinden und wie viele davon erfolgreich sind?

Bitte, Herr Bürgermeister!

Das kann ich nicht! Ich will aber gern nachfragen und es Ihnen mitteilen.

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Dann habe ich noch eine Frage zur Entscheidung des Bundesgerichtshofs, die Sie eben erwähnt haben. Nach meiner Erinnerung

Wenn man also die heimliche Entnahme von Proben, die für Genanalysen verwendet werden, generell, ohne Zustimmung des Betroffenen freigeben wollte, wäre dazu eine Verfassungsänderung notwendig?

Bitte, Herr Bürgermeister!

Ich schlage Ihnen einmal vor, Sie, Frau Hannken und ich und ein paar kluge Professoren bilden eine Bremer Arbeitsgruppe, und wir nehmen uns richtig viel Zeit, dieses Thema nach allen Seiten hin auszuloten. Ich glaube, es wird eine Lösung geben, lieber Herr Grotheer, ohne Änderung der Verfassung, die natürlich berücksichtigt, was der BGH im Januar entschieden hat, und die einen Weg findet, auf dem wir zu einer Klärung kommen. Dass das ein Konflikt ist, können Sie nicht nur in den gelben Seiten der Zeitungen nachlesen, sondern es passiert regelmäßig.

(Zuruf der Abg. Frau W i n d l e r [CDU])

Das habe ich leider nicht verstanden, obwohl ich so gern darauf geantwortet hätte!

Wir müssen nach diesem Urteil des BGH jedenfalls zu einer Klärung kommen. Es findet alles nicht mehr vor der Wahl statt. Wir müssen uns nach der Bundestagswahl mit völlig neuen Gesetzesinitiativen vertraut machen. Daran mitzuarbeiten, das habe ich Ihnen zugesagt, das sage ich auch Herrn Grotheer zu, das machen wir. Ich gehe davon aus, dass das Problem lösbar ist, ohne zu wissen, wie dies zum Schluss bei der gegenwärtigen Lage ausgeht. Wir müssen verhandlungsfähig und konsensfähig sein, und wir müssen natürlich Verfassungsrecht und BGH-Rechtsprechung beachten, sonst machen wir einen Fehler.

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Ich muss dazu eine Frage stellen! Herr Bürgermeister, es wird Sie nicht überraschen, dass wir den bayerischen Weg auf den ersten Blick für vernünftig halten und darüber durchaus konstruktiv diskutieren wollen.

Bitte, Herr Bürgermeister!

Schön!

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die siebte Anfrage bezieht sich auf die Weiterbeschäftigung von Hochschullehrern nach Erreichen der Pensionsgrenze. Die Anfrage ist unterschrieben von dem Abgeordneten Perschau und Fraktion der CDU.

Bitte, Frau Kollegin Tuczek!

Wir fragen den Senat:

Welche Möglichkeiten gibt es in anderen Bundesländern, verbeamtete Hochschullehrerinnen und lehrer nach Erreichen der Pensionsgrenze in ihrem bisherigen Anstellungsverhältnis weiterzubeschäftigen?

Inwiefern ist beabsichtigt, von dieser Möglichkeit auch im Lande Bremen Gebrauch zu machen, und in welchen Fällen hält der Senat dies für sinnvoll?

Welche Auswirkungen hätte eine Weiterbeschäftigung von Hochschullehrern aus Sicht des Senats auf die finanz- und hochschulpolitische Entwicklung, und welche Effekte wären für den Lehr- und Wissenschaftsbetrieb zu erwarten?

Die Anfrage wird beantwortet von Herrn Senator Lemke.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage eins: Mit Ausnahme von Schleswig-Holstein ist in allen Ländern eine Weiterbeschäftigung von beamteten Hochschullehrern nach Erreichen der Altersgrenze von 65 Jahren möglich, wenn ein dienstliches Interesse beziehungsweise dringende dienstliche Gründe vorliegen, die die Weiterbeschäftigung erfordern. Den Rahmen für die landesrechtlichen Regelungen bestimmt das Beamtenrechtsrahmengesetz. Die landesrechtlichen Regelungen sehen unterschiedliche Ausgestaltungen vor. Die Weiterbeschäftigungsoption endet meistens mit der Vollendung des 68. Lebensjahres, in Thüringen mit der Vollendung des 70. Lebensjahres. Von der Weiterbeschäftigungsmöglichkeit wird in fast allen Ländern allerdings nur sehr restriktiv Gebrauch gemacht.

Zu Frage zwei: Im Lande Bremen besteht keine Absicht, von dieser weitgehend übereinstimmenden Praxis der anderen Länder hinsichtlich der Weiterbeschäftigung von Professoren über die Altersgrenze hinaus abzuweichen. Eine Änderung des bremischen Landesbeamtenrechts ist nicht beabsichtigt.

