Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich stelle heute den Antrag, Paragraph 11 des Bremischen Abgeordnetengesetzes zu streichen und die Verweise im Abgeordnetengesetz auf diese Bestimmung entsprechend zu ändern. Mit diesem Antrag soll bewirkt werden, dass das Übergangsgeld für Abgeordnete, das nach ihrem Ausscheiden aus der Bürgerschaft auf Antrag gewährt werden kann, in Zukunft nicht mehr gezahlt wird. Stattdessen soll nach meiner Vorstellung die Unterstützungsregelung des Paragraphen 21 des Bremischen Abgeordnetengesetzes so angewendet oder präzisiert werden, dass ein ausgeschiedener Abgeordneter, der wirtschaftliche Schwierigkeiten und Probleme bei der Abwicklung seines Mandats oder bei der Rückkehr in den Beruf hat, nicht in ein wirtschaftliches Loch fällt, zum Beispiel arbeitslos wird, oder eine Vertretung nicht zeitgerecht beenden kann.
Der Paragraph 11 des Bremischen Abgeordnetengesetzes wurde in der Vergangenheit mehrfach geändert. Die letzte große Änderung datiert meines Wissens aus dem Jahr 1994, sie ist heute also fast zehn Jahre alt. Die Änderung im Jahr 1994 hat vermutlich damalige Missstände beseitigt, heutige Missstände geben Anlass, erneut über die Regelungen zum Übergangsgeld nachzudenken.
Die derzeitige Regelung des Paragraphen 11 des Bremischen Abgeordnetengesetzes sieht vor, dass ein Abgeordneter nach seinem Ausscheiden aus der Bürgerschaft auf Antrag Übergangsgeld erhält, wenn er der Bürgerschaft mindestens ein Jahr angehört hat. Es wird in Höhe der monatlichen Entschädigung für jedes Jahr der Zugehörigkeit zur Bürgerschaft für einen Monat, höchstens für ein Jahr gewährt. In den ersten drei Monaten wird das Übergangsgeld ungekürzt gezahlt, es findet also keinerlei Kürzung oder Anrechnung von Einkünften statt.
Danach kommt dann eine Anrechnungsregelung zur Anwendung, die relativ großzügig ist und im Ergebnis dazu führt, wenn ich das richtig sehe, dass wenigstens die Hälfte der monatlichen Entschädigung weiterhin für das Übergangsgeld berücksichtigt wird. Außerdem sieht die Regelung vor, dass ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
Ich bin mir bei diesem Antrag sehr wohl bewusst, dass es hier um ein grundsätzliches Problem geht, es muss aber möglich sein, angesichts unserer Haushalts- und Finanzlage und angesichts der öffentlichen Diskussion zu dieser Thematik über die Regelung im Abgeordnetengesetz zum Übergangsgeld nachzudenken und zu neuen, restriktiveren Überlegungen zu kommen. Natürlich weiß ich um die Bedeutung der Unabhängigkeit des Abgeordneten und die Besonderheiten hier im Lande Bremen, was das Halbtagsmandat anbetrifft, und kenne auch den Gleichbehandlungsgrundsatz, der für die Abgeordneten, und zwar für alle, ebenfalls gelten muss. Gleichwohl meine ich, dass mein sehr rigider Antrag, wie ich gern einräume, sehr wohl in die heutige Landschaft passt, vor allem wenn diese Landschaft heute sehr viel anders aussieht als früher, damals vor zehn Jahren.
Auch wir Abgeordneten müssen uns mit unseren Entschädigungs- und Versorgungsregelungen den Haushalts- und finanzpolitischen Gegebenheiten stellen. Wir haben es beim Übergangsgeld nicht mit Kleingeld zu tun. Um die finanzielle Dimension des Übergangsgeldes deutlich zu machen, zwei Zahlen, die ich mir von der Bürgerschaftsverwaltung habe geben lassen: Zum Wechsel der Wahlperiode haben 34 Abgeordnete Anspruch auf Übergangsgeld und haben einen Antrag gestellt. Der Gesamtbedarf an Übergangsgeld aus Anlass des Wechsels der Wahlperiode 2003 beträgt zirka 704 000 Euro. Ob in diesen Zahlen auch der Fall Teiser eingeschlossen ist, der in Bremerhaven sehr große Wellen geschlagen hat, kann ich nicht sagen, vermutlich nicht, da Herr Teiser erst Anfang August dieses Jahres aus dem Parlament ausgeschieden ist.
