Bei einigen Regelungen des Landesvergabegesetzes sieht der Senat Nachbesserungsbedarf. So wurde nicht ausreichend bedacht, dass Tarifverträge sachliche und inhaltliche Überschneidungen aufweisen und die zwingende Vorgabe eines einzelnen Tarifvertrags bei gemischten Leistungen nicht durchführbar ist. Als weiteres Beispiel ist die Regelung zu nennen, nach der die maßgeblichen Unterlagen „auf der Baustelle“ bereitzuhalten sind. In der Praxis werden die Unterlagen dagegen schon aus datenschutzrechtlichen Gründen in den Lohnabteilungen der Unternehmen verwahrt und auf Anforderung des Auftraggebers in der Regel unverzüglich zur Verfügung gestellt.
Der Senat verkennt auch nicht, dass die Akzeptanz bei den am Bau Beteiligten derzeit noch nicht gleichmäßig zufriedenstellend ist. Hierzu erarbeitet eine ressortübergreifende Arbeitsgruppe der bremischen Verwaltung für den Senat ein Konzept für organisatorische Bedingungen für die Durchführung von Tariftreuekontrollen auf bremischen Baustellen, das in Kürze dem Senat vorgelegt werden soll. – Soweit die Antwort des Senats!
Welche Nachweise und Unterlagen darf der öffentliche Bauherr als Auftraggeber bei der Abwicklung der Baumaßnahmen vom Auftragnehmer für die Überprüfungstätigkeit nach dem Landesvergabegesetz nachfordern, um Verstöße gegen das Gesetz auszuschließen?
Ich gehe davon aus, dass alle Unterlagen eingefordert werden, die für die Überprüfung und Einhaltung des Landesvergabegesetzes erforderlich sind. Das wird von Fall zu Fall unterschiedlich sein und anhand der Kontrollen vor Ort beziehungsweise der Kompetenz der einzelnen Vergabestellen dann auch zur Maßgabe des Vollzugs dieses Gesetzes entsprechend gehandhabt.
Herr Senator, aus Ihrer Antwort entnehme ich, dass es kein geregeltes Kontrollverfahren gibt. Wie wollen wir denn dahin kommen, dass wir zu einer geregelten Kontrolle kommen, damit auch jeder die Chance hat, kontrolliert zu werden?
Ihre Einlassung, Herr Abgeordneter, könnte mich veranlassen, philosophische Ausführungen dazu anzustellen,
inwiefern man hier von Chancen und Kontrollen sprechen kann, aber das würde, glaube ich, den Rahmen sprengen. Nichtsdestotrotz, das habe ich ja in meiner Antwort angedeutet, gibt es aufgrund der Erfahrungen der letzten Jahre schon Hinweise, wo man einfach nacharbeiten muss. Ein Punkt ist zum Beispiel, inwiefern die Datenerhebung geregelt wird, um einfach einmal einen konkreten Überblick zu bekommen. Da das im Gesetz nicht geregelt ist, darf hier aus datenschutzrechtlichen Aspekten zentral nichts erhoben werden. Wir werden in der Novellierung des Landesvergabegesetzes die einzelnen Punkte auch aufgreifen.
Sie haben hier einen Punkt angesprochen, der in den – wie soll ich sagen? – Geburtsstunden dieses Gesetzes, das war ja sehr umstritten, sehr heftig diskutiert wurde, nicht in den Zielsetzungen, sondern in den einzelnen Ausformulierungen der einzelnen Bereiche. Da haben natürlich auch haushaltsrechtliche Aspekte eine Rolle gespielt. Der Senat hat damals auch aufgrund von haushaltsrechtlichen Erwägungen davon abgesehen, eine zentrale Stelle einzurichten. Inwieweit die Kompetenz vor Ort gestärkt werden kann, um die von Ihnen genannte Chance auch zu gewährleisten, wird sich jetzt in den weiteren Gesprächen zeigen, die für die kommenden Wochen anberaumt sind. Wir hoffen, dass wir noch in diesem Jahr mit einer entsprechenden Novellierung des Landesvergabegesetzes den Senat begrüßen können
Herr Senator, habe ich Sie richtig verstanden, dass Sie dafür sind, eine zentrale Vergabestelle einzurichten?
Das habe ich weder gesagt noch angedeutet, noch zwischen den Zeilen formuliert. Das wird auch sicherlich den Beratungen in dieser Arbeitsgruppe obliegen, über diesen Punkt noch einmal zu sprechen beziehungsweise den Beratungen im Senat vorbehalten sein.
