Protokoll der Sitzung vom 13.07.2006

Ein Verzicht auf ein Rauchverbot in der unmittelbaren Umgebung von Schulen würde zu einer Verlagerung des Problems und zum Beispiel zu Konflikten mit den unmittelbaren Anliegern von Schulen führen. Dies hat insbesondere der Vertreter des Senators für Bildung und Wissenschaft in den Ausschussberatungen anhand einer ressortinternen Auswertung der Regelungen in anderen Ländern und Gemeinden verdeutlicht. Bremen geht hier in der Tat einen neuen, außerhalb der Landesgrenzen viel beachteten Weg. Dies gilt auch für die Einführung eines Ordnungswidrigkeitentatbestandes mit Bußgeld. Diesem Ansatz wollte sich der Rechtsausschuss mehr

heitlich mit den Stimmen der Koalition nicht verschließen.

In aller Kürze möchte ich noch auf die vom Rechtsausschuss vorgeschlagene Änderung eingehen! Nach Paragraph 4 Absatz 1 des Gesetzes wird die Umgebung der Schule durch die jeweilige Schulkonferenz bestimmt. Eine Regelung zur schulinternen Bekanntgabe ist im Gesetz nicht enthalten. Sie sollte nach Auffassung des Rechtsausschusses noch vorgenommen werden, so dass wir hier folgende Ergänzung empfehlen: „Die Entscheidung der Schulkonferenz ist in geeigneter Form schulintern bekannt zu geben.“

Außerdem wird empfohlen, auch in Paragraph 6 Absatz 1 Nummer 3 den Begriff „der unmittelbaren Umgebung der Schule“ aufzunehmen und den Zusatz, wonach eine Festlegung durch die Schulkonferenz erfolgt, an dieser Stelle zu streichen.

Im Übrigen empfiehlt der Rechtsausschuss der Bürgerschaft mehrheitlich mit den Stimmen der Vertreter und Vertreterinnen der Fraktionen von CDU und SPD, das Bremische Gesetz zur Gewährleistung der Rauchfreiheit von Krankenhäusern, Tageseinrichtungen für Kinder und von Schulen mit den vom Rechtsausschuss empfohlenen Änderungen in zweiter Lesung zu beschließen. – Vielen Dank!

(Beifall bei der CDU)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Grotheer.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich möchte mich zunächst bei Ihnen, Frau Winther, im Namen meiner Kollegen aus dem Rechtsausschuss dafür bedanken, dass Sie unsere Arbeit hier so zutreffend geschildert haben.

(Beifall bei der CDU)

Ich möchte mich auch bei den Mitarbeitern der Bürgerschaftsverwaltung bedanken, die uns hier bei diesem schwierigen Thema begleitet haben und doch einige Geduld benötigt hatten, weil wir doch noch einige Fragen stellen mussten.

Wir befinden uns hier jetzt also im Endspurt der Beschlussfassung über den Gesetzentwurf, nachdem der Rechtsausschuss seinen Bericht vorlegt. Es geht um das Thema Gesundheitsschutz, und ich will noch einmal in Erinnerung rufen, dass wir nach Schätzungen in Deutschland jährlich insgesamt 110 000 bis 140 000 Opfer des Rauchens zu beklagen haben. Auf 17 Milliarden Euro werden die Folgekosten geschätzt, die im Zusammenhang mit dem Rauchen entstehen, und die Gerichte haben sich übrigens auch schon mit Rauchverboten und den gesetzlichen Möglichkeiten, die es gibt, beschäftigt.

Das Bundesverfassungsgericht ist im Jahr 1998 in einem Beschluss davon ausgegangen, dass immerhin

400 Opfer zu beklagen sind, und zwar Opfer des Passivrauchens, also Personen, die nicht rauchen, aber die zum Mitrauchen gezwungen werden, weil sie sich in verräucherten Räumen aufhalten. Das ist, finde ich, eine interessante und auch erschreckende Zahl. Wenn man sie auf Bremen herunterrechnet, wären es immerhin drei bis vier Menschen, die jährlich in Bremen an den Folgen des Passivrauchens sterben. Wenn wir uns überlegen, welche Anstrengungen wir unternehmen, um solche Todesfälle im Bereich des Straßenverkehrs zu vermeiden, dann wird deutlich, dass es hier auch in diesem Sektor einen dringenden Handlungsbedarf gibt.