Wenn man über die Änderung der Regelung zum Übergangsgeld nachdenkt, sollte man sich den Zweck eines solchen Geldes nochmals in Erinnerung rufen. 1993 hatte die damalige Diätenkommission folgende Zweckbestimmungen vorgenommen, ich darf zitieren:
„Das Übergangsgeld hat den Zweck, dem Abgeordneten nach Beendigung des Mandats die Wiedereingliederung in den bisherigen Beruf oder den Einstieg in eine neue Tätigkeit zu ermöglichen. Der Abgeordnete soll die Möglichkeit haben, sich während der Parlamentstätigkeit bis zum Schluss voll auf das Mandat zu konzentrieren. Er soll nicht darauf angewiesen sein, schon während der Mandatszeit seine berufliche Wiedereingliederung betreiben zu müssen. Gleichzeitig soll das Übergangsgeld die Abwicklung des Mandats sichern, wenn etwa mandatsbedingte Kosten, die nicht nach dem Bremischen Abgeordnetengesetz ersetzt werden, zum Beispiel für eine Hilfskraft im eigenen Betrieb, nicht sofort nach dem Ausscheiden entfallen.“ Jetzt noch einmal, ganz wichtig: „Das Übergangsgeld hat hingegen nicht die
Aufgabe, etwaige Nachteile, die durch die Parlamentstätigkeit entstehen, oder eine möglicherweise unzureichende Entschädigung auszugleichen.“ Soweit das Zitat der Diätenkommission von 1993!
Diese Zweckbestimmung muss man im Licht der Entwicklung und der heutigen Zeit sehen, der heutigen Zeit, die durch Gehaltskürzungen im öffentlichen Bereich, durch Abgabenerhöhungen und Leistungskürzungen geprägt ist. Wenn Abgeordnete beruflich abgesichert sind und keine wirtschaftlichen Wiedereingliederungsprobleme haben, wie das zum Beispiel bei beurlaubten Beamten oder in ähnlichen Fällen gegeben ist, oder wenn ein Abgeordneter aus der Bürgerschaft ausscheidet und nachfolgend in eine Anschlussbeschäftigung wechselt, zum Beispiel hauptamtliches Magistratsmitglied in Bremerhaven oder Geschäftsführer in einem Unternehmen wird, dann ist nach meinem Dafürhalten der Grund für eine Wiedereingliederung und ein Übergangsgeld nicht gegeben, dann brauchen wir kein Übergangsgeld. Auch mandatsbedingte Abwicklungskosten entstehen dann nach meiner Auffassung nicht.
In anderen Fällen, insbesondere bei Freiberuflern, selbständigen Handwerksmeistern oder Angestellten und Arbeitern in der freien Wirtschaft, müsste man allerdings genau hinschauen, denn hier können unter Umständen tatsächlich Wiedereingliederungsprobleme auftreten, insbesondere wenn Vertretungsregelungen aufgelöst werden müssen oder eine berufliche Neuorientierung erforderlich wird. Es darf niemand, das ist meine Auffassung, beim Ausscheiden aus der Bürgerschaft wegen seiner Abgeordnetentätigkeit in ein wirtschaftliches Loch fallen. Deswegen habe ich in meiner Begründung zu dem Antrag auch ausdrücklich auf Paragraph 21 Bremisches Abgeordnetengesetz hingewiesen, der für diese Zwecke angewendet und womöglich präzisiert werden müsste.
