Protokoll der Sitzung vom 14.09.2006

(Präsident W e b e r übernimmt wieder den Vorsitz.)

Ich denke, Sie haben recht, wenn Sie den Finger in die Wunde gelegt haben. Wir könnten deutlich besser sein, Herr Bensch, da teile ich Ihre Auffassung. Dafür bräuchte ich das entsprechende Geld. Das haben wir nicht, also müssen wir kreativ und effizient sein. Da erwarte ich jetzt demnächst vom eben erwähnten Herrn Dr. Breiter vom Institut für Informationsmanagement das Konzept, das ich der Deputation in vier bis sechs Wochen vorlegen werde. Dann werden wir versuchen, die schlauen Ideen möglichst kostengünstig umzusetzen. – Vielen Dank!

(Beifall bei der SPD)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Die Aussprache ist geschlossen.

Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt von der Antwort des Senats, Drucksache 16/1096, auf die Große Anfrage der Fraktion der CDU Kenntnis.

Neue Möglichkeiten der Substitution zur Verringerung der Beschaffungskriminalität nutzen

Große Anfrage der Fraktion der SPD vom 19. Juni 2006 (Drucksache 16/1054)

D a z u

Mitteilung des Senats vom 11. Juli 2006

(Drucksache 16/1078)

Dazu als Vertreterin des Senats Frau Senatorin Röpke, ihr beigeordnet Frau Staatsrätin Dr. Weihrauch.

Gemäß Paragraph 29 unserer Geschäftsordnung hat der Senat die Möglichkeit, die Antwort, Drucksache 16/1078, auf die Große Anfrage in der Bürgerschaft mündlich zu wiederholen.

Ich gehe davon aus, Frau Senatorin Röpke, dass Sie die Antwort auf die Große Anfrage der Fraktion der SPD nicht mündlich wiederholen möchten.

Auf die Antwort des Senats auf Große Anfragen folgt eine Aussprache, wenn dies Mitglieder der Bürgerschaft in Fraktionsstärke verlangen. – Das ist der Fall.

Die Aussprache ist eröffnet.

Als Nächster hat das Wort der Abgeordnete Grotheer.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Unsere Große Anfrage trägt die Überschrift „Neue Möglichkeiten der Substitution zur Verringerung der Beschaffungskriminalität nutzen“, und dieses Thema hat in den vergangenen Wochen und Monaten auf Bundesebene in Berlin und zum Beispiel in Hamburg und in Hannover auf der Landesebene eine heftige Debatte entfacht.

Wir wollen mit unserer Anfrage deutlich machen, dass wirklich alle Möglichkeiten genutzt werden müssen, um der Beschaffungskriminalität noch besser als bisher entgegenzuwirken. Es geht also nicht darum, was vielleicht manch einer uns entgegenhalten möchte, dass wir nachsichtig oder mit Milde gegenüber den drogenabhängigen Straftätern reagieren wollen. Es geht darum, dass wir die Bürger besser vor Beschaffungskriminalität schützen wollen, die massenhaft die Polizei, die Staatsanwaltschaft, die Gerichte, den Strafvollzug beschäftigt. Meistens sind es Delikte wie Diebstahl von Autoradios, Fahrrädern, Handtaschen und anderen Dingen in diesem Bereich. Jeder, der als Bürger davon betroffen ist, würde sich wünschen, dass wir hier effektive Maßnahmen ergreifen können.

Es gibt Modellversuche im europäischen Ausland, etwa in der Schweiz, die ergeben haben, dass die heroingestützte Behandlung von Opiatabhängigen erheblich bessere Ergebnisse bringt, und zwar sowohl den Beigebrauch von illegalen Drogen als auch die

gesundheitliche Situation betreffend, als die Behandlung mit Methadon, wie sie bekanntermaßen auch bei uns in Bremen stattfindet.