(Beifall bei der SPD)

Wir stehen deshalb ohne Wenn und Aber dazu, dass wir hier gesetzliche Möglichkeiten schaffen müssen, um das Rauchen einzudämmen und den Nichtraucherschutz zu verbessern.

(Beifall bei der SPD)

Wir sind übrigens im europäischen Maßstab rückständig. Die Bundesregierung hat ja auf eine Anfrage der grünen Fraktion geantwortet und deutlich gemacht, dass in den letzten Jahren in den anderen europäischen Ländern eine ganze Reihe von gesetzlichen Maßnahmen in Kraft getreten ist, die auch durchgesetzt werden und sehr effektiv wirken. Wer in letzter Zeit einmal im europäischen Ausland gewesen ist, nimmt auch wahr, wie die Dinge sich dort verändern. Es ist also mitnichten so, dass gesetzliche Vorschriften keinen Effekt haben, sondern man kann sehr schön im Ausland nachvollziehen, wie sich solche Regelungen im täglichen Leben auswirken.

Wir hatten uns im Rechtsausschuss nach der ersten Lesung im Parlament vor allen Dingen mit den rechtlichen Fragen zu beschäftigen und haben diesen Auftrag auch ernst genommen. Drei Sitzungen haben wir benötigt. Ich habe im „Weser-Kurier“ gelesen: Es war zwischenzeitlich Unruhe im Senat ausgebrochen, weil wir dem Gesetzentwurf des Senats nicht sofort zustimmen wollten. Ich bitte da um Verständnis. Wir sind der Gesetzgeber. Wir haben auch als Rechtsausschuss einen Auftrag, und wir verstehen unsere Aufgabe eben nicht so, dass wir die Dinge, die uns von der Verwaltung, also dem Senat, vorgeschlagen werden, einfach so durchwinken, sondern wir haben uns damit ordentlich zu beschäftigen.

(Beifall bei der SPD – Zuruf des Abg. W e d l e r [FDP])

Ich möchte noch einmal vorausschicken, dass der Senat natürlich auch aufgrund seines Hausrechts in den Kindertageseinrichtungen und in den Schulen ein umfassendes Rauchverbot hätte erlassen können. Allerdings besteht das Problem, dass unser föderales

System komplizierte Zuständigkeitsregelungen hat. So ist zum Beispiel der Bund zuständig für die Arbeitsstätten, und der Bund hat in der Arbeitsstättenverordnung geregelt, dass erforderliche Maßnahmen zum Schutz von Nichtrauchern durch den Arbeitgeber vorzunehmen sind. Das würde für den Bereich der Schulen und der Kindertageseinrichtungen bedeuten, dass die Vorschriften, die der Bund hier erlassen hat, vorgehen. Deshalb ist es ganz kompliziert, hier zu wirklich vernünftigen Regelungen zu kommen.

Wir haben uns insgesamt an drei Punkten mit der Vorlage beschäftigt. Ich will es ganz kurz schildern, um deutlich zu machen, dass wir in dieser Frage nicht nur Zeit gewinnen wollten, sondern dass wir in der Sache Fragen hatten: Das Gesetz sieht vor, dass die Zuständigkeit für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten gespalten ist. Für den Bereich der Schulen soll das Bildungsressort zuständig sein, für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten in Kindertageseinrichtungen und in Krankenhäusern soll das Stadtamt die zuständige Verwaltungsbehörde sein. Wir haben uns gefragt: Was macht das eigentlich für einen Sinn, dass dies hier so kompliziert geregelt wird? Uns erschien das nicht plausibel, weil wir als Gesetzgeber ja auch an einer möglichst einheitlichen Handhabung durch die Verwaltung interessiert sein müssen. Wir haben uns dann vom Senat erklären lassen, dass es hier Sinn macht, dass insbesondere im Schulbereich die Bildungsbehörde die Ordnungswidrigkeiten verfolgen soll, und wir haben dann unsere Bedenken zurückgestellt. Wenn die Verwaltung meint, dass diese Regelung praktikabel ist, dann wollen wir uns diesen Vorschlägen an der Stelle nicht verschließen.

