Protokoll der Sitzung vom 14.09.2005

(Unruhe)

Man kann sicherlich nichts über die einzelnen Fälle sagen, darüber wissen wir nichts, und wir sollten uns da jetzt auch nicht in Polemik ergehen und das so hoch

heben, aber man muss schon einmal das Strafmaß anschauen und was dort passiert. Wie gesagt, das können wir nicht an diesen einzelnen Fällen festmachen, die Richter und Staatsanwälte werden nach Recht und Gesetzeslage entschieden haben. Trotzdem glaube ich, und das sehe ich etwas anders als meine Vorrednerin, dass wir schon überlegen sollten, dass wir den sexuellen Missbrauch von Kindern und Schutzbefohlenen nicht länger als Vergehen, sondern als Verbrechen im Strafgesetzbuch einordnen sollten.

(Beifall bei der CDU und bei der SPD)

Sicherlich ist es richtig, dass auch jetzt, da es ein Vergehen ist, eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren dabei herauskommen kann, ich glaube aber, dass die Einordnung schon eine andere ist, und es können eben jetzt auch Geldstrafen herauskommen, wie hier gesagt wurde, und es können eben auch nur Freiheitsstrafen von sechs Monaten herauskommen. Ich denke, der sexuelle Missbrauch an Kindern sollte in unserer Gesellschaft schon so geächtet werden, dass er auch als Verbrechen eingeordnet wird und nicht nur als Vergehen.

(Beifall bei der CDU)

Das Zweite, was angesprochen worden ist, ist der Bereich der neuen Medien. Da ist, glaube ich, auch unsere Rechtslage nicht ausreichend genug. Jeder von Ihnen wird die Sendung im Fernsehen gesehen haben, wie Pädophile versuchen, über Chatrooms Kontakt zu Kindern aufzunehmen. Diese klingen erst einmal ganz harmlos. Das hat auch nichts mit Kinderpornographie zu tun, sondern sie loggen sich in einem Chatroom ein, tun so, als ob sie selbst noch minderjährig wären, in einem Alter von 13, 14, 15 Jahren, nehmen Kontakt zu anderen auf und versuchen dann, irgendwann auch persönlichen Kontakt zu haben, und dann kommt es zu Missbrauch.

Ich glaube, genau da sollten wir einschreiten und versuchen, auch dort, in den neuen Medien, möglichst Kinder zu schützen. Es gibt da viele Initiativen, natürlich auch viele Eltern, die darauf achten, die sich dieses Bereichs annehmen. Genau dort sollte der Schutz der Kinder schon einsetzen, bevor der Missbrauch passiert, dass man dort auch schon Handhabe gegen die Pädophilen hat, die dort im Internet ihr Unwesen treiben.

(Beifall bei der CDU)

Deshalb denke ich, man kann auch mit dem Strafmaß, mit dem Strafgesetzbuch hier etwas machen. Das ist sicherlich nicht alles. Es gilt eben insbesondere, die Kinder zu schützen, ihnen ein Selbstbewusstsein zu geben, dass sie nein sagen können, dass sie es bereits im Kindergarten und in den Schulen lernen,

dass man den Kindern dort den jeweiligen Schutz gibt, sich dagegen zu wehren. Das ist ein ganz wichtiges Thema. Der Schwerpunkt unserer Debatte heute war mehr das Strafverfahren. Ich glaube aber, man darf das andere nicht ausblenden, und ich glaube, dass wir gemeinsam noch sehr viel können, um unsere Kinder zu schützen, um unsere Kinder vor sexuellem Missbrauch zu schützen. Ich hoffe, dass wir es gemeinsam tun werden. – Vielen Dank!

(Beifall bei der CDU und bei der SPD)

Das Wort erhält der Abgeordnete Tittmann.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Diese von der SPD und CDU eingebrachte Große Anfrage mit der Drucksachen-Nummer 16/600, „Schutz kindlicher Opfer vor Sexualdelikten im Strafrecht verbessern“, macht mich so richtig sauer, weil diese Große Anfrage ein erschreckendes, trauriges Beispiel dafür ist, dass die etablierten Altparteien immer dann, quasi pro forma, populistisch reagieren, wenn kurz vorher etwas Schreckliches und Grausames passiert ist wie zum Beispiel die grausamen, aktuellen Kindermorde im Fall Levke und Felix.

