Protokoll der Sitzung vom 13.09.2006

Frau Kollegin, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte!

Ich meine, es wäre ja auch bei der Eigenreinigung möglich, solche klaren Vereinbarungen abzuschließen. Sie hatten ja gesagt, Sie arbeiten auch an der organisatorischen Optimierung. Es ist ja immer wieder die Rede davon, die Eigenreinigung auch bei der GTM anzusiedeln, genauso wie die Hausmeister, und dann wäre ja auch die Möglichkeit entsprechender Vereinbarungen gegeben. In dem Zusammenhang ist auch mir bekannt, dass es zum Beispiel bei Seestadt Immobilien in Bremerhaven eigentlich sehr gut läuft mit einer solchen Konstruktion, sie auch schwarze Zahlen schreiben, sich also an den vorgegebenen Kostenrahmen halten. Wenn man dann bedenkt, dass sich ja der neue Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst – ich glaube,

Senator Nußbaum kann das alles aufführen, auch wenn es etwas länger ist – kaum noch von dem Gebäudereinigungstarifvertrag unterscheidet, wäre das doch, denke ich, ein Modell, dem man nähertreten müsste.

Bitte, Herr Senator!

Ich sagte Ihnen ja, wir überprüfen das im Rahmen des Immobilienmanagements. Zu Bremerhaven: Bremerhaven hat ja Reinigung und Hausmeister in einer Gesellschaft zusammengefasst. Das funktioniert gut, aber natürlich auch mit Blick darauf, dass ein großer Teil auch fremdvergeben wird. Wenn man da genau hinschaut, wird man feststellen, ohne dass ich mich jetzt auf Prozentzahlen festlege, dass sicherlich auch gut die Hälfte fremdvergeben wird. Wir lernen ja immer gern von Bremerhaven, ich besonders, aber in diesem Fall müssen wir das, glaube ich, differenziert betrachten.

Ich meine, dass es in der Tat durch den neuen TvöD – also durch die Möglichkeiten, die wir jetzt bekommen haben – die Chance gibt, das Thema noch einmal aufzugreifen, noch einmal abzuklären, dass man zu verbindlichen Standards kommt, dass man zu Festlegungen über die Produktivität kommt und auch zu einer Festlegung über die Entgelte. Dann wird es entscheidend sein, das sage ich ganz offen, dass wir uns zusammen mit den Gewerkschaften, mit ver.di, an dieser Stelle finden. Ich bin bereit, in diese Diskussion hineinzugehen. Wir müssen nur sicherstellen, dass wir auch wettbewerbsfähig sind in diesem Bereich. Wenn der gute Wille auf beiden Seiten vorhanden ist, könnte ich mir vorstellen, dass wir da zu einvernehmlichen Lösungen kommen.

Frau Kollegin, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte!

Eine letzte Frage: Das ist ja kein ganz unbedeutender Bereich, wenn Sie sagen 765 Arbeitskräfte, und das sind vor allen Dingen Frauenarbeitsplätze. Sehen Sie denn in Ihrer Abwägung auch gerade als öffentlicher Arbeitgeber nicht auch eine gewisse soziale Verantwortung, Frauenarbeitsplätze in diesem Bereich abzusichern, die auch den rein fiskalischen Gesichtspunkten, von denen Sie eben gesprochen haben, gegenübergestellt werden muss, zumal ja Folgekosten von mangelnder sozialer Absicherung letzten Endes auch wieder über den Sozialetat von der Stadtgemeinde und dem Land Bremen bezahlt werden müssen?

Bitte, Herr Senator!

Natürlich sehe ich diese Thematik ganz deutlich. Dieser Verantwortung wollen wir uns ja auch stellen, deswegen gehen wir ja auch in Gespräche hinein. Ich möchte nur natürlich schon

eine kleine Randbemerkung machen! Es ist ja nicht so, dass es bei den Fremdreinigungsfirmen nicht auch Tarife gibt und dort nicht auch Frauen beschäftigt werden. Ich würde es also nicht nur unmittelbar darauf fokussieren, sondern ich würde dieses Thema als ganz gewichtiges Thema natürlich mit in die Gesamtbetrachtung einbeziehen. Wir werden unserer Verantwortung gerecht werden, wie wir es auch an anderen Stellen tun, aber wir müssen uns schon – und da werden wir natürlich unterschiedliche Rollen wahrzunehmen haben, die Gewerkschaften einerseits und ich als Vertreter des öffentlichen Arbeitgebers andererseits – noch einmal zusammenraufen, wie wir das insgesamt machen, damit das wettbewerbsfähig ist.

Eine weitere Zusatzfrage durch die Abgeordnete Frau Schwarz! – Bitte, Frau Kollegin!