Es ist ein bundesweiter Modellversuch durchgeführt worden, der die Ergebnisse, die aus dem Ausland kommen, bestätigt hat. An diesem Modellversuch haben in insgesamt sieben Städten etwas über 1000 Schwerstabhängige teilgenommen. Die Behandlung war und ist auf schwerkranke Opiatabhängige beschränkt, die mindestens 18 Jahre alt sind, seit mindestens drei Jahren drogenabhängig sind und schon an mindestens zwei anderen Therapien erfolglos teilgenommen haben.

Wir lesen in der Antwort des Senats, dass in Bremen – die Zahl ist, finde ich, einigermaßen erschreckend – etwa 200 Personen für eine solche Behandlung in Betracht kämen, also Personen, auf die diese Kriterien, die relativ streng sind, zutreffen. Wenn wir dann einen Blick in die kriminalpolizeiliche Statistik werfen, erfahren wir, dass sieben Prozent aller Tatverdächtigen Konsumenten harter Drogen sind, das sind etwa 1350 Personen, und dass dieser Kreis etwa 20 Prozent aller Straftaten begeht. Das heißt über den Daumen gerechnet, ein drogenabhängiger Straftäter begeht etwa dreimal so viele Taten wie einer, der nicht abhängig ist. Insgesamt sind es 8300 Straftaten, die auf das Konto dieser Gruppe gehen.

Wir wissen auch, dass allein in der Stadt Bremen – die Zahlen für Bremerhaven kennen wir nicht – in der zentralen Anlaufstelle in der Innenstadt 80 bis 130 drogenabhängige Menschen täglich die Beratungsstellen aufsuchen, um sich behandeln zu lassen, um sich beraten zu lassen, um Spritzen zu tauschen und um dort andere Dinge zu erledigen.

Wenn man diese Zahlen zur Kenntnis nimmt, dann erkennt man: Hier liegt ein gewaltiges gesellschaftliches Problem vor, das wir bislang offenbar nicht richtig zureichend in den Griff bekommen. Deshalb sagen wir, es müssen neue Wege untersucht werden, und wenn es denn Sinn macht, müssen wir auch bereit sein, diese neuen Wege zu gehen.

Wir sind daher damit einverstanden, wenn der Senat uns mitteilt, dass die weiteren Ergebnisse auf Bundesebene noch abgewartet werden sollen. Das, was als Bericht vorliegt, ist ein erster Teilbereicht über den ersten Abschnitt dieser Behandlungen. Es wird auf Bundesebene noch über die Frage verhandelt, wer am Ende die Kosten für diese Behandlungen zu tragen hat. Dies alles liegt also noch vor uns, und wir sind froh darüber, obwohl das noch kein endgültiges Ergebnis ist, dass der Senat hier jedenfalls diesen Weg eröffnet, dass wir in dieser Frage weiterkommen können.

Spannend ist für mich die politische Einordnung dieses Themas. Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Frau Bätzing, hat darauf verwiesen, dass bei der Vergleichsgruppe der Gesundheitszustand besser und der illegale Beikonsum geringer sei. Sie

spricht auch davon, dass die Beschaffungskriminalität, was auch nahe liegt, in diesem Kreis geringer sei. Die CDU-Gesundheitspolitikerin Wittmann-Mauz hat dagegen erklärt, die CDU bleibe bei der ausstiegsorientierten Drogenpolitik, auf Bundesebene will also die CDU von diesem Weg nichts wissen. Wenn man allerdings genauer hinschaut, dann stellt man fest, dass parteiübergreifend in vielen Großstädten wie in Bonn, Frankfurt, Hamburg, Hannover, Karlsruhe, Köln und München die Kommunalparlamente sich dafür eingesetzt haben, dass eine Ausweitung dieses Modells stattfinden soll. Das ist nicht beschränkt auf die SPD-Fraktionen, sondern dort sind die CDU-Politiker ebenso wie die Grünen dafür, dass man vernünftige Wege weiter beschreitet. In Niedersachsen haben sich FDP und CDU für eine Fortführung der heroingestützten Behandlung ausgesprochen, sind aber gegen eine Kostenübernahme dieser Maßnahmen durch die Krankenkassen. Wenn man schaut, sieht man: Da sind die Dinge einigermaßen in Bewegung geraten. Wir finden das gut, und wir wollen als Bremer, so sagen wir, die Erfahrungen aus den anderen Kommunen nutzen. Wir wollen darauf achten, dass die Kosten für dieses Projekt, wenn wir das dann in Bremen übernehmen können, sich in einem vernünftigen Rahmen halten. Ich wäre sehr froh, wenn ich heute hier im Rahmen dieser Debatte auch von unserem Koalitionspartner dazu vielleicht eine vorsichtige Zustimmung bekommen könnte. Ich bin gespannt, wie diese Frage dort beantwortet wird. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall bei der SPD)

