Protokoll der Sitzung vom 08.10.2003

Der zweite Bereich, der mit dem Fall befasst war, ist der ganze Komplex derjenigen, die sich mit psychisch Kranken befassen, das heißt der Sozialpsychiatrische Dienst und das Zentralkrankenhaus Ost, in einem Fall der ambulante, im anderen Fall der stationäre Teil unserer Versorgung der psychisch Kranken. Auch hier muss man sagen, dass viele Informationen vorlagen.

Der Landesdatenschutzbeauftragte kommt am Ende seiner Untersuchungen in diesem Fall zu dem Schluss, dass im Grunde genommen alle Informationen vorlagen, dass auch alle rechtlichen Gegebenheiten vorlagen, diese Informationen zu verwenden und weiterzugeben. Das ist aber nicht in ausreichendem Umfang getan worden. Der Senat drückt sich dort etwas vornehmer aus. Er sagt, es habe nicht die notwendige Informationsdichte geherrscht. Das finde ich ein bisschen verharmlosend, wenn man von einer notwendigen Informationsdichte spricht. Man könnte auch sagen, diejenigen, die beteiligt waren, haben selbst aus ihren eigenen Erkenntnissen nicht ausreichend Konsequenzen gezogen, und sie haben diese Erkenntnisse nicht an die anderen weitergegeben. Das würde die Bevölkerung draußen auch verstehen, wenn man das so formulieren würde, meine Damen und Herren.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Es ist auffällig, und jetzt komme ich zu dem dritten Bereich, der zuständig ist, nämlich die Betreuung, die in dem Fall durch den Sozialdienst Katholischer Frauen erfolgte, die zum Wohl der Patientin in gesundheitlichen Fragen, in Unterbringungsfragen eingesetzt worden ist, dass Sie, ich glaube, an zehn Stellen in der Antwort sagen: Ja, aber diese Betreuung hat um Gottes willen nichts damit zu tun, die Gefahr abzuwehren, die für andere Personen aus

gehen könnte, weil diese Betreuung basierend auf den entsprechenden Paragraphen nur zum Wohl der Patientin in diesen gesundheitlichen und Unterbringungsfragen bestand.

Es ist ganz deutlich, dass das schlechte Gewissen, das hier herrscht, zum Ausdruck kommt, weil man diesen Satz in langer Umschreibung fast auf jeder Seite der Antwort findet. Wir haben damit aber nichts zu tun gehabt, diese Informationen weiterzugeben.

Meine Damen und Herren, ich möchte hier nicht näher auf den Sozialdienst Katholischer Frauen eingehen, das hätte auch jeder andere sein können. Es ist aber natürlich so, dass die Betreuer und Betreuerinnen dieser Dienste die Einzigen sind, wenn diese Betreuung angeordnet worden ist, was hier der Fall war, zumindest bis kurz vor der Tat, von dem Amtsrichter, die ständigen Kontakt zu diesen kranken Menschen haben, die überhaupt in der Lage wären, das, was sie da beobachten, weiterzugeben und die Alarmglocken schrillen zu lassen. In unserem konkreten Fall hatten wir zudem noch die Situation, dass die Betreuerin durch Erkundigungen beim Polizeirevier Neustadt und beim Sozialpsychiatrischen Dienst wusste, dass es diese Gefährdung gab. Dass es trotzdem dann einen Antrag der Betreuungsinstitution beim Amtsgericht gegeben hat, die Betreuung aufzuheben, gehört in die Kette der Umstände, die möglicherweise geeignet gewesen wären, diese Tat nicht geschehen zu lassen, und muss deswegen auch so benannt werden, um in Zukunft daraus zu lernen, meine Damen und Herren.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Ich komme zum Schluss! Warum ist diese ganze Geschichte also ein Fall, mit dem sich Politik beschäftigen muss? Erstens: Wir müssen uns mit dem Umgang der Polizei mit Anzeigen von Straftaten beschäftigen, und zwar generell, aber besonders, wenn psychische Erkrankungen im Hintergrund stehen. Hier gibt es immer wieder Hinweise darauf, dass Dinge, die dort gemeldet werden, wenn sie unterhalb der Schwelle des Mordes oder Totschlags sind, nicht ernst genommen werden. Auch hier berichten die Angehörigen, die dabei waren, dass dies so nicht der Fall gewesen ist.

