Darum sage ich es noch einmal, alle Drogendealer, egal welcher Hautfarbe, welcher Nation, die unsere Kinder ermorden und umbringen, sind für mich elendige Mörder, das bleibt dabei, basta! Ich habe nicht gesagt, alle Schwarzafrikaner seien Drogendealer. Das stimmt nicht, das ist eine Selbstverständlichkeit, das sind sie natürlich nicht. Herr Dr. Güldner, Sie können aber nun einmal aus einem schwarzafrikanischen, in der Mehrzahl schwarzafrikanischen, Drogendealer keinen deutschen weißen Drogendealer machen, das geht beim besten Willen nicht, auch wenn Sie es gern möchten. Das geht eben nicht! – Ich danke Ihnen!
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Zu der Rede von Herrn Tittmann, damit kann man es natürlich auch gleich bewenden lassen, will ich nur kurz sagen, das am häufigsten in Ihrer Rede benutzte Wort war „blöd“ oder „Blödsinn“. Was mich daran erschreckt, ist, dass Sie diesen Begriff immer ohne jede Art von Selbstreflexion verwenden!
Ich will ganz deutlich sagen, dass ich im Gegensatz zu dem, was Sie hier verkündet haben, selten so einen Blödsinn hier im Parlament gehört habe, wie
den, den Sie verbreitet haben. Es ist erschreckend, mit welcher Schlichtheit Sie manchmal versuchen, die Fakten zu verdrehen, um hier tatsächlich nur für die Radiosender zu sprechen. In die inhaltliche Arbeit mischen Sie sich sowieso nicht ein. Dass die Polizeistärke in den letzten Jahren gewachsen und nicht gesunken ist, das kann Ihnen vielleicht auch klar sein, und dass der Drogenhandel zwar auch aus meiner Sicht ein schweres Verbrechen ist, aber mit dem Tatbestand des Mordes nicht zu vergleichen ist, das liegt auf der Hand. Ich würde mir wünschen, dass auch bei Ihnen die eine oder andere differenziertere Betrachtungsweise doch Einkehr hält, weil Sie dem Haus ja nun schon mittlerweile ziemlich lange angehören,
auch wenn Sie noch nichts bewegt haben. Ich glaube immer noch an die Einsicht der Menschen. Bei Ihnen komme ich hin und wieder allerdings in Zweifel.
Im Übrigen möchte ich mich beim Parlament für diese sehr ausführliche und sachliche Auseinandersetzung bedanken, auch wenn man in der Sache an der einen oder anderen Stelle sicherlich unterschiedliche Standpunkte hat. Der „Weser-Kurier“ hat ja heute in einem Leitartikel die Arbeit des Parlaments in dieser Sitzungsfolge für suboptimal gehalten, um es einmal vorsichtig auszudrücken. Ich finde, das ist schon ein starkes Stück, das will ich auf dieser, auf der anderen Seite des Parlaments ruhig einmal sagen. Dieses Beispiel der Diskussion macht, finde ich, deutlich, mit welcher Sachlichkeit und mit welchem Engagement das Parlament sich in tatsächliche, gesellschaftlich für uns auch in Bremen schwierige Frage einmischt und darüber sachlich zu diskutieren in der Lage ist. Dass darüber hinaus dann so ein Beispiel genannt wird wie die „Regionale EU-Strukturförderung“, als wäre das für das Land völlig egal, meine Damen und Herren, auch das zeugt für einen gewissen Grad an Schlichtheit unter Journalisten. Ich finde es richtig und vernünftig, dass das Parlament sich mit diesen Fragen in Bremen, auch in seiner existentiellen Frage, befasst.
Eines dürfen wir an dieser Stelle nicht vergessen, in Bremen sterben nach wie vor mehr Menschen durch Drogen als durch Verkehrsunfälle und Kapitalverbrechen. Deswegen ist die Bekämpfung der Drogenkriminalität ein ganz großes Anliegen des Senats, von Polizei und Staatsanwaltschaft und allen Menschen, die damit zu tun haben. Wir stehen in der Bekämpfung der Drogenkriminalität, und das erklärt vielleicht gleich auch am Anfang ein bisschen den von Herrn Kleen angedeuteten und von Herrn Güldner vermuteten Widerspruch zwischen dem, was öffentlich wahrnehmbare Drogenkriminalität ist, und dem, was übrige Drogenkriminalität ist.