Zu Frage drei: Wird die Weiterbeschäftigung von Professoren nach Erreichen der Altersgrenze uneingeschränkt verallgemeinert, könnte dies unter gleich

bleibenden Rahmenbedingungen vor allem hochschulpolitisch negative Auswirkungen haben. Dazu gehören insbesondere eine Gefahr der weiteren Überalterung der Professorenschaft, der Verzicht auf Erneuerungsimpulse durch wissenschaftliche Nachwuchskräfte und damit verbunden die Abwanderung von hoch qualifizierten jungen Wissenschaftlern, die hier einen verschlossenen Arbeitsmarkt vorfinden, eine Verhinderung oder zumindest Erschwernis der Umsteuerung von Wissenschaftsschwerpunkten und hochschulpolitisch erforderlicher Innovation und eine höhere Aufwendung für Gehälter der zumeist besser verdienenden älteren Professoren. – Soweit die Antwort des Senats!

Haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr, Frau Tuczek!

Herr Senator, Sie sprachen davon, dass sich die Weiterbeschäftigung nach Erreichen der Altersgrenze auf seltene Ausnahmefälle beschränken sollte. Welche Ausnahmefälle sind damit gemeint, gab es diese schon, und wie viele sind davon betroffen?

Bitte, Herr Senator!

Mir sind nur zwei Fälle aus der Vergangenheit bekannt. Zwei Wünsche lagen wohl vor, denen die Universität dann aber genau aus den Gründen nicht entsprochen hat, die ich Ihnen eben genannt habe. In Vorbereitung auf diese Frage von Ihnen habe ich allerdings die Frage gestellt, warum wir nicht – ähnlich wie bei den Lehrerinnen und Lehrern – im Rahmen einer Weiterbeschäftigung, sondern im Rahmen von Honorarlehraufträgen auf die hohe Qualifikation der ausgeschiedenen verbeamteten Hochschullehrer zurückgreifen können. Daran arbeitet die Behörde jetzt, solch einen Kompromiss auszuarbeiten.

Eine Weiterbeschäftigung, die jungen Wissenschaftlern den Zugang zur Universität versperrt, da bin ich der Auffassung des Hauses, ist kontraproduktiv. Wir wollen diese jungen Kolleginnen und Kollegen nicht in das Ausland abwandern lassen, sondern in Deutschland, natürlich auch im Lande Bremen, mit attraktiven Stellen konfrontieren. Dass wir aber das nutzen, wenn Hochschullehrer sagen, wir würden eigentlich gern noch in der Lehre weiterarbeiten, und es in Form von Lehraufträgen gestalten, da bin ich ganz an Ihrer Seite, wenn das Ziel Ihrer Fragestellung ist!

(Abg. Frau T u c z e k [CDU]: Dann wer- den wir das ja sicher in der Wissenschafts- deputation zur Kenntnis bekommen! Recht schönen Dank!)

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die achte Anfrage trägt die Überschrift „Entwicklung der Verordnungszahlen bei der Hormonvergabe im Land Bremen“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Hoch, Frau Stahmann, Frau Linnert und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Bitte, Frau Kollegin Stahmann!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Wie schätzt der Senat die repräsentative Studie „Wechseljahre in der Hormontherapie“ des Wissenschaftlichen Instituts der AOK und die durch sie zutage geförderten Ergebnisse ein?

Zweitens: Wie haben sich die Verordnungszahlen für Hormontherapie/Hormongaben bundesweit im letzten Jahr entwickelt?

Drittens: Wie haben sich die Verordnungszahlen für Hormontherapie/Hormongaben für das Bundesland Bremen im letzten Jahr entwickelt?

Die Anfrage wird beantwortet von Frau Senatorin Röpke.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage eins: Spätestens seit 2002 hat sich ein deutlicher Wandel in der wissenschaftlichen Diskussion über den Sinn von Hormongaben in den Wechseljahren vollzogen. Nationale und internationale Behörden für Arzneimittelsicherheit empfehlen Hormone nur noch zur kurzzeitigen Behandlung gravierender Beschwerden. Das Wissenschaftliche Institut der AOK hat aktuell die Haltung von Gynäkologinnen und Gynäkologen zur Hormontherapie durch eine Befragung analysiert. Im Ergebnis dieser Befragung zeigen sich Probleme, die dem Senat aus etlichen Studien bekannt sind. Dies ist zum einen die mangelnde Evidenz in der ärztlich-medizinischen Praxis und zum anderen die Dominanz interessengeleiteter Informationen durch pharmazeutische Hersteller, von ihnen mitfinanzierter Publikationsorgane oder auch durch ärztliche Fachgesellschaften.

Der Senator für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales hat in den vergangenen Jahren die Thematik evidenzbasierter Medizin, des Kompetenzerhalts von Ärztinnen und Ärzten sowie konkrete Anwendungsbeispiele wie gerade die Hormonsubstitution immer wieder aufgegriffen. Die genannte Studie ist somit ein weiterer Anlass zur Diskussion mit der Ärzteschaft.

Zu Frage zwei: Bundesweit hat sich die Zahl der verordneten Tagesdosen im Jahr 2004 von 708 Millionen auf rund 469 Millionen weiter verringert.

Zu Frage drei: Daten für den regionalen Vergleich der Hormonverordnungen im Jahr 2004 werden nach Auskunft des Wissenschaftlichen Instituts der AOK

erst im November 2005 vorliegen. Insofern kann bezogen auf das Bundesland Bremen für das Jahr 2004 noch keine Aussage erfolgen. – Soweit die Antwort des Senats!

Haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!