Zweitens: Wir müssen uns mit dem Zustand und den Kapazitäten des Sozialpsychiatrischen Dienstes beschäftigen. Wir müssen uns mit den Kapazitäten des Zentralkrankenhauses Ost beschäftigen. Für mich ist die Frage offen, ich bin kein Gesundheitsexperte, ob beim Sozialpsychiatrischen Dienst die Qualifizierung der Mitarbeiter, die Struktur des Dienstes oder die Ressourcen –

(Glocke)

ich komme zum Schluss, Herr Präsident! – des Dienstes das Problem sind. Es ist klar, dass es ein Problem

gibt, und wir müssen gemeinsam im Zuge der Aufarbeitung dieses Falles dieses Problem angehen und schauen, welches von diesen drei Problemen tatsächlich vorliegt.

Die Zusammenarbeit zwischen den Diensten und der Zustand und die Kapazitäten anderer Betreuungsorganisationen wie der von mir genannten müssen verbessert und auf jeden Fall auf den Prüfstand gestellt werden.

Als Letztes: Es muss die Sensibilität aller Beteiligten, dazu gehören Polizei, Psychiatrie, Gesundheitsamt, Betreuungsdienste, erhöht werden, die gesetzlichen Grundlagen, die vorhanden sind, auszuschöpfen, Informationen zu verarbeiten, weiterzugeben, sich untereinander zu vernetzen, um letztendlich zu einer Entscheidung zu kommen, die in diesem konkreten Fall geeignet gewesen wäre, die Tat zu verhindern. Wir werden das nie einhundertprozentig schaffen, auch in Zukunft nicht – letzter Satz, Herr Präsident –, aber wir können sehr viel mehr tun. In der ressortübergreifenden Arbeitsgruppe sind einige Ansätze vorhanden. Ich schlage vor, dass wir aber zu gegebener Zeit einen überfraktionellen Antrag hier in der Bürgerschaft stellen, um einige dieser Punkte auch politisch festzumachen und sie nicht auf dem Niveau dieser Arbeitsgruppe versanden zu lassen. – Vielen Dank!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Grotheer.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Zunächst einmal bitte ich um Verständnis, dass meine Stimme wegen einer Erkältung etwas angegriffen ist.

Wir sind als SPD-Fraktion sehr betroffen über diesen Vorfall, wie die gesamte bremische Bevölkerung dies auch so wahrgenommen hat. Die Angehörigen haben unser Mitgefühl, und es ist schwierig, in angemessener Form, glauben wir, im Parlament vor diesem tragischen Hintergrund über diesen Vorfall zu diskutieren. Eigentlich ist das kein Thema für eine parteipolitisch motivierte Auseinandersetzung,

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

und deshalb wollen wir dies auch nicht nutzen als eine Möglichkeit für eine Profilierung, sondern versuchen, mit der gebotenen Distanz an der Sache entlang zu diskutieren, auch wenn es, wie gesagt, bei diesem Anlass schwierig ist.

Aktueller Anlass für diese Debatte ist der Vorfall vom 11. Juli mit dem tragischen Todesfall. Wenige Tage vorher vorangegangen war am 25. Juni ein Vor––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

fall, der bei der Polizei angezeigt worden ist. Davor, auch in kurzem Abstand, lag ein Vorfall, bei dem es um Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte ging, dort ist noch ein Verfahren anhängig, und davor gab es eine ganze Reihe von anderen Vorgängen, die zu einer Befassung der Polizei und der übrigen Strafverfolgungsorgane geführt haben. Es war in diesem Fall eine Betreuung im Zeitraum von Juni 2001 bis Juli 2003 nach BGB angeordnet, und außerdem gab es im September des Jahres 2000 eine Unterbringung nach dem PsychKG, also nach dem Bremischen Gesetz über die Hilfs- und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten.

Das macht schon deutlich, dass die Tat nicht etwa völlig unerwartet kommen musste, sondern das Ganze hatte einen Vorlauf. Die Frage ist nun hier: Was sind eigentlich die Handlungsmöglichkeiten der staatlichen Behörden, der Gerichte, um so etwas zu vermeiden?

