Zu dem eigentlichen Anlass unserer Debatte heute, der Regierungserklärung, möchte ich Folgendes sagen: Das Gesetzespaket ist nach langem Vorlauf und viel Bauchgrimmen auch in den Reihen der Befürworter nun im Frühsommer beschlossen worden. Meine Partei, die FDP, hat das Gesetzespaket im Bundestag wegen vieler Ungereimtheiten und Unzulänglichkeiten abgelehnt, nicht zuletzt auch deswegen, weil die Ergebnisse der Expertenanhörungen am Ende keine Bedeutung mehr erlangt haben.
Derzeit wird sowohl im Bund als auch in den Ländern zwischen allen Beteiligten über die Umsetzung der beschlossenen Veränderungen diskutiert. Speziell die beschlossenen Veränderungen im Bereich der Gesetzgebungskompetenz spielen dabei eine große Rolle, das haben wir eben und vorhin auch in der ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
Regierungserklärung gehört. Ergebnisse dieser Diskussion sind für mich noch nicht erkennbar, was allerdings auch angesichts der kurzen Zeit und des kurzen Inkrafttretens auch nicht verwunderlich ist. Die neuen Regelungen sind leider so diffizil und zum Teil so spitzfindig, um nicht zu sagen winkeladvokaisch, dass sie ohnehin nur nach längerer Interpretationsphase handhabbar werden. Als großen Wurf kann man die erste Stufe der Föderalismusreform sicher nicht bezeichnen.
Auf Bremen, das ist vorhin auch schon gesagt worden, kommen neue Gesetzgebungskompetenzen zu. Davon sollten wir nach meiner Auffassung auch Gebrauch machen, allerdings sehr behutsam und in enger Abstimmung mindestens mit dem uns umgebenden Bundesland. Das ist vorhin auch schon angedeutet worden, enge Abstimmung und auch Behutsamkeit im Vorgehen. Insbesondere sollten wir darauf achten, dass der Anschluss an Niedersachsen nicht verloren geht.
(Abg. D r. S i e l i n g [SPD]: Den An- schluss wollen wir nicht! Wir wollen uns nicht anschließen!)
Die Regierungserklärung des Senats heute enthält hierzu erste Äußerungen und Absichtserklärungen, denen man im Grundsatz wohl auch zustimmen kann. In Einzelheiten und im Detail muss man sicher noch genauer hinsehen, wenn die Gesetzentwürfe vorgelegt werden und man dann über Einzelheiten diskutieren muss.
Wenn ich noch einmal die Regierungserklärung durchgehe, einzelne Punkte, zum Beispiel das Thema Ladenschluss! Das hat uns schon mehrfach hier beschäftigt, auch habe ich dazu schon mehrfach hier gesprochen. Jetzt kommt es endlich so, wie die FDP es sich eigentlich seit Langem vorstellt, dass hier Öffnungszeiten an Werktagen rund um die Uhr, sechsmal 24 Stunden, möglich werden, wohlgemerkt möglich werden, nicht vorgeschrieben werden. Das heißt, der Handel kann von diesen Möglichkeiten Gebrauch machen, muss es aber nicht. Er muss das vor dem Hintergrund seiner Kundschaft und seiner betriebswirtschaftlichen Möglichkeiten abwägen.
Wir unterstützen als Bremer FDP, und die niedersächsischen Kollegen machen das auch, diese 6-mal24-Stunden-Regelung als Möglichkeit. Daraus können Sie schon erkennen, dass der Sonntag hier ausgenommen ist. Es gibt also keine 7-mal-24-StundenRegelung, das heißt also eine reduzierte Regelung. Wenn uns als FDP hier unterstellt wird, dass wir da weiter gehende generelle Öffnungszeiten auch an den Sonn- und Feiertagen haben wollen, ist das natürlich mit dieser Vorstellung nicht vereinbar.
Natürlich gibt es an dem Punkt Diskussionen. Auch in Niedersachsen gibt es Diskussionen, wie weit diese Ausnahmeregelungen an den Sonn- und Feiertagen
gestaltet werden sollen. Es gibt schon nach dem jetzigen Recht Ausnahmen für die Sonn- und Feiertage: in den Kurorten, auch hier in Bremen, auch an den Sonntagen vor Weihnachten. Das heißt, diese Ausnahmeregelungen, die es jetzt schon gibt, müssen geprüft und müssen dann vielleicht im Hinblick auf neue Handelsformen in Bahnhöfen, an Tankstellen, in Flughäfen oder im Internet leicht verändert oder auch leicht erweitert werden.
