Protokoll der Sitzung vom 11.10.2006

Wir fragen den Senat:

Erstens: Welchen Anteil ihrer Arbeitszeit verwenden die sogenannten KOP durchschnittlich auf ihre Kernaufgabe, als Ansprechpartner der Bürgerinnen und Bürger auf den Bremer Straßen präsent zu sein?

Zweitens: Mit welchen anderen Aufgaben sind die KOP noch betraut?

Drittens: Welche durchschnittlichen Zeitanteile verwenden die KOP auf die unter Ziffer 2 genannten anderen Aufgaben?

Die Anfrage wird beantwortet von Herrn Bürgermeister Röwekamp.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Dr. Güldner, mit Ihrer Zustimmung würde ich Ihnen gern auf Ihre Nachfrage von eben zunächst mitteilen, dass unserer Auffassung nach der Einsatz der Dunkelbrillen gemäß Paragraf 10 Absatz 1 Bremisches Polizeigesetz zulässig ist, weil es sich um besondere Gefahrenlagen handelt. Man kann sie auch als Hilfsmittel der körperlichen Gewalt im Sinne von Paragraf 41 Absatz 3 Bremisches Polizeigesetz werten. Ich hoffe, Ihnen mit dieser umgehenden Antwort gedient zu haben.

Für den Senat beantworte ich die jetzt gestellten Fragen wie folgt:

Zu Frage 1: Mit der Umsetzung der Polizeireform hat sich die Anzahl der Kontaktpolizisten auf 120 Beamte deutlich erhöht. Damit einhergehend wurde auch der Aufgabenzuschnitt um Kontakt- und Serviceanteile ergänzt, die ausdrücklich zum Profil eines KOP passen. So gehören heute auch Tätigkeiten des sogenannten Bürgerservice zur Kernaufgabe der KOP. Im eigentlichen KOP-Dienst sind die Kontaktpolizisten der Polizei Bremen grundsätzlich zu 80 Prozent ihrer regelmäßigen Arbeitszeit tätig.

Zu Frage 2: Gemäß Reformkonzept gehört zum Bürgerservice der Polizei Bremen die Anzeigenaufnahme sowie der Informations- und Beratungsdienst von Bürgerinnen und Bürgern. Die KOP sind hierbei räumlich an die jeweiligen Polizeiwachen gebunden. Hierdurch ist gewährleistet, dass der KOP für die Menschen in den Stadtteilen nicht nur auf der Straße Präsenz zeigt, sondern darüber hinaus sowohl zu bestimmten und planbaren Anlässen wie zum Bei

spiel bei Veranstaltungen, Präventionsmaßnahmen in Schulen oder Kindergärten, Teilnahme an Beiratssitzungen als auch an den Standorten der Polizeidienststellen für die Bürger erreichbar ist.

Darüber hinaus werden die Beamten anlassbezogen, an wenigen Tagen pro Jahr, zur Bewältigung polizeilicher Sonderlagen wie Fußball- und Demonstrationseinsätzen zur Abarbeitung von freiheitsentziehenden Maßnahmen sowie zur Verkehrslenkung eingesetzt. Diese Einbindung entspricht dem generellen Berufsverständnis eines Polizeibeamten und gehörte schon vor der Reform zum Aufgabenspektrum der Beamten. In wenigen Einzelfällen unterstützen die Kontaktpolizisten die Kräfte des Einsatzdienstes und beteiligen sich meist auf eigenen Wunsch an der Besetzung des Revierstreifenwagens.

An allen 18 Revieren wird die Vertretung des Revierleiters von einem Kontaktpolizisten wahrgenommen. Diese beschränkt sich aber auf die reine Abwesenheitsvertretung, die originäre Tätigkeit liegt im Kontaktdienst.

Zu Frage 3: Eine differenzierte Auswertung nach den jeweiligen Zeitanteilen konnte in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht durchgeführt werden. Eine manuell durchgeführte Auswertung im Juni 2006 ergab, dass die durchschnittliche Aufgabenwahrnehmung der KOP im Bürgerservice bei zirka 8 Prozent der regelmäßigen Arbeitszeit lag und damit deutlich unter den maximal beabsichtigten 20 Prozent. In Einzelfällen hat der Anteil aber auch 25 Prozent betragen. Das bedeutet, dass die unmittelbare Kontaktarbeit der KOP durchschnittlich über 90 Prozent der regelmäßigen Arbeitszeit betrug.

Die Polizei Bremen bemüht sich sehr, die angestrebten Standards einzuhalten. Allerdings lässt es sich im Einzelfall nicht ausschließen, dass aufgrund einer besonderen Einsatzsituation oder aus Personalengpässen temporär begrenzt abgewichen werden muss. – Soweit die Antwort des Senats!

Haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Herr Senator, davon ausgehend, dass Sie die Auffassung teilen, dass die zentrale Aufgabe der Kontaktpolizisten ist, als Ansprechpartner der Bürgerinnen und Bürger auf der Straße zu sein: Handelt es sich bei den 80 Prozent oder im Juni jetzt gemessenen 90 Prozent um eine Sollgröße oder eine Istgröße? Können Sie zusagen, dass diese Werte tatsächlich umgesetzt sind, dass sie dann tatsächlich in diesem Zeitrahmen ihrer Arbeitszeit auf den Bremer Straßen präsent sind?

Bitte, Herr Bürgermeister!

Die Vorgabe ist, wie ich zitiert habe, dass sie bis zu 20 Prozent Tätigkeiten

im Revier ausüben. Die tatsächliche Zahl ist, dass sie offensichtlich – zumindest Stand im Juni, das ist die einzige Erhebung, die wir hatten – zu über 90 Prozent den originären Tätigkeiten eines Kontaktbereichspolizisten nachgegangen sind. Ich finde, das sind Zahlen, die das Reformkonzept stützen und die inhaltlich auch richtig sind.

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Würden Sie dann sagen, dass Meldungen – die auch Hintergrund dieser Frage sind – aus dem Bereich der Polizei selbst, dass es Klagen gibt von Kontaktbereichspolizisten, dass sie doch in sehr viel höherem Maße mit anderen Aufgaben betraut sind und somit für die Bürger nicht so viel präsent sein können, so nicht gerechtfertigt sind?

Bitte, Herr Bürgermeister!

Solche Klagen sind an mich nicht herangetragen worden. Sollte das der Fall sein, würden wir einem solchen Vorfall nachgehen. Es bleibt dabei, dass der wesentliche Einsatz der Kontaktbereichspolizisten in ihrem jeweiligen Stadtteil der beschriebene Aufgabenbereich ist. Aber auch schon vor der Reform haben die Kontaktbereichspolizisten im Polizeirevier Anzeigen entgegennehmen und Reviertätigkeiten ausüben müssen, das ist nichts Neues. Das Einzige, was neu ist, ist dass wir es jetzt einmal quotenmäßig berechnet haben und es bei der Personalplanung berücksichtigen. Wir werden aber laufend hinsehen, ob das eingehalten wird, und sollte so ein Wert im Einzelfall erheblich überschritten werden, sind natürlich auch Gegensteuerungsmaßnahmen zu ergreifen.

Eine weitere Zusatzfrage durch den Kollegen Kasper! – Bitte sehr!

Herr Senator, ist Ihnen bekannt, dass gerade Kontaktbereichspolizisten und auch Verkehrssachbearbeiter, also die originären Kräfte an den Revieren, zu einem Verkehrszug zusammengezogen sind und bei planbaren Einsätzen, gerade wiederkehrenden Fußballspielen alle 2 Wochen, fest eingebunden sind, das heißt also, über ihr normal gehendes Maß an Aufgaben hinaus? Wenn sie dann diese Überstunden abfeiern müssen, stehen sie für originäre Aufgaben, die sie eigentlich übertragen bekommen haben, nicht zur Verfügung. Gibt es da aus Ihrer Sicht noch Handlungsbedarf, zumal die Bereitschaftspolizei die gesamten Sonderlagen abfedern sollte und hier die Schutzpolizei wieder eingebunden wird?

Bitte, Herr Bürgermeister!

Ich hatte auch in der Antwort bereits darauf hingewiesen, dass anlassbezogen an wenigen Tagen pro Jahr zur Bewältigung von polizeilichen Sonderlagen wie insbesondere Fußball, aber auch Demonstrationsgeschehen in unserer Stadt auch auf die Kontaktbereichspolizisten zurückgegriffen wird, insbesondere dann, wenn die Kräfte der Bereitschaftspolizei im Übrigen nicht ausreichend sind, um diese Tätigkeiten zu verrichten. Bevor wir allerdings aus anderen Bundesländern Kräfte anfordern, für die wir Geld bezahlen müssen, greifen wir dann in diesen Fällen auch auf die Kontaktbereichspolizisten zurück. Ich glaube, das ist vertretbar und entspricht auch dem Berufsverständnis von Kontaktbereichspolizisten, die sich im Übrigen nicht flächendeckend gegen solche Einsätze wehren, sondern bisweilen solche Einsätze auch gern mitgestalten.

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Ich möchte daran anschließen: Es gibt auch noch Kräfte innerhalb des Präsidiums an anderen Dienststellen, die für derartige Einsatzlagen nicht herangezogen werden. Können Sie sich vorstellen, dort diese Kräfte auch einzubinden, damit die Belastung für die KOP etwas reduziert wird?

Bitte, Herr Bürgermeister!