Es ist öffentlich gefragt worden: Warum ist denn diese Betreuung aufgehoben worden, wie konnte es dazu kommen? Der Kollege Güldner hat schon darauf hingewiesen, dass die Betreuerin selbst die Aufhebung diese Betreuung beantragt hatte, und im Übrigen muss man ganz deutlich sagen, eine Betreuung nach dem BGB ist keine Maßnahme polizeilicher Prävention, sie soll nicht andere vor Schaden schützen, sondern es geht ausschließlich darum, jemandem, der aus psychischen oder aus körperlichen Gründen nicht in der Lage ist, seine Angelegenheiten vollständig selbst wahrzunehmen, behilflich zu sein. Der Betreuer ist nicht derjenige, der anzuordnen hat, dass jemand etwa in einer geschlossenen Anstalt untergebracht wird, sondern er ist eine Hilfsperson, und die Befugnisse der Betreuung sind je nach dem Einzelfall sehr differenziert ausgestaltet. Die Gerichte geben sich große Mühe, es dem Einzelfall anzupassen.

Wenn man daran denkt, dass durch eine Unterbringung dieser Fall hätte vermieden werden können, so wäre eine Unterbringung nur möglich gewesen, wenn eine Eigengefährdung gedroht hätte. Dazu können wir nichts sagen, das können wir hier gar nicht beurteilen. Jedenfalls gab es dazu auch keinen Antrag, und ein Gericht, an das ein solcher Antrag gerichtet worden wäre, hätte diesen wahrscheinlich abgelehnt, weil auch eine ärztliche Stellungnahme notwendig gewesen wäre, um eine solche Maßnahme anzuordnen. Das gab es alles überhaupt nicht.

Die Betreuung ist, um es noch einmal zusammenzufassen, durch die Gesetzgebung Anfang der neunziger Jahre an die Stelle der Vormundschaft und der so genannten Gebrechlichkeitspflegschaft getreten, das macht vielleicht deutlicher, worum es dabei geht.

Der zweite Handlungsrahmen, das PsychKG, das Gesetz über Hilfs- und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten! Nach dem bremischen Ge

setz, Paragraph 9, kann, wenn und solange eine gegenwärtige Gefahr für das Leben oder die Gesundheit der betroffenen Person oder auch Dritter besteht, eine Unterbringung angeordnet werden. Dazu muss aber entweder eine aktuelle Gefahrenlage bestehen, oder es muss eine solche Gefahr mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit erwartet werden.

Über den Antrag der Ortspolizeibehörde, die dafür zuständig ist, in Bremen das Stadtamt, entscheidet das Amtsgericht. Dieser Antrag muss begründet werden, das Amtsgericht hört die betroffene Person an, das Amtsgericht befragt die Ärzte und befragt auch den Sozialpsychiatrischen Dienst, und dann wird entschieden. Das ist nichts ganz Außergewöhnliches, sondern das ist etwas, was in der gerichtlichen Praxis wöchentlich mehrfach vorkommt, und auch an den Wochenenden sind dafür Vorkehrungen getroffen. Es gibt einen Notdienst der Amtsgerichte, so dass auch dann, an den Wochenenden häufen sich offenbar auch solche Vorfälle, schnell entschieden werden kann.

Das ist ein eingespieltes Verfahren, ein Zusammenspiel zwischen dem Sozialpsychiatrischen Dienst, dem Personal in den Kliniken, dem Stadtamt und der Polizei. Die Polizei nimmt an den Wochenenden dann zum Teil die Aufgaben des Stadtamtes wahr, nur dass in diesen Fällen dann auch eine so genannte sofortige Unterbringung angeordnet werden kann, die übrigens zunächst auch durch die Polizei selbst angeordnet werden kann ohne einen vorherigen richterlichen Beschluss, wenn es also ganz eilig ist, so dass man kein Gericht dazu fragen kann. Sie muss dann allerdings bis zum Ablauf des darauf folgenden Tages eine gerichtliche Entscheidung herbeiführen, wie es nach dem Grundgesetz für freiheitsentziehende Maßnahmen generell vorgesehen ist.