Eine noch! Sie sagen in Ihrer Antwort, dass es vermischte Leistungen gibt und dass es deswegen Probleme bei der Zuordnung der einschlägigen Tarifverträge gibt. Das Mittelstandsgesetz sagt ja, dass es eben diese vermischten Leistungen möglichst nicht geben soll, sondern losweise Vergaben. Wie stellen wir denn sicher, dass wir nicht Generalunternehmervergaben machen, sondern möglichst in Losen vergeben, damit erstens dieses Problem gelöst wird und zweitens die mittelständische Wirtschaft beschäftigt werden kann?
Sie werden, um auch den Verwaltungsaufwand hinsichtlich der Gewährleistung et cetera einigermaßen im Griff zu haben, nicht darum herumkommen, mehrere Leistungen an einen Unternehmer zu vergeben, ohne dass Sie gleich eine Generalunternehmerausschreibung haben. Beim Thema Brückenbau, um ein ganz profanes Beispiel zu nennen, hat der Brückenbauer zum Beispiel, auch aus Gewährleistungsgründen, in aller Regel im Auftrag das Aufstellen des Geländers und auch die Malerarbeiten für dieses Geländer. Herr Schmidtmann könnte dies aus seiner langjährigen Berufserfahrung in Bremen-Nord hoffentlich bestätigen. Ich bitte um ein Handzeichen, wenn ich jetzt irgendetwas Verkehrtes erzähle!
Der Tarifvertrag der Maler ist aber ein anderer als der Tarifvertrag des Brückenbauers. Das sind ja diese Kleinigkeiten. Ich kann mich noch sehr gut an die Diskussion erinnern, welcher Tarifvertrag jetzt nun maßgeblich ist. Der Tarifvertrag der Maler ist jetzt auch nicht irgendwie etwas Schlimmes, sondern er ist ja gültig, zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften geschlossen. Was gilt jetzt? Das sind eigentlich die
Kleinigkeiten, die das Leben manchmal sehr schwer machen, und die müssen vernünftig und vor allem pragmatisch geregelt werden, ohne eine überbordende Bürokratie in Gang zu setzen.
Herr Senator, mich interessiert Ihre Einstellung zu der Schaffung einer zentralen Vergabestelle. Sind Sie dafür? Sind Sie dagegen? Haben Sie noch keine Meinung?
Dies ist ja die Fragestunde des Senats und nicht die Fragestunde des Senators! Deshalb gebe ich hier nur verantwortungsvoll die Meinung des Senats wieder, und ich hoffe, mir gelingt das in aller Regel auch. Es hat also Vor- und Nachteile. Das muss einfach ausgelotet werden. Man merkt ja, dass die Kompetenzen in den jeweiligen Vergabestellen eben nicht so da sind. Die Vergabestellen selbst sagen, wir haben teilweise gar nicht die Kompetenzen, ob es im Arbeitsrecht, Tarifvertragsrecht und so weiter ist. Auf der anderen Seite ist es, wie gesagt, die Frage der Kosten. Wer trägt sie? Ich kann mir schon vorstellen, dass dann alle, wie es dann manchmal so ist, Fachbehörden oder Fachressorts sagen: Na ja, das ist ja etwas Zentrales. Das soll einmal das Zentralressort Finanzen tragen. Da sagt der Finanzsenator natürlich, das geht nicht! Das tragt ihr einmal bitte schön selbst! Wir müssen also einfach Vor- und Nachteile abwägen und dort etwas Sinnvolles im Sinne des Gesetzes hinbekommen.
Das ist klar, und ich kann auch nachvollziehen, dass man abwägen muss. Nichtsdestotrotz gehe ich davon aus, dass Sie sich als Wirtschaftssenator mit diesem Problem beschäftigt haben. Ich frage noch einmal: Haben Sie schon eine Meinung?
Die dritte Anfrage trägt den Titel „Berufsausbildung für junge Flüchtlinge“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Schön, Frau Linnert und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Erstens: Wie bewertet der Senat das Berliner Pilotprojekt, mit dem jungen Flüchtlingen die Möglichkeit einer Berufsausbildung eröffnet wird, indem ihnen für die Dauer der Ausbildung eine befristete Aufenthaltserlaubnis erteilt wird?
Zweitens: Welche Pläne hat der Senat, um auch in Bremen den zum Teil seit Jahren geduldeten jungen Flüchtlingen, die aber über keine befristete Aufenthaltserlaubnis verfügen, die Möglichkeit einer Berufsausbildung einzuräumen?
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen, meine Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Zu Frage eins und zwei: Der Senat unterstützt grundsätzlich die Intention des Berliner Projekts, jungen Flüchtlingen die Aufnahme einer Berufsausbildung zu ermöglichen. Durch entsprechende Maßnahmen kann der Aufenthalt für eine berufliche Qualifikation genutzt und damit eine berufliche und persönliche Perspektive im Falle einer Rückkehr in das Herkunftsland ebenso wie für den Aufenthalt im Bundesgebiet eröffnet werden.