Meine verehrten Damen und Herren, die Bekämpfung beider Phänomene liegt dem Senat sehr am Herzen und wird von Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichten auch mit Nachdruck verfolgt. Sowohl die organisierte Kriminalität als auch die Frage, was eigentlich in nichtöffentlichen Räumen geschieht wie in Wohnungen beispielsweise, steht bei der Polizei auf der Agenda. Das hängt schon damit zusammen, dass unser Land ja bekanntlich aus zwei Städten besteht und Sie in Bremerhaven eine so öffentlich wahrnehmbare Drogenszene wie hier in Bremen nicht haben. Das macht das Geschäft, will ich nur sagen, für die Polizei schwieriger, weil der Drogenhandel, der sich in Wohnungen abspielt, natürlich wesentlich schwerer zu ermitteln ist und die Täter dann auch wesentlich schwerer zu überführen sind. Gleichwohl wird eine nicht unerhebliche Kapazität der Polizei, insbesondere auch der zuständigen Kommissariate, auf diese Tätigkeit verwandt.
Deshalb reden wir also heute insbesondere über die Frage der öffentlich wahrnehmbaren Drogenkriminalität. Da bin ich dem Parlament sehr dankbar, dass dies in den Fokus der Betrachtung gestellt worden ist, weil ich den Eindruck habe, dass wir in letzter Zeit dazu neigen, die Frage der gesellschaftlichen Ächtung von Drogen immer weiter nach hinten zu schieben. Ein Staat, der duldet, dass es Drogenszenen gibt, dass öffentlich wahrnehmbar mit Drogen gehandelt werden kann, genauso wie ein Staat, der hinnimmt, dass in Fernsehsendungen – Herr Güldner oder Herr Kleen, ich habe dazu explizit eine andere Auffassung – unter Vorbildern wie Kriminalkommissarinnen und -kommissaren ein Joint herumgereicht werden kann, meine Damen und Herren, ein solcher Staat wird unglaubwürdig, wenn er an der anderen Stelle vor den Gefahren von Sucht und schweren Drogen warnt.
Das ist kein einheitliches Vorgehen. So stolz der eine oder andere auch auf seine Jugendsünden gewesen sein mag oder heute noch ist, ich finde es nicht vorbildhaft, öffentlich darüber zu spekulieren, dass man Drogen konsumiert hat, denn es bagatellisiert die Frage des Drogenkonsums.
Deswegen finde ich es richtig, dass die Polizei auch bei der Frage des öffentlich wahrnehmbaren Handels von Drogen einen Schwerpunkt gesetzt hat. Das hat eine kriminalpolitische Bedeutung. Natürlich findet dort mehr statt, wo man mehr zulässt. Ich bilde mir nicht ein, dass man durch einen noch so klugen Bekämpfungsansatz gegen öffentlich wahrnehmbare Drogenkriminalität die Drogenkriminalität unterbinden kann, aber es geht auch darum, ob man Anreize schafft oder ob man Anreize schafft, etwas zu un
terlassen. Je größer der Druck auf die Drogenszene ist, je schwerer wir ihnen das Geschäft machen, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass weniger Menschen in die Drogenkriminalität verstrickt sind. Deswegen kommt der Bekämpfung der öffentlich wahrnehmbaren Drogenkriminalität in Bremen eine Bedeutung zu. Wir wollen den Standort Bremen für Drogenhändler nicht attraktiv, sondern wir wollen ihn unattraktiv machen. Das ist die Auffassung des Senats an dieser Stelle.
Ich finde, dass Justiz und Polizei in diesem Bereich vorbildlich zusammenarbeiten. Wir haben eben über das Thema Exkorporation gesprochen, und da hat sich die Diskussion noch ein bisschen um die Frage gedreht, ob das eigentlich justizpolitisch oder strafprozessual richtig sei, bei jugendlichen Ersttätern, bei denen der Verdacht besteht, dass sie Beweismittel verschluckt haben, keine Exkorporation vorzunehmen. Ich habe dazu eine klare Meinung. Herr Grotheer hat ja auch eine andere Auffassung als das Oberlandesgericht geäußert, deswegen will ich an dieser Stelle auch eine andere Auffassung äußern, als die Jugendrichter sie haben.
