Des Weiteren wurden Vereinbarungen getroffen zur Verbindung der Tagesordnungspunkte 38, Aktionsplan kinderfreundliches Deutschland im Land Bremen umsetzen!, und 39, Handlungsfelder für ein kindergerechtes Deutschland, sowie zur Vereinbarung von Redezeiten bei einigen Tagesordnungspunkten. Dabei möchte ich darauf hinweisen, dass bei fünf Punkten eine besondere Form der Redezeit vereinbart wurde, und zwar bis zu dreimal bis zu fünf Minuten je Fraktion beziehungsweise je Einzelabgeordnetem.
Hinsichtlich der Reihenfolge der Tagesordnung der Bürgerschaft (Landtag) wurde vereinbart, dass heute zu Beginn der Sitzung die Tagesordnungspunkte eins, Fragestunde, zwei, Aktuelle Stunde, und 43, Verbraucherschutz im Lebensmittelbereich stärken – Mehr Informationen zugänglich machen, aufgerufen werden. Die Sitzung heute Nachmittag beginnt mit dem Tagesordnungspunkt vier, Umsetzung des Zuwanderungsgesetzes, danach wird der Tagesordnungspunkt 23, Kombilohn-Modell auch für Bremen?, behandelt.
Zu Beginn der Sitzung morgen Vormittag soll der Punkt außerhalb der Tagesordnung – Solidarität mit den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Delmenhorst, Drucksache 16/1129 – und im Anschluss daran der Tagesordnungspunkt 36, Bleiberecht für Familien mit langjährigem Aufenthalt, aufgerufen werden. Am Donnerstagnachmittag als letzter Tagesordnungspunkt soll die Mitteilung des Senats, Gesetz zur Änderung des Bremischen Gesetzes über die Hochschule für Öffentliche Verwaltung, Drucksache 16/ 1136, behandelt werden.
Nachträglich wurde interfraktionell vereinbart, bei Tagesordnungspunkt 37, Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Übertragung von Aufgaben staatlicher Förderung auf juristische Personen des privaten Rechts, auf eine Debatte zu verzichten. Des Weiteren wurde nachträglich interfraktionell vereinbart, den Tagesordnungspunkt 16, Neunter Rundfunkänderungsstaatsvertrag, für diese Sitzung auszusetzen.
Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) ist mit den interfraktionellen Absprachen einverstanden.
Bevor wir in die Tagesordnung eintreten, möchte ich der Abgeordneten Dr. Iris Spieß zu ihrem heutigen Geburtstag die herzlichsten Glückwünsche des Hauses aussprechen.
Für die Fragestunde der Bürgerschaft (Landtag) liegen zehn frist- und formgerecht eingebrachte Anfragen vor.
Die erste Anfrage trägt die Überschrift „Sprachkurse für Ausländer“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Herderhorst, Peters, Karl Uwe Oppermann, Perschau und Fraktion der CDU.
Wie hoch sind die Kosten für die Sprachkurse für Migranten im Lande Bremen, wer trägt diese Kosten, und sind die Kurse allen Ausländern und Aussiedlern oder nur denen mit anerkanntem Dauerbleiberecht zugänglich?
In welchem Haushaltsverfahren wird mit den Trägern dieser Kurse abgerechnet, wie werden Inhalte dieser Kurse und die Ergebnisse – Erfolgskontrollen – kontrolliert?
Die Kosten der Integrationskurse – Sprachkurs mit anschließendem Orientierungskurs – werden aus dem Bundeshaushalt bezahlt. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge – BAMF – ist für die Koordination und Durchführung der Integrationskurse zuständig. Im Land Bremen waren mit Stand 31. März 2006 2970 Teilnehmerinnen und Teilnehmer in 163 laufenden Kursen. Für den Integrationskurs wird ein Stundensatz von 2,05 Euro pro Teilnehmerin und Teilnehmer angesetzt. Hiervon ist von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern ein Eigenanteil in Höhe von einem Euro, gleich 48,8 Prozent, pro Unterrichtseinheit zu leisten. Bei Bezug von Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld wird eine Kostenbefreiung ausgesprochen. Bei einem Anspruch von höchstens 630 Unterrichtsein
Anspruch auf einen Integrationskurs haben Neuzuwanderinnen und Neuzuwanderer, die sich dauerhaft im Bundesgebiet aufhalten. Dieser Personenkreis erhält die Zulassung zum Besuch eines Kurses durch die Ausländerbehörde. Im Rahmen der verfügbaren Kursplätze können auch Altzuwanderinnen und Altzuwanderer, die über eine Daueraufenthaltserlaubnis verfügen, zur Teilnahme durch das BAMF zugelassen werden.
Keinen Anspruch haben Ausländerinnen und Ausländer während des laufenden Asylverfahrens sowie Inhaberinnen und Inhaber von Duldungen. Darüber hinaus können Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler sowie deren Familienangehörige beim Bundesverwaltungsamt einen Antrag auf Zulassung zum Integrationskurs stellen.
Die Sprachkursträger rechnen die Kurse modulweise je 100 Unterrichtseinheiten mit dem BAMF ab. Regelmäßige Kursbesuche durch die Regionalkoordinatoren des BAMF, hier die Regionalstelle Bremen, sichern eine Kontrolle hinsichtlich der Qualität dieser Kurse. Darüber hinaus findet in diesem Jahr eine Evaluation der Integrationskurse durch eine extern beauftragte Firma statt.