Hier gab es keinen Antrag der Ortspolizeibehörde auf eine Unterbringung, so dass es auch keine Möglichkeit für das Amtsgericht hier in Bremen gab, in irgendeiner Weise tätig zu werden. Es bleibt die Frage: Wie konnte das eigentlich angesichts dieser Vorgeschichte passieren?

In der Antwort des Senats wird auf Gesichtspunkte des Datenschutzes verwiesen, die dagegen gesprochen hätten, dass die eine Behörde von der anderen die notwendigen Informationen erhält. Dieser Hinweis ist nach meiner Auffassung irreführend. Der Datenschutzbeauftragte hat diesen Sachverhalt geprüft und kommt zu dem Ergebnis, dass es der Polizei möglich gewesen wäre, nach Paragraph 36 a folgende des Bremischen Polizeigesetzes die ihr zur Verfügung stehenden Daten weiterzugeben, und zwar sowohl an das Stadtamt, das ja im selben Ressort beheimatet ist, als auch an den Sozialpsychiatrischen Dienst. Da gibt es also datenschutzrechtlich keine Hindernisse.

Man muss sich vor Augen halten, dass hier – jedenfalls nach den Erkenntnissen, die mir zugegan

gen sind, ich habe da noch einmal nachgefragt – nicht nur die zwölf oder 13 Taten eingetragen waren bei ISA, also dem Informationssystem Anzeigen der Polizei, die in der Antwort des Senats aufgeführt sind, sondern dort sollen insgesamt 18 Vorgänge aus dem Zeitraum seit 1990, also einiges um 1990, vermerkt gewesen sein. Dann war eine Pause, und dann ging es verstärkt von 1998 bis 2003 weiter, in dem Zeitraum 15 Befassungen der Polizei mit Fragen aus diesem Problemfeld. Es ist sicherlich nicht in Ordnung, dass diese Informationen nicht weitergegeben wurden.

Ich möchte es einmal so zusammenfassen, die Polizei hat, nachdem der Vorfall vom 25. Juni 2003 angezeigt worden war, diesen Vorfall routinemäßig behandelt und einen Anhörbogen an die Betroffene verschickt. Sie hätte im Sinne der Prävention auch die anderen Stellen, meine ich, einschalten müssen, was sonst routinemäßig in vielen anderen Fällen jede Woche in Bremen auch passiert. Das ist sicherlich ein ganz bedauerlicher Vorgang. Man muss sich auch fragen, ob nicht schon im Rahmen der Ausbildung der Polizeibeamten mehr Rücksicht auf solche Gesichtspunkte der Prävention, der Zusammenarbeit mit anderen Behörden genommen werden müsste.

Auch wenn hier aber Versäumnisse vorliegen, das will ich noch einmal mit aller Deutlichkeit sagen, dann lässt sich mit Sicherheit nicht feststellen, dass dies kausal geworden ist für das Ergebnis, für diese bedauerliche Tat, die wir hier zu beurteilen haben. Wir wissen nicht, was passiert wäre, wenn das Stadtamt einen Antrag auf eine Unterbringung gestellt hätte. Wir wissen nicht, wie sich die Sache weiterentwickelt hätte, ob die Person dann nach einer gewissen Zeit wieder entlassen worden und dann auf ihre Nachbarin losgegangen wäre.

Was wir aber wissen: Wir wollen nicht, dass sich so etwas irgendwann einmal in Bremen oder anderswo wiederholt! Wir wollen alles tun, damit die Behörden künftig in diesen Fragen noch besser zusammenarbeiten. Wir sagen, die rechtlichen Instrumente sind da, um solche Vorfälle zu verhindern. Man muss sie dann aber konsequent und richtig einsetzen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!

(Beifall bei der SPD)

Als nächster Redner erhält das Wort der Abgeordnete Karl Uwe Oppermann.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen, meine Herren! Herr Dr. Güldner, ich glaube, außer mir haben sich noch viele andere gefragt, warum die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen diese Große Anfrage eingebracht hat. Ganz zum Schluss ist mir eine kleine Erkenntnis gekommen, da Sie einen interfraktionellen An––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

trag andeuten, wo man vielleicht Schnittstellen finden kann, die man verbessern oder anders machen muss. Ansonsten wären wir mit so einem sensiblen Thema vielleicht in der Deputation, nicht in der Öffentlichkeit, besser aufgehoben gewesen.