Als Nächste erhält das Wort die Abgeordnete Frau Hoch.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Große Anfrage der SPD-Fraktion hat die Überschrift „Neue Möglichkeiten der Substitution zur Verringerung der Beschaffungskriminalität nutzen“. Diese Überschrift impliziert bei vielen Menschen, dass es jetzt generell für alle abhängigen Menschen eine neue Möglichkeit der Substitution geben soll. Das ist hier nicht der Fall, das möchte ich einmal deutlich sagen. Es geht hier nur um die Möglichkeit, für schwerstabhängige Menschen eine heroingestützte Behandlung zu ermöglichen. Im Vordergrund für alle diese Überlegungen dazu und auch für dieses Modellprojekt zur heroingestützten Behandlung Opiatabhängiger stand in erster Linie nicht die Verringerung der Beschaffungskriminalität, sondern den oft desolaten Gesundheitszustand und auch den psychischen Zustand dieser Menschen zu verbessern.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Natürlich sollte auch damit der Kreislauf der Beschaffungskriminalität durchbrochen und bei vielen

Frauen auch die Beschaffungsprostitution verhindert werden. Mir ist es noch einmal wichtig zu sagen und auch deutlich zu machen, dass es sich hier um kranke Menschen handelt, die seit vielen Jahren Heroin und oftmals zusätzlich Kokain konsumieren und von einer Methadonbehandlung nicht profitieren oder die vom therapeutischen System nicht erreicht wurden. Das waren die Gründe für ein bundesweites Modellprojekt zur heroingestützten Behandlung opiatabhängiger Menschen, das im Februar 2002 begonnen hat. Herr Grotheer hat schon darauf hingewiesen, sieben deutsche Großstädte haben daran teilgenommen.

Dieses Modellprojekt ist Mitte des Jahres ausgelaufen, doch die am Projekt beteiligten Städte haben sich darauf geeinigt, dies bis zum Dezember 2006 fortzuführen und auch zu finanzieren. Eine Verlängerung über diesen Zeitpunkt hinaus und unter Einbeziehung neuer Patientinnen und Patienten ist ohne die Änderung bestehender Gesetze nicht möglich. Auch die weitere Finanzierung muss bis Ende 2006 geklärt werden. Erste Ergebnisse dieses Modellprojekts liegen vor und sind auch schon bewertet worden. Die Ergebnisse zeigen deutlich, dass eine Heroinbehandlung deutlich zu einer gesundheitlichen und sozialen Stabilisierung Schwerstabhängiger führt. Die Patientinnen und Patienten konnten aus dem illegalen Kontext der Drogenszene herausgelöst werden. Geld zu beschaffen und Stoff zu besorgen gehört für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer nicht mehr zu ihrem Tagesplan. Auch die teilnehmenden Frauen waren dadurch nicht mehr dem Zwang unterlegen, der Prostitution nachgehen zu müssen. Das ist für mich auch aus frauenpolitischer Sicht ein besonders gutes Ergebnis.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Auch die Kriminalitätsrate ist gesunken, was sich auch für die weitere Lebensplanung dieser Menschen positiv auswirkt. Diese Erkenntnisse sind eigentlich nicht wirklich überraschend gewesen, mein Kollege Grotheer hat schon darauf hingewiesen, Studien aus der Schweiz und den Niederlanden haben das Gleiche gezeigt. Ich möchte deshalb noch einmal deutlich machen, dass es sich hier wirklich nur um eine kleine Gruppe von Schwerstabhängigen handelt, die Heroin bekommen soll und dass nach schweren Kriterien geprüft wird. Diese Heroinbehandlung ist als Ergänzung zum bisherigen Drogenhilfesystem von Abstinenztherapie und Substitutionsbehandlung mit Methadon und anderen Substitutionspräparaten zu verstehen, als Ergänzung für diese kleine Gruppe, meine Damen und Herren! Das ist die Ultima Ratio für diese kleine Gruppe, und ich denke, dass die Ergebnisse auch gezeigt haben, dass man diesen Weg gehen kann. Was müssen wir hier heute entscheiden? Wir müssen hier heute nicht entscheiden, ob wir dieses Angebot auch hier in Bremen wollen. Wir müssen hier