Ich finde es geradezu kriminalpolitisch erwünschenswert und unverzichtbar, dass wir bei Jugendlichen bei der ersten Delinquenz bereits als Staat reagieren und versuchen, sie durch entsprechende Bestrafung davon abzuhalten, solche Taten zu wiederholen! Was ist das eigentlich für ein Signal an einen jugendlichen Erstdrogenhändler, dass wir ihn der Tat nicht überführen und wieder auf freien Fuß setzen? Meine Damen und Herren, das ist genau der falsche Ansatz! Gerade weil er Ersttäter ist, müssen wir ihm diese Tat nachweisen und muss es eine staatliche Sanktion für diese Tat geben. Ich finde, es ist genau der falsche Weg zu sagen: Der ist ja Ersttäter, den lassen wir in Ruhe. Ich finde, das ist unverantwortlich, auch im Sinne von Kriminalprävention.
Nichtsdestoweniger, unabhängig von dieser kleinen Ausnahme, zu der ich, wie gesagt, eine andere Auffassung habe als die Jugendrichter, obwohl sie strafprozessual sicherlich vertretbar ist, wäre es kriminalpräventiv richtig, den anderen Weg zu gehen.
Meine Damen und Herren, wir haben auch in Bremen gemeinsam bereits durch die Zusammenarbeit zwischen Justiz und Polizei erste Erfolge, was die Frage der Drogenkriminalität der so genannten Straßendealer betrifft. Ich finde aber, es macht in der Strafzumessung im Unwertgehalt einer Tat nichts aus, ob ich 13 oder 300 Portionen von Betäubungsmitteln verkaufe. Ich möchte, dass der Staat in der Lage ist,
jeden einzelnen Verkaufsvorgang auch mit Strafe zu belegen. Deswegen ist es notwendig, dass wir auch in diesen Fällen der so genannten Kleindealerkriminalität hier die staatliche Sanktion folgen lassen.
Ich bin sehr froh, dass es gelungen ist, beim Amtsgericht Bremen zwischenzeitlich zwei Haftbefehle für so genannte Kleindealer zu erwirken, die mehrfacher Fälle, ich glaube um die 13, des Endverkaufs von Betäubungsmitteln überführt werden konnten. Früher sind sie in Bremen auf freien Fuß gesetzt worden, mittlerweile sitzen sie in Haft. Das ist ein Ergebnis unserer erfolgreichen Politik von Justiz und Inneres, und darüber, finde ich, kann man sich freuen, und darauf kann man stolz sein.
Ich will zu einem Punkt noch sagen, dass Herr Tittmann neben vielen anderen Dingen auch die polizeiliche Kriminalstatistik nicht so ganz begriffen hat. Natürlich haben wir einen Anstieg, was die Frage der Drogenkriminalität in den Jahren 2004 und 2005 gegenüber den Vorjahren betrifft. Das hängt aber damit zusammen, meine sehr verehrten Damen und Herren, dass wir seit 2003 den Druck auf die Szene erhöht haben. Wenn ich eine höhere Kontrolldichte habe, dann habe ich natürlich auch ein höheres Maß an aufgefundenen Straftaten. Das ist wie beim Schwarzfahren: Wenn ich die Kontrolle einstelle, habe ich keine Straftaten mehr. Beim Betäubungsmittel ist es nun so, dass wir den Druck auf die Szene erhöht haben, das ist eine gewollte Zahl in der polizeilichen Kriminalstatistik. Ich würde mir natürlich insgesamt sinkende Zahlen wünschen. In diesem Fall ist aber eine steigende Zahl ein Signal dafür, dass wir richtig liegen, dass wir die Kontrolldichte erhöht haben und dass wir mehr Täter entsprechend überführt haben.
Es wird in diesen Tagen über die Frage diskutiert, was eigentlich mit Methadon oder staatlicher Abgabe von Heroin ist. Meine Damen und Herren, auch dazu habe ich eine feste Meinung, und ich finde, darüber kann man sich austauschen. Kein Mensch würde auf die Idee kommen, einem Alkoholkranken zur Genesung Alkohol zu verabreichen. Ich kenne keine Therapie in Deutschland, die das entsprechend vorsieht, sozusagen Alkohol auf Krankenschein zur Therapie.
Meine Damen und Herren, wir müssen doch aufpassen: Wenn wir sagen, die gesellschaftliche Ächtung von Drogen ist ein Kernanliegen unserer Gesellschaft, dann kann ich doch nicht auf der anderen Seite diese Drogen, die ich gesellschaftlich ächten will, staatlich ausgeben! Ich halte das für den grundsätzlich falschen Weg.
Deswegen, und nur deswegen habe ich mich dagegen ausgesprochen, dass wir solche Drogen staatlich abgeben, denn es ist nichts anderes als eine staatliche Abgabe von illegalen Betäubungsmitteln, und ich finde, es muss auch wegen der gesamtgesellschaftlichen Ächtung dabei bleiben, zumal wir mit der Methadonsubstitution im Prinzip einen guten Therapieweg haben, der sicherlich noch zu verbessern ist.
