Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage oder Zwischenbemerkung des Abgeordneten Tschöpe?
Nein! Aus folgendem Grund: Sie beantworten meine Zwischenfragen ja auch nie! Warum sollte ich Ihre beantworten? Das sehe ich gar nicht ein! Ich bekomme meine Diäten ja nicht dafür, um Ihnen Nachhilfeunterricht in Politik zu erteilen!
Meine Damen und Herren, nicht etwa, weil die Deutsche Volksunion Angst vor der Fünf-ProzentHürde hätte! Das haben wir bestimmt nicht, denn dass wir diese Fünf-Prozent-Hürde in Bremerhaven seit zirka 20 Jahren locker überspringen können, haben wir trotz großer Hetze, Lügen und undemokratischen Totschweigens der Medien gegenüber der DVU nun schon oft genug bewiesen. Angst vor der Fünf-Prozent-Hürde hat die Deutsche Volksunion in Bremerhaven nun wirklich nicht, aber mir würde der FDPAbgeordnete Wedler doch sehr fehlen, nicht als Mensch, auch nicht die FDP als Partei, nein, mir würde der lächerliche, krampfhafte Versuch der Medien und der FDP-Pressestelle sehr fehlen, aus den sehr wenigen und inhaltslosen Reden des Herrn Wedler eine vernünftige Berichterstattung zu basteln. Da kommen dann solche nichtssagenden Aussagen wie zum Beispiel „Willy Wedler sagt“, „Willy Wedler meint“. Da
Das beste Beispiel gab es heute. Da schreibt die „taz“ in ihrer heutigen Ausgabe zum Thema Senatorenwahl, ich darf zitieren: „Unterdessen meldet sich großspurig die FDP bereits mit der konkreten Forderung an den neuen Senator zu Wort.“ Tatsache ist doch, meine Damen und Herren: Ich habe Herrn Wedler von der FDP nicht bei der Senatorenwahl und nicht bei der wichtigen Haushaltsdebatte gesehen, weil er gar nicht anwesend ist, oder haben Sie ihn gesehen?
Meine Damen und Herren, ich sage in aller Deutlichkeit: Wenn die „Nordsee-Zeitung“ oder andere Comiczeitungen schreiben, Willy Wedler hat Schluckauf, dann wäre der Artikel über seinen Schluckauf wahrscheinlich der erste inhaltlich richtig ernstzunehmende Artikel über die gesamten Aussagen und Reden von Herrn Wedler in der Bremischen Bürgerschaft (Landtag). Wie gesagt, ich lehne die Gesetzesänderung ab.
(Abg. Frau L i n n e r t [Bündnis 90/Die Grünen]: Außer Beleidigungen haben Sie nichts auf der Pfanne!)
Bevor ich jetzt der nächsten Rednerin das Wort geben möchte, möchte ich darauf hinweisen beziehungsweise deutlich machen, dass sich der Abgeordnete Wedler aufgrund von Krankheit für diese Woche entschuldigt hat.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Man könnte nun polemisch antworten, aber ich will es nicht tun. Die Sache ist viel zu wichtig, und ich denke, wir sollten uns vernünftig damit auseinander setzen
und nicht mit den Sprüchen, die hier ständig von der DVU kommen. Ich finde es auch nicht fair, den Kol
Es ist keineswegs so, und das möchte ich ausdrücklich zurückweisen, dass kein demokratisches Verfahren stattgefunden hat und dass es sich hier in irgendeiner Form um Machenschaften handelt. Das ist nun wirklich absolut verfehlt. Wir haben uns in einem parteiübergreifenden Verfahren auf den Vorschlag geeinigt, den der Präsident der Bürgerschaft hier eben gerade vorgestellt hat. Es ist diesem Vorschlag mit Bremen, mit Bremerhaven, mit allen Fraktionen und mit allen Beteiligten eine sehr zielführende und konstruktive Diskussion vorausgegangen. Dabei ist einmütig das Votum herausgekommen, das Ihnen eben gerade sehr detailliert vorgestellt worden ist. An dem Verfahren, wie dieses Votum zustande gekommen ist, ist überhaupt nichts zu kritisieren.
Es mag bedauerlich sein, dass hier eine Stimme für Bremerhaven verloren geht, aber dies ist der einzige Weg, um zu einer sachgerechten Lösung des Problems zu kommen und auch für eine gewisse Dauer eine Gleichwertigkeit der Stimmen in Bremen und Bremerhaven herzustellen. Es hat keinen Sinn, dass wir hier heute eine kurzfristige Lösung beschließen, die aufgrund der demographischen Entwicklungen möglicherweise in kürzerer Zeit schon wieder überholt ist. Insofern ist es eine gute und dauerhafte Lösung, die jetzt hier vorgeschlagen worden ist.