deutlich sagen, soll es dieses Angebot geben und sollen die gesetzlichen Voraussetzungen dafür auf Bundesebene geschaffen werden. Wir Grünen sagen ganz deutlich: Wir möchten, dass diese gesetzlichen Regelungen auf Bundesebene geschaffen werden, und ob wir diese Möglichkeit dann auch hier in Bremen nutzen, müssen wir dann im Gesamtkontext unserer Drogenpolitik hier beurteilen.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Wie ich schon am Anfang ausgeführt habe, läuft das Projekt Ende des Jahres aus, und deshalb müssen diese Entscheidungen bald getroffen werden. Der Bundesrat muss auch darüber entscheiden, und deshalb fordern wir hier den Senat auf, sich im Bundesrat dafür auszusprechen, dass die Möglichkeit eröffnet wird, dass diese Menschen diese Heroinbehandlung bekommen können. – Vielen Dank!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Als Nächste erhält das Wort die Abgeordnete Frau Dr. Mohr-Lüllmann.

Sehr verehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Worum geht es? Hilft Heroin als Arzneimittel schwerstkranken therapieresistenten Drogenabhängigen besser als Methadon? Wird der Gesundheitszustand der Patienten verbessert, sind sie besser integrierbar, begehen sie weniger Straftaten? Zwischenergebnis der Studie: Uneinigkeit, wir haben es bereits gehört, man kann es noch nicht ganz genau bewerten.

Ein Modell, meine Damen und Herren, in dem die Patienten so engmaschig betreut werden, wie man es sich wünscht! Psychosozial eng begleitet, eben ein Modell! Können wir das im praktischen Alltag überhaupt umsetzen, egal, mit Heroin oder Methadon? Ich sage: Nein! Ist die bahnbrechende Innovation für unsere Drogenpolitik nun eigentlich die Erkenntnis über die Wirksamkeit eines Medikamentes? Meines Erachtens nein! Ich glaube, die Erwartungen, die wir realistischerweise mit dem Heroinversuch verknüpfen können, sind deutlich weniger spektakulär, als dies von den Medien suggeriert wird.

Viele Jahre Drogenhilfe haben uns doch bescheiden werden lassen, wenn es um die Ergebnisse neuer Projekte ging, und uns ist natürlich hoffentlich klar, dass wir einen Problemdruck haben, die Dimension in den Großstädten ist unübersehbar. Aber wird durch dieses Modellprojekt eine neue Chance eröffnet, eine Wende in der Drogenpolitik herbeizuführen? Wir müssen feststellen, dass die Qualität der Methadonsubstitution in ihrer praktischen Durchführung an verschiednen Stellen ein Mangelhaft verdient. Der Grund liegt nicht in den Grenzen der Behandlungsmethode, und zwar betreffen die Mängel die fehlende konsequente und kontinuierliche psychosoziale Be

gleitung, die fehlende Einbettung der medizinischen Behandlung in einen sozio- und suchttherapeutischen Behandlungsplan, es fehlen flankierende soziale Maßnahmen, es fehlt nicht zuletzt an personellen Kapazitäten.

