Wir müssen Arbeitsplätze in Bremen schaffen als einen Schwerpunkt. Wir müssen als ein Land, das auch zukünftig Hilfen von anderen erwartet, auch sehen, dass es uns gelingt, mit unseren knappen Ressourcen die erforderlichen Komplementärmittel für Programme zur Verfügung zu stellen, die wir vom Bund und von der EU erhalten! Wir müssen uns aber auch bei der Ausgestaltung der Programme einbringen, und wir müssen dort politisch unsere Stärken identifizieren, die wir damit stärken wollen! Last not least brauchen wir Investitionen zur Vermögenssicherung, zum Beispiel unserer Infrastruktur im Land Bremen.
Hier sind vorhin, auch noch einmal von Ihnen, Herr Köhler, die Ausgaben kritisiert worden, die Bremen sich leistet, auch die konsumtiven, teilweise im Vergleich mit anderen. Es gibt da auch ganz spannen
de Zahlen. Wenn man die Primärausgaben oder konsumtiven Ausgaben vergleicht und dann fragt, wo Stadtstaaten besondere Ausgaben haben, die über denen der Flächenländer liegen, fallen einem sofort ein: die Sozialhilfe, wegen Ballung, das ist irgendwie ganz klar, dann die Gesundheitsausgaben und so weiter und das Bildungssystem, weil wir oberzentrale Funktionen wahrnehmen.
Ich habe neulich in einem Vortrag von Professor Dannemann auch mit Interesse zur Kenntnis genommen, dass unsere konsumtiven Ausgaben für unsere Häfen im Land Bremen um rund 120 Euro pro Einwohner höher liegen als in Hamburg. Nun wissen wir aber alle, dass unsere Häfen durchaus wirtschaftlich sind, und keiner von uns würde in Frage stellen und sagen, dass sie es nicht sind und warum. Es liegt meiner Meinung nach ganz einfach daran, weil es ein Indiz dafür ist, dass man so einfache Indikatoren wie ein Pro-Kopf-Betrachtung in manchen Bereichen nicht machen kann. Die Häfen in Bremen werden auf 600 000 Einwohner gerechnet, die Kosten der Häfen in Hamburg auf 1,5 Millionen. Wen sollte es da verwundern, dass die Ausgaben für die Hamburger Häfen pro Kopf geringer sind?
Das zeigen auch – Herr Nußbaum hat das angesprochen – die Benchmarks. Wir werden uns sehr mit den Benchmarks beschäftigen müssen, und zwar nicht nur wir Finanzer oder der Senat, sondern jeder selbst aus seiner fachpolitischen Sicht, denn genau diese Punkte zeigen, dass es manchmal nicht einfach ist, irgendwelche Durchschnitte zu bilden, um Vergleiche anzustellen, sondern dass man weitergehen muss. Wir müssen schauen, mit wem wir uns vergleichen, wann es sachgerecht ist, und nicht fragen: Wann gefällt es uns am besten? Wann ist es sachgerecht, einen Vergleich mit anderen Ländern zu machen? Wir sind ein Land! Wann ist es sachgerecht, einen Vergleich mit anderen Städten anzutreten, zum Beispiel wenn es um kommunale Angebote geht, die andere vergleichbare Städte auch haben? Dort, glaube ich, sind wir gefordert, dieses Instrument sehr ernst zu nehmen und die Chancen, die darin liegen, zu nutzen. Nur so wird es uns gelingen, eine sachgerechte Schwerpunktsetzung, auch in Zeiten knapper Ressourcen, zu erreichen.