Woran hapert es denn bei der Methadonvergabe? Ich bin kein Gesundheitspolitiker, ich versuche, das jetzt einmal aus der schlichten Sicht eines Innenpolitikers zu betrachten. Es fehlt doch beim Methadon, dass wir eine entsprechende psychosoziale Betreuung haben. Das Problem ist doch bei der Methadonvergabe auch der Methadonmissbrauch. Viele der Methadonsubstituierten nehmen das doch nur als Anreiz, um andere zusätzliche Drogen im Übermaß zu nehmen, um das alte Gefühl, das sie bei Heroin gehabt haben, wiederzuerlangen. Deswegen kann es doch nicht richtig sein zu sagen, na gut, dann kapituliere ich als Staat, dann ersetze ich eben Methadon durch Heroin, dann brauchen sie die „Nebendrogen“ nicht mehr zu nehmen und leben so wie vorher.
Ich finde, das ist der falsche Ansatz. Wir müssen die Menschen, die eine Methadonsubstitution bekommen, die den Weg freiwillig beschreiten wollen, sich von der Sucht zu lösen, entsprechend in die Lage versetzen, sie auch durch psychosoziale Betreuung und durch die Vermeidung des Genusses von „Nebendrogen“ an dem Rausch hindern. Sie müssen es als Therapie begreifen und nicht als staatlichen Ersatz ihrer Sucht, auch deswegen ist es falsch, Heroin staatlich zu verabreichen.
Lassen Sie mich an dieser Stelle auch sagen, weil die Diskussion immer wieder kommt: Ich kann doch nicht auf der einen Seite sagen, ich will den öffentlich wahrnehmbaren Drogenhandel reduzieren, ich will ihn bekämpfen, und auf der anderen Seite den öffentlich wahrnehmbaren Drogenkonsum in staatlichen Fixerstuben stattfinden lassen! Meine Damen und Herren, auch das ist genau das Gegenteil von gesellschaftlicher Ächtung. Wenn ich als Staat Räume zur Verfügung stelle, in denen die Menschen Straftaten begehen können, dann ist das genau das falsche Signal, das wir ausstrahlen. Wir wollen den Menschen zeigen, dass es eine Kriminalität ist, wir wollen ihnen zeigen, dass es eine Straftat ist, und wir wollen es auch weiterhin mit aller notwendigen Härte strafrechtlich sanktionieren, und deswegen, glaube ich, ist es falsch, auf öffentliche Druckräume und auf die staatlich verordnete Vergabe von Heroin zu setzen. Das bagatellisiert Drogenstraftaten, meine Damen und Herren, und ist der falsche Weg.
Insgesamt haben wir in Bremen, wie ich finde, ein gut aufgestelltes Drogenbekämpfungskonzept mit dem repressiven Teil, den wir hier geschildert haben und wo wir im Bereich der öffentlich wahrnehmbaren Drogen jetzt noch ein bisschen die Zügel anziehen müssen, eine gute Aufstellung auch für unsere drogenpolitischen Zielsetzungen. Auf der anderen Seite haben wir einen Therapieansatz, der, wie ich finde, auch Vorbild ist und den man nicht ohne Not versuchen sollte, in die bundesweite Disputation zu bringen. Es ist vernünftig, wie wir in Bremen seit vielen Jahren gemeinsam mit allen Behörden, vielleicht sogar vorbildhaft, eine Drogenbekämpfung auf die Beine gestellt haben, die den Opfern von Drogenhandel hilft, Therapiemöglichkeiten schafft, aber auch mit der notwendigen staatlichen Härte und Sanktionen gegen Drogenkriminalität im öffentlichen Raum vorgeht, aber auch gegen organisierte Kriminalität, überall da, wo sie stattfindet. Das begreift der Senat als seine Aufgabe und fühlt sich durch die Debatte im Parlament hier heute gestärkt. – Vielen Dank!
Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt von der Antwort des Senats, Drucksache 16/968, auf die Große Anfrage der Fraktionen der CDU und der SPD Kenntnis.
Ich gehe davon aus, Herr Senator Kastendiek, dass Sie die Antwort auf die Große Anfrage der Fraktionen der CDU und der SPD nicht mündlich wiederholen möchten, und ich gehe auch davon aus, dass wir in eine Aussprache eintreten wollen.