Die erste Anfrage trägt die Überschrift „Nutzung von Fehlermeldesystemen in Krankenhäusern und Institutionen des Gesundheitswesens“. Die Anfrage ist unterzeichnet von den Abgeordneten Frau Hoch, Frau Linnert und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Erstens: Wie bewertet der Senat das Fehlermeldesystem, das von der AOK und dem Institut für Gesundheits- und Medizinrecht der Universität Bremen entwickelt wurde?
Zweitens: In welchen Krankenhäusern und/oder anderen Institutionen des Gesundheitswesens wird dieses System genutzt?
system in den Kinderkliniken. Das Projekt geht auf einen Auftrag des Senators für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales an das Institut für Gesundheits- und Medizinrecht der Universität Bremen aus dem Jahre 2000 zurück. Dieser Auftrag beinhaltete die Einführung eines Risk-Managements in den damaligen kommunalen Krankenhäusern der Stadtgemeinde Bremen.
In der ersten Phase des Projekts wurde eine ausführliche Literatur- und Rechtsprechungsrecherche sowie eine Auswertung der zu Schadenfällen in den damaligen kommunalen Krankenhäusern ergangenen Rechtsprechung Bremer Gerichte durchgeführt. Diese Phase schloss mit einem umfangreichen Bericht des Instituts für Gesundheits- und Medizinrecht der Universität Bremen ab.
In der zweiten Phase erfolgte zusammen mit den kommunalen Krankenhäusern die Übertragung der gewonnenen Erkenntnisse auf die Arbeit im Krankenhaus. Hierbei erfolgte eine Konzentrierung auf die Kinderkliniken. Für diese Phase wurde ein Fragebogen mit dem Titel „Zwischenfallmeldung im Bereich der Pädiatrie/Neonatologie“ entwickelt. Dieser Fragebogen ist in einer mehrmonatigen Erprobungsphase getestet worden. Aufgrund einer Förderung durch die AOK konnte das Projekt ab Mai 2005 auf eine Reihe weiterer Kinderkliniken in Norddeutschland ausgeweitet werden. Durch diese Ausweitung wird insbesondere eine bessere Datenbasis erlangt. Das erweiterte Projekt läuft bis Ende 2006.
Zu Frage zwei: Das Fehlermeldesystem wird gegenwärtig in den Kinderkliniken des Klinikums Bremen-Mitte, des Klinikums Bremen-Nord und des Klinikums Links der Weser sowie in fünf Hamburger Kinderkliniken, unter anderem im Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf, in der Kinderklinik der Medizinischen Hochschule Hannover und in der Kinderklinik der Universitätsklinik Kiel angewendet. – Soweit die Antwort des Senats!
Frau Senatorin, verstehe ich Sie richtig, sind Sie auch meiner Meinung, dass wir hier in Deutschland und auch in Bremen zu einer anderen Kultur des Umgangs mit Fehlern kommen müssen, dass wir nicht nur Schuldige suchen, wer hat Fehler begangen, sondern ein lernendes System, um zur Vermeidung von Fehlern zu kommen?
Ja, ich teile absolut Ihre Meinung. Das Wort Fehlerkultur trifft es ja. Daran müssen wir wirklich arbeiten. Es geht wirklich nicht darum, so wie Sie es gesagt haben, Schuldige zu identifizieren,
sondern dieses Fehlermeldesystem ist so angelegt, dass man anonymisiert vorgeht. Es ist auch darauf angewiesen, dass möglichst viele mitmachen. Es geht nicht nur um Fehler, sondern es setzt schon bei so genannten Beinahe-Fehlern an. Es geht darum, über diese Fehlermeldung und die Auswertung dann tatsächlich zu Ergebnissen zu kommen, um von vornherein Beinahe-Fehler oder Fehler zu vermeiden. Das ist ja der Hintergrund dieses Risk-Managements. Insofern unterstütze ich das voll und ganz.
Die zweite Anfrage steht unter dem Betreff „Polizeiliche Erziehungsgespräche in Jugendstrafsachen zur Prävention und Strafverfolgung wirksam nutzen“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Kleen, Dr. Sieling und Fraktion der SPD.
Erstens: In welchem Ausmaß wird in Bremen und in Bremerhaven bei jugendlichen und heranwachsenden Beschuldigten in strafrechtlichen Ermittlungsverfahren von der Möglichkeit eines polizeilichen Erziehungsgesprächs, insbesondere im Rahmen des Absehens von der Strafverfolgung gemäß Paragraph 45 Jugendgerichtsgesetz, Gebrauch gemacht?