Es ist mit Sicherheit sinnvoll, wenn wir uns angesichts der Probleme, die sich ja auch an diesen Wahlproblemen zeigen, für Bremerhaven einsetzen und dies nicht auf die populistische Weise tun, wie wir es heute ja schon zum zweiten Mal gehört haben. Wichtig ist, denke ich, für die Wirtschaftskraft in Bremerhaven zu kämpfen, dafür zu sorgen, dass wieder mehr Menschen in Bremerhaven leben, dass diese Stadt sich entwickelt und sie Zuwachs hat. Dann würde ich mich freuen, wenn wir uns hier wieder zusammensetzen und diesen Schritt, den wir jetzt gehen müssen, ändern könnten. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte mich zunächst beim Parlament bedanken, dass wir in einer sehr schnellen, zügigen Art und Weise und sehr fachlich und sachgerecht – bis auf einen Debattenbeitrag heute – dieses Thema hier behandeln können, auch deswegen, weil Herr Tittmann ja den Dringlichkeitsantrag in Frage gestellt hat. Der Grund für den Dringlichkeitsantrag liegt darin, dass wir wahlrechtliche Fristen zu beachten haben.
Das Parlament wird ja zu gegebener Zeit noch einen Wahltag festzulegen haben, aber die Spanne, innerhalb der der Wahltag steht, liegt schon auf der Hand.
Weil es für die Vorbereitung dieser Wahlen Fristen gibt, ist es zwingend erforderlich, dass wir noch vor der nächsten Landtagssitzung hier zu einer möglichst breit angelegten konsentierten Lösung kommen. Für diese Bereitschaft bin ich sehr dankbar, weil wir als Ressort für Inneres natürlich dafür zuständig sind, dass es ordnungsgemäße Wahlen gibt. Wir haben uns schon große Sorgen darum gemacht, ob wir diese dann noch gewähren können, wenn das Thema jetzt noch weiter geschoben werden würde. Dies ist also kein Vertuschungsversuch des Parlaments, es ist kein Überden-Tisch-Ziehen von Bremerhavener Interessen, sondern es ist zur Abwicklung der nächsten Bürgerschaftswahlen sachgerecht. An deren verfassungskonformer Abwicklung haben wir, glaube ich, alle ein gemeinsames Interesse.
Der zweite Vorwurf, der hier auch nicht unwidersprochen bleiben sollte – das sage ich auch als Bremerhavener, wenn ich das an dieser Stelle sagen darf –, ist der Vorwurf, hier solle jetzt zu Lasten von Bremerhaven irgendetwas getrickst werden. Das ist mitnichten der Fall. Die einzige Ursache liegt auch hier darin, dass das Parlament genauso wie natürlich auch das Wahlamt ein Interesse daran hat, dass wir Wahlen durchführen, die am Ende nicht anfechtbar sind. Es liegt auf der Hand – der Präsident der Bremischen Bürgerschaft hat es ausgeführt –, dass wir uns nicht nur bei der jetzt vorhandenen, sondern vielleicht sogar bei der für die nächsten 15 Monate prognostizierten Einwohnerentwicklung nicht nur am Rande der Zulässigkeit der Wahlkontingente und der Verteilung zwischen den Wahlbereichen befinden würden, sondern sie deutlich überschreiten.
Die einzige Möglichkeit, die Verfassungskonformität der Wahlen herbeizuführen, ist daher eine Verschiebung innerhalb der beiden Wahlbereiche. Da gibt es in der Tat mehrere unterschiedliche Lösungen. Das Parlament hätte beispielsweise auch beschließen können, das Parlament zu vergrößern. Dann hätte Bremerhaven 16 Abgeordnete behalten können, aber auch in Anbetracht der öffentlichen Diskussion, die wir über Sparen und die Zukunft dieses Landes geführt haben und noch zu führen haben werden, hielte ich das für das grundsätzlich falsche Signal.
Es geht nicht darum, ein Abgeordnetenmandat von Bremerhaven nach Bremen zu verschieben, sondern es geht darum, in unserem Bundesland demokratische Wahlen durchführen zu können. Dazu ist der Beschluss der Bremischen Bürgerschaft zur Änderung des Wahlgesetzes eine zwingende und notwendige Voraussetzung. Deswegen darf ich mich für die freundliche und konstruktive Zusammenarbeit und für den Bericht des Präsidenten, auch im Namen des Parlaments, ganz herzlich bedanken. Damit geben Sie uns das Instrument an die Hand, den ordnungsgemäßen Ablauf der Wahlen auch tatsächlich zu garantieren. Herr Tittmann, ob Sie nächstes Mal dann noch dabei sind oder nicht, das können wir jetzt alle noch nicht beurteilen, aber wir können zumindest
sagen, dass die Wahlen dann im Einklang mit unserer Verfassung und mit den verfassungsrechtlichen Grundlagen stehen, die für Wahlen entwickelt worden sind. – Vielen Dank!
Wer das Gesetz zur Änderung des Bremischen Wahlgesetzes, Drucksache 16/917, in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Meine Damen und Herren, interfraktionell wurde vereinbart, die Behandlung und Beschlussfassung in erster und zweiter Lesung vorzunehmen. Ich lasse deshalb darüber abstimmen, ob wir jetzt die zweite Lesung durchführen wollen.