Sicher kann man über meinen Antrag und meinen Ansatz streiten und darauf verweisen, dass Paragraph 21 Bremisches Abgeordnetengesetz eine Härtefallregelung darstellt und nicht für Fälle wie diese gemacht ist. Dann sollte man aber das Problem erkennen und überlegen, wo der richtige Anknüpfungspunkt im Abgeordnetengesetz ist. Auf jeden Fall ist es der Versuch, die derzeitigen Regelungen auf den Prüfstand zu stellen und aus den nicht mehr zeitgemäßen Regelungen zum Übergangsgeld herauszukommen.
Den Medien habe ich übrigens entnommen, dass auch der Präsident dieses Hauses und einzelne Fraktionen Änderungsbedarf beim Übergangsgeld sehen. Wenn dem so ist, dann sollten Sie meinen Antrag heute hier inhaltlich diskutieren und dann zwecks weiterer Beratungen an den zuständigen Ausschuss überweisen. Eine zweite Lesung wäre ja dann der Regelfall, und in der Zwischenzeit könnte man in dem entsprechenden Ausschuss darüber diskutieren, in welchen Fällen und in welchem Umfang man
eine gesetzliche Veränderung vornimmt. Das wäre im Übrigen auch der normale Weg nach einer ersten Lesung.
Sollten Sie allerdings der Meinung sein, meinen Antrag abzulehnen, weil er zu weitgehend ist oder Paragraph 21 nicht zureichend ist oder hierfür nicht geändert werden soll, dann sollten Sie wenigstens die Anrechnungsvorschriften des Paragraphen 11 Absatz 3 Bremisches Abgeordnetengesetz deutlich verschärfen, um dort die nicht mehr zeitgemäßen Fälle dann auszugliedern.
Folgendes sollte dabei erreicht werden: Erstens wird das Übergangsgeld ab dem ersten Monat vollständig auf Erwerbseinkünfte angerechnet. Dabei darf es keine Rolle spielen, ob diese Einkünfte aus einer öffentlichen Verwendung oder aus privatwirtschaftlichen Aktivitäten stammen. Zweitens wird die Anrechnungsvorschrift des Paragraphen 11 Absatz 3 Bremisches Abgeordnetengesetz in Anlehnung an Paragraph 8 Absatz 1 Senatsgesetz geändert, und auch die Altersbezüge werden eingerechnet.
Damit soll erreicht werden, dass Erwerbseinkünfte generell auf das Übergangsgeld angerechnet werden. Der dritte Punkt, in diesem Fall die Fortzahlung des Übergangsgeldes an Hinterbliebene, sollte ebenfalls debattiert werden.
Zum Abschluss noch zwei Anmerkungen! Mein Streichungsantrag kann auch als Beitrag zur Verwaltungsvereinfachung betrachtet werden. Er ist zudem ein Akt der Fürsorge für die Abgeordneten, die dann kein schlechtes Gewissen mehr haben müssen, wenn sie den Antrag stellen, und die Verwaltung wird dadurch von Arbeit entlastet. Ein Letztes noch: Sollten Sie meinen Antrag überweisen oder gänzlich ablehnen, würde ich mich trotzdem gern, weil ich an dem Thema interessiert bin, an der weiteren Debatte beteiligen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Wedler, wenn dies ein Thema wäre, an dem Sie ernsthaft interessiert wären, hätten Sie daraus keinen Dringlichkeitsantrag gemacht. Warum haben Sie einen Dringlichkeitsantrag gemacht? Um dies im Wahlkampf Bremerhaven einführen zu können! Das ist doch Ihre eigentliche Motivation! Was ist die Motivation, warum haben Sie es im Wahlkampf eingeführt? Weil Sie gemerkt haben, 1995 sind Sie gescheitert, 1999 sind Sie gescheitert, und 2003 ist die FDP auch fast gescheitert! Nur Sie als Einziger sind hier eingezogen, die Fünf-Prozent-Klausel haben Sie im Gegensatz zu anderen Landtagen voll verfehlt, wo die FDP im letzten Jahr
wieder hineingekommen ist. Warum ist sie woanders hineingekommen? Weil sie woanders eine seriöse Politik gemacht hat!