Meine Damen und Herren, diese Tatsache ist bezeichnend für Ihre schäbige, unehrliche Politik. In diesem Zusammenhang möchte ich gern einmal an die großspurigen Worte des Bundeskanzlers Schröder erinnern. Wie hat er doch vor der Wahl, vor der Wahl wohlgemerkt, herumposaunt: Kinderschänder für immer wegschließen, und das sofort! Was ist seitdem passiert? Außer leeren Versprechungen wieder einmal nichts! Er hat das Volk belogen und betrogen. Ich erinnere hier nur einmal an den Kanzlerbrief oder an die Rentenlüge. Das ist aber zweitrangig und nicht das Thema.

Meine Damen und Herren, dabei können Sie doch nachweislich fast jeden Tag in den Medien nachlesen: Mehrfach vorbestrafter Kinderschänder während des Hafturlaubs Frauen und Kinder vergewaltigt; oder aber: auf Grundlage einer günstigen Sozialprognose vorzeitig freigelassener Sexualstraftäter wieder rückfällig geworden; oder aber: mehrfach Vorbestrafter aus der Haft vorzeitig entlassen, Kinderschänder vergewaltigt und ermordet kleines Kind und so weiter! Das können Sie täglich seitenlang nachlesen.

Ich kann Ihnen diesbezüglich selbstverständlich unzählige Artikel aus der „Nationalzeitung“ zur Verfügung stellen. Sie werden solche Artikel dann wie immer kurz zur Kenntnis nehmen. Danach erfolgt wahrscheinlich wie immer bei den Etablierten eine populistische große, aber nicht lange anhaltende, geheuchelte Betroffenheit. Es werden hier dann anschließend große, nichts bringende Scheinanfragen eingebracht, um die Bevölkerung zu beruhigen. Danach geht es weiter wie bisher, bis vielleicht wieder

einmal ein mehrfach vorbestrafter Sexualstraftäter beim nächsten Mal ein Kind grausam umbringt.

Sie brauchen hier gar nicht so herumzuschreien.

(Abg. Frau H ö v e l m a n n [SPD]: Wer schreit denn?)

Beispiele, die ich eben genannt habe, gibt es zur Genüge. Seien Sie also lieber ganz ruhig, und hören Sie genau zu! Oder ist Ihnen das Thema Kinderschändung und Kindesmord egal? Dann können Sie ruhig weiter schreien.

(Abg. Frau H ö v e l m a n n [SPD]: Es schreit doch keiner!)

Doch, Sie haben geschrien!

Ich habe namens der Deutschen Volksunion schon vor Jahren etliche Anträge zum Schutz kindlicher Opfer vor Sexualdelikten eingebracht wie zum Beispiel „Ausweitung der DNA“ oder aber auch den Antrag „Schärfere Gesetze gegen Kinderschänder“ und so weiter, unzählig! Alle meine Anträge haben Sie einstimmig abgelehnt. Darum können wir heute wieder einmal leider nur Ihre große Scheinanfrage nur zur Kenntnis nehmen.

Ich aber fordere Sie namens der Deutschen Volksunion hiermit deutlich auf: Reden Sie nicht nur, sondern handeln Sie endlich auch einmal effektiv zum Schutz unserer Kinder vor Sexualstraftätern! Tun Sie endlich das, was Sie immer sagen, wir müssen es tun! Machen Sie es auch! Handeln Sie, und setzen Sie Ihre leeren Versprechungen endlich auch in Taten um!

Das Strafrecht zu verbessern ist schon eine langjährige Forderung der Deutschen Volksunion. Darüber hinaus kann ich Ihnen aber namens der Deutschen Volksunion garantieren, wir, die Deutsche Volksunion, würden Kinderschänder ein Leben lang, und für die Deutsche Volksunion bedeutet lebenslänglich auch wirklich noch lebenslänglich, sofort für immer wegsperren. Das können Sie mir namens der Deutschen Volksunion einhundertprozentig glauben. Der Deutschen Volksunion geht nämlich noch Opferschutz vor Täterschutz.