Das in Bremen sehr gut angenommene Angebot der Integrationskurse nach dem Zuwanderungsgesetz wird ergänzt durch niedrigschwellige, aus kommunalen und Landesmitteln finanzierte Kursangebote wie zum Beispiel „Mama lernt Deutsch“ sowie im Rahmen von Programmen, wie zum Beispiel „Wohnen in Nachbarschaften“ und „Lokales Kapital für soziale Zwecke“. Diese Angebote sind teilweise offen für alle Migrantengruppen, unabhängig vom Aufenthaltsstatus, und in der Regel kostenlos. Sie stellen eine wichtige Ergänzung der verpflichtenden Integrationskurse dar. Erfolgskontrollen beziehungsweise Evaluationen erfolgen auf Basis der jeweiligen Programmrichtlinien. – Soweit die Antwort des Senats!
(Karl Uwe O p p e r m a n n [CDU]: Ich ha- be keine Zusatzfrage! Ich bedanke mich für die umfangreiche Antwort!)
Die zweite Anfrage bezieht sich auf die Einhaltung der Bestimmungen des Landesvergabegesetzes. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Kirschstein, Jägers, Frau Ziegert, Frau Wiedemeyer, Dr. Sieling und Fraktion der SPD.
Erstens: Wie viele Verstöße wurden im Jahr 2005 gegen die Vorschriften des Landesvergabegesetzes, Tariftreuepflicht, von den öffentlichen Auftraggebern in Bremen und Bremerhaven festgestellt und geahndet?
Zu Frage eins: Für die Vergabestellen sind keine speziellen Berichtspflichten für festgestellte Verstöße gegen das Landesvergabegesetz und die Tariftreuepflicht vorgesehen. Es gibt daher auch keine Statistik oder zentrale Dokumentation der festgestellten Verstöße. Aus diesem Grund liegt dem Senat auch kein repräsentatives Daten- beziehungsweise Zahlenmaterial vor.
Dem Senat sind aber mehrere Verstöße gegen die Tariftreuepflicht bekannt. Die Zahl liegt im einstelligen Bereich. Die Fälle betreffen sowohl den Hochals auch den Tiefbau. In einem Fall läuft das Verfahren noch, die anderen Fälle wurden geahndet. In zwei Fällen waren es die Nachunternehmer, die gegen die Tariftreuepflicht verstoßen haben; in einem dieser Fälle wurde dem Nachunternehmer gekündigt, in dem anderen Fall wurde die vereinbarte Vertragsstrafe eingefordert.
Zu Frage zwei: Die Durchsetzung der Tariftreuepflicht wird in der Praxis in der Regel zweifach abgesichert. Eine erste Kontrolle erfolgt bereits im Vergabeverfahren. Hier fordert die Vergabestelle zunächst die gesetzlich geforderten Tariftreueerklärungen ein. Bei unangemessen niedrigen Angeboten wird sodann vertieft geprüft, inwieweit die angegebenen Lohnkosten unter Berücksichtigung der Tariflöhne auskömmlich sind. Im Zweifelsfall wird Aufklärung verlangt. Unangemessen niedrige Angebote werden ausgeschlossen.
Während der Baudurchführung führen die Vergabestellen Kontrollen durch. Hierzu sind in der Regel die Baustellen aufzusuchen, die dort tätigen Arbeitnehmer zu befragen und die aktuellen Unterlagen einzusehen. Die Kontrolldichte ist hier sehr unterschiedlich: Einige Vergabestellen führen regelmäßige Baustellenbegehungen durch, weitere führen stichprobenartige Baustellenkontrollen durch, andere kontrollieren die Einhaltung der Tariftreueverpflichtung nur in begründeten Verdachtsfällen.
Da das für die Überprüfung erforderliche spezifische Fachwissen in zum Beispiel Tarifvertrags-, Arbeits-, Steuer- und Sozialversicherungs- und Gewerberecht bei den Vergabestellen oftmals nicht in ausreichendem Maße vorhanden ist, beauftragen einige der Auftraggeber im Bedarfsfall einen externen Rechtsanwalt, der die Baustelle gemeinsam mit dem Projektleiter unangemeldet aufsucht und die Prüfungen vornimmt. In Einzelfällen wird bei konkretem Verdacht auch die Einsatztruppe Zoll/Arbeitsamt hinzugezogen sowie der Korruptionsbeauftragte der vorgesetzten Dienststelle.
Zu Frage drei: Der Senat unterstützt das Ziel des Landesvergabegesetzes, Wettbewerbsverzerrungen im Bauwesen entgegenzuwirken, die durch den Einsatz von Niedriglohnkräften entstehen. Dabei kommt dem öffentlichen Bausektor eine Vorbildfunktion für die private Bauwirtschaft zu.
Demgegenüber liegen dem Senat bisher keine gesicherten Erkenntnisse vor, inwieweit die mit dem Gesetz angestrebten Ziele tatsächlich erreicht werden können und die damit beabsichtigten Wirkungen zur Entlastung der sozialen Sicherungssysteme wirklich eingetreten sind. So entfällt im Hochbau nur noch ein geringer Anteil des gesamten Baugeschehens auf öffentliche Aufträge.
Bei einigen Regelungen des Landesvergabegesetzes sieht der Senat Nachbesserungsbedarf. So wurde nicht ausreichend bedacht, dass Tarifverträge sachliche und inhaltliche Überschneidungen aufweisen und die zwingende Vorgabe eines einzelnen Tarifvertrags bei gemischten Leistungen nicht durchführbar ist. Als weiteres Beispiel ist die Regelung zu nennen, nach der die maßgeblichen Unterlagen „auf der Baustelle“ bereitzuhalten sind. In der Praxis werden die Unterlagen dagegen schon aus datenschutzrechtlichen Gründen in den Lohnabteilungen der Unternehmen verwahrt und auf Anforderung des Auftraggebers in der Regel unverzüglich zur Verfügung gestellt.