Uns war dann aufgefallen, und auch damit haben wir uns beschäftigt, dass die Leiter von Privatschulen mit einem Bußgeld belegt werden können, wenn sie sich nicht darum kümmern, dass die Regelungen zum Schutz der Nichtraucher in den Privatschulen umgesetzt werden. Für die Leiter von öffentlichen Schulen ist Vergleichbares nicht vorgesehen. Dazu hat uns der Senat darauf hingewiesen, dass es ja für den Bereich der öffentlichen Schulen das öffentliche Dienstrecht gebe, so dass man hier mit den Mitteln des Dienstrechts arbeiten könne, wenn ein Schulleiter, was ja eigentlich nicht zu erwarten ist, sich den Vorgaben des Gesetzes widersetzt.

Es ist auch das Argument vorgetragen worden, dass für den Bereich der öffentlichen Schulen eine Doppelbestrafung erfolge, wenn einerseits ein Bußgeld verhängt und andererseits auch noch mit dienstrechtlichen Mitteln vorgegangen werden könne. Dazu kann ich nur sagen, eine Doppelbestrafung im rechtlichen Sinne ist es bestimmt nicht. Es ist ja auch sonst so, dass jemand, der als Beamter eine Straftat begeht, dafür strafrechtlich und außerdem noch disziplinarrechtlich belangt werden kann. Die Disziplinarmaß

nahme ist also keine Strafe im rechtlichen Sinne, und deshalb ist das keine Doppelbestrafung, die ja nach unserer Verfassung verboten wäre. Wir sind der Auffassung, wenn der Senat meint, dass in den öffentlichen Schulen das Dienstrecht ausreicht, um die Probleme in den Griff zu bekommen – ich schaue da den Bildungssenator an, er nickt –, und er es sich zutraut, hier mit den Mitteln des öffentlichen Dienstrechts auszukommen, dann wollen wir uns dem nicht verschließen und wollen diese Regelung auch so mittragen.

Etwas komplizierter war es dann bei der Frage der Bannmeile. Hier hatten wir rechtliche Bedenken, ob wir als Bundesland denn überhaupt eine Zuständigkeit haben, soweit es um den Bereich vor den Schulen geht, denn das ist ja öffentliche Fläche, und für diesen Bereich gibt es eine Regelung im Jugendschutzgesetz, die besagt, dass Jugendlichen unter 16 Jahren das Rauchen dort nicht gestattet werden darf. Man könnte auf die Idee kommen, und das hatten wir auch diskutiert, dass der Bund mit einer solchen Regelung seine Gesetzgebungskompetenz ausgeschöpft hat, so dass wir dort keine andere Regelung erlassen könnten. Wir sind der Frage im Einzelnen nachgegangen und haben festgestellt, dass nach den einschlägigen Kommentaren zum Grundgesetz davon gesprochen wird, dass der Begriff des Schulwesens ein Begriff ist, der sehr weit auszulegen ist. Für das Schulwesen sind wir als Land zuständig, und deshalb dürfen wir wohl eine solche Regelung in einem bremischen Gesetz treffen, weil diese Regelung, die das Schulwesen betrifft, gegenüber der Regelung des Jugendschutzgesetzes die speziellere ist, so dass wir dort juristisch wohl in den besseren Schuhen stehen.

Uns ist dann entgegengehalten worden, dass ein Bußgeld völlig ungeeignet sei, hier eine Veränderung herbeizuführen, dass wir mit einer Fülle von Verfahren zu rechnen hätten, dass es ganz große Probleme geben werde und das Ganze überhaupt nichts nütze. Dazu will ich sagen, es gibt viele Bereiche, in denen der Gesetzgeber versucht, Regelungen mit Bußgeldandrohung durchzusetzen. Das wird mehr oder weniger beachtet. Wenn wir uns hier umschauen, in unmittelbarer Umgebung der Bürgerschaft, können wir beobachten, dass die Fußgängerzone von den Radfahrern kaum beachtet wird. Es kommt aber niemand auf die Idee, deswegen zu verlangen, dass die Straßenverkehrsordnung abgeschafft werden soll. Damit will ich sagen, wir versprechen uns von dem Gesetz eine gewisse präventive Wirkung, und wir erwarten von der Verwaltung, dass sie die Vorschläge, die sie hier unterbreitet, dann auch durchsetzt, wenn wir sie hier beschlossen haben.