Ein engmaschig aufgebautes Modellprojekt liefert natürlich andere Ergebnisse als die Realität im Alltag, ob mit Heroin oder Methadon. Modelle gehen häufig an der Realität vorbei, und ich bin der Überzeugung, dass sich das so im Alltag gar nicht umsetzen lässt. Ich meine, dass der Beweis möglicherweise noch nicht erbracht ist, dass das Medikament Methadon sich nicht bewährt hat, auch nicht für die stabil Therapieresistenten. Wir haben ja keine Möglichkeit, unter optimalen Bedingungen Methadonprogramme durchzuführen. Selbst wenn Heroin zugelassen würde, stünden wir vor genau demselben Problem und möglicherweise noch vor einigen mehr.

Unter Beibehaltung derselben Rahmenbedingungen ändert sich leider nichts. Es bleibt am Ende leider Fakt, die Betreuungskonzepte müssen verbessert werden, egal, unter welchem Medikament. Hinzu kommt, dass der Ansatz einer Herointherapie doch ein ganz anderer ist: Mit der Verabreichung von Heroin ist ausdrücklich akzeptiert, dass die Patienten eine Rauschwirkung anstreben und auch erzielen. Insofern, das muss man doch heute schon feststellen, geht es nicht allein um die Eignung eines neuen Medikamentes, sondern auch um einen fundamental anderen Zugang zur Behandlung von Suchtfolgen, das heißt Aufbau eines Parallelkonzepts, man kann eigentlich nicht einfach nur Heroin gegen Methadon austauschen. Wenn ein Patient auf Heroin eingestellt ist und damit besser leben kann als mit Methadon, warum sollte er sich eigentlich noch zum Ausstieg motivieren lassen?

Für mich ergibt sich die Frage: Handelt es sich bei dem Arzneimittelheroin eigentlich um eine wirkliche Innovation oder, wie an anderer Stelle häufig beschrieben, um eine Scheininnovation? Sind die Ergebnisse wirklich so valide, dass wir am Ende mit einer Verbesserung in der Drogenhilfe rechnen können? Sie verknüpfen hier die Fragen mit einem möglichen Rückgang der Beschaffungskriminalität. Geht die Beschaffungskriminalität zurück, wenn man Heroin für einen kleinen Teil der therapieresistenten schwerstkranken Drogenabhängigen verabreicht – kommt natürlich auf die Anzahl der Schwerstkranken im Land an! –, und handelt es sich um eine nennenswerte Gruppe? Natürlich geht dann, ist die Antwort, ganz klar auch die Beschaffungskriminalität zurück. Das ist klar, wenn es Heroin auf Rezept gibt, ganz umsonst, dann geht natürlich auch die Beschaffungskriminalität zurück.

Die Fragen sind doch: Wer bekommt Zugang zum Heroin? Wer ist schwerstkrank? Ich finde, eine ganz zentrale Frage ist überhaupt nicht beantwortet: Wie lange bekommt er das Heroin dann verabreicht? Be-kommt er es nur zeitlich begrenzt, und was ist dann

danach? Ab wann gilt er als integriert? Eines ist doch klar, man wird Heroin vermutlich nicht ein Leben lang verabreichen. Wenn es sich hier aber nur um einen gewissen Zeitraum handelt, um ein Zeitfenster, geht er dann wieder zurück in seine Szene, beziehen sich die Erwartungen, die wir hier diskutieren, eigentlich nur auf ein kleines Zeitfenster, oder ist nach einem halben Jahr Schluss? Wann ist die Integration abgeschlossen?

Mir erschließt sich übrigens nicht, wann man schwerstkrank ist und therapieresistent. Ab wann gehört man zu dem Kreis, der Heroin bekommen darf? Welche Kriterien gelten denn überhaupt, kann es dazu führen, wenn man zwei Therapien abbricht, dass man Heroin auf Rezept erhält? Kann man dann gezielt darauf hinarbeiten, in ein Heroinprogramm zu kommen? Das sind für mich zentrale Fragen, die noch nicht gelöst sind.