Wenn Sie glauben, mit der Diskussion über Fraktionszuschüsse in der letzten Bürgerschaftssitzung und jetzt über Übergangsgeld – in der nächsten Sitzung kommt bestimmt ein anderes Thema, mit dem Sie populistisch argumentieren können – auf diese Art und Weise wieder hier in die Bürgerschaft einzukehren, ich glaube das nicht!
Ich glaube, dass Sie sich hier durch seriöse Sachanträge profilieren sollten, und das könnten Sie auch, glaube ich. Wenn Sie das machen würden, dann wäre das auch eine glaubhafte Politik. Dies ist reiner Populismus, den Sie hier betreiben.
Das Zweite ist, man kann natürlich über Übergangsgeld und so weiter diskutieren. Ich möchte mit Genehmigung des Präsidenten zitieren, welche Begründung es 1993/1994, als es hier eine Diskussion über verschiedene Dinge gegeben hat, für das Übergangsgeld gegeben hat! Ich will nur noch die Kolleginnen und Kollegen, die später ins Parlament eingezogen sind, darauf hinweisen, dass es Anfang der neunziger Jahre eine breite Diskussion über die Frage zum Beispiel der Versorgungsbezüge für Abgeordnete, Senatoren, auch die Frage des Übergangsgeldes gab. Damals standen auch mehrere Dinge zur Diskussion. Dazu ist eine Kommission eingesetzt worden, die getagt und hier Empfehlungen vorgelegt hat. Diese Empfehlungen sind dann im Parlament eineinhalb Jahre ausgiebig beraten worden. Es ist dann zu einer Lösung gekommen, die damals die Sozialdemokraten, die Grünen, die Freien Demokraten und die CDU mitgetragen haben.
Herr Adamietz hat damals ausdrücklich in der Debatte darauf hingewiesen – ich kann das auch zitieren, ich zitiere ihn auch gleich noch, ich will nur dieses Zitat nicht unbedingt wiedergeben, aber ich könnte es –, dass das, was damals gemacht worden ist, ein Gesamtpaket war. Man muss wissen, dass schon damals die Diäten um rund 20 Prozent hinter der Entwicklung – also der Maßstab für all das, für die Berechnung der Altersvorsorge, für die Berechnung des Übergangsgeldes, wie heute noch –, der allgemeinen Einkommensentwicklung zurückstand, also die Grundlage für die Auszahlung von Übergangsgeldern oder die Grundlage für die Berechnung der Altersversorgung.
Was hat die Kommission zu dem Übergangsgeld gesagt? Ich will da doch noch einmal zitieren, weil Sie auch auf einen speziellen Fall abgehoben haben! Ich will das allgemein sagen. Darum will ich
„Insbesondere für die Beamten unter den Abgeordneten ist die Frage aufgeworfen worden, ob das Übergangsgeld erforderlich ist, da sie gemäß Paragraph 31 Absatz 1“ und so weiter „Bremisches Abgeordnetengesetz einen Anspruch auf Wiederverwendung in dem früheren Dienstverhältnis haben. Bei den Beamten ist die Wiedereingliederung also gesichert. Die Kommission ist jedoch der Auffassung, dass auch dieser Gruppe der Abgeordneten das Übergangsgeld zu gewähren ist. Mit Rücksicht darauf“, heißt es dann an anderer Stelle, „dass das Übergangsgeld auch der Abwicklung des Mandats dienen soll, hält die Kommission es für gerechtfertigt, den Abgeordneten, die drei Monate vor oder erst nach der Vollendung des fünfundsechzigsten Lebensjahres aus der Bürgerschaft ausscheiden, in jedem Falle mindestens ein Übergangsgeld für drei Monate zu zahlen.“