An dieser Stelle noch einmal ein Appell an alle Fachpolitiker: Viele dieser schweren Haushaltsunterlagen, auch vom Gewicht her, sind dicke Bände, dabei auch welche, worauf „Produktgruppen“ steht. Wir haben Produktgruppenhaushalte, wir haben auch nach Produktgruppenhaushalten orientierte Stellenpläne. Das sind die eigentlich wichtigen Dokumente, die wir zu beraten haben. Mit den Produktgruppenplänen soll erreicht werden, dass wir als Fachpolitiker die Möglichkeit haben, auch zu definieren, welche Ziele wir eigentlich mit diesen Aufgaben verbinden und messen wollen. Leider muss man feststellen, dass diese Aufgabe oder die Bedeutung dieser Produktgruppenpläne bei den Beratungen nicht ent
sprechend gewürdigt wird. Das liegt manchmal an der Vorbereitung der Verwaltung. Wir sind sicherlich immer noch im kameralen Denken verhaftet, es liegt aber auch zum Teil an uns Politikern. Daran müssen wir noch arbeiten!
Wir haben erstmalig zu diesem Haushalt einen dicken Band zur Begründung des Artikels 131 a Landesverfassung vorliegen. Ich kann mich nur dem anschließen, was Herr Köhler gesagt hat: Ich glaube, dass wir auch im Haushaltsausschuss einige dieser Begründungen noch einmal durchsehen müssen. Dort sind einige Formulierungen, glaube ich, nicht ganz so geglückt, vor allen Dingen, wenn wir wissen, dass sie Teil eines wichtigen Dokuments sind, das auch nach außen geht. Auch hier würde ich noch einmal um die Unterstützung der Fachpolitiker bitten.
Es ist vereinbart worden, bei den Haushaltsgesetzen zuerst die erste Lesung durchzuführen, um im Anschluss daran über die Überweisung an den staatlichen Haushalts- und Finanzausschuss und an die Ausschüsse, deren Aufgabenbereiche betroffen sind, abzustimmen.
Als Erstes lasse ich über das Haushaltsgesetz der Freien Hansestadt Bremen für das Haushaltsjahr 2006 in erster Lesung abstimmen.
Wer das Haushaltsgesetz der Freien Hansestadt Bremen für das Haushaltsjahr 2006, Drucksache 16/910, in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Jetzt lasse ich über das Haushaltsgesetz der Freien Hansestadt Bremen für das Haushaltsjahr 2007 in erster Lesung abstimmen.
Wer das Haushaltsgesetz der Freien Hansestadt Bremen für das Haushaltsjahr 2007, Drucksache 16/910, in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Bei den Vorlagen zum Haushalt 2006 und 2007 ist Überweisung an den staatlichen Haushalts- und Finanzausschuss, federführend, sowie die Ausschüsse, deren Aufgabenbereiche betroffen sind, vorgesehen. Dies sind gemäß Paragraph 63 a Absatz 2 unserer Geschäftsordnung der Rechtsausschuss, der Ausschuss für Angelegenheiten der Häfen im Lande Bremen, der Ausschuss für die Gleichberechtigung der Frau und der Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten, internationale Kontakte und Entwicklungszusammenarbeit.
Wer der Überweisung der Haushaltsgesetze der Freien Hansestadt Bremen für die Haushaltsjahre 2006 und 2007, Drucksache 16/910, der Haushaltspläne und der Stellenpläne für die Haushaltsjahre 2006 und 2007, der Produktgruppenhaushalte für die Haushaltsjahre 2006 und 2007, der produktgruppenorientierten Stellenpläne für die Haushaltsjahre 2006 und 2007 und der Darlegungen zur Begründetheit der Ausgaben im Zusammenhang mit einer Überschreitung der Höchstgrenze für Kreditaufnahme zur Beratung und Berichterstattung an den staatlichen Haushalts- und Finanzausschuss, federführend, und die entsprechenden Ausschüsse seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Außerdem möchte ich Sie darum bitten, damit einverstanden zu sein, dass die bei der Verwaltung der Bremischen Bürgerschaft noch eingehenden Anträge und Änderungsanträge zu den Haushalten 2006 und 2007 unmittelbar an den staatlichen Haushaltsund Finanzausschuss sowie die entsprechenden Ausschüsse weitergeleitet werden. Die Ausschüsse werden gebeten, dem Haushalts- und Finanzausschuss Bericht zu erstatten, und dieser wiederum wird gebeten, der Bürgerschaft (Landtag) einen Gesamtbericht vorzulegen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir haben den Antrag „Ölpreisbindung auf den Prüfstand stellen“ eingebracht, weil die Preisschwankungen in den letzten Jahren für den Verbraucher nicht mehr nachvollziehbar waren und weil sich einige Energieversorger an die Ölpreisbindung nur noch dann erinnerten, wenn die Preise stiegen. Das ist für uns nicht mehr länger hinnehmbar und wird von der CDU nicht unterstützt.