Man muss überlegen, inwieweit solche Öffnungszeiten noch möglich sind. Was in Niedersachsen passiert, ist kein Chaos, sondern ist eine Diskussion über die Ausnahmen, die es an Sonn- und Feiertagen geben soll. Da sollte man in Ruhe die Diskussion abwarten, die dort geführt wird. Wir werden hier in Bremen sicherlich ähnliche Diskussionen führen und nach meiner Vorstellung dann auch ähnliche Regelungen erhalten, wie das in Niedersachsen der Fall ist.
Eine kurze Reminiszenz hier: Wenn von Bremen als Oberzentrum die Rede ist, gilt das natürlich ebenfalls für Bremerhaven, Bremerhaven ist ja auch von Niedersachsen umschlossen, wir haben es hier aber mit einer Landesregelung zu tun, sodass das natürlich dann auch für Bremerhaven gilt.
Zum Strafvollzug möchte ich hier nur eine kurze Anmerkung machen. Ich finde es richtig, dass hier für den Jugendstrafvollzug nun eine vernünftige Rechtsgrundlage gesetzt wird. Ich finde es bedauerlich, dass Niedersachsen sich hier ausgeklammert hat, und ich hoffe, dass sich im Endergebnis, das jetzt erzielt wird und wir dann vielleicht in diesem Hause zur Diskussion gestellt bekommen, dann auch Annäherungen an Niedersachsen wiederfinden, denn ich glaube nicht, dass wir uns bei unserem Strafvollzug hier in Bremen erheblich von der Rechtsgrundlage in Niedersachsen absetzen können. Da hoffe ich noch auf Einsichtsfähigkeit in Niedersachsen und auch auf eine Abstimmung und eine Angleichung der Gesetzentwürfe.
Zum allgemeinen Strafvollzug nur so viel: Das war bei der ersten Stufe der Föderalismusreform schon umstritten. Ich teile die Kritik, die dazu geäußert wurde. Ich bin nach wie vor nicht überzeugt, dass dies hier auf die Länder heruntergebrochen werden muss. Deswegen frage ich mich, Herr Böhrnsen, warum wir hier zu einem einzelnen Landesgesetz kommen müssen, warum wir es nicht bei dem belassen, was wir im Bundesrecht derzeit haben, aber, wie gesagt, das ist eine Anmerkung eines Abgeordneten, der nicht unbedingt dem Rechtsausschuss angehört.
Das Gaststättenrecht ist hier auch genannt worden, ich glaube, das Ladenschlussthema ist ein Thema, das vorrangig ansteht. Ob das Gaststättenrecht mit den Überlegungen, die hier angedeutet wurden, vorrangig
zu regeln ist, da habe ich meine persönlichen Zweifel. Insbesondere glaube ich auch nicht, insofern freue ich mich, dass Herr Dr. Sieling das vorhin so deutlich gesagt hat, dass es ein generelles Rauchverbot in den Kneipen, das sage ich einmal etwas lapidar, so nicht geben soll. Das heißt, da wird man dann auf die wirtschaftlichen Gegebenheiten Rücksicht nehmen. Ich glaube, das ist auch ein richtiger Ansatz und kein vorrangiges Problem, dem wir uns widmen sollten, selbst wenn das die Überlegung bei Ihnen in der SPD nahe legt, dass Sie das als Wahlkampfthema für die nächste Bürgerschaftswahl bringen. Das sollten wir aber, glaube ich, so nicht diskutieren.
Eines zum Schluss an dieser Stelle noch: Den Murks, den wir hier bei unserem eigenen Landesgesetz zum Rauchverbot gemacht haben, mit den Ausnahmeregelungen hier in der Lobby
(Abg. Frau W a n g e n h e i m [SPD]: Das steht nicht in unserem Gesetz! – Abg. K l e e n [SPD]: Das hätten wir nicht be- schlossen!)
und den Besonderheiten da im Schulbereich, sollten wir in dem Bereich auf keinen Fall wiederholen, das sollte die Lehre aus dem eigenen Gesetz sein, die wir hier ziehen.
Heimrecht und Umweltrecht will ich jetzt nicht ansprechen, nur als Thema, weil das hier für Bremen unheimlich wichtig ist, die Veränderungen im Hochschulbereich! Wenn hier die Rede von einem Hochschulreformgesetz ist, so habe ich die Diskussion bisher so verstanden, dass das ein Gesetz ist, das nicht seinen Auslöser und Hintergrund in der Föderalismusreform, erste Stufe, hat, sondern dass das ein Gesetz war, das ohnehin geplant war. Dass man das jetzt hier hineinzieht, das kann ich verstehen, aber den Auslöser hat es sicherlich nicht in der Föderalismusreform.