Herr Senator, ich knüpfe an die letzte Frage von Frau Ziegert an. Wie ist es bei der Fremdvergabe? Gibt es eine Bedingung, dass die dann tätigen Frauen – das sind ja zu über 99 Prozent Frauen – sich in sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnissen befinden, oder ist das keine Bedingung?

Bitte, Herr Senator!

Wir haben diese Bedingung in den allgemeinen Vertragsbedingungen stehen, dass diese Sachen eingehalten werden. Wir legen auch großen Wert darauf, dass das eingehalten wird.

Frau Kollegin, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte!

Wie wird das überprüft?

Bitte, Herr Senator!

Ich gehe einmal davon aus, ohne dass ich es mir im Einzelnen angeschaut habe, dass das bei der Auftragsvergabe zum Vertragsbestandteil gemacht und auch aufgepasst wird, dass das eingehalten wird.

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die achte und letzte Anfrage trägt die Überschrift „BAföG-Betrug in Bremen?“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Dr. Spieß, Perschau und Fraktion der CDU.

Bitte, Frau Kollegin Dr. Spieß!

Wir fragen den Senat:

Wie beurteilt der Senat Presseberichte, nach denen Verdachtsfälle wegen falscher Vermögensanga

ben bei der Beantragung von BAföG im Lande Bremen deutlich seltener an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet werden als in anderen Bundesländern?

Wie setzt der Senat den Beschluss der Justizministerkonferenz von 2004 um, demzufolge alle Fälle von BAföG-Betrug an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet werden müssen?

Welche Maßnahmen hält der Senat angesichts der uneinheitlichen Vorgehensweise der Länder für geeignet, um einer Zunahme von Sozialbetrugsfällen bei der Beantragung von BAföG zu begegnen, ohne die Studierenden dabei grundsätzlich zu kriminalisieren?

Die Anfrage wird beantwortet von Herrn Senator Lemke.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Vorbemerkung: Der Medienbericht, auf den sich die Fragestellung bezieht, betraf BAföG-Zahlungen an Studenten. Insoweit bezieht sich die nachfolgende Antwort auch nur auf das Studenten-BAföG.

Zu Frage eins: In einem Bericht des NDR-Nachrichtenmagazins „Panorama“ wurde die Praxis der Studentenwerke Bremen und Berlin im Umgang mit dem Verdacht von Falschangaben bei BAföG-Anträgen der Praxis der Ämter für Ausbildungsförderung – insbesondere in Bayern – gegenübergestellt. Unerwähnt blieb in dem Bericht, dass auch beim Studentenwerk Bremen diese Fälle nicht sanktionslos geblieben sind, sondern mit einem Bußgeld nach Paragraf 58 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes geahndet wurden. Selbstverständlich wurden die zu viel gezahlten BAföG-Leistungen zurückgefordert und zurückgezahlt. Die lokalen Medien haben sich dieses Themas ebenfalls angenommen und die Handlungsweise des Studentenwerks Bremen einschließlich der von „Panorama“ nicht erwähnten Aspekte differenzierter dargestellt.

Zu Frage zwei: Ein Beschluss der Justizministerkonferenz, demzufolge alle Fälle von Falschangaben bei der Antragstellung von BAföG-Leistungen an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet werden müssen oder sollen, existiert nicht. Der Strafrechtsausschuss der Justizministerkonferenz hat sich in seiner Sitzung im Mai 2004 mit dem Thema befasst, ohne einen derartigen Beschluss zu fassen. Dort hat lediglich ein Erfahrungsaustausch stattgefunden. Auch im Übrigen gibt es auf der Bundesebene keine gemeinsamen Hinweise oder Empfehlungen seitens der Landesjustizverwaltungen an die Bildungsressorts, wie dort mit Falschangaben umgegangen werden soll.

Bei vorsätzlichen Falschangaben im BAföG-Antrag kommt Betrug nach Paragraph 263 StGB in Betracht. Fahrlässige Falschangaben können als Ordnungswidrigkeit nach Paragraf 58 BAföG mit einem Bußgeld

bis zu 2500 Euro belegt werden. Liegen Anhaltspunkte für ein strafbares Verhalten vor, wird dies bei der Staatsanwaltschaft angezeigt.

Zu Frage drei: Der Senat hat keinen unmittelbaren Einfluss darauf, die Zunahme von Betrugsfällen zukünftig zu verhindern. Die zur Feststellung des Anspruchs auf Ausbildungsförderung erforderlichen Tatsachen sind auf bundeseinheitlichen Formblättern anzugeben. Darin werden bereits heute die BAföGAntragsteller darauf hingewiesen, dass Falschangaben beim Vermögen wegen der Durchführung des Datenabgleichs nach Paragraf 45 d Einkommensteuergesetz nicht unentdeckt bleiben.