Dem Letzteren, das werden Sie gleich sehen, ist die Bürgerschaft nicht ganz gefolgt, sie ist also nicht so weit gegangen wie die Kommission. Deswegen will ich mit Genehmigung des Präsidenten auch das zitieren, was damals hier zur Einbringung des Gesetzes gesagt worden ist, nämlich von dem damaligen Präsidenten der Bremischen Bürgerschaft, Dr. Dieter Klink, der zur Frage des Übergangsgeldes gesagt hat, und das will ich auch zitieren:
„Nun zum Übergangsgeld! Entsprechend den Empfehlungen der Strukturkommission wurden die Regelungen über Höhe und Dauer des Übergangsgeldes weitgehend übernommen. Für jedes Jahr der Mitgliedschaft wird Übergangsgeld in Höhe der Abgeordnetenentschädigung für einen Monat, höchstens für ein Jahr, gezahlt. Diese Zahlungen sind angemessen, und sie sollen beibehalten werden. Dem Vorschlag der Kommission, das Übergangsgeld grundsätzlich nur bis zur Vollendung des fünfundsechzigsten Lebensjahres zu zahlen, soll nicht gefolgt werden. Eine Altersgrenze für das Übergangsgeld wäre ohne Vorbild. Diese gibt es in keinem anderen Abgeordnetengesetz. Eine Anrechnung bestimmter anderer Einkünfte soll wie bei der Altersversorgung auch beim Übergangsgeld stattfinden.“ Das war, füge ich ein, bis dahin nicht so.
„Da das Übergangsgeld auch der Abwicklung des Mandats dient, bleiben die ersten drei Monate anrechnungsfrei. Dies ist notwendig, um mandatsbedingte Kosten, die nicht nach dem Abgeordnetengesetz ersetzt werden und die nicht sofort nach dem Ausscheiden des Abgeordneten aus der Bürgerschaft entfallen, abdecken zu können. Hinsichtlich der Übergangsregelung, also wann altes oder neues Recht gilt, übernimmt der Gesetzentwurf die Empfehlungen der Strukturkommission. Das bedeutet, dass für ehemalige oder bis zum Ablauf der jetzigen Wahlperiode ausscheidende Abgeordnete aus Gründen des verfassungsrechtlich abgesicherten Vertrau
ens- und Bestandsschutzes grundsätzlich bisheriges Recht weiter gilt. Ausgenommen sind hiervon die Anrechnungsregelungen.“
Jetzt komme ich zu dem Abgeordneten Adamietz, der lange Zeit auch eine führende Position in der FDP gehabt hat. Ich weiß nicht, ob er immer noch stellvertretender Landesvorsitzender ist. Das ist er nicht, aber er mischt noch fleißig mit, das bestätigen Sie, Herr Wedler! Das, was Herr Adamietz damals gesagt hat, muss ja nicht falsch sein, nur weil er von der FDP kommt.