Dass wir da keinen Alleingang machen sollten, habe ich auch schon mehrfach in der Wissenschaftsdeputation gesagt, wir sollten da auch in Abstimmung mit dem uns umgebenden Niedersachsen vorgehen, weil es sowohl für die Studierenden als auch für die Hochschullehrer, die wir gewinnen wollen, und für die Studiengänge, die möglicherweise im Austausch zwischen den beiden Bundesländern und auch zwischen anderen Bundesländern stattfinden, gut ist, dass wir da möglichst eng beieinander bleiben. Es mag spezifische Besonderheiten in Bremen geben, aber die sind, glaube ich, nicht so gravierend, dass sie hier so auf Studienbewerber, Studenten, Hochschullehrer und andere durchschlagen müssen, also auch hier möglichst keinen Alleingang!
Was auch mit dem Hochschulbereich verbunden ist, das sind die Veränderungen im Bereich der Forschungsförderung beziehungsweise im Bereich der Mischfinanzierung. Da ist die Hochschulbauförderung
herausgenommen worden. Es gibt dazu eine Kompensationszahlung vom Bund an die Länder, und Bremen schneidet da nach derzeitigen Überlegungen recht gut ab. Wir dürfen uns da jetzt nur nicht in Sicherheit wiegen, das ist meine Auffassung. Das ist eine kurzfristige Betrachtung. Mittel- und längerfristig, glaube ich, werden wir da allein vor dem Problem stehen, und dann kommt es sehr genau und scharf darauf an, was zwischen den Bundesländern insgesamt künftig vereinbart werden wird und was möglicherweise im Zusammenhang mit der Föderalismusreform, zweite Stufe, herauskommt. Da sehe ich eher noch nicht klar, sondern eher schwarz. Die Kompensationszahlungen laufen aus, und dann stehen wir am Ende da und müssen zusehen, wie wir allein zurechtkommen.
Die erste Stufe der Föderalismusreform, ich sagte es schon, war, und das war die Bedingung, das hatte ich bei der letzten Debatte auch gesagt, für uns so gesehen, dass wir der ersten Stufe eigentlich nur dann zustimmen, wenn es eine zweite Stufe als Folge gibt, und zwar eine zweite Stufe, die sich dann mit der Finanzverfassung und mit der Neugestaltung des föderalen Finanzsystems beschäftigt. Dieser Punkt ist für uns in Bremen eminent wichtig, und das, denke ich, muss auch gesehen werden. Nur, wenn ich mir die Regierungserklärung anschaue und das, was im Bund dazu passiert ist, dann ist das leider nicht so viel. Die Ministerpräsidentenkonferenz hat zwar im Frühsommer einen Themenkatalog beschlossen und auch einiges andere dazu beschlossen, Absichtserklärungen im Zusammenhang mit der Verabschiedung der ersten Stufe, nur leider ist dabei bisher nichts Konkretes herübergekommen. Jedenfalls ist mir da nichts Besonderes bekannt geworden. Im Gegenteil, man liest, wenn man sich die überregionalen Zeitungen anschaut, da eher Verwirrendes, was die Föderalismusreform, zweite Stufe, und die geplanten Veränderungen in diesem Zusammenhang betrifft.
Auch die Regierungserklärung des Senats bringt hier nicht viel Neues, meine Befürchtungen werden deshalb eher noch verstärkt. Die Absichten des Senats in diesem Zusammenhang kann man grundsätzlich ja unterstützen, auch meine Partei denkt in die gleiche oder eine ähnliche Richtung, wobei für uns das Stichwort Wettbewerbsföderalismus, das möchte ich hier auch noch einmal ausdrücklich aufgreifen, weil es vorhin gefallen ist, allerdings dominiert im Gegensatz zu dem Konzept, das wir derzeitig haben, den kooperativen Föderalismus. Wettbewerbsföderalismus hat für uns in der FDP keinen negativen Klang, wie er bisweilen so dargestellt wird. Er nimmt auch finanzielle und wirtschaftliche Ungleichheiten der Bundesländer in bestimmten Grenzen in Kauf, weil dies auch Ansporn sein und den Wettlauf der Bundesländer untereinander beflügeln kann.
Ich habe es auch schon mehrfach in diesem Hause gesagt: Die derzeitigen Diskussionen zur zweiten Stufe der Föderalismusreform stimmen mich im Mo
ment nicht sehr hoffnungsfroh. Die Stichpunkte, die man in dem Zusammenhang hört, einige sind hier vorhin schon genannt worden, müssen auch erst einmal konkretisiert und durchgerechnet werden, wie sich das dann darstellt, zum Beispiel die Abschaffung des horizontalen Finanzausgleichs mit der Folge, dass dann die Bedeutung des vertikalen Finanzausgleichs wesentlich stärker werden wird und wir dann „abhängiger“ vom Bund und den Aktivitäten werden, die sich dort entfalten.