Zweitens: Wie werden die Qualitätsstandards für das erzieherische Gespräch, etwa durch Qualifizierung des Personals und durch Vorgaben in Form von Richtlinien, gesichert?
Drittens: Vertritt der Senat die Auffassung, dass die Möglichkeiten des erzieherischen Gesprächs in der derzeitigen Praxis des Polizeivollzugsdienstes in Bremen und Bremerhaven ausgeschöpft werden?
Zu Frage eins: Aufgrund einer Absprache zwischen der Staatsanwaltschaft und der Polizei werden seit längerer Zeit im Rahmen des Ersttäterkonzepts so genannte normenverdeutlichende Gespräche standardisiert mit tatverdächtigen Kindern geführt. In Einzelfällen kommt diese Maßnahme auch bei jugendlichen und heranwachsenden Beschuldigten in Betracht. Sie wird durch einen Vermerk aktenkundig gemacht. Die Entscheidung, ob von einer Strafe gemäß Paragraph 45 Jugendgerichtsgesetz abgesehen wird, obliegt dann der Staatsanwaltschaft.
arbeiter durchgeführt. Diese werden nach Auswahl in ihrer Funktion durch die Hochschule für Öffentliche Verwaltung speziell geschult. Unter anderem ist auch die Durchführung normenverdeutlichender Gespräche Lehrthema. Darüber hinaus gibt es eine Checkliste, die von der zuständigen Fachdienststelle der Kriminalpolizei entwickelt worden ist.
Zu Frage drei: Seit Einführung im Jahr 2001 wurden zirka 1000 normenverdeutlichende Gespräche mit tatverdächtigen Kindern geführt. Zielgruppe sind dabei ausschließlich Kinder, die wegen bis zu vier Straftaten in Erscheinung getreten sind. Bei einer Evaluation wurde festgestellt, dass sich die Rückfallquote bei den angesprochenen Kindern halbiert hat. Bei jugendlichen und heranwachsenden Beschuldigten werden entsprechende Gespräche in geeigneten Einzelfällen ebenfalls durchgeführt. – Soweit die Antwort des Senats!
Die dritte Anfrage trägt den Titel „Fruchtumschlag“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Günthner, Dr. Sieling und Fraktion der SPD.
Zweitens: Welche Chancen sieht der Senat, Bremerhaven als europäisches Fruchtumschlagszentrum zu stärken?
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Zu Frage eins: Der seeseitige Fruchtumschlag in Bremerhaven hat sich in den letzten Jahren relativ konstant von rund 464 000 Tonnen im Jahr 2000 auf rund 467 000 Tonnen im Jahr 2005 entwickelt. Er betrug dabei im Spitzenjahr 2002 rund 483 000 Tonnen und im schlechtesten Jahr 2004 rund 410 000 Tonnen.
Zu Frage zwei: Nach Containern und Fahrzeugen ist der konventionelle Fruchtumschlag mit jährlich zwischen 350 000 und 400 000 das bedeutendste Segment des Stückgutumschlags in Bremerhaven. Damit konnte Bremerhaven trotz starker Konkurrenz in anderen Häfen der Nordrange zwischen Le Havre
Der Senat gestaltet die Rahmenbedingungen für die bremischen Umschlagsbetriebe und kann damit die Entwicklung des Fruchtumschlags nur mittelbar beeinflussen. Die Planungen für den Neubau der Kaiserschleuse sehen vor, dass das südliche Schleusentor künftig für den Schwerlastverkehr nutzbar wird. Dies wird die Anbindung der Umschlagsbetriebe an der Steubenstraße in Bremerhaven an das überregionale Straßennetz verkürzen. Darüber hinaus nutzt der Senat alle Möglichkeiten, den Standort Bremerhaven als modernen und leistungsfähigen Hafen für den Fruchtumschlag darzustellen.
Der konventionelle Fruchtumschlag in Bremerhaven kann indirekt durch Ausweitung des Umschlagsangebots um andere Massengutverkehre, wie zum Beispiel Schnittholz, gestärkt werden. Nach einem Bericht der regionalen Presse vom 12. April 2006 waren entsprechende Bemühungen des privaten Umschlagsunternehmens erfolgreich. – Soweit die Antwort des Senats!
Die vierte Anfrage trägt die Überschrift „Belastung der Justiz durch Haftbefehle gegen Parksünder?“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Grotheer, Kleen, Dr. Sieling und Fraktion der SPD.