„Ein Letztes will ich noch anführen!“, sagte Herr Adamietz ausdrücklich: „Bei dieser Debatte, und das ist immer wieder so, geht unter, dass wir ein gesamtes Paket an Versorgungsregelungen hier verabschieden, die einschneidende Änderungen erbringen, in denen das, was in der Vergangenheit aufgebaut wurde, drastisch zurückgefahren wird, sowohl für die Abgeordneten wie für die Senatoren. Die Bevölkerung bekommt nicht mit, wenn man nämlich nur die fünf Prozent Diäten hier diskutiert, dass in einem Gesamtpaket die Leistungen an die Abgeordneten drastischerweise zurückgefahren werden. Dies ist ein Gesamtpaket“, so Herr Adamietz, „geboren aus kritischer Überprüfung solcher Regelungen aus der Vergangenheit, und wir haben hier noch mehr vorgelegt.“
Meine Damen und Herren, ich will damit deutlich machen, dass das damals in einer bestimmten Situation ein Gesamtpaket war und dass es keinen Grund gibt, dieses Gesamtpaket heute aufzuschnüren. Damals sind Regelungen eingeführt worden, die die verschiedensten Aspekte abgewogen haben: die Anrechnung von Einkünften ab einem bestimmten Zeitpunkt, eine bestimmte Frist, um die Gewährung des Übergangsgeldes zu nehmen, auch die im Hinblick auf bestimmte Einkommensgruppen! Insofern glaube ich, auch bei Ihrer Einlassung, dass diese Regelung nicht mehr zeitgemäß ist, vor dem Hintergrund, dass wir nach wie vor einen Rückstand bei den Diäten haben, kein Grund besteht, hier weitere Einschränkungen der Abgeordnetenrechte vorzunehmen. Deswegen haben Sie ja schon fast einen halben Rückzieher gemacht, als Sie Vorschläge gemacht haben, die abweichend von Ihrem Antrag gewesen sind, weil Sie gemerkt haben, dass das, was Sie hier vorgeschlagen haben, haltlos ist. Deswegen lehnen wir Ihren Antrag ab. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Kollege Wedler, die Grünen werden Ihren Antrag nicht ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
mit beschließen, weil wir nicht der Meinung sind, dass es richtig und sinnvoll ist, das Übergangsgeld schlicht und einfach ohne Ersatz abzuschaffen.
Ihren Verweis auf den Paragraphen 21 Abgeordnetengesetz finde ich auch überhaupt nicht überzeugend. Das ist ein Nothilfeparagraph, der letztendlich die aus dem Haus ausscheidenden Kolleginnen und Kollegen darauf verpflichtet, quasi wie bei der Sozialhilfe eine Notlage gegenüber der Bürgerschaftsverwaltung plausibel zu machen, um dann etwas zu bekommen, was sie natürlich zu Recht als Almosen empfinden werden. Es gibt keinen einzigen Berufsstand, der sich so etwas zumutet, und ich finde auch nicht, dass man das für Abgeordnete machen sollte.
Im Übrigen ist es so, dass in allen anderen Parlamenten auch Übergangsgeldregelungen gelten. Wie die genau sind, muss man sich dann anschauen. Die Grünen sind auch der Meinung, dass es einen Veränderungsbedarf gibt, aber einen Verweis auf den Paragraphen 21 möchten wir nicht. Deshalb werden wir Ihren Antrag auch ablehnen, weil er eben zwei Punkte enthält, die wir nicht richtig finden, eine ersatzlose vollständige Abschaffung des Übergangsgeldes und den Verweis von Notfällen auf den Paragraphen 21 Abgeordnetengesetz.
Sie haben eben auch aus dem Bericht der Diätenkommission von 1993 oder 1994 zitiert. Diese Position, finde ich, ist auch heute noch tauglich. Die Diätenkommission hat damals nicht vorgeschlagen, das Übergangsgeld abzuschaffen, im Gegenteil. Sie hat noch einmal ganz eindeutig bekräftigt, dass es einen Sinn hat, in einem Beruf wie der Abgeordnetentätigkeit ein Übergangsgeld zu zahlen, in dem keinerlei Ansprüche auf Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe erworben werden. Das unterscheidet uns eben ganz grundlegend von einem großen Teil der Bevölkerung, und ich finde das nicht so gut, was Sie hier machen. Ich finde es auch zum Teil ziemlich populistisch.
Ich finde, dass wir eine Verpflichtung gegenüber der Bevölkerung haben, unsere Arbeit gut zu machen, und das, was wir an Geld bekommen, muss transparent, überschaubar und klar sein. Ich habe aber den Eindruck, dass Sie sich an dem netten Wettstreit, wer überkugelt die anderen noch mit irgendwelchen Dumpingvorschlägen, beteiligen, und ich sage Ihnen, das wird Ihnen nur sehr kurzfristig nützen. Der Politik insgesamt schadet es, weil es besser wäre, dass wir gemeinsam die Dinge verändern würden, die verändert werden müssen, und das gemeinsam vertreten und rechtfertigen, was sinnvoll und angemessen ist.