(Beifall bei der SPD)

Es gibt übrigens aus den anderen Bundesländern Berichte, dass es dort zu einer Verdrängung gekom

men ist. Soweit das Rauchen in den Schulen verboten ist, stehen die Schüler dann vor den Türen –

(Abg. Frau L i n n e r t [Bündnis 90/Die Grünen]: Ja, natürlich, das wird alles pas- sieren!)

da gibt es Ärger mit den Nachbarn und viele andere Probleme. Wir versuchen ja, dieses Problem hier zu lösen! –,

(Abg. Frau S t a h m a n n [Bündnis 90/Die Grünen]: Dann gehen Sie noch ein Stück weiter!)

noch ein Stück weiter, das werden wir sehen, aber es wird schwieriger für die Raucher. Das ist schon, glaube ich, der richtige Weg. Wir sind als kleines Bundesland mit diesem Gesetz, das wir hier heute beschließen wollen, Schrittmacher in Sachen Nichtraucherschutz, und ich finde, das ist ein positives Signal, nicht nur nach Bremen hinein, sondern auch nach außen.

(Beifall bei der SPD)

Deshalb bitten wir um Zustimmung zu diesem Gesetz. Wir werden dem Änderungsantrag des Rechtsausschusses zustimmen und den Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aus den genannten Gründen ablehnen. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit!

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Als Nächster hat das Wort der Abgeordnete Köhler.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Nichtraucherschutz ist ein Ziel, das die grüne Fraktion immer verfolgt hat. Es kann nicht sein, dass Menschen dem gesundheitsschädlichen Rauch ausgesetzt werden, dass Menschen, die solchem Rauch ausgesetzt werden und das aber nicht wollen, ständig darum kämpfen müssen, nicht belästigt zu werden. Darum ist es auch grundsätzlich eine richtige Entscheidung, Rauchverbote einzuführen. Die Gesundheitsminister der Länder und des Bundes haben sich für mehr Rauchverbote in öffentlichen Gebäuden ausgesprochen. Das Ziel, um das es dabei geht, steht schon in der Überschrift, das ist der Schutz von Menschen, die mit Rauch nicht konfrontiert werden wollen, der Schutz von Nichtrauchern. Das ist auch grüne Position, dass der Schutz von Nichtrauchern absolute Priorität hat.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Das ist auch der Grund dafür, warum die Grünen einen Antrag eingebracht haben, sich nicht nur um

Schulen, Kindergärten und Krankenhäuser zu kümmern, sondern dass auch im Parlamentsgebäude nicht geraucht werden sollte. Das ist eine parallele Auseinandersetzung, darüber wird hier heute nicht abgestimmt. Man kann aber sagen, dass für diesen Bereich, für den wir selbst verantwortlich sind, wo es um unserer eigenes Verhalten geht, glaube ich, insgesamt eine vernünftige Regelung getroffen worden ist. Es gibt einen Raum, wo Personen, die von Rauch nicht belästigt werden wollen, auch nicht von Rauch belästigt werden. Es gibt einen Raum, wo Menschen nach wie vor rauchen können, aber es führt nicht zu Problemen für Nichtraucher. Selbstverständlich gibt es kein Bußgeld. Das wäre auch eine etwas absurde Vorstellung, wenn man davon ausginge, es würden Regelungen getroffen, und dann hielte sich einfach keiner daran.

Es gibt einen Wertungswiderspruch zwischen dem, was heute für Schulen, Kindergärten und Krankenhäuser beschlossen wird, und dem, was das Parlament für seine eigenen Räumlichkeiten beschlossen hat. Das ist ein Problem. Das ist auch ein Problem in der Glaubwürdigkeit. Das ist doch etwas, was man auch ansprechen und diskutieren muss.