(Zuruf der Abg. Frau B u s c h [SPD])

Wir würden rechtmäßig, hören Sie zu, demokratisch rigoros und mit der gesamten Stärke und Härte des Rechtsstaates dafür sorgen, dass die Rechte der Kinder und Jugendlichen rückhaltlos und uneingeschränkt geschützt werden. Eines sage ich Ihnen noch einmal ganz klar und deutlich: Der Deutschen Volksunion sind die Seelen und das Leben eines Kindes das Wertvollste und das Heiligste, was es überhaupt gibt. Wer die Seele und das Leben eines Kindes zerstört oder tötet, hat kein Recht und keine Gnade ver

dient. Deshalb müssen Sexualstraftäter mit der gesamten Härte des Rechtsstaates bestraft werden.

Meine Damen und Herren, dazu gehört aber auch, dass psychologische Gutachten nicht dazu führen dürfen, dass Täter in relativ kurzer Zeit wieder auf freien Fuß gesetzt werden. Dazu gehört aber auch, dass bei Gutachten die Gutachter in die Verantwortung einbezogen werden müssen, wenn sie dafür sorgen, dass rückfällige Täter wieder aufgrund eines Gutachtens straffällig geworden sind. Wer durch seine Begutachtung dafür gesorgt hat, dass ein Sexualstraftäter zum Wiederholungstäter wird, muss auch in die Verantwortung genommen werden. Wir von der Deutschen Volksunion sind davon überzeugt, dass dann viele Wiederholungsstraftaten vermieden worden wären.

Kinder und Jugendliche sind unsere Zukunft, und sie haben ein Anrecht darauf, unbeschadet und unbeschwert heranwachsen zu können. Wir von der Deutschen Volksunion setzen uns zuerst für die Opfer ein, deren Seelen zerstört wurden und quasi ein Leben lang tot sind. Dafür wird die Deutsche Volksunion unermüdlich, rigoros und kompromisslos weiterkämpfen. Bei uns würden solche Bestien wie zum Beispiel der Vater, der sein 18 Monate altes Baby vergewaltigt und verbrüht hat, um die Spuren zu verwischen, oder auch die Kinderschänder in Bremerhaven – in letzter Zeit auch bekannt geworden – ein Leben lang weggesperrt werden. Die Deutsche Volksunion würde zum Schutz der Kinder sofort, konsequent und rigoros im Rahmen der Rechtsstaatlichkeit, das kann ich im Namen der Deutschen Volksunion versprechen, dafür sorgen, dass sie ein Leben lang weggesperrt werden.

Meine Damen und Herren, es kann doch nicht angehen, dass Steuersünder zum Beispiel oft härter bestraft werden als Kinderschänder. Hier muss das Strafgericht viel härter und konsequenter durchgreifen, auch schon bei Ersttätern, denn Triebtäter sind nicht therapierbar, weil Triebtäter derart von ihrem Trieb beherrscht werden, dass der Abschreckungseffekt der Strafe sehr viel schwächer ist als der Trieb, der immer und immer wieder bei ihnen durchbricht. Es werden täglich zirka 60 Kinder sexuell missbraucht. Wie erwähnt, die Dunkelziffer liegt bekanntlich weitaus höher.

Unsere Bürgerinnen und Bürger haben es endgültig satt, fast täglich solche Schlagzeilen lesen zu müssen, wieder einmal ein kleines Kind grausam geschändet und ermordet von einem mehrfach vorbestraften und vorzeitig freigelassenen Sexualstraftäter. Ich zeige Ihnen das einmal, ich sage es in aller Deutlichkeit: Diese toten Kinder klagen an. So sieht die Realität aus. Das ist das Ergebnis Ihrer verfehlten Politik. Darum fordere ich Sie namens der Deutschen Volksunion auf, handeln Sie effektiv zum Schutz unserer Kinder, und das sofort! Sperrt solche Bestien, die dafür verantwortlich sind, für immer, und wenn ich sage

für immer, dann meine ich auch für immer, weg! Das können Sie mir getrost glauben. Die Deutsche Volksunion würde mit solchen Bestien selbstverständlich rechtsstaatlich konsequenter und rigoroser umgehen, als es bisher der Fall war, und zwar rechtsstaatlich ohne vorzeitige Entlassung, ohne Hafturlaub und so weiter. Das, meine Damen und Herren, ist keine Drohung, sondern ein Versprechen der Deutschen Volksunion, weil es der Deutschen Volksunion vorrangig um den Opferschutz vor dem Täterschutz geht. – Ich bedanke mich!