Meine Damen und Herren, die Explosionen der Energiekosten in den letzten Jahren schaden nicht nur den Portemonnaies jedes einzelnen Bürgers, sondern auch unserer Wirtschaftskraft und damit natürlich auch bestehenden und zu entwickelnden Arbeitsplätzen.
Wie es leider so oft ist, liegt Deutschland im Vergleich zum europäischen Ausland mit den Gaspreisen einmal wieder an der Spitze. Wenn das so weitergeht, werden die Bürger noch weniger kaufen können, energieintensive Betriebe abwandern, und die Produktivität wird leiden. Das ist nicht hinnehmbar, und aus diesen Gründen soll der Antrag ein Beitrag dazu sein, dass im Energiemarkt mehr Transparenz geschaffen wird und die Rahmenbedingungen für Wettbewerb hergestellt werden.
Lassen Sie mich kurz erklären, was Ölpreisbindung heißt und was sie bedeutet! Aus angeblichen Wettbewerbsgründen orientierte sich der Gaspreis an der Preisentwicklung von Heizöl. Die Anpassung von Gaspreisen an Ölpreise erfolgt mit halbjährlicher Verzögerung. Diese so genannte Ölpreisbindung soll nach Auskunft der Erzeuger die Gasbezieher von der Machtstellung der wenigen Energieproduzenten schützen. Die Preisbindung ist nicht gesetzlich verankert, sondern vielmehr eine internationale Branchenvereinbarung aus den sechziger Jahren. Das geschah damals, weil sich erstens die Ölproduzenten bei einem Erfolg von Gas nicht selbst Konkurrenz ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
machen wollten und zweitens, weil niemand wusste, ob sich Erdgas wegen der enorm hohen Investitionen für den Leitungsbau durchsetzen würde.
Mittlerweile hat sich Gas am Markt voll durchgesetzt. Dabei muss man sich vor Augen führen, dass rund 46 Prozent, also zirka 18 Millionen Haushalte, schon Gas beziehen und 76 Prozent der Neubauten eine Gasheizung verwenden. Das alles zeigt uns, dass bei ungerechtfertigten Gaspreisen auch ein volkswirtschaftlicher Schaden entsteht, dem wir entgegenwirken müssen. Selbst das Bundeskartellamt hat eine Ölpreisbindung als überholt kritisiert. Genau aus diesen Gründen sind wir als Politiker auch gefordert, hier einzuschreiten.
Meine Damen und Herren, wir wollen mit diesem Antrag erreichen, dass sich der Senat auf Bundesebene dafür einsetzt, dass der Gaspreis vom Ölpreis entkoppelt wird. Wir wollen, dass die Lieferverträge zwischen Ferngasunternehmen und Großabnehmern vom Bundeskartellamt überprüft werden, denn es ist, gelinde ausgedrückt, schon ganz schön frech, wenn die Importpreise für Gas sinken und die Endverbraucherpreise ständig ansteigen. Das war mit Sicherheit nicht der Sinn der Ölpreisbindung und ist deshalb auch zu überprüfen. Wir wollen, dass sich auf dem Gasmarkt mittelfristig ein Wettbewerb entwickelt, der sich dann positiv für den Endverbraucher auswirkt, denn Wettbewerb hat noch keinem geschadet.