Die öffentliche Berichterstattung und die gegenseitige Unterrichtung der Auszubildenden zum Beispiel in Internetforen dürfte den Auszubildenden verstärkt das Risiko, sich einer strafrechtlichen Verfolgung ausgesetzt zu sehen, verdeutlicht haben. Diese Maßnahmen hält der Senat für ausreichend.

Sollten diese Warnungen Auszubildende dennoch nicht von Falschangaben abhalten, müssen sie sich des Risikos des Aufdeckens einer Straftat bewusst sein. Eine strafrechtliche Verfolgung ist dann unausweichlich. – Soweit die Antwort des Senats!

Haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Es ist ja wichtig, dass man solchen Meldungen auch nachgeht, Herr Senator. Wie viele Fälle von BAföG-Betrug in Bremen wurden an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet?

Bitte, Herr Senator!

Wie viele weitergeleitet wurden, weiß ich nicht, aber wir sind 395 Fällen nachgegangen und haben sie mit Ordnungsmaßnahmen belegt. Die Anzahl der konkreten Fälle, die wir weitergeleitet haben, kann ich Ihnen in der Wissenschaftsdeputation nachreichen.

Einen wesentlichen Aspekt meiner Antwort haben Sie im Prinzip übrigens in Ihrer Fragestellung im letzten Halbsatz gegeben, indem Sie gesagt haben, „ohne die Studierenden dabei gleich grundsätzlich zu kriminalisieren“. Wenn wir die Anzahl der Fälle, die da vorgekommen sind, in Relation setzen, dann würde es bedeuten, wenn wir jeden einzelnen Fall der Staatsanwaltschaft übergeben hätten, und es hätte dort eine Vorstrafe gegeben, dann hätten wir etwa fünf Prozent der Antragsteller in dem Sinne bereits kriminalisiert, mit einer Vorstrafe belegt. Ich glaube, es wäre ein falsches Vorgehen in dieser Frage, wenn wir viele der Studierenden, die jetzt zum Beispiel nicht angeben, weil sie es vielleicht auch gar nicht wussten, dass Oma ein Sparbuch angelegt hat, aber eines Tages kommt es ans Licht, dann in dieser Form der Staatsanwaltschaft zuführen. Das hielte ich für nicht rich

tig. Insofern finde ich diesen Halbsatz auch in Ihrer Fragestellung bereits absolut zielführend.

(Beifall bei der SPD)

Frau Dr. Spieß, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Sie haben ja darauf hingewiesen, dass BAföG-Betrug ein Strafvergehen ist. Es werden ja viele Fälle dann auch weitergeleitet. Sie haben jetzt nicht genau angegeben, wie viele weitergeleitet werden. In der Pressemitteilung hieß es ja auch, dass viele Fälle, sagen wir einmal, auf dem kurzen Dienstweg schon irgendwo bereinigt werden, wie Sie es eben ausdrückten: Zufällig weiß man nicht, dass die Oma ein Sparbuch angelegt hat. Sind Sie mit diesem Verfahren, diesem Verfahren auf dem kleinen Dienstweg einverstanden, wie es zurzeit gelaufen ist?

Bitte, Herr Senator!

Ich denke, dass ich hier mit dem Verfahren anhand der Analyse, wie das Studentenwerk die Praxis schildert, das offensichtlich in der Nachrichtensendung nicht sehr objektiv dargestellt worden ist, sondern sehr schwarz-weißmalend, eigentlich aufgrund der differenzierten Darstellung auch der Bearbeitung des Themas hier in der Bremer Presse eigentlich damit zufrieden bin. Ich halte fest: Alle zu viel ausgezahlten BAföG-Leistungen sind zurückgefordert und, glaube ich, zu 95 Prozent bereits wieder zurückgeflossen. Das ist sehr wichtig. Diejenigen Fälle, die wir dabei ertappt haben, bewusst betrogen zu haben, sind strafrechtlich auch verfolgt worden. Das finde ich sehr wichtig. Sehr wichtig finde ich auch die Diskussion, die jetzt darüber stattfindet. Sie zeigt allen Studierenden, dass das kein Kavaliersdelikt ist und dass wir einen Hartz-IV-Bezieher oder einen Studenten nicht unterschiedlich bemessen. Beide sind verpflichtet, ordnungsgemäße und korrekte Angaben zu machen.

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Ich hätte noch den Wunsch, dass wir vielleicht in der Wissenschaftsdeputation erfahren, wie denn der tatsächliche Stand der Verfahren ist, die dort stattgefunden haben. Wie Sie ja sagten, haben sie anders stattgefunden, als in dem Bericht in „Panorama“ dargestellt.

Bitte, Herr Senator!