Das Wort erhält der Abgeordnete Köhler.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Tittmann, ich finde es unglaublich, was Sie hier machen.

(Abg. T i t t m a n n [DVU]: Unglaublich ist Ihre Politik! Ihre Politik ist unglaublich!)

Das, was Sie tun, ist, dass Sie kindliche Opfer von Gewalttaten instrumentalisieren wollen für Ihre Politik, die gegen den Rechtsstaat, gegen „die etablierten Altparteien“, die Sie immer wieder anführen, gerichtet ist. In Wirklichkeit versuchen Sie, diese Menschen zu instrumentalisieren für Ihre Parteiprofilierung, und das, glaube ich, ist vollkommen daneben.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen, bei der SPD und bei der CDU)

Es ist eine gute Sache, dass einmal, abgesehen von dieser einen Ausnahme, auch in Wahlkampfzeiten, in denen es sonst laute Töne gibt, Zeit ist für die sachliche Arbeit, bei der es eben gerade nicht um Parteiprofilierung geht. Der Schutz von Kindern, die Opfer von Sexualstraftaten geworden sind, ist das Anliegen aller demokratischen Parteien hier im Hause.

(Abg. T i t t m a n n (DVU): Auch von Cohn-Bendit?)

Die Autorität staatlichen Strafens wird auf Dauer wesentlich davon abhängen, auf welche Weise der Staat mit den Opfern strafbarer Handlungen umgeht. Der Strafanspruch des Staates findet seine Grenze unter anderem dort, wo er nur auf Kosten des Opfers durchgesetzt werden könnte. Dass es dem Opfer gut geht, das ist ein Ziel, das im Strafverfahren im Mittelpunkt steht und dort auch stehen muss. Es muss auf alle Fälle vermieden werden, dass ein Kind, das schon durch die Straftat zum Opfer geworden ist, durch das Strafverfahren erneut traumatisiert wird, erneut zum Opfer gemacht wird, wenn das Kind als Zeuge im Ermittlungsverfahren aussagen muss.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD)

Belastungen für das Kind zu vermeiden muss ein Ziel sein, dem allerdings von vornherein Grenzen gesetzt sind. So ist zum Beispiel im Abschlussbericht des Forschungsprojekts „Belastungserleben von Kindern in Hauptverhandlungen“ des Bundesjustizministeriums festgestellt, dass die Belastungen durch die Aussage, durch eine erneute Erinnerung an das Deliktgeschehen bestimmt sind und kaum durch die Verfahrensgestaltung oder soziale Unterstützung beeinflusst werden.

Daraus folgt, dass mehrfache Vernehmungen, mehrfache Erinnerungen nach Möglichkeit vermieden werden müssen. Darum ist es gut und richtig, dass es eine Ausnahme von dem Grundsatz gibt, dass ein Zeuge dem Gericht unmittelbar zur Verfügung stehen muss. Diese Regelung ist geschaffen worden. Es gibt die Möglichkeit, dass kindliche Zeugen vom Richter vernommen werden und das Ganze per Video später im Gerichtssaal abgespielt wird. Dadurch ist es möglich, auf doppelte Vernehmungen zu verzichten. Dass dabei die Rechte der übrigen Verfahrensbeteiligten, der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung, gesichert sein müssen, das ist im Rechtsstaat klar, und darum kann zum Beispiel auch – da gibt es eine kleine Ungenauigkeit in der Antwort des Senats – eine polizeiliche Vernehmung im Prozess nur eingeschränkt benutzt werden und niemals die Aussage vor Gericht ersetzen.