(Beifall bei der CDU und bei der SPD)

Meine Damen und Herren, für mich ist das in acht Jahren das zweite Mal, dass ich hier über einen Fall debattiere, in dem ein Menschenleben in dieser Stadt möglicherweise durch das Verhalten anderer zu Tode gekommen ist. Solche Debatten gehen an mir nicht spurlos vorbei, das können Sie mir glauben. In den vergangenen Tagen habe ich in meiner Erinnerung nach Parallelen in den beiden Fällen gesucht. Der andere Fall war der Fall Akan, da war nur das Sozialressort betroffen. Frau Wischer erinnert sich sicherlich noch, das war ein Fall, der uns auch hier in den Deputationen sehr bewegt hat.

Eines aber muss ich auch noch an den Anfang meiner Ausführungen stellen: Bei allen Fragen, die Sie gestellt haben, fehlte mir eigentlich die Frage, wer sich eigentlich um die Betreuerin gekümmert hat, die nach dieser Tat doch in ein fürchterlich tiefes Loch gefallen sein muss. Ich würde auch gern von einem Vertreter des Senats, wenn er denn das Wort ergreift, wissen, ob sich um diese Betreuerin gekümmert worden ist, ob sie Beistand bekommen hat. Ich glaube, so eine Tat kann man nicht ohne Weiteres verkraften.

Mit dem Nennen des Namens des Betreuungsvereins, glaube ich, Herr Dr. Güldner, haben Sie dem Betreuungsverein und der Betreuung insgesamt keinen Gefallen getan.

(Beifall bei der CDU)

Wir wissen doch aus vielen Deputationssitzungen und vielen Vorlagen, wie schwierig es ist, ehrenamtliche, freiwillige Betreuerinnen und Betreuer zu bekommen, die diese Aufgabe übernehmen. Wir geben zur Werbung und zur Akquirierung von Betreuerinnen und Betreuern viel Geld aus mit wenig und mäßigem Erfolg. Leider ist das so!

Meine Damen und Herren, nach dieser teilweise auch persönlichen Vorrede lassen Sie mich jetzt zur Sache kommen! Der bedauerliche Gegenstand der Debatte ist uns allen bekannt. Es ist von meinem Vorredner auch hinlänglich dargestellt worden, darum werde ich darauf nicht weiter eingehen. Das PsychKG, Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten, das Betreuungsgesetz und die Zusammenarbeit zwischen drei verschiedenen senatorischen Behörden sind zu untersuchen. Senator für Inneres, Senator für Justiz und Senator für Soziales fragen sich selbst – die suchen, Herr Dr. Güldner, bereits in der Großen Anfrage nach Antworten! –, ob ihre Zusammenarbeit in diesem so

sensiblen Bereich hinreichend aufeinander abgestimmt ist und war. Darum haben sie eine gemeinsame Arbeitsgruppe eingesetzt, die das klären soll. Das müssen sie sich nach dem Tod eines Menschen unter solchen Umständen auch mindestens fragen lassen. Dabei spreche ich ausdrücklich nicht von Schuld.

Meine Damen und Herren, im Fall Akan ging es um die Zusammenarbeit und die Kompetenz in einem Ressort. In einem Fall wie dem hier vorliegenden muss die Zusammenarbeit von drei Ressorts fehlerfrei funktionieren, damit eine solche Situation, ich sage nicht Fehler, nicht wieder eintreten kann. Wie diese Regelung der Zusammenarbeit wegen der verschiedenen zuständigen Gesetze bisher in Bremen und Bremerhaven gehandhabt wurde, hat der Senat auf sechs Seiten seiner Antwort auf die Große Anfrage vorangestellt. Ich glaube, das ist eine sehr gute Darstellung für jemanden, der sachfremd ist, sich einzulesen, wie diese verschiedenen Gesetze und die Ämter zusammenwirken müssen. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen muss sich aber auch fragen lassen, ob sie die richtigen Fragen gestellt hat, um den Vorgang abzuarbeiten. Die Frage nach der Verantwortung des Hauswirtes hielt ich für ziemlich überflüssig, Herr Dr. Güldner!