Ich werde dem gern nachgehen. Der Polizeipräsident selbst ist kein Polizeivollzugsbeamter mehr, aber ich will nicht ausschließen, dass es im Polizeipräsidium an der einen oder anderen Stelle noch Einsatzkräfte gibt, die auch für einen solchen Einsatz herangezogen werden können. Wie gesagt, wir vermeiden nur, ohne Not fremde Kräfte nach Bremen zu beordern, und da wird eben im Einzelfall auch auf Kräfte aus dem Revierdienst und auf die Kontaktbereichspolizisten zurückgegriffen. Besondere Klagen sind mir aber darüber bisher nicht bekannt.

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die neunte Anfrage wurde inzwischen zurückgezogen.

Die zehnte Anfrage steht unter dem Betreff „Arzneimittel zur Anwendung bei Kindern“. Die Anfrage ist unterzeichnet von den Abgeordneten Kirschstein, Brumma, Dr. Sieling und Fraktion der SPD.

Bitte, Herr Kollege Kirschstein!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Welche Kenntnisse hat der Senat über Maßnahmen, die von der Bundesregierung beziehungsweise dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Me

dizinprodukte auf nationaler Ebene ergriffen werden, um die Entwicklung und Zulassung spezifischer Arzneimittel für Kinder zu forcieren?

Zweitens: Welche Kenntnisse hat der Senat über Initiativen, die vom Bund auf EU-Ebene entfaltet werden, um das Thema Kinderarzneimittel weiter voranzubringen?

Drittens: Hat das Land Bremen selbst Initiativen zum Thema Kinderarzneimittel entwickelt, oder plant das Land, dies zu tun?

Die Anfrage wird beantwortet von Frau Staatsrätin Dr. Weihrauch.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte in Bonn sowie das Paul-EhrlichInstitut in Langen sind als Bundesoberbehörden im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit für die nationale Zulassung von Arzneimitteln in Deutschland zuständig. Als Folge der Umsetzung der Richtlinie zur Harmonisierung klinischer Prüfungen in der EU durch die 12. Änderung des Arzneimittelgesetzes im Jahre 2004 berücksichtigen die beiden genannten Bundesoberbehörden im Rahmen der Zulassungsverfahren zunehmend Aspekte von Minderjährigen, um dadurch entsprechend hinreichend geprüfte und sichere Arzneimittel für Kinder in ausreichender Anzahl auf dem Markt verfügbar zu haben.

Zu Frage 2: Der Bund hat auf europäischer Ebene in den entsprechenden Kommissionen mit den übrigen Mitgliedsländern darauf hingewirkt, dass am 1. Juni 2006 eine EU-Verordnung zu Kinderarzneimitteln verabschiedet worden ist. Danach sind sämtliche neu zugelassenen Arzneimittel von den pharmazeutischen Unternehmern auf ihre Anwendung bei Kindern zu prüfen, mit Ausnahme solcher Arzneimittel, die für den Einsatz bei altersbedingten Erkrankungen, zum Beispiel Demenz, gedacht sind. Diese Verordnung soll Anfang des Jahres 2007 in Kraft treten und unmittelbar in sämtlichen EU-Staaten gelten. Als Gegenzug und finanziellen Anreiz für den absehbaren Mehraufwand erhalten die pharmazeutischen Unternehmern – analog zu den USA – eine Verlängerung der Patentlaufzeit um 6 Monate. Zur Begleitung der Umsetzung dieser EU-Verordnung ist bei der europäischen Zulassungsbehörde EMEA in London auf Expertenebene ein Pädiatrieausschuss etabliert worden, in dem auch der Bund mit Fachleuten adäquat vertreten ist.

Zu Frage 3: Der Einfluss Bremens bei dieser Fragestellung ist eingeschränkt, da die Zulassungsverfahren bei den Bundesoberbehörden beziehungsweise der europäischen Zulassungsagentur EMEA angesiedelt sind. Das Land Bremen besitzt im Rahmen der

arzneimittelrechtlichen Überwachung der klinischen Prüfungen vor Ort sowie der Fachaufsicht über die landesrechtliche Ethikkommission begrenzte Instrumente, das Thema Kinderarzneimittel hinreichend zu propagieren. Auch in den Bundesratsverfahren bestehen Möglichkeiten zur Mitgestaltung, die vom Land auch regelmäßig wahrgenommen werden. – Soweit die Antwort des Senats!

Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die elfte Anfrage trägt die Überschrift „HightechStrategie für Deutschland“. Die Anfrage trägt die Unterschriften der Abgeordneten Schildt, Liess, Frau Busch, Dr. Sieling und Fraktion der SPD.

Bitte, Herr Kollege Schildt!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Wie beurteilt der Senat die von der Bundesregierung vorgelegte „Hightech-Strategie für Deutschland“, die den Auftakt für eine neue Innovationspolitik der Bundesregierung markieren soll?