Die technischen Voraussetzungen sind in Bremen und Bremerhaven gegeben. Das ist eine gute Sache. Es geht auch um ganz einfache Dinge. Ein Kind, das sich auf Erwachsenenstühle setzen müsste und die Füße nicht auf den Boden stellen kann, bekäme schon durch die äußeren Rahmenbedingungen mitgeteilt, dass an Kinder nicht gedacht worden ist. Wenn wir uns aber zum Beispiel einmal das Videovernehmungszimmer im Amtsgericht in Bremerhaven anschauen, dann sieht man sofort, dass dieses extra für Kinder gemacht ist. Das merkt das Kind auch, es ist ein abgesonderter Raum, der mit Spielzeug ausgestattet ist, mit Möbeln, die für Kinder gemacht sind, und man kann sich gut vorstellen, dass dort kindgerecht mit jugendlichen oder kindlichen Zeugen umgegangen wird.

Natürlich geht es im Kern immer um die Frage, ob die Polizisten, Staatsanwälte, Anwälte und Richter, die mit den kindlichen Opfern zu tun haben, ihre Aufgabe gut machen. Die Verfahrensgestaltung, das, was konkret passiert, ist nach der Studie des Bundesjustizministeriums, die ich vorhin erwähnt hatte, wesentlich für die Gesamtzufriedenheit der Kinder, die als Opfer mit dem Ermittlungsverfahren und dem Strafverfahren zu tun haben. Wenn schon Belastungen nicht zu vermeiden sind, dann muss alles für das Wohlbefinden und die Gesamtzufriedenheit des Kindes getan werden.

Eine gute Ausbildung der Beteiligten ist Voraussetzung, eine Spezialisierung unvermeidlich. Es gibt das Fachkommissariat 32 bei der Kriminalpolizei, wo

eine umfangreiche Fortbildung stattfindet. Es gibt sogar Supervision, es können also die Polizisten mit einem Psychologen ihre Erlebnisse, ihren Umgang mit diesen fürchterlichen Straftaten verarbeiten. So etwas würde ich mir auch für die Staatsanwälte und Richter wünschen. Wenn in der Mitteilung des Senats das Angebot der Deutschen Richterakademie auszugsweise abgedruckt wird, macht es vielleicht auch Sinn, sich einmal kurz die Fortbildungsbudgets anzuschauen. Für die Fortbildung aller Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft in Bremen in allen Bereichen stehen insgesamt 2500 Euro zur Verfügung, für die Fortbildung der Mitarbeiter des Landgerichts 9500 Euro. Da sieht man sofort auf den ersten Blick, das ist zu wenig. Wenn man dann noch weiter schaut und feststellt, dass das Fortbildungsbudget für das gesamte Amtsgericht Bremerhaven bei 250 Euro liegt und für die Amtsgerichte in Bremen und Bremerhaven komplett gestrichen ist, dann ist jedem klar, da muss etwas getan werden. Von der guten Arbeit der Beschäftigten hängt auch die Bearbeitungsgeschwindigkeit ab. Wenn ein Kind immer wieder durch Nachrichten über den Ausgang von Strafverfahren et cetera über einen längeren Zeitraum an die Tat erinnert wird, dann ist das nicht gut. Die Verfahrensdauer liegt für das Ermittlungsverfahren bei 3,7 Monaten, für das gerichtliche Verfahren bei 3,5 Monaten. Wenn man berücksichtigt, dass auch gesetzliche Fristen zu berücksichtigen sind, dann ist das ein im Durchschnitt kurzes und knappes Verfahren. Es mag Ausnahmen geben, dann muss gesehen werden, wie man diese Ausnahmen vermeiden kann. Abschließend möchte ich sagen, dass seit einigen Jahren zunehmend die Belange der Opfer von Straftaten stärker berücksichtigt werden. Wir halten diese Entwicklung für richtig und wünschen uns, dass weiterhin die Polizisten, Staatsanwälte, Rechtsanwälte und Richter so gute Arbeit machen, wie das offenbar bislang passiert. – Vielen Dank!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen, bei der SPD und bei der CDU)

Das Wort erhält die Abgeordnete Frau Peters-Rehwinkel.