Wir haben zu diesem Gesetz einen Änderungsantrag eingebracht. Da geht es um zwei Punkte. Wenn dieser Änderungsantrag beschlossen werden wird, dann werden wir dem Gesetz zustimmen. Wenn Sie sich dem verschließen, werden wir uns enthalten. Wir verfolgen mit dem Änderungsantrag das Ziel, den Nichtraucherschutz zu verbessern und auch das Gesetz besser durchsetzungsfähig zu machen. Wir haben zwei wesentliche Kritikpunkte, sie sind auch schon angesprochen worden. Der eine ist das Bußgeld, und der andere ist die Bannmeile.

Das Problem bei der Bannmeile ist, das ist auch im Zwischenruf schon deutlich gemacht worden, dass man natürlich die Grenzen verschieben kann, wo dann Leute stehen und anfangen zu rauchen. Natürlich kann man sie immer ein bisschen weiter von der Schule entfernen, aber das ist, glaube ich, überhaupt nicht sinnvoll. Wir haben zum Beispiel in Hamburg erlebt, dass sich da Lehrerinnen und Lehrer Wohnwagen gemietet haben – ob es nun unmittelbar neben der Schule oder 50 Meter weiter ist, darauf kommt es nicht an –, wo sie sich dann hineinsetzen und rauchen. Wenn Sie einmal konsequent überlegen, welcher Habitus dahinter steht, was wollen Sie dann eigentlich genau mit Bußgeld erreichen? Wollen Sie dann „Hausdurchsuchungen“ nach Lehrern durchführen, die in einem Wohnwagen sitzen und darin rauchen? Ich glaube, wir sollten alle ein Interesse daran haben, dass wir die ganze Debatte wieder einmal etwas abrüsten, so dass wir wieder einmal etwas näher an die Realität herankommen und keine ideologischen Positionen vertreten.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD)

Ich muss sagen, der zweite Punkt ist ziemlich bitter. Er beinhaltet die Frage des Bußgelds. Bremen ist das einzige Bundesland, das ein Bußgeld einführt. Ich frage mich, woher diese autoritäre Denkweise kommt, dass nur mit Gewalt und mit Androhung von Strafen durchgesetzt werden kann, was eigentlich normal und vernünftig ist.

(Zuruf von der CDU)

Selbstverständlich ist das eine Strafe, wenn Leute 500 Euro zahlen sollen. Das wollen die bestimmt nicht, Frau Kollegin!

Die Regeln des normalen menschlichen Zusammenlebens basieren darauf, dass sich jeder deshalb daran hält, weil niemand will, dass seine eigenen Interessen von anderen Menschen verletzt werden. Das ist auch das Erziehungsziel, das wir in der Schule verfolgen sollten. Wir wollen keine autoritären Zwangscharaktere züchten, die sich deshalb an Regeln halten, weil sie ansonsten dazu gezwungen werden, sondern wir wollen eine Auseinandersetzung über die Frage, ob das Verhalten sinnvoll ist oder nicht.

In der Schule geht es nicht nur um Rauchen, sondern da geht es auch um andere soziale Verhaltensweisen, die erwünscht oder unerwünscht sind und wozu sich junge Menschen eigene Gedanken machen müssen, weil sie sich ihr ganzes Leben, auch wenn kein Lehrer hinter ihnen steht und sie gegebenenfalls mit einem Bußgeld belegt, vernünftig verhalten können müssen. Das ist der Grund, weshalb wir sagen, dass wir kein Bußgeld wollen. Das ist ein Schritt in die vollkommen falsche Richtung. Es gibt in der Schule Ordnungsmaßnahmen. Es gibt einen pädagogischen Umgang mit Fehlverhalten. Das müssen wir stärken, das ist absolut richtig. Wir wollen aber nicht den Einstieg in Regelungen, nach denen wir plötzlich mit Bußgeldern gegen Schülerinnen und Schüler vorgehen. Das ist wirklich absolut das Gegenteil von dem, was wir wollen, meine Damen und Herren.