Geduldeten Flüchtlingen kann nach der Beschäftigungsverfahrensverordnung mit Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit die Ausübung einer Beschäftigung beziehungsweise die Aufnahme eines Ausbildungsverhältnisses erlaubt werden, wenn sie sich seit einem Jahr erlaubt oder geduldet im Bundesgebiet aufgehalten und Rückführungshindernisse nicht selbst verschuldet haben. Vor dem Hintergrund zu berücksichtigender arbeitsmarktpolitischer Gesichtspunkte muss die Zustimmung nach dem Abschluss der sogenannten Vorrangprüfung jedoch in vielen Fällen abgelehnt werden, wenn es bevorrechtigte Arbeitssuchende für die einzelnen Stellen gibt.
Zurzeit existieren beim Senator für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales noch keine Pläne für ein entsprechendes Projekt. Das Berliner Projekt wird von den zuständigen Arbeitsbereichen aber einhellig begrüßt. Um die Integration von Migranten und Migrantinnen mit allen für die Berufsausbildung zuständigen gesellschaftspolitischen Gruppen zu planen und geeignete Maßnahmen zu entwickeln, sollte die Thematik durch die Partner des Bündnisses für Arbeit und Ausbildung in Bremen und Bremerhaven beraten werden und Möglichkeiten in der Fortschreibung des regionalen Pakts für Ausbildung und Fachkräftenachwuchs berücksichtigt werden. Nach Konkretisierung dieser Maßnahmen werden – entsprechend dem Berliner Projekt – im Einzelfall die ausländerrechtlichen Rahmenbedingungen zu prü
Ja, bitte! Wir begrüßen es sehr, dass Sie das Projekt in Berlin gut finden. Jetzt stellt sich natürlich die Frage: Was machen Sie in Bremen? Sie haben gesagt, es gibt in Bremen noch keine Planungen. Wann werden denn dazu die Planungen aufgenommen? Das neue Ausbildungsjahr hat ja bereits angefangen, und die Ausbildungssituation für Flüchtlinge ist ja wiederum deutlich schlechter als für deutsche Jugendliche.
Wir klären zunächst, was der Inhalt dieses Berliner Projektes ist. Nach den uns zur Verfügung gestellten Informationen haben in Berlin fünf junge Ausländerinnen einen Ausbildungsplatz erhalten. Nach Auskunft der Ausländerbehörde in Berlin wurden vier Ausländerinnen Aufenthaltserlaubnisse nicht aus diesem Grund, nämlich wegen des Ausbildungsplatzes, sondern aus anderen Gründen erteilt, so dass kein rechtlicher Zusammenhang, sondern lediglich ein zufälliger zeitlicher Zusammenhang zwischen der Aufnahme der Ausbildung und der Erteilung der Aufenthaltserlaubnis liegt.
Wenn Sie sich im Internet einmal anschauen, woraus dieses Bridge-Projekt, auf das dort ja Bezug genommen wird, eigentlich besteht, so ist auch da nicht Gegenstand dieses Programms die Vermittlung und die Erlaubniserteilung für Ausbildungsverhältnisse, sondern die Vermittlung von beruflicher Grundqualifikation in bestimmten Bereichen. Lediglich zwei Abgeordnete der Linkspartei PDS haben einen Zusammenhang zwischen diesem Bridge-Projekt und der Vermittlung dieser Ausbildungsplätze hergestellt. Uns scheint das zurzeit noch etwas zufällig zu sein und nicht Gegenstand eines Programms.
Rechtlich ist die Situation aus unserer Sicht zurzeit noch umstritten. Wir haben nach Paragraf 25 Absatz 4 Satz 1 Aufenthaltsgesetz die Möglichkeit, aus humanitären oder persönlichen Gründen eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen. Dabei ist rechtlich umstritten, ob das auch für Fälle der Aufnahme einer Berufsausbildung gilt. Da gibt es ganz unterschiedliche Rechtsauffassungen, sowohl des Bundesinnenministeriums als auch der Ministerien der Länder, so dass sich dies aus meiner Sicht zumindest nicht als geeigneter Weg einer ausländerrechtlichen Bearbeitung dieses Problems anbietet.
Ich habe auf der Konferenz der Innenminister und -senatoren der CDU/CSU in der letzten Woche sehr dafür geworben, dass wir uns für ein Bleiberecht für gut integrierte Flüchtlinge einsetzen, die nicht von