Es gibt auch andere Stichworte, die ich voll unterstütze, zum Beispiel eine bessere Abgeltung der Hafenlasten, eine Veränderung der Einwohnerwertung zugunsten der Stadtstaaten, oder das andere Stichwort in dem Zusammenhang ist, dass die Wirtschaftskraft pro Einwohner für die Verteilung von Einkommen und Umsatzsteuer maßgeblich sein soll statt der Steuerkraft, wie das derzeit der Fall ist. Das alles sind Änderungen und Überlegungen, die man anstellen kann, die sich aber noch nicht in konkrete rechtliche Vorschriften und Regelungen aufgelöst haben. Solche Veränderungen sind schwer, weil sie nämlich in die Finanzausstattung des Bundes und aber auch der Länder eingreifen. Wer Verteilung von Geld organisieren und regeln will, der weiß, wie schwer das ist, hier nun zu Änderungen zu kommen.
Wir in Bremen brauchen eine Verbesserung, und das geht nur zulasten anderer, denn die müssen dann im Grunde genommen Geld oder finanzielle Dinge zugunsten Bremens aufgeben. Das ist also schwierig, und wir brauchen da viele Verbündete. Deswegen dürfen wir auch nichts unternehmen, was uns in die Gefahr bringt, Verbündete zu verlieren.
Ich unterstütze natürlich die Klage Bremens und das, was damit bezweckt wird, und auch die Bemühungen, was die zweite Stufe der Föderalismusreform betrifft, aber man muss auch sehen, dass darin ein hohes Risiko liegt bis hin zum Scheitern der frommen Wünsche, die wir hier in Bremen haben. Da sind wir dann im Grunde genommen an einem Punkt, an dem man dann fragen muss, ob die Selbständigkeit des eigenen Bundeslandes noch durchzuhalten ist. Ich hoffe nicht, dass es so weit kommt, aber ich denke, dieses Szenario sollte man auf jeden Fall im Auge behalten.
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Berliner Klage ist ja angekündigt. Es wird nicht nur Konsequenzen für die Diskussion in der Föderalismusreform, zweite Stufe, haben, sondern es wird selbstverständlich auch Konsequenzen für das Urteil, das wir selbst beim Bundesverfassungsgericht anstreben, haben. Da wird man dann sehr genau hinhören müssen, was zum Berliner Verfahren entschieden wird, weil das große Konsequenzen für uns in Bremen und für unser eigenes Klageverfahren haben wird.
sungsgericht in der Klageschrift dann auch kundgetan worden, dass wir in einem hohen Maße Eigenanstrengungen unternehmen wollen. Nur, wenn ich mir dann so den Haushaltsvollzug dieses Jahres und auch das, was sich dann möglicherweise im nächsten Jahr andeutet, anschaue, dann wird mir eigentlich, was das Stichwort Eigenanstrengungen angeht, etwas schwindelig. Den Artikel im heutigen „Weser-Kurier“ haben Sie ja gelesen, das ist genau die richtige Betrachtungsweise: Wir werden Probleme bekommen, wenn wir uns nicht am Riemen reißen, was unsere Klage in Karlsruhe betrifft, weil man uns dann die Eigenanstrengungen dort nicht mehr abnehmen wird. Auch die anderen Bundesländer werden uns diese Eigenanstrengungen nicht mehr abnehmen. Deshalb ist es so wichtig, dass wir dieses Stichwort Eigenanstrengungen wirklich ernst nehmen und eine sehr strikte Haushaltsdisziplin an den Tag legen.
Ich komme sofort zum Schluss! Solche Überlegungen fehlten in der Regierungserklärung. Ich glaube, sie mussten aber ausgeführt werden. Im Zusammenhang mit der zweiten Stufe der Föderalismusreform und den Konsequenzen, die vielleicht aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts entstehen, muss man dies dann hier auch sehr gründlich durchdenken. Dazu steht, wie gesagt, in der Regierungserklärung nichts. Ich habe da nichts gelesen und auch vorhin in der Debatte wenig darüber gehört, aber ich denke, das muss man ergänzend betrachten, wenn man hierüber diskutiert. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!
Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt von der Regierungserklärung des Senats zur Föderalismusreform, Drucksache 16/1165, Kenntnis.
Antrag der Fraktionen der CDU, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen vom 5. September 2006 (Drucksache 16/1120)
Meine Damen und Herren, der Antrag der Fraktionen der CDU, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen, Geschäftsordnung der Bremischen Bürgerschaft, vom 5. September 2006 und der Änderungsantrag des Abgeordneten Wedler, FDP, vom 13. September 2006 sind in der Bürgerschaft (Landtag) in ihrer 66. Sitzung am 14. September 2006 an den Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschuss überwiesen worden. Dieser Ausschuss legt nunmehr, meine Damen und Herren, mit der Drucksachen-Nummer 16/1159 seinen Bericht und Antrag dazu vor.